Selbständigkeit

  • Hallo, ich bin selbständig tätig. Seit einem Jahr arbeite ich als Springer in einem Betrieb. Meine Entscheidungen kann ich frei treffen. Allerdings nutze ich die Arbeitsmittel des Betriebs, arbeite mit den Mitarbeitern zusammen. Jetzt habe ich sehr viel über Scheinselbständigkeit gelesen. Ich bin mir unsicher. Adrian

  • Hallo.


    Wer als Selbständiger einen Hauptauftraggeber und keine eigenen Mitarbeiter hat, für den tritt Versicherungspflicht in der Rentenversicherung als selbständig tätige Person, die einem Arbeitnehmer so ähnlich ist ("Scheinselbständigkeit"), ein.


    Wer aber so in den Betriebsablauf des Auftraggebers eingebunden ist, dass er eingesetzt wird, wie ein Arbeitnehmer, der kann u. U. als Arbeitnehmer betrachtet werden. Um diese Abgrenzung vorzunehmen, kann man den Status feststellen lassen. Dies kann durch die Krankenkasse erfolgen, durch die Clearingstelle bei der DRV Bund oder im Rahmen einer Betriebsprüfung beim Auftraggeber durch die Rentenversicherung.

    Idealerweise wartet man nicht die nächste Betriebsprüfung ab, sondern lässt das Arbeits- bzw. Auftragsverhältnis gleich zu Beginn überprüfen. Wird dabei festgestellt, dass die Merkmale eines Arbeitnehmers überwiegen, tritt Versicherungspflicht als abhängig beschäftigte Person ein und der Arbeitgeber ist Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrages. Dann würde man auch von "Scheinselbständigkeit" sprechen.

  • Ob eine selbständige Tätigkeit vorliegt oder nicht, das ist stets eine Frage des Einzelfalls. Das hat das Bundessotzialgericht - B 12 R 9/21 R erst wieder bestätigt: https://www.stauferkirsch.de/2…zialversicherungspflicht/


    Die Frage ist, ob der Betroffene in die Arbeitsorganisation eingegliedert ist und wie weisungsabhängig er ist. Die klassischen Bewertungsmethoden helfen da nicht weiter. Es ist besser, ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Aber auch das sollte man sich erst einmal überlegen, ob das Sinn macht. Also am besten Beraten lassen. WEil Sozialversicherungsbetrug kann strafbar sein. Unda dann drohen auch noch Rückzahlungspflkichten. Daher ist Vorsicht wichtig.

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