Abwicklung nach dem Tod

  • Hallo!


    Mein Mann und ich haben keine Kinder oder andere Angehörige. Wir haben uns jetzt gefragt, wer könnte sich denn um unsere Hinterlassenschaften (Konten, Haus, Haushalt, Versicherungen usw.) kümmern, wenn wir beide tot sind? Wer wickelt alles ab? Wem könnte man soviel Vertrauen entgegenbringen, dass alles nach unserem Willen aufgelöst wird? Muss man da einen Notar beauftragen?

  • Hallo karina67 und willkommen im FT Forum, nun kenne ich euer soziales Umfeld nicht aber sicherlich gibt es Menschen die euch nahe stehen, denen man dann auch etwas zukommen lassen möchte. Diese Vertrauenspersonen könnte man als (Teil)erben einsetzen. Für die Abwicklung müsste erst einmal ein sehr genaues Testament gemacht werden, wer bekommt was und was muss er/sie regeln um es zu bekommen. Wenn das Testament dann bei einem Notar hinterlegt wird, macht das natürlich Sinn.

  • Für die Abwicklung nach dem Tod gibt es Testamentsvollstrecker als professionelle Nachlassverwalter. Entweder man findet selbst einen oder man ermächtigt das Nachlassgericht einen zu bestimmen. Dieser würde dann laut Testament den Nachlass regeln, natürlich gegen Vergütung.


    Schwieriger ist meines Erachtens, wenn der Ehepartner verstorben ist, man selbst pflegebedürftig wird und sich nicht mehr um seine Angelegenheiten kümmern kann. Wer übernimmt den Schriftverkehr, wer regelt die finanziellen Sachen, wer kümmert sich darum, dass Patientenverfügungen wunschgemäß umgesetzt werden?

  • Schwieriger ist meines Erachtens, wenn der Ehepartner verstorben ist, man selbst pflegebedürftig wird und sich nicht mehr um seine Angelegenheiten kümmern kann. Wer übernimmt den Schriftverkehr, wer regelt die finanziellen Sachen, wer kümmert sich darum, dass Patientenverfügungen wunschgemäß umgesetzt werden?




    Das sollte man mit Vorsorgevollmachten klären, allerdings braucht es da Vertrauensperson(en).

  • Hallo karina67,


    erst einmal ganz formaljuristisch: für die Abwicklung des Erbfalles sind die Erben verantwortlich.


    Wenn Sie ein Testament erstellen, ist es eben der dort genannte Erbe. Falls Sie den Erben nicht trauen oder ihn nicht überfordern wollen, können Sie im Testament eine dritte Person als Testamentsvollstrecker benennen. Wenn es jemand ehrenamtlich machen soll, wäre es gut, vorher das Einverständnis der Person einzuholen. Es gibt auch professionelle Testamentsvollstrecker – natürlich gegen Gebühren.


    Falls es kein Testament gibt, greift die gesetzliche Erbfolge. Irgendwelche Ihnen aktuell gar nicht bekannten Erben dritten oder vierten Grades wird es sicher geben. Hatten Ihre Großeltern Geschwister und die Nachkommen? Falls sich wirklich kein gesetzlicher Erbe findet, wird der Staat, d.h. das Bundesland Ihres letzten Wohnsitzes Erbe.


    Die Ermittlung entfernter Verwandter als Erben kann natürlich dauern. Falls die Erbmasse einigermaßen werthaltig ist, kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger beauftragen (§1960 BGB). Der übernimmt dann die Abwicklung bis zur Feststellung der Erben. Allerdings muss er aus der Erbmasse bezahlt werden.


    Gruß Pumphut