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Krankenversicherung bei Eintritt Polizei NRW
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Die verfeinerte Version des Spammens zum Wochenende. Nach meinen aktuellen Erfahrungen dauert es aber nicht immer mehrere Arbeitstage, bis Beiträge entfernt werden. Wobei Affiliate-Links auf Check24 hier auch nicht völlig verpönt sind...
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Please dont spam.
Ob diese freundliche Bitte hier auf fruchtbaren Boden fällt?
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Danke u.a. für dieses Detail. Wo kann ich herausfinden, ob das auch für NRW gilt? Hierfragen oder geht es einfacher?
Entschuldige die späte Antwort, in der Regel ist es üblich dass die Heilfürsorge mit Eintritt in den Ruhestand endet dann greift die reguläre Beihilferegelung (+ PKV).
§ 112 LBG NRW, Dienstkleidung, Freie Heilfürsorge - Gesetze des Bundes und der Länder (lexsoft.de)
Auch indirekt, meiner Auffassung nach, dadurch herauslesbar, dass die Heilfürsorge besteht solange man "Besoldung" erhält. Mit Eintritt in den Ruhestand erhält man das Ruhegehalt bzw. Versorgungsbezüge. Daher sind es zwei unterschiedliche Sachverhalte.
Es schadet aber nie bei den zuständigen Stellen freundlich nachzufragen, wenn man sicher gehen möchte. Ich persönlich würde, wenn ich vor dieser Situation stünde, definitiv eine große Anwartschaft für mich abschließen. Zum einen zum schon Altersrückstellungen aufzubauen und zum anderen ich ja nicht weiß was in den kommenden 42 Jahren gesundheitlich alles passieren kann. Zudem kann man die Anwartschaft ja dann auch vorzeitig ziehen, etwa wenn man den Polizeidienst an sich aufgibt aber in den allgemeinen kommunalen / ländlichen oder Bundes-Verwaltungsdienst überleitet wird bzw. wechselt.
Bei manchen Versicherungen gibt es wohl diesen Optionstarif für Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge auch für den vertraglich festgeschriebenen 1 Euro. Das ist aber dann zwar eine gute Option allerdings bildet diese keine Rückstellungen, eine (große) Anwartschaft, wäre meiner persönlichen Meinung nach, eher besser.
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Ob diese freundliche Bitte hier auf fruchtbaren Boden fällt?
Wenn nicht, dann bleibt die Freude darüber, einen Spammer gespammt zu haben. (Und das Universum ist wieder im Gleichgewicht.)
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[Es] ist üblich, dass die [freie] Heilfürsorge mit Eintritt in den Ruhestand endet. Dann greift die reguläre Beihilferegelung (+ PKV).
...Bei manchen Versicherungen gibt es wohl diesen Optionstarif für Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge auch für den vertraglich festgeschriebenen 1 Euro. Das ist aber dann zwar eine gute Option, allerdings bildet diese keine Rückstellungen. Eine (große) Anwartschaft wäre meiner persönlichen Meinung nach eher besser.
Ein Optionstarif ist eine sog. "kleine Anwartschaft". Man hält damit den aktuellen Gesundheitszustand fest (der bei jungen Leuten meist noch unbeeinträchtigt ist) und kann später ohne Risikoaufschlag eine private Krankenversicherungs abschließen, selbst wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat.
Herr Schlemann schreibt auf seiner Seite eine ganze Menge dazu.
Wenn jemand zur Polizei geht, bekommt er freie Heilfürsorge, braucht in seiner aktiven Zeit also keine eigene Krankenversicherung. Wenn er in den Ruhestand geht, greift die übliche Beihilferegelung, es ist dann schon praktisch, wenn man eine große Anwartschaft hat, die über die Jahre Altersrückstellungen aufgebaut hat. Im Grunde ist eine große Anwartschaft ein steuerbegünstigter Sparvertrag: Man zahlt sie (steuerbegünstigt) in der aktiven Zeit und hat dafür dann im Ruhestand einen niedrigeren Tarif (was rechnerisch bedeutet, daß man die impliziten Auszahlungen der Anwartschaft versteuert).
Wer gern in Aktien investiert, könnte das parallel privat machen (und sammelte so vermutlich mehr Geld an als die Krankenversicherung, die hauptsächlich festverzinslich anlegt). Das wäre aber noch nicht einmal mein Plan, und ich habe mehr Aktien im Portfolio als die meisten hier.
Es ist auch klar, daß jemand, der Beamter wird, zumindest zu Beginn seiner Tätigkeit eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließt (das ist die BU der Beamten). Man kann sie ja im Lauf seiner Tätigkeit graduell reduzieren.
Ich habe aber noch einen ganz anderen Gedanken: Es mag vorkommen, daß sich die Wege unversehens trennen, etwa daß die junge Frau bald feststellt, daß sie eben doch nicht Polizistin sein will oder kann, daß sie also die Ausbildung nach kurzer Zeit abbricht.
Man müßte mal Herrn Schlemann fragen, ob es nicht mit Blick darauf sinnvoll wäre, erstmal für ganz wenig Geld einen Optionstarif abzuschließen (der den Gesundheitszustand festhält) und die große Anwartschaft nach einiger Zeit (3 Jahre? Nach der Ausbildung?) nachzuschieben. Ja, dann bildet man 3 Jahre lang keine Altersrückstellungen, aber das sollte auf Sicht einer 40jährigen Berufstätigkeit soviel auch wieder nicht ausmachen.
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Bis zu einem Alter von 21 werden, soweit ich informiert bin, auch keine Altersrückstellungen gebildet - zumindest jedenfalls der 10% Anteil nicht. Dieser geht also nicht verloren, bzw. wird nicht eingezahlt.
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Bis zu einem Alter von 21 werden, soweit ich informiert bin, auch keine Altersrückstellungen gebildet - zumindest jedenfalls der 10% Anteil nicht. Dieser geht also nicht verloren, bzw. wird nicht eingezahlt.
Das weiß ich nicht, aber das sollte der Versicherungsmakler wissen.
Klar ist: Langfristig ist ein Polizist gut beraten, eine große Anwartschaft abzuschließen, um den PKV-Beitrag im Alter zu dämpfen. Wenige Jahre in der Jugend, in denen man keine Altersrückstellungen aufbaut, sollten aber nicht entscheidend sein. Vielleicht schreibt Herr Dr. Schlemann ja noch einen Satz dazu.
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Melde mich dazu - gerade noch Termine, sorry.
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So, da bin ich wieder. Ob große oder kleine Anwartschaft hängt ein bisschen vom Geldbeutel und davon ab, wie sicher die Berufsplanung ist.
Bei einer 18-jährigen Kommissaranwärterin könnte man wie Achim Weiss schon schreibt auch erst mal mit einer kleinen Anwartschaft starten. Spätestens wenn sie sich nach Ende der Ausbildung entscheidet bei der Polizei zu bleiben sollte daraus eine große Anwartschaft werden. Von gesammelten Alterungsrückstellungen profitiert sie dann im Alter beim Übergang von der Heilfürsorge zur Beihilfe.Kleiner Tipp: Auch wenn sie ausscheidet und sich dann nicht PKV versichert bzw. nicht PKV versichern kann, sind bis dahin gesammelten Alterungsrückstellungen nicht verloren. Sie könnte diese bei Umwandlung in eine Zusatzversicherung, z.B. fürs Krankenhaus, i.d.R. "mitnehmen".
Grüße aus der Nachtschicht.
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Echt lange Termine
Hoffentlich keine Kundentermine um Mitternacht
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Zu später Stunde kann man schön in Ruhe arbeiten.
Kundentermine um diese Zeit gibt's allenfalls zum Jahresende - wenn alle mal wieder noch auf den letzten Drücker ihre Finanzen regeln wollen.