Lieber Forumsfreund Ozymandias
Da hast Du aber gut aufgepasst und gleich gesehen,
dass ich Deinen Kommentar als "verwirrend" bezeichnet hat.
Ich unterscheide bei solchen Bewertungen immer ob ein Kommentar eher für mich verwirrend ist oder eher für die Mehrzahl der Forumsleser.
In Deinem Fall bin ich der Ansicht der Kommentar war für BEIDE verwirrend.
Ich erkläre Dir das gerne und bitte andere Forumsfreund einfach weiterzuklicken.
Du schreibst
Bei einer GmbH gibt es andere Bemessungsgrundlagen,
es wird der Gewinn besteuert und nicht der Überschuss...
Da ich selbst Jahrzehntelang Gesellschafter einer GmbH und einer AG war und dazu auch noch im Aufsichtsrat, sollte man meinen, zumindest ich sollte das verstehen.
Ist jedoch nicht der Fall.
Ich musste erst mal überlegen was ist denn der Unterschied zwischen GEWINN und ÜBERSCHUSS ist?
Ich habe mir das dann in den Tiefen meiner Erinnerungen zusammengereimt.
Bin aber nicht sicher ob das nur mir nur so ging oder auch anderen Lesern hier?
Dann schreibst Du weiter:
"Wenn m an u.a. Zinsen, Minijob der Ehefrau usw. von Gewinn abziehen kann, sieht es ganz anders aus...."
Auch das habe ich nicht verstanden?
Was sieht dann anders aus?
Es ging ja nur darum, ob die Abgeltungssteuer tatsächlich geringer ist als die Einkommensteuer wenn man die Doppelbesteuerung berücksichtigt?
Es geht aber gerade so weiter:
"Privatleute können Stückzinsen benutzen..."
Hab ich wieder nicht verstanden.
Erst mal musste ich wieder überlegen, was denn Stückzinsen überhaupt sind
Und dann natürch auch, ob nur ich so schwer von Begriff bin.
Am Ende blieb aber die Frage offen, was denn solche "Stückzinsen" damit zu tun haben sollen ob die Abgeltungssteuer nun wirklich so viel niedriger ist als eine Einkommena-Besteuerung der Dividenden so wie es vor der Erfindung der Abgeltungssteuer war.
Das Alles habe ich eben als "verwirrend" bezeichnet.
Ich korrigiere mich aber gerne und schreibe:
"Dein Kommentar war offensichtlich NUR FÜR MICH verwirrend.."
Auf weiterhin viele Kommentare hier,
viele Grüße McProfit