Vorab: Habe bereits versucht in einem anderen Forum eine Meinung zu dem Thema zu bekommen, wurde dort aber abgewiesen. Ich möchte hier keine rechtlich bindende Steuerberatung haben, sondern lediglich Meinungen zu einem Thema hören, zu dem man sonst nirgens etwas findet.
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Guten Nachmittag,
folgende Situation:
- Wohnort: Dortmund
- Erste Tätigkeitsstätte: Mannheim (wird aber nicht aufgesucht)
- Arbeitsort beim Kunden von Mo bis Fr: Heidelberg -> Ergo Dienstreise
Mein Arbeitgeber verlangt nicht die Dienstreise von der ersten Tätigkeitsstätte aus anzutreten. Meiner Einschätzung nach könnte man bei Nutzung eines Privat-PKW also die Strecke Dortmund-Heidelberg komplett absetzen (abzüglich der Erstattung durch die Firma in Höhe einer Bahnfahrkarte nach interner Reisekostenverordnung).
Mein Arbeitgeber zahlt mir aber jetzt das Zugticket von Dortmund HBF bis Heidelberg HBF. Daher ist die Strecke nicht mit der Dienstreisepauschale absetzbar.
Die Frage ist jetzt: Von meiner Wohnung in Dortmund muss ich ja zum HBF kommen (und auch wieder zurück). Das wäre mit den öffentlichen Verkehrsmitteln auf den Monat gerechnet etwa 30 € Ticketkosten, dauert aber über eine Stunde. Mit dem Privat-PKW wäre ich in 20 Minuten am HBF und könnte meinen Koffer viel besser transportieren. Dafür müsste ich am HBF im Monat etwa 100 € Parkkosten bezahlen.
Habe ich irgend eine Möglichkeit die Parkkosten/Ticketkosten für ÖPNV in Dortmund in der Steuererklärung als Werbekosten anzugeben? Ist ggf. die Strecke Wohnung-Dortmund HBF Teil der Dienstreise und könnte mit 30 ct/km abgesetzt werden (enthalten wäre dann ja in den 30 cent/km bereits jegliche Parkkosten)?
Wie würde es sich verhalten, wenn im Zugticket der Firma ein City-Transfer für Dortmund enthalten wäre. Muss ich den dann zwingend nutzen?
Ich hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen, da ich zu dieser Konstellation bisher keine Antworten finden konnte.
Beste Grüße
Neuling Lechivre