BU: wie/wann wird "Berufsunfähigkeit" festgestellt?

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    Darum solltest Du eine BU abschließen
    www.finanztip.de


    Zitat
    Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sichert Dein monatliches Gehalt ab, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit oder gar nicht mehr arbeiten kannst. Bei festgestellter Be­rufs­un­fä­hig­keit zahlt die Ver­si­che­rung eine vereinbarte monatliche Rente.

    Über die Berufsgenossenschaft eine Rente(?) zu bekommen - ist soweit ich von Freunden und Bekannten mitbekommen habe - heutzutage wesentlich schwieriger als früher. Wenn ich richtig informiert bin, dann wird man da auch eher zu Umschulungen für "Art-verwandte" Berufe geschickt, als dass man eine BG-Rente bekommt(?)

    Die Rentenversicherung verfährt für die Erwerbsminderungsrente ähnlich.

    Läuft das bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anders? ("besser"?)

  • Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen richtet sich das alles nach Deinem konkreten Vertrag und steht in den Versicherungsbedingungen. Insofern gibt es ganz unterschiedlich komfortable Absicherungsniveaus.


    Beispiele:


    - sog. "abstrakte Verweisung" möglich: in diesen Fällen könnte die Versicherung Dich auf andere Berufe verweisen, die Du zumindest theoretisch ausüben könntest und die bestimmten Anforderungen (Qualifikationsniveau, Perspektiven, Einkommen) genügen würden, teilweise auch mit deutlichen Abstrichen. Ob Du so einen Job findest, ist der Versicherung egal.


    - nur "konkrete Verweisung" möglich: in diesen Fällen darf die Versicherung die Zahlung einer BU-Rente nur verweigern oder einstellen, wenn Du tatsächlich einen anderen Job gefunden hast und ausübst, der bestimmten Mindestanforderungen genügt. Je nach Bedingungen musst Du aber ggf. Abstriche beim Gehalt (zB bis zu 20% weniger) oder an anderen Merkmalen akzeptieren.


    - auch "konkrete Verweisung" ausgeschlossen: hier würdest Du die BU-Rente "on top" bekommen, selbst wenn Du tatsächlich in einem anderen ähnlich qualifizierten und bezahlten Alternativberuf arbeitest.


    In der Regel muss die Berufsunfähigkeit ärztlich festgestellt werden und die Versicherungsbedingungen können unterschiedliche Regelungen enthalten z.B. darüber, welche Ärzte Dich untersuchen, welche Fristen Du ggf. beachten musst, ab welchem Grad der BU überhaupt erst eine Leistung gezahlt wird, in welchen Abständen Nachprüfungen stattfinden können etc. etc.


    Das sind nur grobe Beispiele und es gibt hunderte von anderen Unterscheidungsmerkmalen zwischen den angebotenen Versicherungen. Diese unterscheiden sich sowohl im Absicherungsniveau als auch im Preis zT sehr deutlich. Insofern lohnt es sich, sich vorher unabhängig beraten zu lassen und die Angebote zu vergleichen.

  • Die Erklärung von Wanderslust finde ich ganz gelungen. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Also hier nicht "Die Werkstatt meines Vertrauens"? :)

  • Nee und natürlich auch mit einer ganz anderen Definition dessen, um was es geht! Was du hier machst ist der Vergleich Auto mit Fahrrad und Roller bei der pauschalen Frage nach der Fahrtauglichkeit, um in deinem Werkstattbeispiel zu bleiben… 😉 Die Erwerbsminderungsrente bei „Erwerbsunfähigkeit“ der GRV ist was anderes als eine „Berufsunfähigkeit“ gemäß der Bedingungen einer privaten BUV. Die Renten der Berufsgenossenschaften sind nochmal eine ganz andere Baustelle mit ganz eigenen Regelungen…


    Mal anders rum gefragt: Was willst du denn ggf. selbst absichern bzw. was ist der Hintergrund deiner Frage?

  • Nee und natürlich auch mit einer ganz anderen Definition dessen, um was es geht! Was du hier machst ist der Vergleich Auto mit Fahrrad und Roller bei der pauschalen Frage nach der Fahrtauglichkeit, um in deinem Werkstattbeispiel zu bleiben… 😉 Die Erwerbsminderungsrente bei „Erwerbsunfähigkeit“ der GRV ist was anderes als eine „Berufsunfähigkeit“ gemäß der Bedingungen einer privaten BUV. Die Renten der Berufsgenossenschaften sind nochmal eine ganz andere Baustelle mit ganz eigenen Regelungen…


    Mal anders rum gefragt: Was willst du denn ggf. selbst absichern bzw. was ist der Hintergrund deiner Frage?

    Die Frage ist, ob es eine Überlappung von GRV, BG und privater BUV gibt und wo die Abgrenzung zwischen den dreien liegt. Und ob der Unterschied im wesentlichen darin liegt, dass die private BUV eher bereit ist, eine Rente zu zahlen. Oder ob am Ende auch die private BUV eher auf Umschulung oder auf die Annahme einer Tätigkeit bei "artverwandten" Berufen drängt.

    Ich muss mir da mal die Vertragsbedingungen durchlesen.


    P.S. früher war es - glaube ich - die Attraktivität BG, die spezifische, den konkreten Beruf betreffende nicht-Weiterführbarkeit des Berufes (oder Einschränkung hierfür) abzudecken. Wohingen es bei der GRV um die generelle Arbeitsfähigkeit geht.

  • Die gesetzliche Rentenversicherung prüft Berufsunfähigkeit nur bei Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind (und die haben damit bald alle das Alter für eine Altersrente erreicht), bei allen anderen Rentenantragstellern geht es nur noch um den allgemeinen Arbeitsmarkt.

    Wenn also die Rentenversicherung eine Rente (bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt) gewährt, dann müsste das private BUV-Unternehmen erst recht zahlen.

  • Mal anders rum gefragt: Was willst du denn ggf. selbst absichern bzw. was ist der Hintergrund deiner Frage?

    KaffeeOderTee , diese (naheliegende) Frage ist glaube ich immer noch offen. Vom Ergebnis / Ziel her gedacht lassen sich Ihre Fragen wirklich besser beantworten.

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  • Die Frage ist, ob es eine Überlappung von GRV, BG und privater BUV gibt und wo die Abgrenzung zwischen den dreien liegt.

    Schnittmengen gibt es, aber die Ausgangslage ist doch ziemlich anders: Um eine Rente der BG zu bekommen, müsstest du doch einen beruflichen (!) Unfall gehabt haben, private Unfälle oder allgemeine Erkrankungen spielen dabei keine Rolle. Wie von dir geschrieben kann dann aber auch auf andere Jobs, Umschulungen etc. verwiesen werden.


    Ähnlich bei der GRV, wobei grundsätzlich Unfälle oder Krankheiten als Ursachen in Frage kommen. Hier gilt jemand erst als Erwerbsunfähig, wenn er/sie keine 3 Stunden mehr in irgendeinem Job arbeiten kann. Auch da gilt der Grundsatz „Reha kommt vor Rente“. Referat Janders kann dir zur GRV sicherlich viele Detailfragen beantworten: https://www.deutsche-rentenver…werbsminderungsrente.html


    Bei einer privaten BU-Versicherung regeln die Versicherungsbedingungen, wann und wie eine BU-Rente geleistet werden muss. Dabei bist du aber nicht in den (öffentlichen) Sozialversicherungen unterwegs und es gilt nicht das SGB sondern eben die privatrechtlichen Verträge, bei denen man Leistungen ggf. vor Gericht versuchen muss durchzusetzen, falls die Versicherung Leistungen verweigert. Wobei: Vor den Sozialgerichten würde man sich im Zweifel auch bei den ersteren beiden streiten müssen, falls Leistungsanträge abgelehnt werden.


    Und Leistungen verschenken dürften alle der o.g. Institutionen nicht. Was ja aber auch im Sinne des Solidaritätsprinzips zumindest der gesetzlichen Sozialversicherungen und aller Beitragszahler sein dürfte… :)

  • Bei einer privaten Versicherung würde ich bereits vor dem Leistungsantrag zu einem spezialisierten Anwalt gehen, der das Verfahren begleiten soll. Die Versicherungen sind nicht freigiebig, jeder Fehler des Versicherten wird gerne ausgenutzt und in vielen Fällen wird zäh und erbittert prozessiert. Versicherungen haben auch ein feines Gespür dafür, zu bemerken, wenn der Versicherte die Kosten eines teuren Verfahrens scheut und das dämpft dann die Zahlungsbereitschaft merklich.


    Stichwort Kosten. Da gibt es einen wesentlichen Unterschied. Verfahren beim Sozialgericht sind unabhängig vom Ausgang für den Versicherten deutlich günstiger. Im schlimmsten Fall, nämlich wenn er verliert, zahlt er seinen eigenen Anwalt und die Kosten dafür übersteigen normalerweise 1.000 € pro Instanz nicht. Gerichtskosten, einschließlich Sachverständigenkosten, fallen nicht an und die gegnerische Sozialversicherung hat ihre Kosten selbst zu tragen. Verfahren vor den Zivilgerichten kosten in diesen Fällen durch zwei Instanzen summa summarum schnell mal fünfstellige Beträge mit einer zwei am Anfang, die der Beteiligte ganz oder teilweise zahlt, der am Ende ganz oder teilweise verliert. Eine Rechtsschutzversicherung deckt dieses Risiko nur selten ab, Prozesskostenhilfe, wenn sie überhaupt in Betracht kommt, nur teilweise.