Kann hier inhaltlich nichts beitragen wäre aber gerne besser informiert - kann mich jemand auf einen Beitrag im Forum oder anderswo verweisen, in dem ich Grundlagen zu den hier aufgestellten Behauptungen zum Vorteil einer vorzeitigen Inanspruchnahme von (Teil- oder Voll-)Renten grundlegend nachlesen kann?
Also eine Teilrente kann Sinn machen, wenn man neben dem Rentenbezug weiterarbeiten will und den Anspruch auf Krankengeld aufrecht erhalten will oder es eine arbeits- bzw. tarifvertragliche Regelung gibt, bei der der Bezug einer Vollrente das Beschäftigungsverhältnis automatisch beendet. Der Bezug einer Teilrente statt einer Vollrente kann aber dazu führen, dass eine Betriebsrente noch nicht zur Auszahlung kommt. Müsste man für die eigene Situation prüfen.
Sind in der Rente Abschläge enthalten, so beziehen die sich auf den Teil der Rente, der zur Auszahlung kommt. Wenn man ab 63 eine 10%ige Teilrente bezieht und erst mit 66 in die Vollrente wechselt (beispielhaft 1958 geboren), hätten die 10% einen Abschlag von 10,8%, die restlichen 90% (zuzüglich eventueller zusätzlicher Entgeltpunkte nach Rentenbeginn) hätten keinen Abschlag.
Ab Erreichen der Regelaltersgrenze führt Vollrentenbezug zur Versicherungsfreiheit, daher kann der Verzicht auf 0,01% der Rente dazu führen, dass die Pflegekasse weiterhin Beiträge zahlen muss. Da kann sich der teilweise Verzicht lohnen.