TV vom Vermieter

  • Vielen Dank.

    Ich werde meinen Vermieter anfragen.

    Was ist zu tun wenn er die NK Abrechnung nicht um den Zwangs TV Betrag kürzen möchte ?

    Die Leistung erbringt er jedenfalls ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.

  • ikopi Nochmal zur Sicherheit:

    Das was Du jeden Monat zahlst, ist ein Abschlag. Also quasi ein Ansparen auf die Rechnung. Die (Ab)Rechnung gibt es immer erst im darauffolgenden Jahr.


    Also, Du verlierst kein Geld, wenn Du jetzt ab Juli das gleiche zahlst, wie bisher, Du bekommst dann die zuviel gezahlten 6*Kabelgebühren mit der Jahresabrechnung im nächsten Jahr zurück.

    Wenn Du mit dem Vermieter absprichst, dass Du die Vorauszahlung schon ab Juli kürzt, bekommst Du nächstes Jahr eben kein Geld zurück.


    Falls Dir das klar ist, vergiss was ich schreibe, aber vielen ist glaub ich der Unterschied nicht klar. Ist das gleiche bei Strom-/Gas-Anbietern, da verstehen das glaub ich viele auch nicht.

    Also: Guck, dass die Rechnung im nächsten Jahr stimmt (nur 6 mal Kabelgebühr, nicht 12 Mal, also halb soviel wie im letzten Jahr), was mit der Vorauszahlung ist, ist nicht so wichtig.

  • Ich werde meinen Vermieter anfragen.

    Was ist zu tun, wenn er die NK Abrechnung nicht um den Zwangs TV Betrag kürzen möchte?

    Ich würde gleich von vornherein überlegen, ob der fragliche Betrag den Zirkus lohnt. In der Regel sind Kabelgebühren irgendetwas einstelliges in Euro, vielleicht 7 oder vielleicht 9 Euro. Willst Du deswegen Streit mit dem Vermieter anfangen?


    Er muß ja ohnehin zum Jahresende abrechnen und kann dann natürlich Kabelgebühren, die er selbst nicht bezahlt hat, auch nicht auf die Mieter umlegen.

  • Ich würde gleich von vornherein überlegen, ob der fragliche Betrag den Zirkus lohnt. In der Regel sind Kabelgebühren irgendetwas einstelliges in Euro, vielleicht 7 oder vielleicht 9 Euro. Willst Du deswegen Streit mit dem Vermieter anfangen?


    Er muß ja ohnehin zum Jahresende abrechnen und kann dann natürlich Kabelgebühren, die er selbst nicht bezahlt hat, auch nicht auf die Mieter umlegen.

    wenn sich innerhalb des Jahres der Gaspreis erhöht/verringert wird die Preisänderung ja auch nicht sofort in den Nebenkosten abgebildet. Irgendwie eine komische Erwartung, dass sich die Nebenkosten sofort verändern würden. Immer erst in der Nebenkostenabrechnung wird bilanziert. Schon irgendwie skurril, wie man sich wegen einem der geringsten Posten der Nebenkosten so einen Kopf machen kann. Dem Vermieter ist es wahrscheinlich sogar ziemlich recht, dass er sich mit diese Thematik in der Zukunft nicht mehr abgeben muss. Der TE hat jetzt alle Möglichkeiten die es inzwischen gibt, wie er sein TV empfangen möchte. Vor ein paar Jahren hätte er zähneknirschend wieder einen neuen Kabelvertrag zu schlechteren Konditionen unterschreiben müssen. Jetzt hat er die Auswahl zwischen DVB-T2, Streaminganbieter, Internet-TV-Boxen, usw.