Habe schon mehrere MAils an Support oder Kontaktformular geschickt, aber keine Antwort. Wie es aussieht, wird jedes Jahr verlangt. Aber wie kann ich kündigen? Das ist eine ABO Falle. Wie komme ich da raus? WEnn man sich registriert ist man schon Mitglied auch wenn man nichts macht. Bis 21.04. habe ich Zeit. Und dann......
Mahnung
- christanuss
- Erledigt
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Ich glaub, meine erste Anlaufstelle wäre der Verbraucherschutz und die zweite ein Anwalt.
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Ich glaub, meine erste Anlaufstelle wäre der Verbraucherschutz und die zweite ein Anwalt.
Verbraucherschutz habe ihc schon geschrieben und lohnt sich ein Anwalt, der kostet auch einiges?
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Hallo @christianuss, Du musst da nichts bezahlen. Du wirst das aber alleine nicht durchstehen. Geh bitte zur Verbraucherzentrale und lass Dich in einem Termin beraten. Das kostet eine überschaubare Summe (unterschiedlich nach Bundesland). Wahrscheinlich ist der Anbieter dort schon bekannt. Vielleicht kannst Du sogar damit helfen, dem das Handwerk zu legen. Viel Erfolg!
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Ich frage mich, ob es ohne Unterschrift Gültigkeit hat.
Das ist kein Argument. Verträge kann man auch mündlich, in Texform oder per Mausklick schließen. Was fehlt, ist der Button "kostenpflichtig bestellen". Fraglich ist auch, ob es
überhaupt eine Gegenleistung für den Preis gibt.
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Du hast Dich von einer offensichtlich unseriösen Firma fangen lassen. Auf der Webseite wird versprochen, daß Du alles mögliche billiger kaufen könntest. Das wolltest Du, also hast Du Deine kompletten Daten angegeben, was eine ziemliche Dummheit war.
Bei 123recht hast Du die gleiche Anfrage gestellt (mit weiteren persönlichen Daten). Du hast dort einige hilfreiche Hinweise bekommen. Die im Impressum angegebene Adresse in London führt auf einen Hinterhof. Auf diese Adresse sind hunderte Firmen angemeldet. Eine Firma mit dem Namen Finance Future ist dort aber nicht angemeldet.
Geld sollst Du auf ein ungarisches Konto (!) überweisen. Angeblich habest Du ein Abo abgeschlossen. Eine vernünftige Adresse bietet die Gegenseite nicht an. Das heißt: Wenn Du nun Geld bezahlst, erkennst Du das Abo an, eine Kündigungsmöglichkeit hast Du nicht, Du kommst denen nicht vom Haken. Wenn Du zahlst, wird es nur schlimmer.
Du hast bereits unklug agiert und agierst weiter unklug. Jede weitere Kontaktversuch Deinerseits verschlechtert Deine Lage.
Es wäre für Dich am besten gewesen, wenn Du die Abzockermail schlichtweg ignoriert hättest.
Du hast es mit Leuten zu tun, die professionell naive Nutzer abzocken. Es ist gut möglich, daß sie juristisch nichts oder nicht viel gegen Dich in der Hand haben. Es ist sehr gut möglich, daß sie den angeblichen Vertragsschluß nicht beweisen können - dazu müssen sie aber in der Lage sein, wenn sie Dich im Extremfall verklagen. Du kannst ihnen allerdings Schützenhilfe leisten und Deine Situation verschlechtern, indem Du ihnen fleißig antwortest oder gar Geld bezahlst.
Mit Deiner ersten Zahlung in der Hoffnung, daß der Spuk damit vorbei ist, bestätigst Du die Gültigkeit des Abos, dann kannst Du Dich schon auf die nächste Rechnung gefaßt machen.
Ich würde mich überhaupt nicht rühren, bevor nicht Papier in meinem Briefkasten liegt. Keine Reaktion auf E-Mails! Ich würde mir die mir zugesandten E-Mails ausdrucken, sofern ein Drucker vorhanden ist und dieselben abheften. Mehr nicht.
Was dieser Rechtsanwalt auf seiner Seite schreibt, macht einen vernünftigen Eindruck. Ok, der ist Profi, der sollte wissen, was er schreibt.
Das Regel-Opfer jammert in solchen Fällen, daß es sich einen Rechtsanwalt nicht leisten könne. Wenn Du es nicht selber kannst, ist ggf. der Rechtsanwalt die billigere Lösung als den Abzockern ohne Ende Geld in den Rachen zu werfen. Wenn Du allerdings mit Schmerzen einen Rechtsanwalt beauftragst, dann nimm sinnvollerweise z.B. den genannten (den ich nicht kenne), auf jedenfall einen, der sich mit solchen Dingen auskennt. Der Feld-Wald-und-Wiesenanwalt bei Dir um die Ecke tut es definitiv nicht.
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Verbraucherschutz habe ihc schon geschrieben und lohnt sich ein Anwalt, der kostet auch einiges?
Noch mal explizit: Ich wuerde einfach dem Rat der Verbraucherzentrale (https://www.vzhh.de/themen/tel…internet-zahlen-sie-nicht) folgen:
ZitatUnser Rat
- Wurde die Buttonlösung nicht beachtet oder haben Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen nicht klar und deutlich unmittelbar vor Abschluss der Bestellung erhalten, zahlen Sie nicht!
Das ist bei der deiner Webseite der Fall, also nicht zahlen. Der Button "registrieren" ist nicht zulaessig und somit ist kein Vertrag zustande gekommen
Zitat- Teilen Sie dem Unternehmen einmal per
Einwurf-Einschreiben mit, dass kein Vertrag besteht und erklären Sie, wenn Sie nicht oder unvollständig über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, vorsorglich den Widerruf des Vertrags. Dafür können Sie unseren kostenlosen Musterbrief verwenden.
Meine Meinung: solange die Mahnung nur per Email von dubiosen Frimen in GB mit Bankverbindung in Ungarn kommt, wuerde ich persoenlich maximal per Email widersprechen und mir das Einschreiben sparen.
Zitat- Sofern Sie zur Vorsicht neigen, fertigen Sie einen Screenshot der Internetseite an.
Kann man evtl machen.
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Meine Meinung: solange die Mahnung nur per E-Mail von dubiosen Firmen in GB mit Bankverbindung in Ungarn kommt, wuerde ich persoenlich maximal per E-Mail widersprechen und mir das Einschreiben sparen.
Solange die Mahnung nur per E-Mail von dubiosen Firmen in GB mit Bankverbindung in Ungarn kommt, würde ich ganz bewußt überhaupt nicht reagieren. Dann kann mir nämlich das Inkassounternehmen, das bei solchen Firmen zum Geschäftsmodell gehört, noch nicht einmal meine E-Mail vorhalten.
Wichtiger Ausrüstungsgegenstand in solchen Fällen ist ein dickes Fell. Das Geschäftsmodell solcher Firmen beruht auf Einschüchterung. Daher ist es wichtig, daß man sich eben nicht einschüchtern läßt.
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Ich frage mich, ob es ohne Unterschrift Gültigkeit hat.
Musstest du eine Bankverbindung angeben?
Selbstverständlich kann man ohne Unterschrift Verträge abschließen.
Macht man z.B. bei jeder Bestellung bei Amazon.
Man kann auf rabattkreis.com und da kann man die shop und dergleichen anschauen ohne Anmeldung und unten steht AGB & Widerruf
In den AGB müsste stehen, wie man kündigen kann.
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Emails und Briefe sind meist leere Worte. Vor allem bei unberechtigten Forderungen.
Am besten Brief hinschreiben mit einschreiben Einwurf und Forderungen zurückweisen.
Ich würde mir erst anfangen sorgen zu machen, wenn der Mahnbescheid kommt. Und selbst der ist nur ein weiteres Zahnrad im system, welchen man aber auf jeden Fall ernst nehmen sollte und der Forderung widersprechen.
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Am besten Brief hinschreiben mit einschreiben Einwurf und Forderungen zurückweisen.
Vorsicht: Kommt der aus irgendeinem Grund nicht an (Briefkasten voll/nicht existent) ist nicht rechtswirksam zugestellt.
Besser: Einfacher Brief, unter Zeugen ins Kuvert gesteckt und mit diesen gemeinsam eingeworfen.
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Besser: Einfacher Brief, unter Zeugen ins Kuvert gesteckt und mit diesen gemeinsam eingeworfen.
Das lässt sich denn auch gleich mit einem Ausflug zu zweit nach...
ZitatFinances Future
5 Brayford Square
London, E1 OSG...verbinden. - Für die Zustellung in der Nachbarschaft aber praktikabel und weithin unterschätzt.
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Das lässt sich denn auch gleich mit einem Ausflug zu zweit nach...
...verbinden. - Für die Zustellung in der Nachbarschaft aber praktikabel und weithin unterschätzt.
Auch eine Möglichkeit
Edit: Mit eingeworfen meinte ich natürlich in den nächsten Briefkasten der Post. Alternativ in der Filiale abgeben.
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Mit eingeworfen meinte ich natürlich in den nächsten Briefkasten der Post.
Diese Möglichkeit hätte ich nicht auf dem Schirm gehabt. Aber ja, das ist auch eine. Hier könnte vom Empfänger die Einrede kommen, die Sendung sei auf dem Postweg verloren gegangen. Innerhalb Deutschlands gehen Gerichte aber wohl regelmäßig von einer erfolgreichen Zustellung aus.
Mein Favorit für die Kombination Aufwand sparen bei hinreichender Beweisbarkeit ist die Kombination von Fax und gleichzeitig E-Mail. Beidem entzieht sich aber unser Rabattkreis.
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Diese Möglichkeit hätte ich nicht auf dem Schirm gehabt. Aber ja, das ist auch eine. Hier könnte vom Empfänger die Einrede kommen, die Sendung sei auf dem Postweg verloren gegangen. Innerhalb Deutschlands gehen Gerichte aber wohl regelmäßig von einer erfolgreichen Zustellung aus.
Kritisch wäre hier jetzt tatsächlich, dass der Empfänger in GB sitzt.
Laut AGB ist ein Widerruf an support@rabattkreis.com zu richten. Eventuell wäre auch das eine Möglichkeit für die Kündigung. Bei Unternehmen geht der BGH von einem Zugang während der Geschäftszeiten aus.
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Laut AGB ist ein Widerruf an support@rabattkreis.com zu richten. Eventuell wäre auch das eine Möglichkeit für die Kündigung.
Dann wäre mein Favorit der Versand als normaler Brief mit Zeugen beim Einwurf + paralleler E-Mailversand des gleichen Briefes per PDF. Im PDF/Brief dann Hinweis auf "vorab per E-Mail" und "Posteinwurf mit Zeugen am ...".
Wobei wir dann noch nicht ausführlich über den Inhalt des Briefes gesprochen hätten.
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Wobei wir dann noch nicht ausführlich über den Inhalt des Briefes gesprochen hätten.
Richtig. Da käme es jetzt aber drauf an, was der TE überhaupt möchte. Das erste Jahr zahlen und kündigen? Oder lieber darauf abstellen, dass der Vertrag gar nicht wirksam zustande gekommen ist (Stichwort Buttonlösung)...
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Da käme es jetzt aber drauf an, was der TE überhaupt möchte. Das erste Jahr zahlen und kündigen? Oder lieber darauf abstellen, dass der Vertrag gar nicht wirksam zustande gekommen ist (Stichwort Buttonlösung)...
TE: Still ruht der See. Ansonsten definitiv Unwirksamkeit (und sicherheitshalber Widerruf) erklären.
Was wir außerdem noch mal sauber herausarbeiten könnten, wäre die Frage, wann man nicht reagieren muss (oder es ggf. sogar schädlich wäre) oder wann man darf, sollte oder muss.
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TE: Still ruht der See. Ansonsten definitiv Unwirksamkeit (und sicherheitshalber Widerruf) erklären.
Was wir außerdem noch mal sauber herausarbeiten könnten, wäre die Frage, wann man nicht reagieren muss (oder es ggf. sogar schädlich wäre) oder wann man darf, sollte oder muss.
Persönliche Ansicht: Einmal klar zurückweisen - nicht reagieren kann empfindliche Probleme verursachen (Stichwort Schufa oder Mahnbescheid).
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nicht reagieren kann empfindliche Probleme verursachen (Stichwort Schufa oder Mahnbescheid).
Kann die Reaktion den Mahnbescheid verhindern? Wenn unsauber gespielt wird, dann ignorieren sie den Inhalt sowieso und entnehmen nur die zusätzlichen bzw. bestätigten Kontaktdaten sowie dass die Mail gerichtsfest beweisbar angekommen ist.
Einen Mahnbescheid könnte ich Dir auch heute noch schnell schicken, sobald ich Klarnamen und Adresse vorliegen habe. Ich weiß nicht, wie hoch die Schufa die Latte für eine Eintragung legt, aber das dürfte egal sein, denn Finances Future spielt bei denen ganz sicher nicht mit. Denen reicht es, inkasso-Unternehmen und Anwälte zu haben, die damit drohen.
Dennoch komme ich zu einem ähnlichen Schluss: Bei Post (Mail oder Brief) von Inkasso oder Anwalt würde ich einmalig zurückschreiben und die Forderung zurückweisen. Bei der VZ gibt es einen Musterbrief: https://www.verbraucherzentral…on_files/media217340A.pdf