Nach abgeschlossener Schlichtung der Bundesnetzagentur ist der Verweis auf die Verbraucherzentrale Schnee von gestern.
Ich persönlich würde das Anliegen als Anlass nehmen, um abzuklopfen, ob das Personal bei der Verbraucherzentrale vor Ort hilfreich ist.
Was hilft es, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist?
Vor allem mit der Erfahrung und dem Wissen, das KaBe123 nun gemacht hat. Dann hat er diese Option ggf. "in petto", falls noch mal ein ähnliches Thema hochkommen sollte.
Das darf jeder handhaben, wie er es möchte.
Ich halte das für überflüssig, da ich nicht damit rechne, daß es in meiner Lebenszeit ein zweites Mal eine regierungsamtliche Gaspreisbremse geben wird.