Mietminderung bei "extrem hoher Kontamination" des Trinkwasser mit Legionellen

  • Hallo zusammen,


    heute Briefpost vom Vermieter an alle Mieter (rund 200 Mietsparteien).


    Legionellenuntersuchung erbrachte "extrem hohe Kontamination". Es ist ein Duschverbot ausgesprochen.

    Datiert ist das Schreiben vom 26.7.2024, heute am 28.6.2024 im Briefkasten.

    Wann das festgestellt wurde, wird nicht mitgeteilt.


    Ich bin Asthmatiker und chronische Nasennebenhöhlenentzündung ist auch im Angebot.

    Das bedeutet tägliche mehrfaches Durchspülen der Nasennebenhöhlen mit Wasser.
    Laut dem Schreiben ist auch das nicht mehr möglich. Es muss dafür also Wasser gekauft werden.


    Am 2.7.2024 wird eine thermische Desinfektion durchgeführt, Perlatoren werden geprüft und erneuert, dann ein weiterer Legionellentest.


    Mietminderung ? Wieviel und wie ankündigen, der Zeitraum ist ja noch nicht absehbar.

    Waschen am Handwaschbecken, Wassser kaufen zum Nase spülen.


    Bitte um Hinweise, Rat und Tips.


    Besten Dank und Grüße

    ikopi

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  • Legionellen brauchen warmes Wasser zum Überleben. Sowhl zu kalt als auch zu warm (>60°C) tötet sie ab.


    Also würde ich für deine Nasenspülung nur kaltes Wasser nehmen, ggf Abkochen und kalt werden lassen.

  • Vermutlich vertippt, 26. Juni 2024 dürfte das richtige Datum sein.

    Ich bin Asthmatiker und chronische Nasennebenhöhlenentzündung ist auch im Angebot.

    Das bedeutet tägliche mehrfaches Durchspülen der Nasennebenhöhlen mit Wasser.
    Laut dem Schreiben ist auch das nicht mehr möglich. Es muss dafür also Wasser gekauft werden.

    Abkochen reicht. Legionellen sterben über 70°C ab.

    Am 2.7.2024 wird eine thermische Desinfektion durchgeführt, Perlatoren werden geprüft und erneuert, dann ein weiterer Legionellentest.

    Das heißt: Der zentrale Warmwasserspeicher wird auf 70° aufgeheizt, sollte sinnvollerweise ohnehin alle Woche einmal geschehen. Unklar, wie man die Rohrleitungen sauber bekommt. Große zentrale Brauchwasserversorgungen sind für Legionellen anfällig.

    Mietminderung? Wieviel und wie ankündigen, der Zeitraum ist ja noch nicht absehbar.

    Waschen am Handwaschbecken, Wasser kaufen zum Nase spülen.

    Mietminderung ist maximaler Ärger für überschaubaren wirtschaftlichen Vorteil. Ich würde den Ärger nicht auslösen wollen. Aber wie immer: Das ist natürlich Deine Sache. Die Richter sind in Deutschland gern knapp mit den Minderungssätzen. Wenn Du nach Internetwerten zu hoch gehst und vor Gericht geht es dann 50/50 aus, hattest Du den Ärger, aber keinen wirtschaftlichen Ertrag. Ich würde die Finger davon lassen, solange der Vermieter sich um die Sanierung kümmert. Sollte nachhaltig keine Besserung erfolgen, kann man nochmal neu überlegen.

    • Hilfreichste Antwort

    Der Nutzen der Mietsache ist eingeschränkt, daher würde ich kürzen. Bei 1-2 Tagen wäre es egal, aber alles was länger dauert ist eine Zumutung. Freiwillig wird dir der Vermieter nichts anbieten, du musst ihm schon was vorgeben.

  • Ich hatte genau den selben Fall letztes Jahr.

    Es wurde mehrfach Legionellen festgestellt und Duschverbote für ca 2 Wochen ausgesprochen. Ok, dann wurde eben auf der Arbeit geduscht. War in meinem Fall kein Problem. Ich/wir Mieter wurden mehrfach angewiesen bei allen Wasserhähnen das Warmwasser für 10 Min laufen zu lassen. Und es wurden in allen Wohnungen Wasserproben gezogen. Das wurde mehrfach wiederholt aber das hatte wohl nichts gebracht. Ich denke, dass auch die Heizanlage entsprechend öfters durcherhitzt wurde, bis schließlich dann die Werte bis heute nicht mehr über dem zulässigen Grenzwert waren.

    Da die Werte ständig kontrolliert werden und auch Maßnahmen ergriffen wurden habe ich nicht im Traum an eine Mietminderung gedacht. Ich habe nicht vor, jetzt auf Krawall gebürstet, eine möglicherweise, gerechtfertigte Mietminderung durchzusetzen. Das ist es mir nicht wert.

    Erstens wäre dadurch das Problem nicht schneller behoben worden und zweitens habe ich vor, noch länger hier wohnen zu bleiben.

  • Ich hatte genau den selben Fall letztes Jahr.

    Es wurde mehrfach Legionellen festgestellt und Duschverbote für ca 2 Wochen ausgesprochen. Ok, dann wurde eben auf der Arbeit geduscht. War in meinem Fall kein Problem. Ich/wir Mieter wurden mehrfach angewiesen bei allen Wasserhähnen das Warmwasser für 10 Min laufen zu lassen. Und es wurden in allen Wohnungen Wasserproben gezogen. Das wurde mehrfach wiederholt aber das hatte wohl nichts gebracht. Ich denke, dass auch die Heizanlage entsprechend öfters durcherhitzt wurde, bis schließlich dann die Werte bis heute nicht mehr über dem zulässigen Grenzwert waren.

    Da die Werte ständig kontrolliert werden und auch Maßnahmen ergriffen wurden habe ich nicht im Traum an eine Mietminderung gedacht. Ich habe nicht vor, jetzt auf Krawall gebürstet, eine möglicherweise, gerechtfertigte Mietminderung durchzusetzen. Das ist es mir nicht wert.

    Erstens wäre dadurch das Problem nicht schneller behoben worden und zweitens habe ich vor, noch länger hier wohnen zu bleiben.



    ich denke, Sie haben sehr klug gehandelt, indem Sie erkannt haben, dass es nicht immer opportun ist, sofort und unnachgiebig auf die Durchsetzung seiner Rechte zu pochen. Ein harmonisches Miteinander ist von unschätzbarem Wert und die Umstände können sich jederzeit wenden, sodass man selbst auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen sein könnte.

    Auch ich habe einige Wohnungen vermietet und kann aus Erfahrung sagen, dass Probleme unvermeidlich sind – so ist das Leben. Technische Schwierigkeiten in einer vermieteten Wohnung sind keineswegs ungewöhnlich. Dennoch hat keiner meiner Mieter jemals auf eine Mietminderung bestanden. Sollte ein Problem auftreten, bemühe ich mich stets um eine umgehende Behebung, auch an Wochenenden. Zudem entschuldige ich mich bei meinen Mietern für etwaige Unannehmlichkeiten und gewähre gegebenenfalls eine kleine Kompensation.


    Diese verständnisvolle Haltung meiner Mieter belohne ich mit, wenn überhaupt, nur moderaten Mieterhöhungen.

  • Diese verständnisvolle Haltung meiner Mieter belohne ich mit, wenn überhaupt, nur moderaten Mieterhöhungen.

    Ich wohne seit 12 Jahren in der Wohnung und wenn ich (sehr selten) mal ein Problem habe, sei es mal ein verstopfter Abfluss oder kaputtes Waschbecken wurde seitens meiner Vermieterin schnell gehandelt, bzw die Kosten übernommen. Im Prinzip bin ich ein "Mustermieter der wenig Arbeit macht". Vielleicht war das der Grund, dass bisher auch nur 1x eine Mieterhöhung in Höhe von 50 Euro war.

    der O-Ton von ihr war mal: "Ich vermiete lieber langfristiger, dafür bezahlbar". So hat sie es auch bisher gehalten.


    Aber um nochmals auf das Legionellenthema zu kommen:


    Ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht, wie ich reagiert hätte, wenn ich z.B. keinerlei Möglichkeiten gehabt hätte, auf die Dusche in der Arbeit auszuweichen. Welche praktikablen "Zwischenlösungen" wären denn denkbar gewesen? Eine Mietminderung löst ja das akute Hygieneproblem und dessen Auswirkungen nicht.

    Sprich: Hätte man dann irgendeine externe Wasch/Duschgelegenheit anbieten müssen? Wobei mir da schon wieder die Phantasie fehlt wie man das machen soll. Kann ja nicht beim Vermieter mit dem Handtuch um die Hüfte vor der Türe stehen und um eine Duschzeit bitten X/ ....Hm wobei, warum nicht? Sie wohnt nur 2 Straßen weiter.... :thumbup:

  • Sprich: Hätte man dann irgendeine externe Wasch/Duschgelegenheit anbieten müssen? Wobei mir da schon wieder die Phantasie fehlt wie man das machen soll. Kann ja nicht beim Vermieter mit dem Handtuch um die Hüfte vor der Türe stehen und um eine Duschzeit bitten X/ ....Hm wobei, warum nicht? Sie wohnt nur 2 Straßen weiter.... :thumbup:

    Freikarten fürs Schwimmbad?

  • Sprich: Hätte man dann irgendeine externe Wasch/Duschgelegenheit anbieten müssen? Wobei mir da schon wieder die Phantasie fehlt wie man das machen soll. Kann ja nicht beim Vermieter mit dem Handtuch um die Hüfte vor der Türe stehen und um eine Duschzeit bitten

    oder Monatskarte fürs Fitness-Studio

  • Es gibt oft ganz einfache pragmatische Lösungen.

    Man könnte günstig eine Campingdusche oder Gartendusche besorgen, diese über der Duschwanne oder Badewanne anbringen und mit vorher abgekochtem Wasser befüllen. Für kurze Zeit wäre das sicher praktikabel.

    Bitte beachten:

    Vor dem Duschen sollte abgekochtes Wasser auf eine verträgliche Temperatur abgekühlt werden. ^^


    "Für Nachahmungen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen." ;)

  • .... ich erinnere mich auch noch an die Zeit, als meine Partnerin und ich unser erstes Haus in Eigenregie bauten. Aus zeitlichen Gründen übernachteten wir gelegentlich in dem noch nicht ganz fertigen Haus, das eigentlich mehr einer Baustelle glich. Das Bad war noch nicht fertig, und als Notlösung haben wir uns gegenseitig mit einer Gießkanne abgeduscht. Man sieht, wo ein Wille ist, ist auch eine Dusche. :)

  • Ich wäre einfach froh, dass mein Vermieter auch seine unangenehmen Verpflichtungen wahrnimmt und transparent darüber informiert. Auch wenn das temporär zu blöden Einschränkungen führt.

  • Ich wäre einfach froh, dass mein Vermieter auch seine unangenehmen Verpflichtungen wahrnimmt und transparent darüber informiert. Auch wenn das temporär zu blöden Einschränkungen führt.

    Bei uns war/ist es so, dass offizielle Schreiben des Untersuchungsunternehmens im Treppenhaus hingen + zusätzlich Informationsschreiben von der Hausverwaltung.

  • Wäre es nicht sinnvoll, zunächst abzuwarten und dem Vermieter die Gelegenheit zu geben, einen Vorschlag zur Entschädigung zu unterbreiten?

    Ja, das wäre auch mein Favorit. Ich wohne nun hier 5 Jahre zur Miete und muss konstatieren, das diese Variante für den Vermieter keine Option ist und noch nie war.
    Hier muss alles " was Recht ist" eingefordert werden.

  • ikopi

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • ikopi

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Vielen Dank für alle Informationen, Hinweise und Statements.

    Auch uns wären harmonische Beziehungen zum Vermieter deutlich angenehmer.

    Wurde aber schon am ersten Tag des Mietverhältnis einiges vom Vermieter dagegen getan.

    Da ist nicht mehr zu holen.

    Allen einen schönen Sonntag!

  • ikopi:

    Ich habe nicht Deinen Vermieter im Blick, sondern Dich. Es dürfte sich um einen institutionellen Vermieter handeln, also um eine Firma, und nicht um einen Privatvermieter. Für eine Firma bist Du nichts als eine Nummer. Es scheint, als ob der Vermieter das Legionellenproblem angeht, das dauert seine Zeit, und man kann davon ausgehen, daß eine Vermietfirma dieses Problem gemessenen Schrittes angeht und nicht als Notfall mit Hektik. Ich kann nicht beurteilen, wie lang eine Legionellensanierung rein technisch gesehen dauern kann.


    Prinzipiell ist in solchen Fällen die Miete gemindert, regelmäßig besteht allerdings Uneinigkeit, um wieviel das der Fall ist. Es ist sicherlich lästig, wenn man nicht duschen sollte (ob man es tatsächlich nicht tut, wird keiner kontrollieren), ich glaube aber nicht, daß ein deutscher Richter Dir dafür einen Hotelaufenthalt genehmigen wird, abgesehen davon, daß ich persönlich einen Aufenthalt in meiner eigenen Wohnung (in der ich mich einige Tage nur per Waschlappen säubern kann statt - wie üblich - mich täglich zu duschen) als komfortabler empfände als einen Aufenthalt in einem Hotelzimmer.


    Als Nichtjurist könnte ich mir vorstellen, daß ein deutscher Richter mir für den Ausfall des Duschens 10% Minderung zugesteht. Solltest Du diesen Weg verfolgen wollen, kannst Du dem Prozentsatz ja nochmal selber nachgoogeln. Die Minderung gilt taggenau für den Zeitraum des Ausfalls. Sofern die Sache beispielsweise in 2 Wochen erledigt sein sollte, steht Dir also für einen halben Monat eine Mietminderung von 10% zu (macht 5% einer Monatsmiete). Sofern Du 1000 € Miete zahlst (was zumindest in meiner Stadt schon eine recht hohe Miete wäre) sprechen wir also von 50 €.


    Ich würde um diesen Betrag keinen Zirkus machen, und zwar nicht mit Blick auf den Vermieter, sondern mit Blick auf mich (siehe oben). Ich könnte mir sehr gut vorstellen, daß die Vermietfirma Deine geminderte Mietzahlung als Fehlbetrag bucht und Dich erstmal monatelang mit Mahnungen überzieht, wenn sie die Kleinforderung nicht einem Inkassounternehmen übergibt, auf der anderen Seite Dein Begründungsschreiben: "Miete ist um ..% gemindert wegen Legionellenbefall im Zeitraum von ... bis ..." nachhaltig ignorieren wird. Sollte die Sache im Extremfall vor Gericht gehen, wirst Du für einen allenfalls dreistelligen Streitwert (Hauptforderung mit zusätzlichen Inkassokosten) vermutlich keinen vernünftigen Rechtsanwalt finden.


    Ich verstehe, daß Du ärgerlich bist (ich wäre es an Deiner Stelle auch), aber ich sehe keinen Weg, wie Du das erreichen kannst, was Du eigentlich möchtest (nämlich in einer voll funktionstüchtigen Wohnung wohnen, in der Dich der Vermieter möglichst in Ruhe läßt).


    Shit happens. Such is life. :(