Hallo liebe Community,
meine Frau und ich planen Nachwuchs und deshalb steht nun unter anderem auch das Thema Elterngeldplanung an.
Kurz ein paar Fakten:
Meine Frau ist angestellt, Steuerklasse IV, verdient Brutto monatlich ca. 6700€ + Zuschläge (Ärztin an einer Uniklinik).
Nettogehalt ca. 3900€
Ich bin angestellt, Steuerklasse IV, verdiene Brutto 4000€.
Nettogehalt 2612€
Meine Frau würde den Großteil der Elterngeldmonate beanspruchen, davon ca. 6 Monate Elterngeld und 12 Monate Elterngeld Plus, ich würde 2 Monate Elterngeld beanspruchen.
Nun stellt sich uns folgende Überlegung:
Behalten wir unsere aktuellen Steuerklassen würde meine Frau während der Elterngeldmonate den Höchstbetrag von 1800€ erhalten, also ca. jeden Monat 2000€ verlieren.
Ich würde 1644€ erhalten.
Würden wir nun die Steuerklassen wechseln in V/III würde sich das Nettogehalt von uns natürlich ändern.
Meine Frau ca. 3250€, ich ca. 2930€. Bei möglichem Geburtstermin im April 2025 würde das bei mir immer noch ein Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate von ca. 2830€ machen und somit zu einem Elterngeld von 1775€ für zwei Monate führen. Meine Frau wäre weiterhin über der Kappungsgrenze und würde den Höchstbetrag von 1800€ bekommen, allerdings wäre der monatliche Verlust niedriger.
Das scheint uns also so, als könnte es in unserem Fall günstiger sein, in die ungewöhnliche Kombination V/III zu wechseln, damit wir beide möglichst nah an den Höchstbetrag des Elterngeldes gelangen, einmal von "oben" und einmal von "unten".
Das bei der Kombination unterjährig sehr viel Einkommenssteuer über die Lohnsteuer vorausgezahlt wird und eine höhere Erstattung am Jahresende bevorsteht, ist uns bewusst. Finanziell stellt uns das monatlich aber vor keine Probleme.
Haben wir einen Denkfehler oder irgendetwas nicht bedacht?