Entlastung aus Preisbremse

  • Hallo mein Stromanbieter hat mir die Schlussrechnung erstellt.

    Dort enthalten ist ein Posten: Entlastung aus Preisbremse. Es ist aber nicht aufgeführt wie es berechnet wurde und meiner Meinung nach falsch.

    -Woher kommt der Wert und wie sehe ich auf welchen Daten es beruht? Kann mir der Anbieter Auskunft geben oder eine Behörde?

    -Ich bin zum jetzigen Anbieter im März 2023 gewechselt. Berücksichtigt die jetzige Entlastung das ganze Jahr?

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  • ha ich, warum?

    da steht nur Entlastung aus der Preisbremse - Betrag

    es steht nicht über welchen Zeitraum, es steht nicht aufgrund Deckelung, es steht nicht Aufgrund Einsparung ggü Vorjahr

  • Der Strompreis war 2023 nicht konstant, ich habe auch die Anbieter gewechselt.


    -Woher kommt der Posten in der Schlussabrechnung: "Entlastung durch Preisbremse" - an wen muss ich mich wenden um an die Berechnungsgrundlage zu kommen?


    und wenn die Berechnungsvorschriften geklärt sind stellt sich evtl. die nächste Frage:

    -Was muss ich mit meiner Rechnung fürs erste Drittel aus 2023 wenden, dort ist kein "Entlastung durch Preisbremse"

  • ha ich, warum?

    da steht nur Entlastung aus der Preisbremse - Betrag

    es steht nicht über welchen Zeitraum, es steht nicht aufgrund Deckelung, es steht nicht Aufgrund Einsparung ggü Vorjahr

    Dann lad' die Rechnung doch mal hoch. Es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass die extra für dich eine Rechnung von Hand geschnitzt haben sollen, in der die nach § 12 Abs. 2, 3 StromPBG vorgeschriebenen Angaben fehlen, die in den Rechnungen aller anderer Letztverbraucher enthalten sind.

  • Nein da steht nur:

    Rechnungsbetrag: xxx €

    geleistete Abschläge: yyy €

    Entlastung aus der Preisbremse: zzz €

    Forderung : ...


    danach wird der Rechnungsbetrag aufgeschlüsselt.

    Danke für den Gesetzestext, damit ist klar was ich erwarten kann

  • Du bist wirklich an Sturheit nicht zu überbieten. Stromrechnungen haben aktuell einen Umfang von 6 bis 8 Seiten. Da findet sich also garantiert erheblich mehr, als die paar zitierten, kargen Kerndaten.

  • Textverständnis ist nicht so deine Kompetenz? Ich schrieb:

    danach wird der Rechnungsbetrag aufgeschlüsselt.

    Meine Rechnung hat exakt 3 Seiten.

    Schön dass du alle dutzenden der Anbieter kennst und genau weisst wie deren Abrechnungen aussehen. Ich werd den Teufel tun personenbezogene Daten ins Netz hochzuladen. Wenn du Krawall aus bist und auf die Frage nicht eingehen willst sondern erst mal Gott und die Welt diskutieren willst dann antworte bitte nicht, danke

  • Textverständnis ist nicht so deine Kompetenz?

    Wenn du Krawall aus bist und auf die Frage nicht eingehen willst sondern erst mal Gott und die Welt diskutieren willst dann antworte bitte nicht, danke

    Wer hier auf Krawall gebürstet ist, bist ja wohl du.


    Überhaupt, heute ist Karfreitag, schalt mal einen Gang runter.

  • Wer hier auf Krawall gebürstet ist, bist ja wohl du.


    Überhaupt, heute ist Karfreitag, schalt mal einen Gang runter.

    Eingentlich nicht, ich beleidige niemanden und auch nicht unbegründet.

    Ich will nur meine Frage diskutierten die ich klar formuliert habe

  • Ich will nur meine Frage diskutierten die ich klar formuliert habe

    Das hier ist ein Forum, nicht die Supportseite deines Stromanbieters.

  • Das hier ist ein Forum, nicht die Supportseite deines Stromanbieters.

    Bist du Forumsbetreiber oder worauf beziehst du dich dass solch Fragen hier nicht diskutiert werden sollen? Dann zieh los und klebe deine Antwort an jede zweite Frage hier. Der Anbieter ist wahrscheinlich nicht der erste Ansprechpartner wenn es um Fragen zu Transparenz geht

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    Spannberg

    Woher kommt der Wert und wie sehe ich auf welchen Daten es beruht?

    Der Wert kommt von deinem Anbieter und du musst dich direkt mit deinem Anbieter in Verbindung setzen (telefonisch, E-Mail, Fax o.ä) um zu sehen auf welchen Daten es beruht.

    Kann mir der Anbieter Auskunft geben oder eine Behörde?

    Ja, der Anbieter kann und sollte dir Auskunft geben.

    Berücksichtigt die jetzige Entlastung das ganze Jahr?

    Das kann ich dir nicht sagen aber Finanztip stellt hier einen Rechner zur Verfügung der dir vielleicht weiterhelfen kann. Viel Erfolg!

  • Spannberg

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  • danke @Huliocomix , die Frage ist nun geklärt, § 12 StromPBG regelt dass der Anbieter zum Jahreswechsel die Daten zur Verfügung stellen muss und mit dem Hintergrund gehe ich auf meinen Anbieter zu

  • Bist du Forumsbetreiber oder worauf beziehst du dich dass solch Fragen hier nicht diskutiert werden sollen?

    Ich habe nicht gesagt, das es nicht diskutiert werden darf. Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich bezog mich, darauf:

    Wenn du Krawall aus bist und auf die Frage nicht eingehen willst sondern erst mal Gott und die Welt diskutieren willst dann antworte bitte nicht, danke

    Es kommen in einem Forum auch mal Anworten, die nicht exakt zu deiner Frage passen oder es wird mal was geschrieben, was gar nichts damit zu tun hat. Ich persönlich rede gern über Gott und die Welt. Ab und an Antworten, die einem überhaupt nicht weiterbringen aber lustig sind, sind auch was schönes.

    Das meinte ich mit Forum. Bei deinem Anbieter hast du natürlich den Anspruch, nur Antworten zu deinem Problem zu kriegen

  • Mein Stromanbieter hat mir die Schlussrechnung erstellt.

    Dort enthalten ist ein Posten: Entlastung aus Preisbremse. Es ist aber nicht aufgeführt, wie es berechnet wurde und meiner Meinung nach falsch.

    Das ist sehr gut möglich.

    Wir hatten das Thema schon ziemlich oft.

    Woher kommt der Wert und wie sehe ich auf welchen Daten es beruht? Kann mir der Anbieter Auskunft geben oder eine Behörde?

    Sagen wir mal so: Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deinem Bemühen.


    Die gesetzliche Grundlage ist total verbaut, bei Dir kommt ein Betreiberwechsel im fraglichen Zeitraum dazu, viele Anbieter beherrschen sowohl die korrekte Berechnung nicht als auch haben einen - ahem - verbesserungswürdigen Kundenservice.


    Es könnte ein sinnvoller Ansatz sein, daß Du Dir ausrechnest, was Dir Deines Erachtens zusteht, Du diesen Wert vergleichst mit dem, was Dir der Anbieter zubilligt und Du Dir dann überlegst, ob die Differenz zwischen beiden die weitere Mühe lohnt.


    Forenkollege berghaus hat sich im Detail mit dem Thema beschäftigt, er kennt sich hier am besten damit aus. Vielleicht meldet er sich hier noch. Bis dahin kannst Du Dich ja schon einmal in seine einschlägigen Beiträge einlesen. Ich darf Dir allerdings schon jetzt sagen: Das Thema ist komplex.


    "Behörde" kannst Du faktisch knicken. Die ist mit Kundenbeschwerden momentan derartig eingedeckt, daß eine Antwort in realistischer Zeit nicht zu erwarten ist.

  • -Ich bin zum jetzigen Anbieter im März 2023 gewechselt. Berücksichtigt die jetzige Entlastung das ganze Jahr?

    Ohne ein paar Angaben über den Verbrauch in den Zeiträumen, die Preise vor und nach dem Wechsel, den genauen Zeitpunkt des Wechsels und die Höhe der 'Entlastung' kann auch berghaus nichts erkennen.

    Wenn man wissen will, wie Strompreisbremse geht, kann man die Beiträge von berghaus zur Gas- und Strompreisbremse lesen und versuchen zu verstehen, was nicht immer leicht ist.

    Generell kann man schon mal sagen, dass der am 01.03.2023 zuständige Lieferant in seiner Abrechnung ( sagen wir mal bis 15.03.2023) schon die monatlichen Entlastungsbeträge für 2,5 Monate berücksichtigt haben sollte, wenn der Preis bei Strom über 40 Ct/kWh liegt.

    Maßgebend für die Abrechnung rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 war der Arbeitspreis am 01.03.2023. (Berechnung wie weiter unten)

    Die dabei berücksichtigte Strommenge pro Monat (1/12 der Jahresprognose) ist Glückssache und von der Meldung des Netzbetreibers abhängig, die dieser dem Lieferanten aus ganz anderen Gründen als für die Bremse mitteilt.

    Ob der neue Lieferant auf diese oder auf eine neue des Netzbetreibers zurückgreift, ist nicht nur mir nicht klar.

    Wenn die Prognosen plausibel sind, kann man ja zufrieden sein.

    Der neue Lieferant sollte dann für 9,5 Monate bei gleichbleibendem Arbeitspreis (AP) über 40 Ct/kWh die Entlastung wie folgt berechnet haben:

    9,5 x 1/12 Jahresprognose (kWh) x (AP - 0,40 €/kWh) = Entlastungssumme

    Anmerkung
    Der Frage- und Antwortstil von Spannberg hier im Forum ist verbesserungswürdig.

    berghaus 30.03.24



    berghaus 30.03.24

  • Danke tb38, bin doch kein Guru! :)

    Die dabei berücksichtigte Strommenge pro Monat (1/12 der Jahresprognose) ist Glückssache und von der Meldung des Netzbetreibers abhängig, die dieser dem Lieferanten aus ganz anderen Gründen als für die Bremse mitteilt.

    Ja, muss heißen:
    ....Strommenge pro Monat (1/12 von 80% der Jahresprognose) ....

    und
    ....anders als beim Gas nur von der Meldung des Netzbetreibers abhängig....

    und
    ....9,5 x 80 % x 1/12 Jahresprognose (kWh) x (AP - 0,40 €/kWh) = Entlastungssumme

    berghaus 30.03.