gesetzliche Rente, Vorgezogene Rente mit 63

  • Liebe Community,

    Ich habe verstanden, dass ich bei einem vorzeitigem Renteneintritt z.B. mit 63 Jahren 4 Jahre weniger in die Rentenkasse eingezahlt habe und sich deswegen die Abzüge auch von der erreichten Rentenhöhe zu diesem Zeitpunkt berechnen. Wenn ich jetzt aber einfach wie bisher weiterarbeite (was jetzt möglich ist) bis zum Regelrentenalter von 67 Jahren müssten sich doch meine Rentenbezüge ab 67 Jahren wieder auf der gleichen Höhe befinden, als ob ich keine vorzeitige Rente beantragt hätte, da ich ja in die Rentenkasse weiterhin einzahle, als ob ich keine vorzeitige Rente beantragt hätte? Kann das sein?

  • LuisHL23 4. Juni 2024 um 10:14

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Nein. Der ausgezahlte Teil der Rente hat ja weiterhin Abschläge.

    Rentenanspruch früh:

    1.000 EUR - Abschläge = 856 EUR (48 Monate lang)

    + Weiterarbeit (200 EUR) = 1.056 EUR

    Rentenanspruch spät: 1.000 EUR + 200 EUR = 1.200 EUR, somit 144 EUR mehr aber eben 48 Monate später als oben

    856 × 48 ÷ 144 = 285,33

    Man muss die höhere Rente 286 Monate bezogen haben, damit es sich gelohnt hat, mit dem Rentenbeginn zu warten.

    Obacht, Bruttobetrachtung!

  • Ich habe verstanden, dass ich bei einem vorzeitigem Renteneintritt z.B. mit 63 Jahren 4 Jahre weniger in die Rentenkasse eingezahlt habe und sich deswegen die Abzüge auch von der erreichten Rentenhöhe zu diesem Zeitpunkt berechnen.

    Wenn Du mit 63 in Rente gehst, berechnet sich die Rente aus den Punkten, die Du bis zum 63. Lebensjahr erwirtschaftet hast. Davon wird ein Abschlag von 0,3% pro vorzeitige Inanspruchnahme vorgenommen.

    Wenn ich jetzt aber einfach wie bisher weiterarbeite (was jetzt möglich ist) bis zum Regelrentenalter von 67 Jahren müssten sich doch meine Rentenbezüge ab 67 Jahren wieder auf der gleichen Höhe befinden, als ob ich keine vorzeitige Rente beantragt hätte, da ich ja in die Rentenkasse weiterhin einzahle, als ob ich keine vorzeitige Rente beantragt hätte? Kann das sein?

    Wenn Du mit dem 63. eine Rente (als Vollrente oder mit z.B. 99.99% als Teilrente beantragst) und weiterarbeitest, zahlst Du weiter Rentenbeiträge. Mit dem gesetzlichen Rentenalter wird die Rentenhöhe neu berechnet, da bekommst Du dann eine zusätzliche Zahlung aus den Punkten der vergangenen 4 Jahre.

    Die Gesamtrente ist dennoch niedriger als wenn Du bis zum 67. gewartet hättest. Dennoch stellst Du Dich in der Regel letztlich besser, wenn Du die Rente vorzeitig beantragst, schließlich hast Du in den vergangenen Jahren weiterhin von Deinem Gehalt leben können und die Rente zur Seite gelegt. Wenn Du willst, kannst Du Dir aus diesem Guthaben quasi selbst den Rentenabschlag ausgleichen. Das Guthaben reicht bis weit in Deine 80er hinein.

    Generell ist es finanziell günstig, die Rente frühestmöglich in Anspruch zu nehmen, auch dann, wenn man weiterarbeiten will. Die früher bezogene Rente wird beispielsweise auch ein Minimum geringer besteuert als eine Rente zum regulären Zeitpunkt.

    Man kann das aber nicht bis auf den letzten Cent ausrechnen, dabei kommen noch andere Effekte zum Tragen.