hausInvest bar abfinden lassen?

  • fabioso: Du hast denen Deine Anteile also angedient. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob Du bei den 10.000 Anteilen dabei bist oder nicht.

    Bitte erzähl dann, wie das ausgegangen ist!

    Die Finnery-Nasen könnte die Anteile ja einfach für gut 40€ an der Börse kaufen. Warum statt dessen so viel Aufwand treiben? Und 10.000 Anteile entsprechen 450k€ bei einem Fondsvolumen von 16,8 Mrd €. Da kriegt man ja eher Tickets für das WM-Finale. Ganz schräge Sache.

  • Ich habe auch dieses Schreiben von ING erhalten und -im Vertrauen auf eine angemessene Prüfung durch ING- die Angebotsunterlagen angefordert.

    Es kamen jedoch keine seriösen Angebotsunterlagen, sondern nur ein Formular in dem persönliche Daten, Geburtsdatum und -ort, Bankverbindung und Original-Unterschriften angegeben werden sollen.

    Für mich sieht das sehr stark nach Betrug aus um an diese Informationen zu gelangen!

    Es wird Druck mit einem recht guten Angebot und einer zeitlichen und mengenmäßigen Limitierung aufgebaut schnell zu handeln und nicht lange nachzudenken.

    Ich bin sehr über ING verärgert, dass hier im Vorfeld nicht geprüft wird. Im Gegenteil ING ermuntert die Anleger dazu im Vorfeld Angebotsunterlagen unter Einsendung des eigenen Schreibens mit persönlicher Adresse und Bestandsdaten anzufordern.

    Habe gute Lust Strafanzeige gegen ING zu stellen!

  • Du hast denen Deine Anteile also angedient. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob Du bei den 10.000 Anteilen dabei bist oder nicht.


    Bitte erzähl dann, wie das ausgegangen ist!

    Die Finnery-Nasen könnte die Anteile ja einfach für gut 40€ an der Börse kaufen. Warum statt dessen so viel Aufwand treiben? Und 10.000 Anteile entsprechen 450k€ bei einem Fondsvolumen von 16,8 Mrd €. Da kriegt man ja eher Tickets für das WM-Finale. Ganz schräge Sache.

    Ich bin diesbezüglich so skeptisch wie Du. Grundsätzlich ist es schon möglich, daß jemand einen Kaufpreis über Börsenkurs bietet, wenn er etwa eine große Tranche kaufen möchte, die er in realistischer Zeit möglicherweise an der Börse nicht zusammenkaufen kann. Abgesehen davon würde er mit seiner hohen Nachfrage ja den Börsenpreis treiben.

    Dafür ist die Tranche allerdings meines Erachtens zu klein, diesbezüglich sind wir uns einig.

    Ich würde das Geschäft wohl nicht machen, ich hätte nicht verkauft.

    Ich habe auch dieses Schreiben von ING erhalten und - im Vertrauen auf eine angemessene Prüfung durch ING - die Angebotsunterlagen angefordert.

    Es kamen jedoch keine seriösen Angebotsunterlagen, sondern nur ein Formular, in dem persönliche Daten, Geburtsdatum und -ort, Bankverbindung und Original-Unterschriften angegeben werden sollen.

    Für mich sieht das sehr stark nach Betrug aus, um an diese Informationen zu gelangen!

    Es wird Druck mit einem recht guten Angebot und einer zeitlichen und mengenmäßigen Limitierung aufgebaut schnell zu handeln und nicht lange nachzudenken.

    Es kann schon sein, daß hier Daten gesammelt werden sollen. So richtig gut finde ich das Angebot übrigens nicht. Immerhin: Es ist ein Angebot, das man erwägen kann. Ich bekomme immer mal wieder vergleichbare Angebote, wo man mir meine Aktien zum halben Börsenpreis abkaufen will. Da frage ich mich regelmäßig, was das soll.

    Ich bin sehr über ING verärgert, dass hier im Vorfeld nicht geprüft wird. Im Gegenteil ING ermuntert die Anleger dazu im Vorfeld Angebotsunterlagen unter Einsendung des eigenen Schreibens mit persönlicher Adresse und Bestandsdaten anzufordern.

    Habe gute Lust Strafanzeige gegen ING zu stellen!

    Das schätzt Du falsch ein. Die Depotbank ist verpflichtet, derlei Informationen weiterzugeben, und zwar ohne Prüfung. Meine Depotbank legt derlei Angeboten stets ein Anschreiben bei, in dem dieser Umstand ausdrücklich erwähnt wird (mit meinen Worten):

    "Wir leiten Ihnen anliegend ein Kaufangebot der Firma xx für Aktien der Firma yy weiter. Wir sind dazu verpflichtet, Ihnen als Anleger ein solches Angebot weiterzuleiten. Eine Prüfung durch unser Haus erfolgt nicht, wir raten Ihnen weder, das Angebot anzunehmen, noch, es abzulehnen."

    Welchen Straftatbestand siehst Du denn hier verwirklicht, dessentwegen Du eine Strafanzeige stellen wolltest?

  • Ich finde die Depotbank sollte sich das Kaufangebot vorab vorlegen lassen und prüfen.

    Das sollte die Depotbank seinen Kunden schuldig sein.

    Oder die Depotbank sollte sich vorab eine Bankbürgschaft/Garantie vom Anbieter als Sicherheit für das Kaufangebot geben lassen. Oder sich die Summe auf ein Treuhandkonto zahlen lassen.

    Im vorliegenden Fall gibt es kein ordentliches Kaufangebot, sondern vom Anbieter bekommt man nur ein windiges Blankoangebot zugeschickt, das man mit seinen persönlichen Daten füttern soll.

    Da die initiale Information des Anlegers durch ING erfolgt, erweckt hier den Eindruck, dass das ganze seriös sei.

    Da braucht sich die Banken-Community nicht wundern, wenn hinterher mit den Daten der Kunden Mißbrauch betrieben wird...

  • Ich finde die Depotbank sollte sich das Kaufangebot vorab vorlegen lassen und prüfen.

    Das sollte die Depotbank seinen Kunden schuldig sein.

    Oder die Depotbank sollte sich vorab eine Bankbürgschaft/Garantie vom Anbieter als Sicherheit für das Kaufangebot geben lassen. Oder sich die Summe auf ein Treuhandkonto zahlen lassen.

    Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, das Angebot an die Kunden weiterzuleiten. Und genau das macht die Bank.

    Warum sollte die Bank hier Prüfungen vornehmen? Weiterleiten muss sie das Angebot sowieso. Und sobald die Bank irgendeine Empfehlung abgeben würde (egal ob für oder gegen das Angebot), würde sie sich haftbar machen.

  • Ich meine mit "prüfen" nicht eine Empfehlung an die Kunden abgeben.

    Ich meine die Ernsthaftigkeit des Kaufangebots prüfen. Ob der Wille und die finanziellen Möglichkeiten des Anbieters vorhanden sind, das Angebot auszuführen.

    Und nicht auf ein einfaches Schreiben, das den Betreff "Öffentliches Kaufangebot" enthält ungefiltert an die eigenen Kunden weiterzugeben. Ob Sie hier wirklich gesetzlich verpflichtet ist, weiß ich nicht. Wenn das aber ein "Öffentliches Kaufangebot" ist, sollte es doch bestimmt im Bundesanzeiger oder so veröffentlicht werden und andere Banken auch erhalten?

  • Ich finde die Depotbank sollte sich das Kaufangebot vorab vorlegen lassen und prüfen.

    Das sollte die Depotbank seinen Kunden schuldig sein.

    Du bist offensichtlich bei der falschen Bank. Du suchst eine Nanny-Bank mit Bankbeamten und Ärmelschonern.

    Eine Bank nach Deinen Vorstellungen wirst Du aber nicht finden. Schon früher war das Urvertrauen, das die Kunden ihrer Bank entgegenbrachten, eigentlich fehl am Platz. Heute umso mehr.

  • Der Anbieter bestellt die Anzeige im Bundesanzeiger für ein paar Euro, WM Datenservice verteilt diese Information automatisiert an die angeschlossen Institute und dies verteilen diese Information wiederum automatisiert an die Kunden.

    Selbst jede Privatperson kann so ein Angebot im Bundesanzeiger veröffentlichen... was auch bei diversen kleinen Auslandsaktien schon vorgekommen ist.

  • Ich habe heute, am 09.07.24, von der Deutschen Bank die Information erhalten, es könnte sich bei dem Angebot von Finnery Acquisitions IS.a.r.l. um einen Betrugsfall handeln. Es wird dringend davon abgeraten, dem Angebot zuzustimmen.

  • Anbei das Schreiben, das ich von der Deutschen Bank zu dem offenbar betrügerischen Angebot von angeblich Finnery Acquisitions IS.a.r.l. erhalten habe.

    Ich finde es bezeichnend, wie die Deutsche Bank versucht, ihre Hände in Unschuld zu waschen. Wäre ich betroffen (bin es zum Glück nicht), würde ich umgehend einen Anwalt einschalten.

    Auf spruchverfahren.blogspot.com gibt es ebenfalls eine Information dazu (Datum 9. Juli 2024).

  • Anbei das Schreiben, das ich von der Deutschen Bank zu dem offenbar betrügerischen Angebot von angeblich Finnery Acquisitions IS.a.r.l. erhalten habe.

    Je nu.

    Ich finde es bezeichnend, wie die Deutsche Bank versucht, ihre Hände in Unschuld zu waschen.

    Wie oben schon erwähnt: Komische Anfragen solcher Art bekomme ich immer mal wieder ins Postfacht. Sie gehen umgehend ungelesen in den Papierkorb. Wenn ich irgendwelche Papiere verkaufen will, kann ich das allein und brauche keine komische Firma mit seltsamen Namen, der mir meine Papiere außerbörslich abkauft. Die Depotbanken sind allerdings verpflichtet, solche Kaufangebote weiterzuleiten, das tun sie pflichtgemäß.

    Das zeigt auch dieser Thread: Nicht nur die "böse" Deutsche Bank, sondern auch die "gute" ING hat ein solches Schreiben an ihre jeweiligen Kunden verschickt.

    Daraus irgendein Fehlverhalten der Bank ableiten zu wollen, wäre sachlich verkehrt. Ich finde es völlig in Ordnung (und auch ausreichend), wenn die Bank nun, da sie erfahren hat, daß dieses Angebot möglicherweise betrügerisch ist, ihre Kunden umgehend informiert. Damit hat die Bank in meinen Augen ihre Pflicht und Schuldigkeit getan.

    Wäre ich betroffen (bin es zum Glück nicht), würde ich umgehend einen Anwalt einschalten.

    ... der dann was genau für Dich machen soll?

    Oben im Thread schon wollte ein Mitforist Anzeige erstatten. Auf meine Rückfrage, welchen Straftatbestand er denn verwirklicht sähe, kam allerdings keine Antwort.

    Selbst wenn das Betrug sein sollte (bei dem der Versuch strafbar ist), dürfte sich kaum eine deutsche Staatsanwaltschaft darum reißen, den Unbekannten im Ausland zu ermitteln, der unter Mißbrauch des Namens einer ausländischen GmbH deutsche Anleger möglicherweise um Anteile an einem offenen Immobilienfonds betrogen hat oder das zumindest versucht hat.

  • Der wichtigste Hinweis findet sich im Schreiben der Deutschen Bank sicherlich im letzten Absatz: der erste Weg sollte zu einer Polizeidienststelle oder zur Staatsanwaltschaft führen!

    Bevor hier mögliche Regressansprüche diskutiert werden, möchtet ihr vielleicht zunächst den möglichen Schaden begrenzen. --> fabioso auf geht’s, Anzeige erstatten! Aktenzeichen bekommen, dann Situation weiter prüfen.

  • Bevor hier mögliche Regressansprüche diskutiert werden, möchtet ihr vielleicht zunächst den möglichen Schaden begrenzen. --> fabioso auf geht’s, Anzeige erstatten! Aktenzeichen bekommen, dann Situation weiter prüfen.

    Danke! Ich habe zum Glück ja nichts weiter gemacht, weil die einjährige Rückgabefrist schon angelaufen war.

    Ich habe zwar zwischendurch herausgefunden, dass die Rückgabe bei der ING anscheinend doch nicht unwiderruflich ist, aber da hatte Hildegard_Berlin schon von ihren Erfahrungen berichtet.