Zusammenveranlagtes Ehepaar anteilige Einkommensteuer berechnen

  • Hallo,
    kann mir jemand einen Tipp geben. Wir sind seit 2 Jahren verheiratet. Da wir finanziell aber nicht alles zusammenwerfen wollen, wir sind schon etwas älter, geschieden und jeder hat erwachsene Kinder, wüsste ich gerne, ob es eine Möglichkeit gibt aus dem gemeinsamen Einkommenssteuerbescheid zu ermitteln wen welcher Betrag betrifft. Unser Einkommen ist unterschiedlich, mein Mann ist angestellt mit Steuerkl. 3 und ich bin selbstständig. Ist das mgl.? Wenn ja, wie errechne ich das?

    Danke Grüße

  • Wir sind seit 2 Jahren verheiratet. Da wir finanziell aber nicht alles zusammenwerfen wollen ..., wüsste ich gerne, ob es eine Möglichkeit gibt, aus dem gemeinsamen Einkommenssteuerbescheid zu ermitteln, wen welcher Betrag betrifft. Unser Einkommen ist unterschiedlich, mein Mann ist angestellt mit Steuerklasse 3 und ich bin selbstständig. Ist das möglich? Wenn ja, wie errechne ich das?

    Wenn Dein Ehemann Steuerklasse 3 hat und Du Steuerklasse 5, "übernimmt" er Deinen Grundfreibetrag. Er versteuert nicht ab 11.000 €, sondern hat 22.000 € steuerfrei, somit zahlt er zu Deinen Lasten deutlich weniger Lohnsteuer; Du hingegen versteuerst ab dem ersten Euro und zahlst überproportional Steuer. Feministinnen streiten seit Jahren darum.


    Eine mathematisch eindeutige Lösung für Dein Problem gibt es nicht.


    Eine Möglichkeit wäre, Euch nach dem sog. Faktorverfahren zu besteuern, das beispielsweise hier beschrieben ist. Ein gewisses Problem ergibt sich daraus, daß Dein Gehalt als Selbständige variabel ist, somit unterjährig noch nicht klar ist, wieviel Steuer Du überhaupt zahlen mußt. Ziel der Übung wäre ja, daß gleich unterjährig die korrekte Steuer einbehalten bzw. eingefordert würde, so daß bei der Steuererklärung keine Differenz zu begleichen ist, in beide Richtungen nicht.


    Rechne Dir das doch mal mit einem Steuerprogramm Deiner Wahl aus, dann weißt Du, worüber Ihr sprechen müßt.


    Deine so einfache scheinende Frage ist aber auch aus anderem Grund nicht trivial; da hängt noch eine Menge anderes (Finanzielles, aber auch speziell Zwischenmenschliches) dran.

  • Könne die meisten Steuerprogramme nicht einen Vergleich "Einzelveranlagung vs gemeinsame Veranlagung" machen? Ich meine mich zu erinnern, dass WISO Steuer das kann. Hab aber für dieses Jahr noch keine Erklärung gemacht (die steht für nächste Woche an) und bin mir daher gerade nicht sicher (ist ja schon wieder über 12 Monate her - so lange funktioniert mein Hirn bei einigen Themen nicht ;))

  • Das Faktorverfahren geht so:


    1) Man rechnet die Steuererklärung nach dem Splittingverfahren und bekommt die Steuer für das Ehepaar.


    2) Man rechnet für beide Partner eine Einzelveranlagung und bekommt die fiktive Steuerschuld für beide Ehepartner. Deren Summe ist normalerweise größer als die Steuer nach der Splittingtabelle - eben das ist ja der Vorteil des Splitting-Verfahrens.


    3) Man dividiert die Splittingsteuer nach 1 durch die Summe der Einzelsteuern nach 2 und erhält einen Quotienten, der normalerweise unter 1 liegt. Er quantifiziert den Vorteil des Splittingverfahrens. Die beiden Ehepartner werden in der Folge nach Steuerklasse 4 besteuert, wobei die Steuer dann jeweils mit dem errechneten Faktor multipliziert, also verringert wird. Ein Ehepaar mit 4+4 überzahlt typischerweise die Steuer über die Steuerabzüge vom Lohn. Der Faktor korrigiert das.


    Jedes Steuerprogramm kann die obigen Werte ausrechnen. Ob gängige Programme auch den Faktor ausrechnen im Rahmen eines "Was wäre, wenn?", weiß ich nicht. An sich ist die Kalkulation trivial. Wenn ein Ehepaar die Möglichkeit nutzen will, muß es sich aber ohnehin an sein Finanzamt wenden.


    Unsere Threadstarterin kann aber ihren Anteil an der Steuerlast des Ehepaares nach diesem Muster ausrechnen.

  • Hallo,

    Danke. Wir wollen ja hier gar nicht um Pfennige feilschen.

    Aber so eine ca. Methode.

    Ich werde mal das letzte hier versuchen zu errechnen.

    Viele Grüße Mama

  • Hallo,
    kann mir jemand einen Tipp geben. Wir sind seit 2 Jahren verheiratet. Da wir finanziell aber nicht alles zusammenwerfen wollen, wir sind schon etwas älter, geschieden und jeder hat erwachsene Kinder, wüsste ich gerne, ob es eine Möglichkeit gibt aus dem gemeinsamen Einkommenssteuerbescheid zu ermitteln wen welcher Betrag betrifft. Unser Einkommen ist unterschiedlich, mein Mann ist angestellt mit Steuerkl. 3 und ich bin selbstständig. Ist das mgl.? Wenn ja, wie errechne ich das?

    Danke Grüße

    Hilft Dir dieser Rechner? Ehegattensplitting


    Wobei ich vermute, der geht davon aus, dass beide angestellt sind...

  • In meinem Steuerprogramm kann ich zwischen getrennter und gemeinsamer Veranlagung umstellen und schauen was günstiger ist.

    In deinem Fall würde ich mir also erstmal notieren wieviel Steuern jeweils bei einer Einzelveranlagung gezahlt werden. Bei Zusammenveranlagung zahlt ihr ja hoffentlich weniger (sonst wäre es unsinnig zusammen abzugeben) und diese Ersparnis also "Steuern Mann einzeln" + "Steuern Frau einzeln" - "Steuern gemeinsam" würde ich dann 50/50(?) unter euch aufteilen.

  • Hilft Dir dieser Rechner? Ehegattensplitting

    Wobei ich vermute, der geht davon aus, dass beide angestellt sind...

    Das ist letztlich egal. Der Selbständige erwirtschaftet so gut ein "zu versteuerndes Einkommen" wie der Angestellte. Es handelt sich um einen einfachen Rechner, wie viele Rechner im Internet relativ einfach sind. Du bekommst damit die Zahlen, die Du für die Kalkulation brauchst, mußt die eigentliche Kalkulation aber selber machen.


    1) Bei Anwendung des Splittingtarifs zahlt ein Ehepaar insgesamt weniger Steuer als mit Einzelveranlagung. Ausnahme: Beide Partner verdienen exakt gleich viel. Der Vorteil für das Ehepaar steigt, je unterschiedlicher die Gehälter sind. Extrem: Nur einer verdient, der andere nicht. Das läßt sich mit dem von Dir angegebenen Rechner gut darstellen.


    2) Steuerklassen haben nur einen Einfluß auf die Lohnsteuer, d.h. die unterjährig einbehaltenen Steuerbeträge. Auf die letztlich zu zahlende Steuerschuld haben sie keinen Einfluß. Ein Paar kann wählen zwischen den Steuerklassen 4 für beide oder den Steuerklassen 5 und 3.


    Im ersten Fall entsprechen die Lohnsteuerbeträge der Einzelveranlagung; der Splittingvorteil ergibt sich erst bei der Steuererklärung, bei der dieses Paar dann regelmäßig Geld zurückbekommt.


    Im zweiten Fall wandert der Grundfreibetrag des einen Partners zum anderen. In der Regel ist es wirtschaftlich sinnvoll, daß der besser Verdienende die Steuerklasse 3 nimmt (mit doppeltem Grundfreibetrag) und der weniger Verdienende die Steuerklasse 5 (ohne Grundfreibetrag, Versteuerung ab dem 1. Euro). Regelmäßig wird bei dieser Kombination die Steuer unterzahlt, dieses Paar muß regelmäßig mit der Steuererklärung nachzahlen.


    Rein wirtschaftlich gesehen ist es günstiger, Steuer nachzuzahlen als welche zurückbekommen.


    Psychologisch sieht das aber anders aus: Vielen Leuten ist es wichtig, mit der Steuererklärung etwas zurückzubekommen, dafür blenden sie gern aus, daß sie unterjährig die Steuer überzahlen. Bei den Steuerklassen 5 + 3 übernimmt der Partner mit der Steuerklasse 5 einen Teil der Steuerschuld des Partners mit der Steuerklasse 3, das spielt in mancher Ehe eine Rolle, zumal meistens der Mann besser verdient: "Du mit Deinen paar Kröten!" Ich verstehe, daß so manche Frau dagegen etwas einzuwenden hat; wäre ich davon betroffen, würde ich in meiner Ehe für einen Ausgleich sorgen (dazuhin übrigens auch in der Rente, anderes Thema).


    Das Problem liegt aber nicht im Ehegattensplitting, sondern in den Steuerklassen.


    Das Faktorverfahren löst das Problem, die zweitbeste Handhabung wäre Steuerklasse 4 für beide.


    Zurück zu Deinem Rechner. Ich lasse die Standardwerte stehen, Verdienste 30 T€ und 20 T€, Steuerwerte 4446 + 1759 = 6205 € bei Einzelveranlagung; 6114 € bei Splitting, 91 € Splittingvorteil. Faktor ist 6114/6205 = 0,985 oder 98,5%. Den multipliziert man mit den Steuerwerten der Einzelveranlagung und bekommt dann 4380 + 1733 = 6113 €. Der letzte Euro ist Schwund durch Ganzzahlberechnung, das Finanzamt ist da großzügig.


    Ist nicht so schwierig, finde ich.