Mich würde interessieren, wie ihr euer Arbeitszimmer in der Steuererklärung angebt, wenn ihr an der Mehrzahl der Arbeitstage freiwillig im Home Office seid, obwohl ihr auch ins Büro fahren könntet. Wird da nach eurer Erfahrung ein häusliches Arbeitszimmer vom Finanzamt anerkannt oder darauf verwiesen, dass man ja einen Arbeitsplatz im Büro des Unternehmens hätte?
Häusliches Arbeitszimmer bei freiwilligem Home Office
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hanswurst90 -
27. Juli 2024 um 18:46 -
Erledigt
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Soweit ich weiß gibt es die Bedingung mit der Arbeitsmöglichkeit im Büro nicht mehr.
Allerdings muss dein Arbeitsmittelpunkt dann im HomeOffice sein, sprich die Hauptarbeit erledigst du Zuhause im abgetrennten Arbeitszimmer.
Dann ist es kein Problem auch mal den ein oder anderen Tag im Büro zu sein.
Allerdings darf das Arbeitszimmer dazu tatsächlich nur für die Arbeit genutzt werden. Da gibt es weitere Details wie Zusammengehörigkeit mit der Wohnung/Haus etc.
Ich rechne schon seit Corona immer die Homeoffice-Pauschale voll ab obwohl ich auch im abgetrennten Büro Zuhause sitze weil es einfacher ist und die Kosten bei mir nicht so hoch sind, dass es sich lohnen würde.
Und so kann ich mein Sportgerät auch noch rein stellen.
Für die Pauschale gibt es keine Bedingungen bis auf, dass du im HomeOffice an den angegebenen Tagen gearbeitet hast.
Edit: das freiwillig habe ich überlesen. Ich denke das ist Ermessensspielraum des Finanzbeamten. Wenn dein Büro um die Ecke liegt wird es wohl schwierig zu argumentieren.
Bei mir ist es 300km entfernt.
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Mich würde interessieren, wie ihr euer Arbeitszimmer in der Steuererklärung angebt, wenn ihr an der Mehrzahl der Arbeitstage freiwillig im Home Office seid, obwohl ihr auch ins Büro fahren könntet.
Wie hast Du das denn bisher in Deiner Steuererklärung gemacht?
Und was hat das Finanzamt dazu gesagt?
Sind die Kosten für Dein häusliches Arbeitszimmer denn hoch genug, daß Du mit einer Anrechnung desselben einen besseren Steuereffekt erreichst als mit der Homeofficepauschale?
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Sind die Kosten für Dein häusliches Arbeitszimmer denn hoch genug, daß Du mit einer Anrechnung desselben einen besseren Steuereffekt erreichst als mit der Homeofficepauschale
Sicherlich, da
Zitatseit dem Steuerjahr 2023 eine jährliche Pauschale von 1.260 Euro.
Abgesetzt werden darf.
Arbeitszimmer und Homeoffice-PauschaleEin häusliches Arbeitszimmer kannst Du nur selten von der Steuer absetzen. Besser sieht es mit der Homeoffice-Pauschale aus, ab 2023 bis zu 1.260 Euro.www.finanztip.de -
Ein Arbeitszimmer im Detail abzusetzen, rentiert sich eigentlich nicht mehr. Mit der erhöhten Home-Office-Pauschale kommt man in der Regel auf ähnliche Werte und spart sich den Aufwand der Berechnung. Außerdem muss das Arbeitszimmer dann nicht mehr Mittelpunkt sein und du kannst im Arbeitszimmer auch ein Gästebett, etc. haben.
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Danke für die vielen Antworten mit hilfreichen Hinweisen! Bisher habe ich die maximale Home-Office-Pauschale angesetzt und das ging ohne Probleme durch. Könnte natürlich gut sein, dass durch die Erhöhung der maximalen Pauschale die Angabe des Arbeitszimmers in der Steuererklärung gar nicht mehr wirklich lohnt. Das müsste ich nochmal durchrechnen.
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Sind die Kosten für Dein häusliches Arbeitszimmer denn hoch genug, daß Du mit einer Anrechnung desselben einen besseren Steuereffekt erreichst als mit der Homeofficepauschale?
Sicherlich, da [seit den Steuerjahr 2023 eine jährliche Pauschale von 1.260 Euro]
Abgesetzt werden darf.
Ich hatte eigentlich den Threadersteller gefragt und von ihm eine Antwort erwartet.
Edit: Und dieser hat nun genau in der Zeit geantwortet, in der ich diesen Text geschrieben habe. Er hat uns mitgeteilt, daß er erst noch ausrechnen muß, was ihn sein Arbeitszimmer überhaupt koste und ob die Kosten höher sind als die Homeoffice-Pauschale.
Die Bestimmungen zur Anrechnung eines Arbeitszimmers bei Angestellten sind seit vielen Jahren sehr streng. Es wird viel darum gestritten und die Steuerpflichtigen arbeiten sich daran auch heute noch enorm an diesem Thema ab.
Seit etlichen Jahren gab es keine Pauschale, sondern eine Obergrenze von zuletzt 1250 €, von der es eine Ausnahme gab: Sie durfte überschritten werden, wenn das Arbeitszimmer "der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers" war. Selbstverständlich waren die deutschen Gerichte umfangreich damit beschäftigt festzustellen, was dieser "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers" überhaupt bedeutet.
Ich habe mal spaßeshalber ausgerechnet, was die Anrechnung eines Arbeitszimmers bei meiner damaligen Wohnsituation mit aktuellen Mietpreisen überhaupt ausgemacht hätte. Auf viel mehr als die genannten 1250 € bin ich bei mir nicht gekommen.
Das heißt: das Absetzvolumen ist für Angestellte ziemlich beschränkt, der Lohn für das Abarbeiten ist also gering.
Das alles ist aber Schnee von gestern.
Es gibt jetzt die tageweise berechnete Homeoffice-Pauschale. Wenn man sie voll ausnutzt, kommt man auf die von Dir genannten 1260 €. Dafür arbeitet man dann aber auch komplett von zuhause. Wer jeden zweiten Tag ins Büro fährt, bekommt nur die Hälfte angerechnet.
Es ist allgemein bekannt, daß der Durchschnittsdeutsche geradezu alles tut, um irgendwas von der Steuer absetzen zu können, koste es, was es wolle. Nehmen wir mal an, die Kosten für das Arbeitszimmer ließen sich mit gutem Willen auf 1500 € hochrechnen und der Arbeitnehmer zahle tatsächlich den Mittelspitzensteuersatz von 42%. Dann bringt ihm das Arbeitszimmer im Monat netto 50 € mehr.
Wenn er die gleiche Anstrengung dazu einsetzt, im Beruf mehr zu leisten, so daß ihm sein Chef eine Gehaltserhöhung von 100 €/m gewährt, hat er den gleichen Effekt.
Oder er sucht sich eine kleine Nebentätigkeit, für die er ja ein Geschäftsquartier braucht. Dann gibts keinerlei Probleme mehr mit der steuerlichen Anerkennung seines Arbeitszimmers und er verdient durch die Nebentätigkeit vermutlich noch etwas dazu.
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Ich hatte eigentlich den Threadersteller gefragt und von ihm eine Antwort erwartet.
Edit: Und dieser hat nun genau in der Zeit geantwortet, in der ich diesen Text geschrieben habe. Er hat uns mitgeteilt, daß er erst noch ausrechnen muß, was ihn sein Arbeitszimmer überhaupt koste und ob die Kosten höher sind als die Homeoffice-Pauschale.
Die Bestimmungen zur Anrechnung eines Arbeitszimmers bei Angestellten sind seit vielen Jahren sehr streng. Es wird viel darum gestritten und die Steuerpflichtigen arbeiten sich daran auch heute noch enorm an diesem Thema ab.
Seit etlichen Jahren gab es keine Pauschale, sondern eine Obergrenze von zuletzt 1250 €, von der es eine Ausnahme gab: Sie durfte überschritten werden, wenn das Arbeitszimmer "der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers" war. Selbstverständlich waren die deutschen Gerichte umfangreich damit beschäftigt festzustellen, was dieser "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers" überhaupt bedeutet.
Ich habe mal spaßeshalber ausgerechnet, was die Anrechnung eines Arbeitszimmers bei meiner damaligen Wohnsituation mit aktuellen Mietpreisen überhaupt ausgemacht hätte. Auf viel mehr als die genannten 1250 € bin ich bei mir nicht gekommen.
Das heißt: das Absetzvolumen ist für Angestellte ziemlich beschränkt, der Lohn für das Abarbeiten ist also gering.
Das alles ist aber Schnee von gestern.
Es gibt jetzt die tageweise berechnete Homeoffice-Pauschale. Wenn man sie voll ausnutzt, kommt man auf die von Dir genannten 1260 €. Dafür arbeitet man dann aber auch komplett von zuhause. Wer jeden zweiten Tag ins Büro fährt, bekommt nur die Hälfte angerechnet.
Es ist allgemein bekannt, daß der Durchschnittsdeutsche geradezu alles tut, um irgendwas von der Steuer absetzen zu können, koste es, was es wolle. Nehmen wir mal an, die Kosten für das Arbeitszimmer ließen sich mit gutem Willen auf 1500 € hochrechnen und der Arbeitnehmer zahle tatsächlich den Mittelspitzensteuersatz von 42%. Dann bringt ihm das Arbeitszimmer im Monat netto 50 € mehr.
Wenn er die gleiche Anstrengung dazu einsetzt, im Beruf mehr zu leisten, so daß ihm sein Chef eine Gehaltserhöhung von 100 €/m gewährt, hat er den gleichen Effekt.
Oder er sucht sich eine kleine Nebentätigkeit, für die er ja ein Geschäftsquartier braucht. Dann gibts keinerlei Probleme mehr mit der steuerlichen Anerkennung seines Arbeitszimmers und er verdient durch die Nebentätigkeit vermutlich noch etwas dazu.
Ich habe mal grob überschlagen und werde denke ich bei den Gesamtkosten auf über 2000 Euro kommen, wenn ich nicht falsch rechne. Monatliche Miete für die Wohnung sind ca. 1100 Euro (ohne Heizung und Strom) und das Arbeitszimmer macht über 15% der Wohnfläche aus.
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Es gibt jetzt die tageweise berechnete Homeoffice-Pauschale. Wenn man sie voll ausnutzt, kommt man auf die von Dir genannten 1260 €. Dafür arbeitet man dann aber auch komplett von zuhause. Wer jeden zweiten Tag ins Büro fährt, bekommt nur die Hälfte angerechnet.
Streng genommen kann man die Pauschale für bis zu 210 Tage a 6€ ansetzen.
Man könnte also zusätzlich noch einige Bürotage ansetzen, sodenn sie denn wirklich angefallen sind.
Extra ins Büro zu fahren damit man mehr Fahrkosten absetzen kann lohnt sich in der Regel jedoch nicht 😁 .
Manche Deutsche würden sich wohl auch Verschulden um Steuern zu sparen.
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Ich habe mal grob überschlagen und werde denke ich bei den Gesamtkosten auf über 2000 Euro kommen, wenn ich nicht falsch rechne.
Ich hatte oben schon gefragt: Wie hast Du das denn bisher angesetzt? Oder bist Du erst neu in diese Wohnung gezogen?
Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg auf Deinem Bemühen. Du wirst uns sicherlich berichten, was schließlich dabei herausgekommen ist.
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Ich hatte oben schon gefragt: Wie hast Du das denn bisher angesetzt? Oder bist Du erst neu in diese Wohnung gezogen?
Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg auf Deinem Bemühen. Du wirst uns sicherlich berichten, was schließlich dabei herausgekommen ist.
Bisher habe ich einfach die Home Office-Pauschale in Anspruch genommen, weil mir das mit dem Arbeitszimmer doch zu unklar und undurchsichtig war, ob ich wirklich berechtigt bin. Ich werde berichten