Elterngeldplanung und Steuerklassen für bestmöglichen Ertrag - Frau verdient deutlich mehr

  • Hallo liebe Community,


    meine Frau und ich planen Nachwuchs und deshalb steht nun unter anderem auch das Thema Elterngeldplanung an.

    Kurz ein paar Fakten:

    Meine Frau ist angestellt, Steuerklasse IV, verdient Brutto monatlich ca. 6700€ + Zuschläge (Ärztin an einer Uniklinik).

    Nettogehalt ca. 3900€

    Ich bin angestellt, Steuerklasse IV, verdiene Brutto 4000€.

    Nettogehalt 2612€


    Meine Frau würde den Großteil der Elterngeldmonate beanspruchen, davon ca. 6 Monate Elterngeld und 12 Monate Elterngeld Plus, ich würde 2 Monate Elterngeld beanspruchen.


    Nun stellt sich uns folgende Überlegung:

    Behalten wir unsere aktuellen Steuerklassen würde meine Frau während der Elterngeldmonate den Höchstbetrag von 1800€ erhalten, also ca. jeden Monat 2000€ verlieren.

    Ich würde 1644€ erhalten.


    Würden wir nun die Steuerklassen wechseln in V/III würde sich das Nettogehalt von uns natürlich ändern.

    Meine Frau ca. 3250€, ich ca. 2930€. Bei möglichem Geburtstermin im April 2025 würde das bei mir immer noch ein Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate von ca. 2830€ machen und somit zu einem Elterngeld von 1775€ für zwei Monate führen. Meine Frau wäre weiterhin über der Kappungsgrenze und würde den Höchstbetrag von 1800€ bekommen, allerdings wäre der monatliche Verlust niedriger.


    Das scheint uns also so, als könnte es in unserem Fall günstiger sein, in die ungewöhnliche Kombination V/III zu wechseln, damit wir beide möglichst nah an den Höchstbetrag des Elterngeldes gelangen, einmal von "oben" und einmal von "unten".


    Das bei der Kombination unterjährig sehr viel Einkommenssteuer über die Lohnsteuer vorausgezahlt wird und eine höhere Erstattung am Jahresende bevorsteht, ist uns bewusst. Finanziell stellt uns das monatlich aber vor keine Probleme.


    Haben wir einen Denkfehler oder irgendetwas nicht bedacht?

  • Wenn ich Dir richtig folgen konnte, dann würdet Ihr das Ganze für in Summe 262 EUR mehr Elterngeld machen? (2x 1775-1644)

    Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, das heißt netto wäre der Betrag sogar noch niedriger?

    Lohnt sich der Ganze Aufwand überhaupt, in Hinblick auf den kumulierten zeitlichen Aufwand und Ertrag?

    Und dann noch die geringere Liquidität, die man besser einsetzen kann, als beim Finanzamt unverzinst zu parken?

  • Die 262€ sind ja nur der Anteil, den ich an Elterngeld mehr bekommen würde. Dafür würde sich der Aufwand sicherlich nicht lohnen.

    In den Monaten, in denen meine Frau aber Elterngeld bezieht und mit Steuerklasse V immer noch über dem Höchstbetrag liegt, würde ich aber dadurch, dass ich in Steuerklasse III bin, mehr netto erzielen und wir hätten während dieser Zeit mehr Haushaltseinkommen.

  • Die 262€ sind ja nur der Anteil, den ich an Elterngeld mehr bekommen würde. Dafür würde sich der Aufwand sicherlich nicht lohnen.

    In den Monaten, in denen meine Frau aber Elterngeld bezieht und mit Steuerklasse V immer noch über dem Höchstbetrag liegt, würde ich aber dadurch, dass ich in Steuerklasse III bin, mehr netto erzielen und wir hätten während dieser Zeit mehr Haushaltseinkommen.

    Naja, bis zur Geburt hättet Ihr pro Monat 650 EUR weniger Liquidität beim Gehalt der Mutter, aber 318 EUR mehr Liquidität beim Gehalt des Vaters, also netto 332 EUR weniger Liquidität bis zur Geburt ... und ab der Geburt 318 EUR wären es mehr Liquidität beim Gehalt des Vaters ... jetzt kannst Du den theoretischen Break-Even berechnen, vor dem Hintergrund Eurer Lebens- bzw. Erziehungsplanung.


    Dazwischen bzw. dazu kommen dann noch zu berücksichtigende Kinderfreibeträge, Einkommenssteuererklärungen, Progressionsvorbehalt, etc.

  • Die 332€ weniger monatliche Liquidität bis zur Geburt wären für uns verkraftbar und werden ja zumindest zum Großteil über die Steuererklärung wieder zurückgezahlt.

    Die 318€ mehr monatliche Liquidität ab der Geburt stehen uns aber zur Verfügung.

    Natürlich, alle weiteren Punkte, die du anführst, muss man ebenfalls berücksichtigen, weiterhin, dass meine Frau sich vorstellen kann ab dem 7. Monat nach der Geburt in Teilzeit wieder zu arbeiten und dafür Elterngeld Plus zu beantragen.


    Aber so, wie es bei aktueller Konstellation laufen würde, ist die Gehaltsdifferenz, die meine Frau durch die Deckelung des Elterngeldes erfahren würde, schon ziemlich groß und so könnten wir diese während des Elterngeldbezugs zumindest etwas abfedern. So zumindest unser Gefühl

  • In den Monaten, in denen meine Frau aber Elterngeld bezieht und mit Steuerklasse V immer noch über dem Höchstbetrag liegt, würde ich aber dadurch, dass ich in Steuerklasse III bin, mehr netto erzielen und wir hätten während dieser Zeit mehr Haushaltseinkommen.

    Das Mehr an Netto ist dann aber auch nach der Steuererklärung wieder weg, da sich das dort dann wieder ausgleicht.


    Es geht also wirklich nur um die paar Euro, die du in den 2 Monaten Elternzeit mehr Elterngeld bekommst.

  • Das Mehr an Netto ist dann aber auch nach der Steuererklärung wieder weg, da sich das dort dann wieder ausgleicht.


    Es geht also wirklich nur um die paar Euro, die du in den 2 Monaten Elternzeit mehr Elterngeld bekommst.

    Ich stehe gerade auf dem Schlauch. Wieso ist das Mehr an Netto nach der Steuererklärung wieder weg?

  • Ich stehe gerade auf dem Schlauch. Wieso ist das Mehr an Netto nach der Steuererklärung wieder weg?

    Weil nach der Steuererklärung sowieso alles wieder glatt gezogen wird.

    Die Jahressteuer ist die gleiche. Egal ob ihr 3/5 oder 4/4 oder 5/3 habt.

    Das einzige was wirklich verändert werden kann ist die tatsächliche Höhe des Elterngeldes.

  • Ja, das ist mir grundsätzlich bewusst.

    Ich hätte aber gedacht, wenn ich während des Elterngeldbezugs meiner Frau durch die Steuerklasse III ein höheres Netto erhalte und meine Frau während dieser Zeit sozusagen ohne Einkommen ist (das Elterngeld mit Progressionsvorbehalt außen vor), wir am Ende des Jahres durchs Splitting davon profitieren. Das ist ja dann eigentlich vergleichbar mit dem Fall wenn ein Ehepartner viel verdient, der andere wenig und in Summe durchs Splitting dadurch ein finanzieller Vorteil entsteht.

  • Durch einen Steuerklassenwechsel vor der Geburt erhöhst du dein Elterngeld. Diese Erhöhung darfst du behalten.

    Das was du an Lohn mehr bekommst, den musst du am Ende wieder zurückzahlen.

    (Ganz vereinfacht jetzt geschrieben. Es kann durchaus sein, dass ihr am Ende trotzdem eine Nachzahlung erhaltet, je nach Einkommen und Absetzbarkeiten. Ist aber halt etwas weniger, als wenn ihr IV/IV hättet).


    Deinem Plan spricht das aber erstmal prinzipiell nicht entgegen. Wir haben es damals ähnlich gemacht.

  • Das ist mir auch bewusst.
    Ich steh gerade offensichtlich ziemlich auf dem Schlauch und versteh es nicht.

    Den Vorteil durchs Splitting habt ihr auf jeden Fall. Dieser ist aber unabhängig von der Steuerklasse.


    Versteuert wird am Jahresende der Bruttolohn. Nicht der Nettolohn. Darum ist die Steuerklasse egal.

    Das weißt du aber offensichtlich ja auch. Du schreibst es ja selbst im Startpost.

    Das bei der Kombination unterjährig sehr viel Einkommenssteuer über die Lohnsteuer vorausgezahlt wird und eine höhere Erstattung am Jahresende bevorsteht, ist uns bewusst. Finanziell stellt uns das monatlich aber vor keine Probleme.


    Der Nettolohn (der vergangenen 12 Monate) ist nur für die Höhe des Elterngeldes relevant.

  • Danke erstmal für die ganzen Rückmeldungen.

    Ich glaube (so sicher bin ich mir gerade selber nicht mehr) unser Hintergrundgedanke bei dem ganzen Planspiel war folgender:


    Zum einen können wir mein Elterngeld für die zwei Monat erhöhen, wenn auch nur um 262€ für zwei Monate.

    Zum anderen hatten wir gehofft so unterjährig schon mehr Liquidität zu bekommen und bei der Steuererklärung am Jahresende nicht nachzuzahlen.


    Bei uns müsste sich die Wahl der Steuerklassen ohne Elterngeld ja so auswirken:


    Meine Frau/Ich
    III/V: viel Liquidität, aber Nachzahlung

    IV/IV: Erstattung (aktuelle Wahl)

    IV/IV mit Faktor: nahezu 0 auf 0

    V/III: wenig Liquidität, aber sehr hohe Erstattung


    Deshalb kam dann der Gedanke auf, wenn wir nun jetzt in V/III wechsen und auch während des Elterngeldbezugs bleiben habe ich mehr Elterngeld zur Verfügung. Darüber steuer ich dann durch mein höheres Netto mehr zum Haushaltseinkommen bei und wir bekommen sogar eventuell noch eine Erstattung.


    Aber hier liegt dann wohl irgendwo unser Denkfehler.

  • Aber hier liegt dann wohl irgendwo unser Denkfehler.

    Der einzige Unterschied ist

    - mehr Elterngeld beim Vater (das ist tatsächlich ein finanzieller Vorteil, der bleibt)

    - mehr monatliche Liquidität nach der Geburt (das wird mit der Steuererklärung wieder glattgezogen).


    Das heißt nicht, dass ihr KEINE Erstattung bekommt. Aber ihr bekommt eine geringere, als wenn ihr IV/IV belassen hättet.


    Das liegt daran, dass die Steuerklassenwahl immer nur die unterjährige Liquidität beeinflusst, nicht die absolute Steuerlast. Einzige Ausnahme ist das Elterngeld, das sich ausnahmsweise am Netto bemisst - aber der Effekt hält sich bei euch ja in Relation zum Gehalt in Grenzen.


    Von daher, ihr könnt das ruhig so machen, aber es bringt euch eben nur die insgesamt 262 EUR mehr beim Elterngeld, jedenfalls wenn Du nur zwei Monate Elternzeit nimmst. Du könntest ja auch mehr Monate nehmen, und Deine Frau weniger. Dann würde es sich mehr lohnen. Ist am Ende aber immer noch wenig in Relation zum Verdienstausfall Deiner Frau. Das ist leider unglücklich gelöst mit der Deckelung auf 1.800 EUR (die seit Einführung 2007, also seit fast 20 Jahren, nicht erhöht wurde). Wer viel verdient, dem entsteht durch Elternzeit ein massiver Ausfall. Deshalb nehmen ja oft auch die besser verdienenden Väter nur 2-3 Alibimonate. Verdient die Frau deutlich besser, bleibt nur ein deutlich reduziertes Familieneinkommen zu schlucken oder sich die Elternzeit anders aufzuteilen.

  • Zum anderen hatten wir gehofft so unterjährig schon mehr Liquidität zu bekommen

    ... aber wie schon oben geschrieben, habt ihr auf der anderen Seite bis zur Geburt weniger Liquidität.


    Wenn Deine Zahlen stimmen, müsstet Ihr pro Liquiditätsnachteilsmonat etwas mehr wie ein Liquiditätsvorteilsmonat haben, um überhaupt einen Liquiditätsvorteil zu haben... aber da habt ihr schon eine Steuererklärung dazwischen.


    Spart Euch schon jetzt den theoretischen Nachteil bis zur Geburt weg, lasst es so wie es ist, verwendet das Angesparte nach der Geburt als Ausgleich und spart Euch den unbezahlten Aufwand. Ich glaube nicht, dass sich das lohnt.

  • Der einzige Unterschied ist

    - mehr Elterngeld beim Vater (das ist tatsächlich ein finanzieller Vorteil, der bleibt)

    - mehr monatliche Liquidität nach der Geburt (das wird mit der Steuererklärung wieder glattgezogen).

    - deutlich weniger Liquidität vor der Geburt, da die höherverdienende werdende Mutter deutlich mehr Steuer zahlt, wohingegen der geringerverdienende werden Vater weniger Steuer bezahlt (wird auch mit der Steuererklärung wieder glattgezogen).

    Ihr könnt das ruhig so machen, aber es bringt euch eben nur die insgesamt 262 EUR mehr beim Elterngeld, jedenfalls wenn Du nur zwei Monate Elternzeit nimmst. Du könntest ja auch mehr Monate nehmen, und Deine Frau weniger. Dann würde es sich mehr lohnen. Ist am Ende aber immer noch wenig in Relation zum Verdienstausfall Deiner Frau.

    Wenn man nur aufs Geld schaut, nimmt die Mutter die nachgeburtliche Mutterschaftsfrist und danach 2 Monate Elternzeit, danach bleibt der Vater ein Jahr zuhause in Elternzeit (das durch den Steuerklassentausch das Maximum errreicht) und die Frau geht wieder arbeiten.


    Aber das Leben ist halt mehr als ein Rechenexempel. Das wird die Mutter vermutlich nicht wollen.


    Es könnte übrigens sein, daß die Mutter als Ärztin während der Schwangerschaft und auch während der Stillzeit Beschäftigungsverbot hat (also freigestellt wird). In dieser Zeit gibt es von Arbeitgeber und Krankenkasse volles Geld.

  • Wenn man nur aufs Geld schaut, nimmt die Mutter die nachgeburtliche Mutterschaftsfrist und danach 2 Monate Elternzeit, danach bleibt der Vater ein Jahr zuhause in Elternzeit (das durch den Steuerklassentausch das Maximum errreicht) und die Frau geht wieder arbeiten.

    Fast... wenn ich mich richtig erinnere, wird der Mutterschutz nach der Geburt auf die Monate angerechnet, die Elterngeld gezahlt wird, reduziert also den Anspruch auch des Vaters. Die Details sind da aber komplex und ändern sich immer mal.