Strom- und Gaspreisgarantie bei Vertragsverlängerung verloren

  • Hallo liebes Finanztip-Forum,

    ich hatte jeweils einen Strom- und Gasliefervertrag bei Vattenfall für jeweils 24 Monate inkl. Preisgarantie. Nach 24 Monaten haben sich beide Verträge automatisch verlängert, haben auch denselben Namen behalten (easy24Strom, easy24Gas), allerdings habe ich nie eine Vertragsverlängerung oder Vertragsänderung oder ähnliches erhalten. Direkt nach der Verlängerung hat Vattenfall auch die Preise erhöht und ja, ich hätte kündigen können, das ist jetzt aber zu spät.


    Meine Frage nun: Ist es rechtens, dass die Preisgarantie bei Vertragsverlängerung erlischt, obwohl ich niemals eine Vertragsbestätigung oder -Änderung erhalten habe? Ich bin davon ausgegangen, dass die Preisgarantie aufgrund des selben Vertragsnamens auch weiterhin besteht, wurde aber durch Preiserhöhungen eines besseren belehrt.


    Vielen Dank vorab für eure Hilfe

    Carsten

  • Ich gehe davon aus, dass Du einen Vertrag mit unbefristeter Laufzeit und einer Preisgarantie für 24 Monate abgeschlossen hast.


    Das ist so üblich, lässt sich aber in den Vertragsbedingungen nachlesen!


    Der Vertrag ist aber nach Ablauf der 24 Monate jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündbar.

  • Der ursprüngliche Vertrag hatte eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, ebenso galt die Preisgarantie für 24 Monate. Was dann bei einer Vertragsverlängerung passiert, dazu steht nichts im Vertrag und ich habe auch keinen neuen Vertrag oder eine Vertragsänderung erhalten. Demzufolge bin ich davon ausgegangen, dass exakt derselbe Vertrag weiter fortgeführt wird. Hätte mich Vattenfall nicht darauf aufmerksam machen müssen, dass die Preisgarantie dann entfällt?

  • Wenn der Vertrag 24 Monate gelaufen ist und die Preisgarantie 24 Monate galt dann wurdest Du doch wohl vorher über die Bedingungen informiert. Erwartest Du von Vattenfall eine E-Mail in der Richtung "Achtung, in 2 Monaten läuft ihre Preisgarantie aus! Suchen Sie sich einen günstigeren Anbieter!"?

  • Hätte mich Vattenfall nicht darauf aufmerksam machen müssen, dass die Preisgarantie dann entfällt?

    Ich denke nicht. Dass die Preisgarantie nur 24 Monate gilt, stand ja im ursprünglichen Angebot. (Und ich würde schon vermuten dass irgendwo steht, dass sich der Vertrag um 1 Jahr verlängert wenn nicht x Wochen vor Vertragsende gekündigt wird). Das Angebot müsste bzgl. Grundpreis und Arbeitspreis unverändert weiter gelaufen sein. Erst wenn Vattenfall den Preis ändert müssen sie dich informieren. Und spätestens dann merkt man ja, dass die Preisgarantie offensichtlich entfallen ist und kann das Sonderkündigungsrecht (auf welches Vattenfall m.W. hinweisen muss) nutzen.


    Vermutlich ist es am besten das als Lehrgeld abzubuchen und darauf zu achten dass man zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus dem Vertrag kommt. Beim neuen Vertrag wird es dann (wie Hornie bereits geschrieben hat) nicht so dramatisch wenn man vergisst zu kündigen, weil sich der Vertrag dann nur noch jeweils um 1 Monat verlängern darf ..

  • Ich hatte ja selbst Probleme wegen einer Abrechnung mit Vattenfall, aber will jetzt als langjähriger, insgesamt durchaus zufriedener Kunde mal eine Lanze für deren Geschäftspraktiken brechen.


    Die AGBs von Vattenfall sind vorbildlich in Kundenfreundlichkeit und Verständlichkeit. Die Preisgarantie umfasst z. B. deutlich mehr als bei den meisten anderen Anbietern. Die Regelungen zu Vertragsdauer, Verlängerung und Kündigung sind klar und verständlich formuliert, man muss es nur einfach nachlesen, was heute aber offenbar für manche schon zu viel verlangt ist.


    Bei Vertragsabschluss bekommt der Kunde eine kompakte und gut verständliche Übersicht über alle wesentlichen Vertragsbedingungen: Preise, Preisgarantie, Vertragsdauer, Verlängerung, Kündigungsmöglichkeiten, Kündigungsfristen, evtl. Boni und die dafür geltenden Bedingungen. Das kann man sich auch später jederzeit im Onlineportal nochmal mit zwei Klicks aufrufen. Schon auf der Übersichtsseite gibt es einen Button, der direkt zu den Vertragsbedingungen führt. Preisänderungen werden mit sechs Wochen Vorlaufzeit angekündigt und auf das Sonderkündigungsrecht wird auch in aller Deutlichkeit hingewiesen. Eigentlich muss damit auch der blödeste Kunde zurecht kommen, wenn er sich nur ein klein wenig Mühe gibt. Wer sich aber partout nicht um seinen Kram kümmern will, der soll bitte nachher nicht anderen die Schuld für die Folgen zuschieben.


    Und wenn ich es richtig in Erinnerung habe, gab es schon lange vor der gesetzlichen Regelung bei Vattenfall keine Verträge mit automatischer Verlängerung mehr. Aber auch in der HInsicht scheint es einfacher zu sein, im Internet zu schimpfen, als das einfach mal selbst für den eigenen Vertrag zu überprüfen

  • Der ursprüngliche Vertrag hatte eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, ebenso galt die Preisgarantie für 24 Monate. Was dann bei einer Vertragsverlängerung passiert, dazu steht nichts im Vertrag und ich habe auch keinen neuen Vertrag oder eine Vertragsänderung erhalten. Demzufolge bin ich davon ausgegangen, dass exakt derselbe Vertrag weiter fortgeführt wird. Hätte mich Vattenfall nicht darauf aufmerksam machen müssen, dass die Preisgarantie dann entfällt?

    Nein. Wie kommst du auf diese verwegene idee?

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ich hatte einen 2-Jahresvertrag bis zum 31.12.2013. Habe mich im Oktober nach Konditionen erkundigt, wie sie im Jahr 2024 sein würden. Antwort: Wir können kein günstigeres Angebot machen. So habe ich den Vertrag nicht gekündigt und bei Vattenfall geblieben. In der Jahresabrechnung vom 01.02.2024 wurden mir die neuen Konditionen mitgeteilt: Vertragsverlängerung 12 Monate; Kündigungsfrist 6 Wochen zum Vertragsende; Kündigung spätestens 6 Wochen zum Vertragsende; Grundpreis 10,90 €/Monat; Verbrauchspreis 22,57 Ct/kWh. Konditionen wie gehabt.

    Am 13.3.2024 Preiserhöhung von 22,57Ct/kWh auf 34,97Ct/kWh. Grundpreis bleibt bei 10,90 €/Monat. Preiserhöhung ca 55 %

    Ein Widerspruch wurde abgelehnt und ich habe die Sache der Schlichtungsstelle Energie e.V. in Berlin zur Entscheidung vorgelegt. Ende abwarten!

  • Zitat von fragenfritz:

    Am 13.3.2024 Preiserhöhung von 22,57Ct/kWh auf 34,97Ct/kWh.

    Ab wann gilt die Preiserhöhung?

    Welches Datum hat das Ankündigungsschreiben?

    Welches Datum hat Dein Widerspruchsschreiben?

    Hier ein paar Hinweise von der Netzagentur:


    Link: https://www.bundesnetzagentur.…BCndigung%20interpretiert

    Zitat daraus:
    Preiserhöhung
    Will Ihr Energielieferant seine Preise (Arbeits- und/oder Grundpreis) erhöhen, muss er sich an bestimmte Vorgaben halten. § 41 Abs. 5 EnWG

    • Hinweispflicht: Spätestens einen Monat bevor die Preisänderung gelten soll (bei Haushaltskundinnen und -kunden) mit Angabe des Grundes, der Voraussetzungen und des Umfangs
    • Bei einer Preisänderung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.

      berghaus 22.03.24