Irgendwie ist es trotzdem ein Trauerspiel, ich komme nicht in den Chat um zu erfahren ob mein Freistellungsauftrag hinterlegt ist. Alles so Asbach, hoffe die kriegen es wie im Interview gesagt, bis Jahresende hin, das Online einsehbar zu machen.
Wüstenrot Tagesgeld: überfordert?
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FinanzThomas -
29. Juli 2024 um 13:11 -
Erledigt
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Wird auf eurem Kontoauszug für das Tagesgeld die Kirchensteuer abgezogen?
Bei mir wurden nur Soli und Kapitalertragssteuer abgezogen.
Weder Steuer-ID noch Kirchenzugehörigkeit wurden beim Abschluss des Vertrags von mir abgefragt. Widersprochen habe ich der Abfrage auch nicht.
Habe gerade eine Anfrage an den Support gestellt, was aber erfahrungsgemäß 2 Wochen dauert.
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Stimmt, bei mir wurde beides auch nicht abgefragt.
Beim BZSt gibt es diese Informationen:
ZitatSeit dem 1. Januar 2018 gilt: Teilt der Vertragspartner die IdNr nicht bis zur Eröffnung der Kontobeziehung mit oder ist diese nicht bereits aus anderem Anlass rechtmäßig erfasst, ist innerhalb von drei Monaten nach Begründung der Geschäftsbeziehung eine Erhebung der IdNr im Rahmen eines Maschinellen Anfrageverfahrens (MAV) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) durchzuführen.
Für die Kirchensteuer machen die Institute üblicherweise zu Beginn der Geschäftsbeziehung eine sog. Anlassabfrage beim BZSt.
ZitatJede Stelle, die verpflichtet ist, Kapitalertragsteuer für natürliche Personen abzuführen, ist auch verpflichtet, die darauf entfallende Kirchensteuer abzuführen. Dazu zählen insbesondere Kreditinstitute und Versicherungen sowie Kapitalgesellschaften, die Ausschüttungen an natürliche Personen als deren Gesellschafter leisten. Daher darf dieser Personenkreis nur unter Beachtung strenger datenschutzrechtlicher Bestimmungen und allein zum Zwecke der Mitwirkung an der Steuererhebung Ihre Religionszugehörigkeit beim BZSt automatisiert erfragen.
ZitatWenn die Anfrage nach einer IdNr beim BZSt zu keinem Ergebnis führt, ist diese beim Kunden zu ermitteln. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ein Mitteilungsschreiben des BZSt erhalten, in dem ihr oder ihm die persönliche IdNr mitgeteilt wurde.
Demzufolge ist es also Sache der Bank.
Falls man beim BZSt Widerspruch gegen den Abruf des KiSt-Merkmals eingelegt hat, dann muss man bei eigener Kirchensteuerpflicht den Abzug der KiSt über die eigene Steuererklärung abwickeln.
Wenn der Abruf eigentlich möglich gewesen wäre, aber die Bank es versemmelt hat, dann weiß ich nicht, ob man dann selber auch den Weg über die Steuererklärung gehen muss, um einen eventuellen Kirchensteuerabzug nachzuholen
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Wird auf eurem Kontoauszug für das Tagesgeld die Kirchensteuer abgezogen?
Ja, wurde korrekt abgebucht.
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Falls man beim BZSt Widerspruch gegen den Abruf des KiSt-Merkmals eingelegt hat, dann muss man bei eigener Kirchensteuerpflicht den Abzug der KiSt über die eigene Steuererklärung abwickeln.
Ist die Kirchensteuerpflicht der Bank unbekannt, dann muß sie die Zinszahlungen immer an das FA melden, egal ob über Freistellungsauftrag abgewickelt, oder KESt&Soli dafür gezahlt wurde.
Normalerweise meldet die Bank nur die Nutzung des Freistellungsauftrags an das FA.
Wenn bei irgendwelchen Zinszahlungen diese schon mit KESt&Soli belastet wurden, werden die nicht mehr ans FA gemeldet, da ja schon "endbehandelt".
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Ja, wurde korrekt abgebucht.
Dann wurde es wahrscheinlich nur bei mir falsch gemacht und ich darf mich dann über den Umweg der Steuerklärung erfreuen.
Ich werde mich melden, sobald ich eine Antwort von Wüstenrot habe.
Zitat von Wüstenrot, allerdings nicht zum Tagesgeld, sondern zu Bausparverträgen:
ZitatBasis für den automatischen Kirchensteuerabzug ist ein Datenabruf beim Bundeszentralamt für
Steuern. Dieser erfolgt jährlich, jeweils im 3. Quartal.
In Ihrem Fall erfolgte entweder der Vertragsabschluss im 4. Quartal 2023 oder die uns vorliegenden
Daten waren nicht vollständig bzw. fehlerhaft. Sollte das Datum Ihres Vertragsabschlusses vor dem
4. Quartal liegen, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.
Bitte veranlassen Sie in jedem Fall selbst die Nachversteuerung beim Finanzamt.
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Wie kommt ihr an den Kontoauszug, mein Postfach im Kundenportal ist leer.
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Beim Klick auf Anzeigen des Kontoauszugs öffnet sich ein Pop-up, das von deinem Browser wahrscheinlich blockiert wird
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Ah habs gefunden, nicht im Kundenportal sondern im e-banking Portal, das ist echt eine Katastrophe bei Wüstenrot.
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Ah habs gefunden, nicht im Kundenportal sondern im e-banking Portal, das ist echt eine Katastrophe bei Wüstenrot.
Bei mir ist die Katastrophe ausgeblieben.
Ich melde mich über meinen Passwortmanager unter http://www.wuestenrot.de/onlineportal an und lande im Posteingang, wo mir ggf. gleich die ungelesenen Dokumente angezeigt werden, klicke auf Download und lese. Fertig. -
Kirchensteuer wird laut Support, der diesmal innerhalb 1 Tages antwortete, Ende des Jahres nachberechnet.
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Bei mir ist die Katastrophe ausgeblieben.
Ich melde mich über meinen Passwortmanager unter http://www.wuestenrot.de/onlineportal an und lande im Posteingang, wo mir ggf. gleich die ungelesenen Dokumente angezeigt werden, klicke auf Download und lese. Fertig.Das es 2 Portale gibt und du über das zweite auch bestimmte Dinge machen sollst (Freistellungsauftrag), aber dann doch wieder per Formular und nirgends dann dieser überprüfbar ist, außer per nicht erreichbaren Chat, hast du mitbekommen?
Auch nicht auf dem Kontoauszug, den du so souverän runterlädst.
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Das es 2 Portale gibt und du über das zweite auch bestimmte Dinge machen sollst (Freistellungsauftrag), aber dann doch wieder per Formular und nirgends dann dieser überprüfbar ist, außer per nicht erreichbaren Chat, hast du mitbekommen?
Auch nicht auf dem Kontoauszug, den du so souverän runterlädst.
Wenn man sich einmal richtig damit befasst, weiß man, wo was zu tun ist. Ggf. schreibe ich mir die Workflows in den Passwortmanager.
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Wenn man sich einmal richtig damit befasst, weiß man, wo was zu tun ist. Ggf. schreibe ich mir die Workflows in den Passwortmanager.
Dann sag mir doch bitte wo du die Höhe des Freistellungsauftrags überprüfst. Danke.
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Dann sag mir doch bitte wo du die Höhe des Freistellungsauftrags überprüfst. Danke.
Gar nicht, weil ich keinen erteile, da er an anderer Stelle schon aufgebraucht ist.
Wenn das wirklich zu kompliziert ist, würde ich darauf verzichten und mir die Steuer mit der Steuererklärung zurückholen. -
Ich habe eine für manche vielleicht dümmliche Frage. Wann muss mein Ehepartner der Freistellungsauftrag mit unterschreiben? Hängt dies ggf. mit einer Zusammenveranlagung zusammen, wobei dies jährlich neu festgelegt werden kann, oder ob ich das TG-Konto auf mich und meinen Ehepartner anlege?
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Ich hatte ein nettes Gespräch zum Überprüfen meines Freistellungsauftrags, dabei wurde mir ein Link gesandt, mit dem man mittlerweile den Auftrag digital anpassen kann.
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Ich hatte ein nettes Gespräch zum Überprüfen meines Freistellungsauftrags, dabei wurde mir ein Link gesandt, mit dem man mittlerweile den Auftrag digital anpassen kann.
Hallo pafo300, das ist eine tolle Neuigkeit. Hast du den Antrag dann zusenden müssen? Wenn nein, kannst du einsehen, dass der Antrag auch angenommen wurde?
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Ich hatte ein nettes Gespräch zum Überprüfen meines Freistellungsauftrags, dabei wurde mir ein Link gesandt, mit dem man mittlerweile den Auftrag digital anpassen kann.
Ein besonderes Dankeschön an pafo300 für das Recherchieren und Teilen des Links.
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