Schlichtungsverfahren Bundesnetzagentur

  • Nach abgeschlossener Schlichtung der Bundesnetzagentur ist der Verweis auf die Verbraucherzentrale Schnee von gestern.

    Ich persönlich würde das Anliegen als Anlass nehmen, um abzuklopfen, ob das Personal bei der Verbraucherzentrale vor Ort hilfreich ist.

    Was hilft es, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist?

    Vor allem mit der Erfahrung und dem Wissen, das KaBe123 nun gemacht hat. Dann hat er diese Option ggf. "in petto", falls noch mal ein ähnliches Thema hochkommen sollte.

    Das darf jeder handhaben, wie er es möchte.

    Ich halte das für überflüssig, da ich nicht damit rechne, daß es in meiner Lebenszeit ein zweites Mal eine regierungsamtliche Gaspreisbremse geben wird.

  • Ihr wollt also nochmal die ganze Geschichte? Voila.

    Gasvertrag mit Vattenfall 2022. Vattenfall berechnet im September 2022 den prognostizierten Jahresverbrauch für die Gaspreisbremse korrekt und schreibt entsprechend die Dezemberentlastung gut.

    Januar, Februar 2023 in der Grundversorgung. Hier wird ein Entlastungskontigent in etwas eines Fünftel der vorher prognostizierten Jahresverbrauchsprognose angesetzt.

    Ab März wieder Vertrag mit Vattenfall. Die JVP mit ca. einem 1/5 des ursprünglichen Werts wird angesetzt.

    Mehrere Einsprüche bei Vattenfall mit Hinweis auf den im Vertrag 2022 von ihnen selbst ermittelten korrekten Wert. Standardantworten. Gesetzgeber sieht keine Änderung vor und man habe die Werte des Netzbetreibers genommen, wozu man verpflichtet sei. Einspruch meinerseits, daß man die JVP von September 2022 nehmen müsse und die liege mit Hinweis auf den alten Vertrag vor. Wieder Standardantwort.

    Im Juni 2023 Schlichtungsverfahren Bundesnetzagentur angestoßen. Bearbeitung im Mai 2024.

    Die Schlichterin erwirkt eine Kulanzregelung, die ungefähr der Hälfte des strittigen Betrags entspricht. Ohne Anerkennung einer Schuld- oder Rechtspflicht. Sie schreibt „

    Die Jahresverbrauchsprognose ist für die Schlichtungsstelle Energie nur sehr eingeschränkt überprüfbar.

    Ich habe für meinen Vorschlag mit einer "Wunsch-"Prognose von xxx kwh gerechnet und dann eine anteilige Gutschrift vorgeschlagen.“

    Eine Anfrage beim Netzbetreiber erfolgt nicht.

    Da ich Übermittlungsfehler vermutete, habe ich selber bei Westnetz angefragt und um Prüfung der JVP gebeten. Westnetz teilt mit, daß sie ihre JVP korrigieren müssen und nun sind wir wieder ungefähr bei dem ursprünglichen im September 2022 ermittelten Wert. Zu spät für die Schlichtung, der ich zwei Tage zuvor zugestimmt habe. Die Antwort von Westnetz dauerte sehr lang, so daß ich keine Antwort mehr erwartete.

    Mein Fazit: ich hatte erwartet, daß die Netzagentur eine Prüfung der Werte vornimmt. Es ging hier im wesentlichen darum, einen Kompromiss zu erwirken, dem beide Gegner zustimmen, aber keine Prüfung der JVP. Vattenfall nimmt nun keine Korrektur der Rechnung vor, wie ich erhofft hatte, sondern stimmt einer Kulanzregelung zu, wo sich beide Gegner ungefähr in der Mitte des strittigen Betrags treffen.

    Unzufrieden bin ich, weil der Netzbetreiber nicht angefragt wurde und man lediglich einen Kompromiss gesucht hat. Meine private Anfrage beim Netzbetreiber hat gezeigt, daß meine Vermutung eines Übermittlungsfehlers korrekt war und die JVP korrigiert werden kann.

    Vielleicht lag ein falsches Verständnis von „Schlichtung“ bei mir vor. Schlichtung ist nicht Justiz und Wahrheitsfindung, sondern Kompromissfindung. Der Kompromiss wurde gefunden.

  • Ich habe selbst noch kein Schlichtungsverfahren geführt, aber mittelbar Erfahrung damit. Als nach Beginn des Ukrainekriegs die Strompreise extrem hochgingen, hat mir mein Stromversorger zum Ende des ersten Vertragsjahres gekündigt, verbunden mit einem neuen Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrags (gleicher Name, gleiche Bedingungen, nur annähernd doppelt so hoher Preis) - und das obwohl er mir eine zweijährige Preisgarantie gegeben hatte.

    Ich war der Meinung, dass rechtlich viel dafür sprach, dass der Stromversorger nicht wirksam kündigen konnte (und ich bin kein juristischer Laie). Die Rechtsabteilung des Stromversorgers war der Ansicht, ihre Kündigung sei wirksam gewesen, und legte als "Beleg" eine Entscheidung der Schlichtungsstelle zu ihren Gunsten vor. Ehrlich gesagt fand ich die Argumentation der Schlichtungsstelle rechtlich richtig schwach, so schwach, dass ich mich gefragt habe, ob die dort vielleicht einfach kein Zivil-/AGB-Recht können. Ich habe der Rechtsabteilung des Stromversorgers dann mitgeteilt, dass und warum ich die Entscheidung der Schlichtungsstelle für rechtlich falsch halte, und dass ich davon ausgehe, dass ein Zivilgericht anders entscheiden wird. Daraufhin haben sie mir dann nach noch etwas hin-und-her-Verhandeln einen akzeptablen Kompromiss angeboten (minimale Erhöhung).

    Jedenfalls habe ich seither ziemliche Zweifel an der rechtlichen Qualität der Entscheidungen der Schlichtungsstelle. Ich kann aber natürlich nicht sagen, ob das bei mir nur ein Einzelfall war. Und ich habe mich auch nicht näher damit befasst, wie die Schlichtungsstelle besetzt ist (sind das alles Volljuristen, wenn ja aus welchen Bereichen und mit wieviel Verbindung zur Industrie?), und wie viele Fälle die üblicherweise auf dem Tisch haben.

  • Als nach Beginn des Ukrainekriegs die Strompreise extrem hochgingen, hat mir mein Stromversorger zum Ende des ersten Vertragsjahres gekündigt, verbunden mit einem neuen Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrags (gleicher Name, gleiche Bedingungen, nur annähernd doppelt so hoher Preis) - und das obwohl er mir eine zweijährige Preisgarantie gegeben hatte.

    Man kanns ja mal probieren! Wenn der Kunde das akzeptiert, hat man gewonnen, schlimmeres, als daß man schließlich den Vertrag doch einhalten muß, kann ja nicht passieren. Jeder "Kompromiß" ist ein Gewinn für den Versorger. Die betriebswirtschaftliche Methode dahinter nennt sich "Ertragsmanagement" (Yield Management).

    Ich war der Meinung, dass rechtlich viel dafür sprach, dass der Stromversorger nicht wirksam kündigen konnte (und ich bin kein juristischer Laie). Die Rechtsabteilung des Stromversorgers war der Ansicht, ihre Kündigung sei wirksam gewesen, und legte als "Beleg" eine Entscheidung der Schlichtungsstelle zu ihren Gunsten vor. Ehrlich gesagt fand ich die Argumentation der Schlichtungsstelle rechtlich richtig schwach, so schwach, dass ich mich gefragt habe, ob die dort vielleicht einfach kein Zivil-/AGB-Recht können.

    Stimmte das denn überhaupt, was man Dir da vorgelegt hat? War die Unterlage authentisch?

    Wer einen Vertrag bricht, handelt zumindest unseriös (um keinen anderen Begriff auszupacken). Würde so jemand nicht auch noch lügen, um die eigene Position vermeintlich zu belegen?

    Du bist Fachfrau und weißt daher, daß in Gerichtssälen gelogen wird, daß sich die Balken biegen. Das gilt in Kundenbeziehungen mindestens genauso, wenn nicht noch mehr.

    Ich habe der Rechtsabteilung des Stromversorgers dann mitgeteilt, dass und warum ich die Entscheidung der Schlichtungsstelle für rechtlich falsch halte, und dass ich davon ausgehe, dass ein Zivilgericht anders entscheiden wird.

    "Hoppala! Die 12345 ist Fachfrau, bei der funktioniert der Trick nicht. Ok, schlagen wir ihr einen Vergleich vor, vielleicht geht sie darauf ein, dann ist die Sache vom Tisch.

    Betriebswirtschaftlich ist das nur ein kleiner Verlust, die anderen 99 von den 100 haben die Preiserhöhung jedenfalls hingenommen."

    Daraufhin haben sie mir dann nach noch etwas Hin-und-her-Verhandeln einen akzeptablen Kompromiss angeboten (minimale Erhöhung).

    Siehste! Hat doch geklappt, und beide Seiten haben ihr Gesicht wahren können.

    Jedenfalls habe ich seither ziemliche Zweifel an der rechtlichen Qualität der Entscheidungen der Schlichtungsstelle. Ich kann aber natürlich nicht sagen, ob das bei mir nur ein Einzelfall war. Und ich habe mich auch nicht näher damit befasst, wie die Schlichtungsstelle besetzt ist (sind das alles Volljuristen, wenn ja aus welchen Bereichen und mit wieviel Verbindung zur Industrie?), und wie viele Fälle die üblicherweise auf dem Tisch haben.

    Typischerweise sind das Volljuristen, Ombudsleute sind gern ehemalige Richter. Die Gaspreisbremse ist bekanntlich bürokratisch ziemlich schlecht umgesetzt worden. Die Schlichtungsstelle ist in Fällen ertrunken. Ich kann mir ziemlich gut vorstellen, daß im letzten Herbst angesichts der Fälle nicht so sorgfältig gearbeitet wurde, wie sich das gehört hätte.

    Schlampige Urteile kennst Du sicherlich aus Deiner beruflichen Praxis, die kommen in der laufenden Rechtsprechung auch vor.

  • Ihr wollt also nochmal die ganze Geschichte? Voila.

    Sorry, ich verstehe das immer noch nicht. Aber egal, die Sache ist ja jetzt abgeschlossen.

    Wenn Du dem Schlichter einen Text wie diesen geschickt hast, kann ich nachvollziehen, daß er nicht in Deinem Sinne entschieden hat.

  • KaBe123 Für's Protokoll: ich verstehe Deine Frustration sehr gut, unabhängig vom konkreten Thema.

    Selbst einfache Dinge lassen sich oft nicht klären. Man rennt monatelang hinterher, formuliert bei jedem Kontakt alles von vorne, korrigiert die Fehler der gegenüber und muss sich jedes mal zusammenreissen, weil der jetzige, neue Kontakt ja nichts dafür kann, dass die 4 vor ihm alle ihre Versprechen ("wir kümmern uns drum", "wir kontaktieren sie in den nächsten Tagen", "schicken Ihnen das postalisch zu", ...) gebrochen haben.

  • KaBe123:

    Ich hatte Dich gebeten, Deinen Fall nachvollziehbar darzustellen, damit die Leserschaft daran lernen kann. Abgeliefert hast Du eine grobe Skizze, die keine sinnvollen Rückschlüsse erlaubt.

    Von diesem Deinem Text hat jedenfalls keiner etwas.

    Im Forum hier ist das allenfalls ein Ärgernis. Die Leser können nicht verstehen, was Du überhaupt mitteilen willst, zucken mit den Schultern und blättern weiter.

    Wenn Du einen solchen Text allerdings bei einem Schlichter einreichst, lehnt er Deinen Fall halt einfach ab - und davon hast Du dann sehr wohl einen Nachteil.

    Ich möchte das allerdings nicht weiter vertiefen. Schließlich wolltest Du hier einen Rat haben und nicht ich. Ich streite nicht gern mit Leuten, die meinen Rat haben wollen, sich dann aber jegliche Information zum Sachstand einzeln aus der Nase ziehen lassen.