BHW Grundschuld

  • Hallo zusammen,


    meine Eltern haben vor 20 Jahren eine Immobilie erworben und vollständig abbezahlt. Heute haben sie ein Schreiben von der BHW erhalten, in dem steht, dass das eingetragene Grundpfandrecht nicht mehr benötigt wird. Sie werden gebeten, dieses beim Grundbuchamt löschen zu lassen. Alternativ könnten sie auch einen Verzicht oder eine Abtretung des Grundpfandrechts beantragen.


    Welche Option wäre in diesem Fall empfehlenswert, wenn meine Eltern weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben und keinen Verkauf beabsichtigen?


    Außerdem verlangt die BHW, dass meine Eltern die Notarkosten in Höhe von ca. 80€ übernehmen. Ist es üblich, dass wir für diese Kosten aufkommen müssen?


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

  • Meine Eltern haben vor 20 Jahren eine Immobilie erworben und vollständig abbezahlt. Heute haben sie ein Schreiben von der BHW erhalten, in dem steht, dass das eingetragene Grundpfandrecht nicht mehr benötigt wird. Sie werden gebeten, dieses beim Grundbuchamt löschen zu lassen. Alternativ könnten sie auch einen Verzicht oder eine Abtretung des Grundpfandrechts beantragen.

    Welche Option wäre in diesem Fall empfehlenswert, wenn meine Eltern weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben und keinen Verkauf beabsichtigen?

    Die beste Option für Dich ist, diesen Artikel durchzulesen. Wenn hinterher noch Fragen sind, komm gern wieder.

    Außerdem verlangt die BHW, dass meine Eltern die Notarkosten in Höhe von ca. 80€ übernehmen. Ist es üblich, dass wir für diese Kosten aufkommen müssen?

    Ja, und das ist auch gut so. Es ist ja primär das Interesse des Eigentümers, daß das Grundbuch sauber ist.

  • Es gibt auch Argumente dafür die Grundschuld nicht löschen zu lassen: Im Falle einer erneuten Verwendung als Kreditsicherheit, kann die alte Grundschuld abgetreten werden, was günstiger ist als eine neue Grundschuld eintragen zu lassen.

  • Vielen Dank für die Kommentare. Sorry, das Thema ist Unter gegangen bei mir. Genau die BHW hat eine Löschungsbewilliung gesendet. Nach der Zahlung hat es sich damit erledigt und man muss nicht nochmal zusätzlich zum Notar oder?

  • Die Löschungsbewilligung ist ja nur die Bestätigung der BSK, dass sie auf die Eintragung im Grundbuch verzichtet.

    Diese Bestätigung ging an den Eigentümer. Das Grundbuchamt weiß davon noch nichts. Entsprechend ist dort auch nichts aus dem Grundbuch gestrichen worden.


    Sinnvollerweise beantragst Du nun die Bereinigung des Grundbuches. Dazu braucht das Grundbuchamt einen formlosen Antrag der Eigentümer und die Löschungsbewilligung. Die Löschungsbewilligung muss die Unterschrift des Darlehensgeber enthalten und diese muss öffentlich bestätigt sein. Das liegt hier vor, für die öffentliche Bestätigung hast Du 80€ bezahlt. Weiterhin müssen die Eigentümer unterschreiben und auch diese Unterschriften müssen öffentlich bestätigt sein. Das fehlt noch.


    Üblicherweise würde die Eigentümer also mit der Löschungsbewilligung zu einem Notar gehen, dort unterschreiben und der Notar schickt alles zusammen an das Grundbuchamt. Es fallen Kosten für den Notar und das Grundbuchamt an.


    In einigen Bundesländern geht es auch etwas billiger, z.B. in Hessen können Ortsgerichte kostengünstig öffentlich bestätigen (Eine Unterschriftsbestätigung einer Gemeinde/Stadt reicht aber nie aus).


    Natürlich hast Du auch die Möglichkeit, nichts zu machen und die Löschungsbestätigung einfach aufzuheben. Da passiert jetzt auch nichts und Du sparst derzeit Kosten.

    Probleme gibt es erst, wenn die Immobilie verkauft oder vererbt werden soll, dann die Belastung raus soll und keiner weiß, wo die Löschungsbewilligung hin ist. Dann muss eine neue Löschungsbewilligung der BSK angefordert werden (die dann schon zweimal fusioniert und umbenannt ist) und natürlich auch neu bezahlt werden.

  • Ich würde immer empfehlen die Bank nach dem abzahlen aus dem Grundbuch zu werfen. Dieses Argument es doch zu behalten falls man irgendwann mal wieder eine Kredit aufnehmen würde, spricht doch nur wieder den deutsche Geiz an. Man hat hunderttausende abgezahlt, aber die paar hundert Euro für den Notar sind dann plötzlich der große Aufreger. ?(


    Der verlinkte Artikel erwähnt im übrigen mit keinem Wort das Schuldanerkenntnis welches die Bank ebenfalls regelmäßig noch inne hat. Diese vollstreckbare Ausfertigung sollte man von der Bank ebenso zurückfordern!