Zwei Tablets absetzbar bei gemeinsamer Steuererklärung?

  • Hallo,

    meine Frau und ich sind verheiratet und geben eine gemeinsame Steuererklärung für 2023 ab.
    Wir nutzen beide unsere Tablets auch beruflich, ich zu ca. 75% sie zu ca. 50%.

    Die Rechnung der beiden Tablets läuft allerdings auf meinen Namen. Ist das ein Problem oder kann ich dennoch beide Tablets als Arbeitsmittel bei der Einkommenssteuererklärung angeben?

  • Die Rechnung der beiden Tablets läuft allerdings auf meinen Namen. Ist das ein Problem oder kann ich dennoch beide Tablets als Arbeitsmittel bei der Einkommenssteuererklärung angeben?

    Nein, überhaupt kein Problem. Angeben bei der Steuererklärung kannst Du beide Tablets auf jeden Fall. Könnte natürlich sein, dass das FA doch noch die Rechnungsbelege anschauen möchte, die du ja nicht schon auf Anhieb der Steuererklärung beifügen bzw. anhängen musst.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Ich habe es bisher immer so gehandhabt direkt alle Belege der Steuererklärung beizufügen um unnötige Rückfragen und erneuten Arbeitsaufwand für mich zu vermeiden.

    Spricht irgendwas gegen dieses Vorgehen die Rechnungen der Steuererklärung gleich beizufügen?

  • Es ist mindestens 20 Jahre her, dass ich zum letzten Mal in eine Verkehrskontrolle gekommen bin und führe trotzdem den Führerschein immer mit.


    Meist achte ich sogar einigermaßen auf Geschwindigkeitsbeschränkungen, obwohl selten geblitzt wird.


    Und in der U-Bahn habe ich immer einen Fahrschein dabei ...

  • Dann könnte man doch wild irgendwelche Beschaffungen erfinden, ist das Finanzamt wirklich derart faul / gutgläubig da nur in Ausnahmefällen nachzufragen?

    Bevor du da die Probe aufs Exempel machst, denke daran: Inzwischen kann auch das Finanzamt KI. Der neueste Algorithmus heißt "QMI" (Quaestor maximus investigativus).

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Dann könnte man doch wild irgendwelche Beschaffungen erfinden, ist das Finanzamt wirklich derart faul / gutgläubig da nur in Ausnahmefällen nachzufragen?

    Klar kann man das. Aber wenn das Finanzamt den Beleg dann sehen möchte dann hast du ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug am Hals.

  • Meine Frau und ich ... geben eine gemeinsame Steuererklärung für 2023 ab.

    Wir nutzen beide unsere Tablets auch beruflich, ich zu ca. 75% sie zu ca. 50%.


    Die Rechnung der beiden Tablets läuft allerdings auf meinen Namen.

    Das sagt Dir das Finanzamt dann. Generell ist es immer besser, man gestaltet für die Zukunft, denn die Vergangenheit kann man nicht mehr gestalten. Wenn man ahnt, daß man eine größere Ausgabe möglicherweise als Werbungskosten geltend machen kann, achtet man sinnvollerweise darauf, daß der richtige Name auf der Rechnung steht.


    Steuererklärungen von kleinen Leuten (ich unterstelle mal, daß Du dazu zählst, ich zähle jedenfalls dazu), prüft der Computer. Wenn der sagt: "Plausibel!", dann schaut kein Mensch mehr drüber. Das Finanzamt sagt seit einigen Jahren ausdrücklich: "Bitte keine Quittungen beilegen, wenn wir eine sehen wollen, fragen wir nach!" Also legt man keine Quittungen bei, sondern heftet sie ab.


    Reich die Steuererklärung doch einfach so ein, wie Du denkst, daß sie richtig ist. Wenn Du dann mit dem Steuerbescheid nicht zufrieden bist, frag nochmal nach. Vermutlich wird das Finanzamt Deine Quittung überhaupt nicht sehen, und dann ist Deine Frage ohnehin in Deinem Sinne erledigt.

  • Bevor du da die Probe aufs Exempel machst, denke daran: Inzwischen kann auch das Finanzamt KI. Der neueste Algorithmus heißt "QMI" (Quaestor maximus investigativus).

    Klar kann man das. Aber wenn das Finanzamt den Beleg dann sehen möchte dann hast du ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug am Hals.

    Ich hatte nicht vor Belege zu erfinden, war nur verwundert, dass sowas nicht detalliert geprüft wird. Scheint aber wirklich so üblich zu sein, dass das Finanzamt nur Stichkontrollen macht.

    Das sagt Dir das Finanzamt dann. Generell ist es immer besser, man gestaltet für die Zukunft, denn die Vergangenheit kann man nicht mehr gestalten. Wenn man ahnt, daß man eine größere Ausgabe möglicherweise als Werbungskosten geltend machen kann, achtet man sinnvollerweise darauf, daß der richtige Name auf der Rechnung steht.


    Steuererklärungen von kleinen Leuten (ich unterstelle mal, daß Du dazu zählst, ich zähle jedenfalls dazu), prüft der Computer. Wenn der sagt: "Plausibel!", dann schaut kein Mensch mehr drüber. Das Finanzamt sagt seit einigen Jahren ausdrücklich: "Bitte keine Quittungen beilegen, wenn wir eine sehen wollen, fragen wir nach!" Also legt man keine Quittungen bei, sondern heftet sie ab.


    Reich die Steuererklärung doch einfach so ein, wie Du denkst, daß sie richtig ist. Wenn Du dann mit dem Steuerbescheid nicht zufrieden bist, frag nochmal nach. Vermutlich wird das Finanzamt Deine Quittung überhaupt nicht sehen, und dann ist Deine Frage ohnehin in Deinem Sinne erledigt.

    Definitiv, werde da auch in der Zukunft besser drauf achten, dass Anschaffungen die man absetzen kann auf die jeweils richtige Person von uns beiden von Anfang an bestellt werden.

  • Spricht irgendwas gegen dieses Vorgehen die Rechnungen der Steuererklärung gleich beizufügen?

    In Baden-Württemberg zumindest fordert die Finanzverwaltung sehr direkt, nichts zu schicken bei Abgabe. Das spricht also schon dagegen und ich habe ich mich immer daran gehalten, denn ich selber mag es auch nicht, wenn man meine Infotexte ignoriert.


    Vermutlich ist es für den Sachbearbeiter leichter, nur die gewünschten Belege zu sichten, als alle. Nur bei Auffälligkeiten oder wenn man die Stichprobe für die exakte Prüfung ist, landet es ja bei dem. Ansonsten macht das der Computer, wie Achim Weiss schon sagte.

    Welche Belege für Werbungskosten, Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen muss ich bei Abgabe der Einkommensteuererklärung vorlegen?

  • In Baden-Württemberg zumindest fordert die Finanzverwaltung sehr direkt, nichts zu schicken bei Abgabe.


    Vermutlich ist es für den Sachbearbeiter leichter, nur die gewünschten Belege zu sichten als alle.

    Wenn Du die Steuererklärung auf Papier einreichst, wird die erstmal gescannt und danach EDV-mäßig weiterbearbeitet. Die Belege (gerade Originale!) schickt das Finanzamt aber zurück, was sicher einen erheblichen Personalaufwand bedeutet, gerade bei kleinen Steuererklärungen von uns kleinen Angestellten, die kein Mensch mehr anfaßt. Es spart dem Finanzamt also Arbeit (= knappe und teure Ressource!), wenn keine Belege dabei sind. Da akzeptiert es eher, daß einer mogelt und einen Posten dazumogelt.


    Meine Steuererklärung (gerade eingereicht) ist beleglos und so gut wie leer, da die relevanten Daten elektronisch übertragen worden sind. Ich freue mich, daß meine Werbungskosten unterhalb der Pauschale sind, denn eine Ausgabe überhaupt nicht tätigen zu müssen ist für mich allemal günstiger, als etwas absetzen zu können.


    Ich persönlich freue mich auch über eine Steuernachzahlung, denn es ist für mich finanziell besser, ich zahle die Steuer ein Jahr später nach, als mir wird im laufenden Jahr zuviel abgezogen und ich bekomme es ein Jahr später zurück.