Unterstützung der Eltern aufgrund von Pflegebedürfigkeit

  • Hallo :)

    Leider musste mein Vater in ein Pflegeheim. Die monatlichen Einnahmen meiner Eltern (Rente Vater + Gehalt Mutter) reichen nicht aus, um die monatlichen Verpflichtungen sowie die Kosten für das Pflegeheim zu decken. Aufgrund von Grundbesitz, welcher nicht aufgegeben werden soll, ist eine Unterstützung durch den Staat nicht möglich.
    Ich möchte daher meine Eltern finanziell unterstützen.
    Kann ich diese Unterstützung als außergewöhnliche Belastung in der Steuer angeben?
    Ich finde immer nur, dass die Person "bedürftig" sein muss und ein Einkommen von wenigen Hundert Euro haben darf. Jedoch liegt es hier ja nicht an dem Einkommen, sondern an den Ausgaben durch die Heimunterbringung (Eigenanteil von 3000 Euro).


    Kennt sich hier jemand aus und kann mir helfen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Liebe Grüße
    Loma

  • Hallo,

    ich empfehle unbedingt die kostenlose Pflegeberatung einmal im Jahr wahrzunehmen.

    Es gibt große Unterschiede in der Qualität der Beratung.

    Gesetzliche Pflegeversicherung
    Diese Leistungen aus der Pflegeversicherung stehen Dir zu
    www.finanztip.de

    Ggf. Ist eine Unterbringung zu Hause möglich. Es gibt viele Unterstützungsmöglichkeiten die deutlich günstiger sein können.

    200 Euro für einen Nachbarn der mal ein Spiel spielt.

    Reinigungskraft.

    Pflegegeld.

    Aufstockung der eigenen Rente. Können schnell 17.000 Euro sein.

    Pflegekräfte.

    und und und…

    LG

  • Hallo,

    vielen Dank für eure Antworten!

    Wenn es eine krankheitsbedingte Heimunterbringung ist, dann sollte das eingeschränkt möglich sein.

    https://www.haufe.de/steuern/haufe-…_HI2742043.html

    Welche Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein? Kann diese im angegeben Link nicht finden.

    Eine Pflege zu Hause ist leider nicht mehr möglich, da er sich nicht mehr selbst bewegen kann. Es müsste daher alle 3 Stunden jemand vom Pflegedienst kommen, angefragte Pflegedienste würden jedoch maximal 3mal am Tag kommen.
    Kann die Pflegeberatung auch in finanziellen Dingen beraten?

    Steuert da nicht auch die Pflegeversicherung des Pflegeheimbewohners was bei?

    Die Pflegeversicherung zahlt knapp 2000 Euro. Der Rest (ca. 3000 Euro) ist der Eigenanteil.

    Vielen Dank weiterhin für eure Hilfe!
    LG Loma

  • Hallo zusammen,

    die Pflegeberatung, einmal im Jahr, ist nützlich auch in finanzieller Hinsicht.

    Es gibt große Qualitätsunterschiede. Die richtige Auswahl der Beratungsstelle ist entscheidend.

    Daher jährlich neu versuchen eine bessere zu finden.

    LG

  • Hallo loma , Du schreibst von Grundbesitz. Um was handelt es sich und wie wird es genutzt? Selbst genutzte Immobilien müssten wahrscheinlich nicht verwertet werden, andere eher schon.

    Die Pflegeberatung der Pflegekasse kannst Du auch zu finanzieller Unterstützung durch Krankenkasse fragen. Vielleicht kommt nur "leider keine Steuerberatung", vielleicht aber auch eine fundierte Antwort oder eine andere gute Idee, an die hier keiner gedacht hat.

  • Hallo :)

    Hallo zusammen,

    die Pflegeberatung, einmal im Jahr, ist nützlich auch in finanzieller Hinsicht.

    Es gibt große Qualitätsunterschiede. Die richtige Auswahl der Beratungsstelle ist entscheidend.

    Daher jährlich neu versuchen eine bessere zu finden.

    LG

    Vielen Dank, dann lass ich mich da direkt mal beraten.

    Hallo loma , Du schreibst von Grundbesitz. Um was handelt es sich und wie wird es genutzt? Selbst genutzte Immobilien müssten wahrscheinlich nicht verwertet werden, andere eher schon.

    Die Pflegeberatung der Pflegekasse kannst Du auch zu finanzieller Unterstützung durch Krankenkasse fragen. Vielleicht kommt nur "leider keine Steuerberatung", vielleicht aber auch eine fundierte Antwort oder eine andere gute Idee, an die hier keiner gedacht hat.

    Es gibt ein Haus, in dem meine Mutter und meine Schwester inkl. Partner wohnt. Im Grundbuch steht leider nur mein Vater. Dieses wurde vor ein paar Jahren umgebaut, damit eine abgeschlossene Wohnung für meine Schwester geschaffen wurde. Hier muss eigentlich noch ein privater Kredit abgezahlt werden. Des Weiteren gibt es noch ein Freizeitgrundstück.

    Danke euch :)

    LG Loma

  • Es gibt ein Haus, in dem meine Mutter und meine Schwester inkl. Partner wohnt. Im Grundbuch steht leider nur mein Vater. Dieses wurde vor ein paar Jahren umgebaut, damit eine abgeschlossene Wohnung für meine Schwester geschaffen wurde. Hier muss eigentlich noch ein privater Kredit abgezahlt werden. Des Weiteren gibt es noch ein Freizeitgrundstück.

    Das Haus, in dem die Ehefrau noch wohnt, muss wohl nicht verwertet werden. Die von der Tochter bewohnte Einliegerwohnung könnte auch ein Argument dagegen sein.

    Das Freizeitgrundstück fällt nicht unter diesen Schutz. Wenn ihr es halten wollt, könntet ihr es vielleicht innerhalb der Familie zu einem günstigen (aber nicht zu günstigen) Preis verkaufen und den Erlös für die Pflege einsetzen.

    Lass Dich ausführlich aus mehreren Richtungen beraten. Ich halte es dabei auch für keinen Fehler, mit dem Sozialamt vorab darüber zu reden.

  • Hallo Pantoffelheld,

    kann hier auch die Pflegeberatung beraten? Oder wo soll ich mich bestenfalls beraten lassen?

    Ich hatte gelesen, dass, falls das Sozialamt unterstützt (Hilfe für Pflege), dann muss dies nach dem Tod der zu pflegende Person aus seinem Nachlass zurückgezahlt werden. Stimmt das? Dann würde es die Zahlung nur verschieben oder?

  • Wie gesagt, Pflegeberatung ruhig versuchen. Ich würde Unterstützung eher bei der Beratung der Pflegekasse als bei einem Pflegedienst vermuten.

    Genau, die Haupt-Leistung vom Sozialamt heißt Hilfe zur Pflege (HzP) nach SGB XII. Davor geschaltet ist in NRW, S-H, M-V noch das Pflegewohngeld, da gibt es auch wesentlich höhere Grenzen. (Das reicht aber in dem Fall nicht zur vollständigen Deckung der Kosten.)

    Der zusätzliche Zuschuss der Pflegekasse zum Eigenanteil steigt übrigens von anfänglich 15 % stufenweise auf bis zu 75 % ab dem dritten Jahr.

    Bei HzP muss prinzipiell das ganze Einkommen (bis auf ein "Taschengeld" von knapp 190 € und das ganze Vermögen bis -wenn ich es richtig überblicke- 35.000 € bei Verheirateten (plus zweimal angemessene Bestattungsvorsorge, nutzt aber nur bei entsprechend vorhandenem Bargeld) eingesetzt werden. Das wird für das Haus nicht reichen. Bei HzP kann übrigens auch Einkommen der Kinder herangezogen werden (bei Jahreseinkommen > 100.000 €). Das Haus wird -aller Voraussicht nach- geschont, solange die Ehegattin darin wohnt.

    Im Erbfall könnte das Sozialamt zugreifen und gezahlte Leistungen zurückverlangen. So gesehen könnte es auf eine bloße Verschiebung der Zahlungen hinauslaufen. Ich sehe aber trotzdem Vorteile für die Sozialhilfen:

    • das Pflegewohngeld solltest Du auf jeden Fall prüfen (ich meine, dass es da keine Rückforderung gibt)
    • der Zugriff auf das Erbe erfolgt erst im Erbfall. Du hast auf jeden Fall Zeit gewonnen, in der du das Geld anlegen kannst. Und du kannst sicher sein, dass du nur zahlst, wenn du auch wirklich erbst.
    • Vielleicht führt ein Fall, in dem nach Tod deines Vaters deine Mutter noch lange im Haus wohnt und dann keine HzP benötigt zu einem Verfall der Forderung aus Leistungen für deinen Vater?
    • Falls erforderlich könntest Du dann einen Kredit aufnehmen mit dem Haus als Sicherheit.

    Nachteil mindestens:

    • Formulare, Formulare

    Ich habe da jetzt mit viel vielleicht geschrieben. Ich kenne keine konkreten Fälle in die Richtung, weil ich diese Hilfen kaum in Kombination mit Wohneigentum erlebe. Ich habe es fast immer nur mit zu wenig Einkommen und überhaupt keinem Vermögen zu tun...

    Anlaufstellen könnten auch VdK oder SoVD sein. Ich würde auch mal beim Heim selbst nachfragen.