Strom, Internet und Deutschlandticket für Vater übernehmen und Steuern sparen?

  • Also in dem Fall würde ich ihm schlichtweg Bargeld zukommen lassen von dem er die täglichen Dinge so bezahlen kann... Das sollte doch jetzt wirklich nicht das große Problem sein. Wenn der TE aber darauf besteht, dass die Abbuchungen/Überweisungen von ihm selbst getätigt werden, dann wird das Amt recht schnell darauf stoßen und dann werden womöglich die Bezüge vom Vater entsprechend gekürzt. Da sollte man sich mal schlau machen, bis in welcher Höhe man den Vater legal finanziell unterstützen darf ohne dass ihm dadurch von Seite des Amtes Nachteile entstehen und wenn alle Stricke reißen, bekommt Vater eben Bargeld in den Geldbeutel gesteckt. Diese Kosten dann von der eigenen Steuer absetzen zu wollen, wäre nie im Leben in den Sinn gekommen.

  • … oder mit dem Vater einkaufen gehen und selbst zahlen. Oder den Lieblingskaffee des Vaters selbst bestellen und an ihn schicken lassen…

    Hey, das war mein Vorschlag mit dem gemeinsamen Einkauf und eben war er noch illegitim! ;)


    Wie das dann rechtlich das Sozialamt bewerten würde, frag ich mich wirklich: Ab welcher Betragshöhe genau müsste man einen Lebensmitteleinkauf für offensichtlich unterstützungsbedürftige Familienanghörige angeben? Aldi-Toast ist im Rahmen, aber das Bio-Vollkornbrot ist tabu? Welche Einkäufe, für welche Preise und wie oft? Wo fangen Unterstützungsleistungen an und hören Geschenke auf?


    Angenommen, man würde den eigenen Vater auf ein Essen einladen und bekochen: Wären dann Dosenravioli noch zulässig, aber ein Wildbraten aus der Region nicht? Fragen über Fragen... :/

  • Die kleinen hängt man, die großen lässt man laufen... ;)

    Dazu fällt mir ein kurzes Gedicht ein, ich weiß leider nicht, von wem es ist:

    „Das Gesetz ist ein Netz

    mit Maschen, engen und weiten.

    Durch die weiten schlüpfen die Gescheiten,

    in den engen bleiben die Dummen hängen.“


    Ließe sich wahrscheinlich auch mit „reich“ und „arm“ lesen…

  • Hey, das war mein Vorschlag mit dem gemeinsamen Einkauf und eben war er noch illegitim! ;)


    Wie das dann rechtlich das Sozialamt bewerten würde, frag ich mich wirklich: Ab welcher Betragshöhe genau müsste man einen Lebensmitteleinkauf für offensichtlich unterstützungsbedürftige Familienanghörige angeben? Aldi-Toast ist im Rahmen, aber das Bio-Vollkornbrot ist tabu? Welche Einkäufe, für welche Preise und wie oft? Wo fangen Unterstützungsleistungen an und hören Geschenke auf?


    Angenommen, man würde den eigenen Vater auf ein Essen einladen und bekochen: Wären dann Dosenravioli noch zulässig, aber ein Wildbraten aus der Region nicht? Fragen über Fragen... :/

    Wahrscheinlich gibt es da tatsächlich in Euro und Cent definierte Werte die das Amt da Grenze ansieht. Wahrscheinlich auch um zu verhindern, dass man dem Günstling übertrieben gesagt ein Auto schenkt/zur Nutzung überlässt damit er mobil bleibt. ..... wobei, das Beispiel wäre nicht mal so weltfremd. Hmm....

    Ich persönlich würde da wahrscheinlich auf sämtliche Regularien sch.... und meinen Vater nach Kräften unterstützen. Auch wenn es dann damit enden würde, dass man sich mit angeklebtem Bart im Park auf einer Parkbank "zufällig" trifft und sich ein braunes Kuvert mit Bargeld zuschiebt. ;)

  • Wahrscheinlich gibt es da tatsächlich in Euro und Cent definierte Werte die das Amt da Grenze ansieht.

    Soweit mit bekannt sind Sachwerte kein Einkommen und damit nicht anrechnungsfähig.

    Es sei denn diese Sachwerte sind kein Geschenk sondern als Gegenleistung für getane Arbeit entstanden


    Ein Bahn Ticket z.b. das 49€ Ticket (man kann es für 3.buchen) ist genauso ein Sachwert, wie ein Auto, Schmuck oder auch Gold.

    Der angesprochene Einkauf ist ebenfalls ein Sachwert, denn man gibt ihm ja das Brot, und die anderen waren und nicht Geld.

    Bargeld oder Überweisungen sind hingegen Geldwerte und müssen angerechnet werden.

    Bürgergeld: Werden Geschenke auf den Regelsatz angerechnet?
    Bezieher von Bürgergeld, ob Erwachsene oder Kinder, erhalten ab und an Geschenke von Verwandten oder Freunden.
    www.buerger-geld.org


    Übrigens wenn die Person z.b. das Gold verkauft ist das immer noch nicht anrechnungsfähig, weil es eine Sache ist.


    Von der eigenen Steuer lassen sich diese Sachen meines Wissens nicht absetzen, da es Sachgeschenke sind.