Gibt es gegen Forderungen der GKV für behauptete Beitragsrückstände keine rechtlichen Mittel mehr?
- Widersprüche dürfen die Kassen 3 Monate aussitzen, möglicherweise auch Jahre, wer soll sie auch daran hindern?
- Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung
- Klagen kann man nur gegen abgelehnte Widersprüche
- Klagen dauern Jahre und haben keine aufschiebende Wirkung
- Kassen beantworten keine logischen Fragen zum Fall, antworten immer nur mit Kontoauszügen, die gleichzeitig Werbeschreiben, Mahnung, Bescheid darstellen sollen...
- Ungeachtet des Hinweises auf § 24 Abs. 2 SGB IV fordern sie immer neue Säumniszuschläge für die Vergangenheit
- Ungeachtet nicht beantworteter logischer Fragen erlassen sie ein Leistungsruhen
- Ungeachtet Stundungsantrag bis zur Klärung des Falles lassen sie ihre Kumpels vom Hauptzollamt vollstrecken
Ich frage allen Ernstes: kennen die den Begriff Amok?