Hallo,
ich habe diesen Artikel bei Finanztip gelesen und es geht um folgende Stelle:
ZitatEinige Wohngeldbehörden verlangen eine Vermieterbescheinigung über die Höhe der Miete. Sie berufen sich dabei auf die gesetzliche Auskunftspflicht der Vermietenden (§ 23 Abs. 3 WoGG). Lass Dich davon nicht verunsichern: Du kannst entscheiden, wie Du die Höhe der Miete nachweist. Du musst nicht zwingend eine Vermieterbescheinigung mit der Antragstellung einreichen. Die Wohngeldbehörde darf Deinen Antrag auch nicht innerhalb von drei Wochen ablehnen wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 66 SGB 1), wenn Du zwar den Mietvertrag, aber keine Vermieterbescheinigung vorgelegt hat.
Ich bin in dieser Situation und die Wohngeldbehörde verlangt diese Vermieterbescheinigung von mir.
Aus Gründen die ich erstmal nicht nennen möchte, möchte mein Vermieter diese bescheinigung nicht ausfüllen, und ja ich könnte darauf klagen, möchte ich aber nicht, da der Vermieter mit im Haus wohnt und erleichtert Kündigen kann.
Jetzt zu meiner Frage.
Gib es irgendwo einen Beschluss, einen Paragraphen oder ähnliches, dass ich der Behörde vorlegen kann, der diese Aussage oben untermauert?
Gruss