Ich habe zwei Beschäftigungen bei zwei verschiedenen Arbeitgebern.
Bei beiden erhalte ich den Verdienst jeweils im Folgemonat nach dem Arbeitsmonat ausgezahlt.
Der erste Arbeitgeber meldet die Angaben an Finanzamt und Rentenversicherung für den Arbeitsmonat Dezember 2023 noch für das Jahr 2023, sodass diese auch in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2023 auftauchen.
Der zweite Arbeitgeber meldet die Angaben für den Arbeitsmonat Dezember 2023 erst für das Jahr 2024, sodass diese noch nicht in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2023 auftauchen.
Sind beide Vorgehensweisen möglich und entsprechen beide den gültigen Regeln?