Wüstenrot Tagesgeld: überfordert?

  • Wird auf eurem Kontoauszug für das Tagesgeld die Kirchensteuer abgezogen?

    Bei mir wurden nur Soli und Kapitalertragssteuer abgezogen.

    Weder Steuer-ID noch Kirchenzugehörigkeit wurden beim Abschluss des Vertrags von mir abgefragt. Widersprochen habe ich der Abfrage auch nicht.

    Habe gerade eine Anfrage an den Support gestellt, was aber erfahrungsgemäß 2 Wochen dauert.

  • Stimmt, bei mir wurde beides auch nicht abgefragt.

    Beim BZSt gibt es diese Informationen:

    Zitat

    Seit dem 1. Januar 2018 gilt: Teilt der Vertragspartner die IdNr nicht bis zur Eröffnung der Kontobeziehung mit oder ist diese nicht bereits aus anderem Anlass rechtmäßig erfasst, ist innerhalb von drei Monaten nach Begründung der Geschäftsbeziehung eine Erhebung der IdNr im Rahmen eines Maschinellen Anfrageverfahrens (MAV) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) durchzuführen.

    Für die Kirchensteuer machen die Institute üblicherweise zu Beginn der Geschäftsbeziehung eine sog. Anlassabfrage beim BZSt.

    Zitat

    Jede Stelle, die verpflichtet ist, Kapitalertragsteuer für natürliche Personen abzuführen, ist auch verpflichtet, die darauf entfallende Kirchensteuer abzuführen. Dazu zählen insbesondere Kreditinstitute und Versicherungen sowie Kapitalgesellschaften, die Ausschüttungen an natürliche Personen als deren Gesellschafter leisten. Daher darf dieser Personenkreis nur unter Beachtung strenger datenschutzrechtlicher Bestimmungen und allein zum Zwecke der Mitwirkung an der Steuererhebung Ihre Religionszugehörigkeit beim BZSt automatisiert erfragen.

    Zitat

    Wenn die Anfrage nach einer IdNr beim BZSt zu keinem Ergebnis führt, ist diese beim Kunden zu ermitteln. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ein Mitteilungsschreiben des BZSt erhalten, in dem ihr oder ihm die persönliche IdNr mitgeteilt wurde.

    Demzufolge ist es also Sache der Bank.

    Falls man beim BZSt Widerspruch gegen den Abruf des KiSt-Merkmals eingelegt hat, dann muss man bei eigener Kirchensteuerpflicht den Abzug der KiSt über die eigene Steuererklärung abwickeln.

    Wenn der Abruf eigentlich möglich gewesen wäre, aber die Bank es versemmelt hat, dann weiß ich nicht, ob man dann selber auch den Weg über die Steuererklärung gehen muss, um einen eventuellen Kirchensteuerabzug nachzuholen :/

  • Falls man beim BZSt Widerspruch gegen den Abruf des KiSt-Merkmals eingelegt hat, dann muss man bei eigener Kirchensteuerpflicht den Abzug der KiSt über die eigene Steuererklärung abwickeln.

    Ist die Kirchensteuerpflicht der Bank unbekannt, dann muß sie die Zinszahlungen immer an das FA melden, egal ob über Freistellungsauftrag abgewickelt, oder KESt&Soli dafür gezahlt wurde.

    Normalerweise meldet die Bank nur die Nutzung des Freistellungsauftrags an das FA.

    Wenn bei irgendwelchen Zinszahlungen diese schon mit KESt&Soli belastet wurden, werden die nicht mehr ans FA gemeldet, da ja schon "endbehandelt".

  • Ja, wurde korrekt abgebucht.

    Dann wurde es wahrscheinlich nur bei mir falsch gemacht und ich darf mich dann über den Umweg der Steuerklärung erfreuen.

    Ich werde mich melden, sobald ich eine Antwort von Wüstenrot habe.


    Zitat von Wüstenrot, allerdings nicht zum Tagesgeld, sondern zu Bausparverträgen:

  • Bei mir ist die Katastrophe ausgeblieben.
    Ich melde mich über meinen Passwortmanager unter http://www.wuestenrot.de/onlineportal an und lande im Posteingang, wo mir ggf. gleich die ungelesenen Dokumente angezeigt werden, klicke auf Download und lese. Fertig.

    Das es 2 Portale gibt und du über das zweite auch bestimmte Dinge machen sollst (Freistellungsauftrag), aber dann doch wieder per Formular und nirgends dann dieser überprüfbar ist, außer per nicht erreichbaren Chat, hast du mitbekommen?

    Auch nicht auf dem Kontoauszug, den du so souverän runterlädst.

  • Das es 2 Portale gibt und du über das zweite auch bestimmte Dinge machen sollst (Freistellungsauftrag), aber dann doch wieder per Formular und nirgends dann dieser überprüfbar ist, außer per nicht erreichbaren Chat, hast du mitbekommen?

    Auch nicht auf dem Kontoauszug, den du so souverän runterlädst.

    Wenn man sich einmal richtig damit befasst, weiß man, wo was zu tun ist. Ggf. schreibe ich mir die Workflows in den Passwortmanager.

  • Dann sag mir doch bitte wo du die Höhe des Freistellungsauftrags überprüfst. Danke.

    Gar nicht, weil ich keinen erteile, da er an anderer Stelle schon aufgebraucht ist.
    Wenn das wirklich zu kompliziert ist, würde ich darauf verzichten und mir die Steuer mit der Steuererklärung zurückholen.

  • Ich habe eine für manche vielleicht dümmliche Frage. Wann muss mein Ehepartner der Freistellungsauftrag mit unterschreiben? Hängt dies ggf. mit einer Zusammenveranlagung zusammen, wobei dies jährlich neu festgelegt werden kann, oder ob ich das TG-Konto auf mich und meinen Ehepartner anlege?

  • Ich hatte ein nettes Gespräch zum Überprüfen meines Freistellungsauftrags, dabei wurde mir ein Link gesandt, mit dem man mittlerweile den Auftrag digital anpassen kann.

    Freistellung

    Hallo pafo300, das ist eine tolle Neuigkeit. Hast du den Antrag dann zusenden müssen? Wenn nein, kannst du einsehen, dass der Antrag auch angenommen wurde?