Wertlose Aktien ausbuchen - Praxiserfahrungen

  • Guten Abend,

    in meinem Depot schlummern zwei Altlasten d.h. Aktien von Unternehmen die es nicht mehr gibt. Handel/Verkauf daher unmöglich. Ich habe gelesen man kann solche Depotleichen i.d.R. von der Bank ausbuchen lassen, allerdings wird der Verlust nicht in den Aktienverlusttopf übernommen.

    Investierte Summe ~10k EUR, daher würde ich das schon gerne mit Kapitalerträgen verrechnen lassen.

    Weiß jemand wie so eine Ausbuchung (Depot bei Scalable) praktisch funktioniert? Ich würde für die ESt 2023 die verlustige Summe in Anlage KAP Zeile 15 "Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG" eintragen - ist das richtig?

    Zeile 13 "Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien" scheint mir nicht richtig, da ich ja nichts veräußert habe?

    Falls das FA nachfragt, werden hoffentlich die Original-Kaufbelege (alles noch vorhanden) als Beweis gezählt? Nicht jede Bank scheint Ausbuchungen schriftlich zu bescheinigen...und Scalabe/Baader sind nicht gerade die kooperativsten.

    Gibt es hier Personen mit Erfahrungen diesbezüglich?

    Merci

  • Hat niemand Erfahrungen damit?

    Die Baader Bank bietet eine wertlose Ausbuchung unentgeltlich an, allerdings mit Hinweis "Ich bin darauf hingewiesen worden, dass ich im Vorfeld mit meinem steuerlichen Berater oder dem Finanzamt selbst direkt abklären muss, ob und in welchem Umfang mein Finanzamt den Verlust aus diesen Finanzinstrumenten steuerlich anerkennt."

    Akzeptiert das FA den Verlust wenn man Ausbuchung + Kaufbelege vorlegen kann?

  • Da ich damit noch keinen Erfahrungen gemacht habe, kann ich nichts dazu sagen.

    Allerdings gibt es da so eine Telefonnummer, mit der man sein zuständige Finanzamt erreicht. Dort einfach mal anrufen und die Frage stellen. Im Idealfall direkt mit dem eigenen Sachbearbeiter sprechen. Die beißen in der Regel auch nicht und wenn man vernünftig mit denen redet, sind die normalerweise auch ganz nett. Halt "wie man in den Wald hineinruft..."

  • Ein Unterschied wäre, dass ein regulärer Verkauf mit Verlust betragsmäßig unbeschänkt verrechenbar ist.

    Dagegen wäre eine wertlose Ausbuchung von der Definition her ein "Totalverlust", und damit nur 20k pro Jahr mit Gewinnen verrechenbar.

    Quelle: § 20 Absatz (6) Satz 6 EStG

  • Ich glaube sicherer ist der Weg, die Position für 0,01€ pro Stück an einen Freund zu verkaufen und einen Übertrag (mit Kurs) an ihn zu veranlassen. Dann sollte das auch mit dem Verlusttopf klappen.

    Hallo,

    ich hole nochmal den Beitrag hervor.
    Auch ich habe Aktien (Micro Caps) die bei Consors nicht mehr zu verkaufen sind.

    Kannst du nochmal erklären, wie man an einen Freund was verkauft?

    Ich verstehe das nicht so richtig.

  • Dein Freund und Du seid euch einig, dass er Deine Aktien für x€ kauft. Evtl. schreibt ihr einen Kaufvertrag dazu. Du veranlasst die Übertragung Deiner Aktien an ihn zum vereinbarten Kurs. Das musst Du vermutlich schriftlich bei Deiner Bank machen. Er überweist Du anschließend den Kaufbetrag.

  • Dein Freund und Du seid euch einig, dass er Deine Aktien für x€ kauft. Evtl. schreibt ihr einen Kaufvertrag dazu. Du veranlasst die Übertragung Deiner Aktien an ihn zum vereinbarten Kurs. Das musst Du vermutlich schriftlich bei Deiner Bank machen. Er überweist Du anschließend den Kaufbetrag.

    Und was macht der Freund mit diesen wertlosen Aktien? Wer nimmt so etwas ins Depot? Der sucht dann wieder einen Freund?

  • Ich schätze der vereinbarte Kaufpreis sind 1€. Bei dir landet Verkauf in voller Höhe im Verlusttopf der Bank. Anschaffungswert minus 1€. Der Freund lässt die Position anschließend wertlos ausbuchen, und du spendierst ein Getränk seiner Wahl.

  • Dein Freund und Du seid euch einig, dass er Deine Aktien für x€ kauft. Evtl. schreibt ihr einen Kaufvertrag dazu. Du veranlasst die Übertragung Deiner Aktien an ihn zum vereinbarten Kurs. Das musst Du vermutlich schriftlich bei Deiner Bank machen. Er überweist Du anschließend den Kaufbetrag.

    Consors bietet an "Übertrag Depot an dritte"

    Habe gelesen, dass sowas nur funktioniert wenn die Aktie auch handelbar ist.

    Nur hier in Deutschland ist das Ding tot.

    Muss Morgen Mal mit Consors telefonieren

  • Dein Freund und Du seid euch einig, dass er Deine Aktien für x€ kauft. Evtl. schreibt ihr einen Kaufvertrag dazu. Du veranlasst die Übertragung Deiner Aktien an ihn zum vereinbarten Kurs. Das musst Du vermutlich schriftlich bei Deiner Bank machen. Er überweist Du anschließend den Kaufbetrag.

    Hallo

    Ich habe am Freitag mit einen Banker gesprochen.

    Er meint wenn ich z.b von Consors zu meinen zweiten Depot bei der Volksbank die fast wertlosen Aktien schicke muss ein Handel möglich sein.

    Da aber hier kein Markt vorhanden ist wird der Trade nicht möglich sein

    Denke das Ding ist gelaufen und für die Mülltonne.

  • Das überzeugt mich nicht. Du hast ja gehandelt, halt nicht an einer Börse, sondern mit einem Freund.

    Die Bank soll nur einen Depotübertrag ausführen, von Deinem Depot zum Depot von Deinem Freund.

    Es gibt Banken, die die Einbuchung von nichtnotierten Papieren ablehnen. Das sind aber eher die Neos, bestimmt nicht eine Voba.

  • Das überzeugt mich nicht. Du hast ja gehandelt, halt nicht an einer Börse, sondern mit einem Freund.

    Die Bank soll nur einen Depotübertrag ausführen, von Deinem Depot zum Depot von Deinem Freund.

    Es gibt Banken, die die Einbuchung von nichtnotierten Papieren ablehnen. Das sind aber eher die Neos, bestimmt nicht eine Voba.

    OK

    Für den Verlusttopf ist doch ein Kurs nötig,oder?

    Die Volksbank will ja prüfen, ob der Übertrag möglich ist. Warte seit 3.Tagen auf eine Antwort