Wohngeld Vermieterbescheinigung

  • Hallo,


    ich habe diesen Artikel bei Finanztip gelesen und es geht um folgende Stelle:

    Zitat

    Einige Wohngeldbehörden verlangen eine Vermieterbescheinigung über die Höhe der Miete. Sie berufen sich dabei auf die gesetzliche Auskunftspflicht der Vermietenden (§ 23 Abs. 3 WoGG). Lass Dich davon nicht verunsichern: Du kannst entscheiden, wie Du die Höhe der Miete nachweist. Du musst nicht zwingend eine Vermieterbescheinigung mit der Antragstellung einreichen. Die Wohngeldbehörde darf Deinen Antrag auch nicht innerhalb von drei Wochen ablehnen wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 66 SGB 1), wenn Du zwar den Mietvertrag, aber keine Vermieterbescheinigung vorgelegt hat.

    Ich bin in dieser Situation und die Wohngeldbehörde verlangt diese Vermieterbescheinigung von mir.

    Aus Gründen die ich erstmal nicht nennen möchte, möchte mein Vermieter diese bescheinigung nicht ausfüllen, und ja ich könnte darauf klagen, möchte ich aber nicht, da der Vermieter mit im Haus wohnt und erleichtert Kündigen kann.


    Jetzt zu meiner Frage.

    Gib es irgendwo einen Beschluss, einen Paragraphen oder ähnliches, dass ich der Behörde vorlegen kann, der diese Aussage oben untermauert?


    Gruss

  • Na ja, im Gesetz steht nichts von einer Wohnungsgeberbescheinigung und die Auskunftspflicht in Absatz 3 richtet sich gegen den Vermieter und nicht den Mieter.


    Der Wohngeldbehörde liegt ein Kontoauszug, der die Höhe der Mietzahlung belegt, bereits vor? Sonst damit versuchen zusammen mit "Vermieter gerade krank / nicht erreichbar".


    Vielleicht hilft es dem Vermieter, wenn Du die Bescheinigung für ihn ausfüllst und er nur noch unterschreiben muss.


    Du könntest auch bei der Autorin des Finanztip-Beitrages nachfragen: https://www.finanztip.de/autor/dr-britta-beate-schoen/


    Manchmal hilft eine Nachfrage, in der man um eine Entscheidung und für den Fall der Ablehnung um die Nennung der Rechtsgrundlage bittet. Das könnte danach klingen, als ob Du Dich etwas auskennst, dranbleibst und Widerspruch einlegst und vielleicht vor dem Sozialgericht klagst. Da macht der eine oder andere Sachbearbeiter dann lieber einen Haken dran. Die haben viele Akten auf dem Tisch.

  • Die Wohngeldbehörde verlangt diese Vermieterbescheinigung von mir.

    Aus Gründen die ich erstmal nicht nennen möchte, möchte mein Vermieter diese Bescheinigung nicht ausfüllen.

    Und als Du bei der zuständigen Behörde warst und auf die einschlägige Frage des Sachbearbeiters die gleiche Antwort gegeben hast, hat dieser mit den Schultern gezuckt und geantwortet: "Dann gibts für Sie halt auch kein Wohngeld."


    Wenn das so gewesen sein sollte, könnte ich den Sachbearbeiter verstehen.


    Ich halte es für eine vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, eine solche Bescheinigung auszustellen. Sofern mit dieser Vermietung alles mit rechten Dingen zugeht, sollte eine Bescheinigung über die gezahlte Miete kein Problem sein.

  • Nein, die Vorlage ist nicht zwingend erforderlich.


    Nur wenn die Kosten für Grundmiete und Nebenkosten (und evtl. weitere, z.B. Möblierung, Parkplatz etc.) nicht durch Mietvertrag, Mietanpassungsschreiben und Zahlungsnachweise nachgewiesen werden oder diese nicht schlüssig sind (Zahlungen nicht nachgewiesen, Daten Vertrag/Zahlungen nicht stimmig, Pauschalmieten usw.).


    Wohngeld-Verwaltungsvorschrift - WoGVwV (zum Wohngeldgesetz):

    „Zu § 23 Absatz 1

    23.11 Auskunftsersuchen gegenüber den Haushaltsmitgliedern

    Als Nachweis für die Höhe der Miete kann die wohngeldberechtigte Person den Mietvertrag und auch ein Mietänderungsschreiben oder eine Vermieterauskunft vorlegen, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte vor, dass eine Vermieterauskunft erforderlich ist. Als Nachweis darüber, welche Personen in dem Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, gemeldet sind, sind entsprechende Bestätigungen der Meldebehörden oder Ausweispapiere geeignet.“