Krankenversicherung bei Eintritt Polizei NRW

  • Meine Nichte möchte alsbald als Kommissaranwärterin bei der Polizei NRW in ein Beamtenverhältnis auf Probe eintreten. Damit genießt sie für die Dauer der Dienstzeit freie Heilfürsorge. Sie ist jung (18), gesund und derzeit GKV-familienversichert.


    Macht es Sinn, sich auch mit einer GKV-Anwartschaft zu beschäftigen oder ist der Fall so klar, dass nur der Abschluss einer großen PKV-Anwartschaft und dort die Auswahl von Versicherer und Tarif zu prüfen ist? Eine Pflegepflichtversicherung hängt bei beiden mit dran und macht keinen Unterschied, wenn ich es richtig verstanden habe.


    Zum Thema BU habe ich verstanden, dass ein Abschluss für die ersten X Jahre sinnvoll ist, um die Zeit abzudecken, bis der Schutz durch den Dienstherren vollumfänglich greift.

  • Macht es Sinn, sich auch mit einer GKV-Anwartschaft zu beschäftigen oder ist der Fall so klar, dass nur der Abschluss einer großen PKV-Anwartschaft und dort die Auswahl von Versicherer und Tarif zu prüfen ist? Eine Pflegepflichtversicherung hängt bei beiden mit dran und macht keinen Unterschied, wenn ich es richtig verstanden habe.

    Pantoffelheld,

    würde die gesetzliche Krankenkasse der Nichte die Anwartschaft für den Fall des einstweiligen Wechsels zur PKV und Wohnsitz/Aufenthalt im Inland anbieten?

    Wenn ja, in welchen Fällen könnte sie sie einlösen, also freiwillig in die GKV zurückwechseln?

    Was würde sie monatlich kosten?


    Das sind keine Fragen an Dich, sondern wären Fragen der Nichte an die Kasse. Wurden sie so oder so ähnlich schon gestellt und ggf. beantwortet, im Idealfall schriftlich?


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Eine GKV Anwartschaft ist hier zwar gem. § 16 Abs. 1 SGB V grundsätzlich möglich. Die Sinnhaftigkeit, eine solche für 60-70 EUR im Monat parallel zur PKV Anwartschaft abzuschließen, erschließt sich mir nicht so ganz, sofern sie nicht ins Ausland gehen möchte. Würde sie bis 55 aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden und eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit einem Einkommen < JAEG aufnehmen wäre sie GKV pflichtversichert. Bei einem Einkommen > JAEG spricht vieles für die PKV. Andererseits besser haben als brauchen: PKV + GKV Anwartschaft = Hosenträger und Gürtel. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Es könnte natürlich schon sein, daß ein junger Mensch relativ schnell in der Ausbildung mitbekommt, daß der Beruf des Polizisten nichts für ihn ist. Dann müßte er umdisponieren und sich einen anderen Beruf suchen. Das wird dann aber vermutlich schnell passieren, spätestens in wenigen Jahren. Danach wird eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit warten, die mit einer Mitgliedschaft in der GKV verbunden ist. Ich sehe auch nicht den Sinn einer GKV-Anwartschaft.

  • Eine GKV Anwartschaft ist hier zwar gem. § 16 Abs. 1 SGB V grundsätzlich möglich.

    Vermutlich aus Versehen ist hier nicht der § 16 (1) SGB 5 hinterlegt, sondern der § 16 SGB 1 hat sich eingeschlichen. :S

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  • Was ist der Unterschied zwischen

    § 16 Abs. 1 SGB V und

    § 16 (1) SGB 5 ?

    Zeile 2 kommt ohne Klammern aus, Zeile 3 ohne römische Ziffern.


    Bin aber kein Jurist. Nur falls da noch mehr dahintersteckt.

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  • Ich würde auch nur die anwartschaft zur pkv prüfen, mit einem unabhängigen Berater.



    In die gkv kommt man auch später noch bei dem aktuellen Alter problemlos mit fast jedem anderen Job.



    Wichtig bei einer pkv ist ein vernünftiger Berater, der sich mit dieser Materie auskennt.

    Und was einem wichtig ist finanztip stellt hier einige Infos bereit

    PKV für Beamte: Was ist Beihilfe & wer ist beihilfeberechtigt?
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    www.finanztip.de

    Private Krankenversicherung (PKV)
    Schritt für Schritt zum richtigen PKV-Tarif
    www.finanztip.de


    In diesem Zusammenhang verlinke ich auch mal diesen Bereich bzgl. Einer dienstunfähigkeits bzw. Berufsunfähigkeits Versicherung die hier sinnvoll sein kann.

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  • Vermutlich aus Versehen ist hier nicht der § 16 (1) SGB 5 hinterlegt, sondern der § 16 SGB 1 hat sich eingeschlichen. :S

    Oh ja, falsches SGB verlinkt. Sorry und danke.

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  • In die gkv kommt man auch später noch bei dem aktuellen Alter problemlos mit fast jedem anderen Job.

    Hinter der Sorge, evtl. wegen Krankheit aus dem Dienst ausscheiden zu müssen und womöglich auch die Heilfürsorge- oder Beihilfeberechtigung zu verlieren, steckt wohl die eingängliche Frage zur Option "Anwartschaft in der GKV".


    In dem Fall wären m. E. die "60-70 € Monatsbeitrag" (Zitat Dr. Schlemann) für diese Anwartschaft in einer auskömmlich und wasserdicht beantragten BU/DU-Versicherung besser angelegt.


    Bei Ausscheiden aus dem Dienst aus anderen als gesundheitlichen Gründen - das wird sich ja eher in den ersten als in den letzten aktiven Jahren herauskristallisieren - dürfte sich, wie Asna schon geschrieben hat, etwas finden lassen, was nebenbei auch noch die GKV-Mitgliedschaft einbringt, ob man will oder auch nicht.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

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  • Ich danke für die Beiträge sämtlich auf hohem Niveau und antworte zunächst nur auf die letzte Frage, bevor es in eine Diskussionsrunde mit Nichte und Eltern geht. Wir können uns auch noch Zeit lassen. Es sind ja noch zwei Wochen bis zum 2.9. :whistling:

    Wäre es für die Nichte denn denkbar, im Alter wieder gKV-versichert zu sein?

    Ja. Jetzt ja. Sie kennt auch nichts anderes. Wobei vielleicht die Heilfürsorge ohnehin nicht ganz so glamourös ist wie der PKV-Vollzahler?

  • Es sind ja noch zwei Wochen bis zum 2.9. :whistling:

    Einerseits könnte man so ein wichtiges Thema durchaus etwas früher regeln statt den armen Onkel jetzt so zu stressen. :)


    Andererseits hat sie wie auf unserer Seite „Private Krankenversicherung für Beamte“ beschrieben nach Verbeamtung zwei Wochen Zeit zum Austritt aus der GKV (den sie ohne Nachteile vorsorglich erklären kann) und bei den meisten Gesellschaften zwei Monate Zeit zum rückwirkenden Abschluss einer PKV, siehe unsere Seite „Kündigung Krankenversicherung“.
    (war mag darf gerne verlinken)


    Oder wie mein Lateinlehrer immer sagte: "festina lente". :)

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  • Bezüglich Frei Heilfürsorge kann ich als Noch-Versicherter COP sagen dass eigentlich keine Nachteile in den letzten Jahrzehnten spürbar waren. Ich bin parallel Mitglied der Spuka die für Anwärter auch einen Einsteigstarif anbietet. Einfach mal nachfragen wenn es um die Fragen "Anwartschaft" geht.

    Aber bezüglich Zukunfsplanung und Polizei würde ich heute realistisch bleiben. Der Trachtenverein in grün oder heute blau ist nicht mehr so wie zu meinen Änfängen vor 25 Jahren. Ich hätte mir heute gewünscht, dass ich als junger Mensch in meinem vorherigen ordentlichen Beruf geblieben wäre.

  • Bei dem Alter von 18 ist dieser Punkt "GKV Versicherung bei Aufgabe" meines Wissens nach ziemlich einfach zu beantworten und unkritisch, kurz und knapp: Familienversicherung regelt oder berufliche Tätigkeit.


    Langfassung: Mit Aufgabe der Laufbahnausbildung bzw. der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (auf Probe) entfallen auch die Ansprüche auf Besoldung und Beihilfe und die Voraussetzung der Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V fällt weg.


    Damit entfällt auch die bis dahin bestehende "Hürde" nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, welche die Familienversicherung bei bestehender Versicherungsfreiheit ausgeschlossen hätte. Da das Kind in nach der Entlassung ja in der Regel nicht gleich wieder erwerbsfähig ist greift § 10 Abs. 2 Nr. 2 SGB V und die "Rückkehr" bzw. Aufnahme in die Familienversicherung nach § 10 SGB V, wenn die Voraussetzungen (ebenda Abs. 1, Nr. 1-5 kumulativ) erfüllt ist. Dieses Sicherheitsnetz besteht bis zur Vollendung des 23 Lebensjahres (also bis solange man noch 22 Jahre alt ist) bzw. alternativ zur Vollendung des 25 Lebensjahres wenn eine Berufsausbildung, Studium, soziales oder ökologisches Jahr läuft.


    Alternativ dazu tritt, wie bereits erwähnt, die Versicherungspflicht nach § 5 SGB V mit der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit über Minijob-Niveau bzw. ab Midi-Job ein.


    Eine GKV-Anwartschaft ist auch nicht notwendig, jedoch eine PKV-Anwartschaft ist in jedem Falle fast "Pflicht" da je nach Bundesland mit Eintritt in den Ruhestand dann nicht mehr in der Heilfürsorge versichert sind, sondern dann über die Beihilfe. Da braucht man natürlich einen beihilfekonformen Restkostentarif und da ist es gut eine (große) Anwartschaft zu haben da mit 67 ein anderer Gesundheitszustand vorliegt als mit 18 für die Beantwortung der Gesundheitsfragen. Bei erheblichen Vorerkrankungen stünde auch gegebenenfalls die Öffnungsaktion zur Verfügung.

  • da je nach Bundesland mit Eintritt in den Ruhestand dann nicht mehr in der Heilfürsorge versichert sind, sondern dann über die Beihilfe. Da braucht man natürlich einen beihilfekonformen Restkostentarif

    Danke u.a. für dieses Detail. Wo kann ich herausfinden, ob das auch für NRW gilt? Hierfragen oder geht es einfacher?

  • Hallo zusammen,

    ich habe meine private Krankenversicherung über Tarifcheck gefunden und war sehr zufrieden hab mir einiges gespart bei Interesse füge ich euch einen Link dazu ein.


    [Link durch Mod. entfernt]