Wechsel von PKV zu GKV nach Studium

  • Der Link ist sehr hilfreich. Danke!

    Hallo Teemo23 , der Link von WFan

    Einmal bitte hier schauen, lesen und verstehen: https://www.studentische-versi…versicherungspflicht-gkv/

    ist informativ und inhaltlich m. E. auch zutreffend, aber einen m. E. ebenfalls wichtigen Aspekt blendet er leider aus: Er rät nämlich allen (nicht nur "grundsätzlich" allen) Studienanfängern, auch bisher bereits PKV-versicherten Studienanfängern und namentlich Beamtenkindern, von der Befreiung in der GKV ab.


    Kein Gedanke - zumindest kein einziger Satz in diese Richtung - an Betroffene, die bereits mit Erkrankungen usw. geplagt sind, deren Behandung via PKV und ggf. Beihilfe leidlich funktioniert, nun aber als frisch GKV-Versicherte mit ihrer Sache von Pontius bis Pilatus rennen dürfen.


    Klar, so drastisch hätte der Warnhinweis nicht ausfallen müssen, aber wie wäre es beispielsweise gewesen mit

    "Studienanfänger, die bereits vorerkrankt sind, sollten prüfen, ob sie auch über die GKV eine adäqate Therapie fortführen können. Falls das nicht hinreichend sicher bestätigt werden kann, käme in ihrem Fall Wort gestrichenausnahmsweise doch die Befreiung von der Versicherungspflicht als überlegenswerte Alternative in Betracht, zumindest aber der in diesem Fall problemlose Abschluss einer Anwartschaftsversicherung etwa für den Fall, dass nach dem Studium eine Beihilfeberechtigung als Referendar eintreten könnte."?


    In der Textwand, die die Autoren da tapeziert haben, wäre es auf diese wenigen Mehrzeilen auch nicht mehr angekommen. Stellt sich die Frage "nicht gewusst, gleichgültig oder wider besseres Wissen ausgelassen?"


    "Nicht gewusst" würde ich ausschließen. Dafür war der Inhalt ansonsten viel zu sattelfest. :S


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • In beiden Fällen bist du froh in der GKV (und nicht der PKV ) zu sein, denn im ersten Fall übernimmt das Jobcenter deine Versicherung komplett und im zweiten Fall hast du die Chance auf die „Krankenversicherung der Rentner“, die im Alter sehr viel günstiger sollte, als eine durchschnittliche PKV im selben Alter!


    PKV lohnt sich m.E. nur für die „Überzeugten“, deren Einkommen jetzt schon und auch in der Rente absehbar a) relativ hoch und b) ziemlich sicher ist. Wer begründete Sorge vor Arbeitslosigkeit oder geringer Rente hat, ist in der GKV definitiv besser aufgehoben!


    Nur um hier etwas dazu zu sagen, dass man auch mit PKV Versicherung nicht "im Regen steht", wenn die Fälle von Arbeitslosigkeit oder Rente zutreffen. Hier muss man jetzt nicht mit den Knien klappern.


    Auch wenn man in der PKV Versichert ist, übernimmt das Jobcenter die Beiträge. Entweder bleibt man dabei im bisherigen Tarif und erhält maximal die Hälfte des derzeitigen GKV-Beitragssatzes inkl. Zusatzbeitrag erstattet oder man wechselt bei Bedarf in den Basistarif und kann bei vorliegender Hilfsbedürftigkeit den Beitrag halbieren lassen, so dass das Jobcenter oder Sozialamt die verbliebene Hälfte komplett übernimmt.


    Man kann im übrigen innerhalb von zwei Jahren, falls der Wechsel in den Basistarif aufgrund Hilfsbedürftigkeit zustande kommt, wieder in den Normaltarif zurück wechseln - ohne Gesundheits- oder Risikoprüfung. Siehe hierzu § 204 Abs. 2 VVG.


    Bei ALG I Bezug ist man ohnehin via Norm gesetzlich versichert, bei ALG II nicht, aber dafür die obengenannten Lösungswege für die hoffentlich kurze Phase der Arbeitslosigkeit bzw. Hilfsbedürftigkeit. Oder man nimmt halt sich mal zusammen und übt einen Midi-Job für einige Monate aus, wenn die persönliche Gesundheit es zulässt.


    Für die KVdR ist es einzig nur relevant, dass 9/12-Regel erfüllt wird und zumindest eine (Mindest-)Rente bezogen wird. Bei dem Alter des Threaderstellers gehe ich davon aus, dass diese Regelung erfüllt werden kann, sofern dieser nach dem Studium oder der Änderung der Tatbestandsmerkmale in die GKV wechselt.


    Erhält man eine Rente, wird auch aus dieser ein Zuschuss für die Private Krankenversicherung gezahlt, ebenfalls höchstens die Hälfte des derzeitigen GKV-Beitragssatzes inkl. Zusatzbeitrag, gekoppelt an die jeweilige Rentenhöhe der gesetzlichen Rente.


    Entweder man hat also nach dem Studium ein Einkommen, das die JAEG überschreitet und daher jemanden durchaus locker finanziell befähigt, hier zusätzlich für seine Altersvorsorge zusätzlich teilweise oder ganz selbst aufzukommen. Entweder durch entsprechende Einzahlungen in die gesetzliche Rente oder in andere Anlageformen.


    Oder man befindet "unterhalb der JAEG" und da hat man automatisch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und ist ohne weitere Diskussion in der gesetzlichen Krankenversicherung.


    Falls man aber aufgrund des Studiums das Gefühl hat vielleicht irgendwann die JAEG zu "knacken" oder Beamter zu werden, lohnt sich in jedem Falle eine Anwartschaft - eben wegen dem Gesundheitszustand generell.


    Keine Grauen Haare wachsen lassen.

  • Für die KVdR ist es einzig nur relevant, dass 9/12-Regel erfüllt wird und zumindest eine (Mindest-)Rente bezogen wird.

    Kleine redaktionelle Korrektur:

    ... daß der Betreffende mindestens 90% der zweiten Hälfte seines Berufslebens irgendwie in der GKV versichert war (selber, als Familienmitglied, übers Arbeitsamt) und eine gesetzliche Rente bezieht (wie klein auch immer sie ist).

  • Nur um hier etwas dazu zu sagen, dass man auch mit PKV Versicherung nicht "im Regen steht", wenn die Fälle von Arbeitslosigkeit oder Rente zutreffen. Hier muss man jetzt nicht mit den Knien klappern.


    Auch wenn man in der PKV Versichert ist, übernimmt das Jobcenter die Beiträge. Entweder bleibt man dabei im bisherigen Tarif und erhält maximal die Hälfte des derzeitigen GKV-Beitragssatzes inkl. Zusatzbeitrag erstattet oder man wechselt bei Bedarf in den Basistarif und kann bei vorliegender Hilfsbedürftigkeit den Beitrag halbieren lassen, so dass das Jobcenter oder Sozialamt die verbliebene Hälfte komplett übernimmt.

    Das mal in der Praxis erlebt? Ich kann da von allen mir bekannten Fällen aus der Beratungspraxis nur berichten, das es ein einziger Krampf ist: für jeden einzelnen Monat muss die „Hilfebdürftigkeit“ bei der Behörde nachgewiesen werden und sobald sich Zahlen (Leistungshöhen, Beiträge, Renten, etc.) auch nur um einen Cent ändern, müssen Belege papierhaft eingereicht werden. Vieles kommt nicht an oder wird nicht oder verspätet bearbeitet. Für die PKV ist man mit Beitragsschulden oder im Notlagentarif, Basistarif, etc. sicher kein Kunde erster Klasse mehr. Beitragsforderungen gehen dann gerne zusammen mit der Kundenbetreuung an Inkasso-Büros, die entsprechend mit den Versicherten umgehen. Beim Arzt ist man im Sonderstatus und/oder Rechnungen sind offen, was das Arzt-Patientenverhältnis nicht gerade verbessert. Was hilft die Hälfte der Erstattung der Beiträge, wenn man die andere Hälfte kaum gestemmt bekommt? Besonders fatal sind die insb. im Fall von Vertragsumstellungen mit Leistungsreduzierungen (Basistarif etc.) erforderlichen Eigenbehalte und Zuzahlungen! Für überschuldete Menschen ist das jedes Mal ein völlig intransparentes Glücksspiel, wie viel sie jetzt zu einzelnen Behandlung beim Zahnarzt oder Arzt oder für Medikamente zuzahlen müssen! 8| Teilweise sind es schon zweistellige Beträge, die dann in Raten abgestottert werden müssen. Von den Leistungseinschränkungen der Vertragsumstellungen mal ganz zu schweigen…


    Keine Grauen Haare wachsen lassen.

    Die bekommt man meiner Meinung nach dann fast schon zwangsläufig, wenn man ohne ausreichendes Einkommen ü55 im System der PKV gefangen ist! Das ist in meinen Augen eine völlig binäre Situation für den/die Einzelnen: 1. Entweder man hat im Laufe des Erwerbslebens und auch im anschließenden Ruhestand ausreichend Vermögen/Einkommen, um die PKV zu bezahlen und ausreichend leben zu können, dann gehts einem gut! Und man bekommt im Rahmen der 2-Klassen-Medizin in Deutschland eine auch international gesehen wirklich gute medizinische Versorgung. Oder eben die Alternative: 0. Die Mittel/Einkünfte reichen nicht für den Alltag und die monatlichen PKV-Beiträge. Und wenn dann keine Rückkehr in die GKV mehr möglich ist, sind graue Haare wirklich dein geringstes Problem! ;)


    Die Betroffenen fallen dann im Grunde aus dem vorgesehenen Versorgungssystem raus und so richtig fühlt sich ab diesem Zeitpunkt dann niemand mehr für sie zuständig. Ich würde jedem/jeder in so einer Situation raten, sich direkt an die nächste Clearing-Stelle zu wenden, die in dieser Lage dann Beratung anbieten:


    https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/resource/blob/1817828/1813506/162135fa4934bb9c39d71daf625dca37/verzeichnis-clearingstellen-2023-data.pdf?download=1


    Viele machen genau das nicht, was dann zu Beitragsschulden und Leistungsverweigerungen führt. Welche Folgen dass dann z.B. im Fall von Krebserkrankungen hat, kann man sich glaube ich denken… Wie gesagt: So lange man die PKV-Beiträge zahlen kann, ist alles im grünen Bereich und die Leistungen super. Aber man sollte wirklich (!) sicherstellen, dass man die Beiträge (inkl. Eigenbehalten, Zuzahlungen, etc.) dann auch langfristig sicher leisten kann, wenn man einen PKV-Vertrag unterschreibt…

  • Ja habe ich tatsächlich, wobei in den mir vorliegenden Fällen je nachdem eine "angemessene Entfernung" zum nächsten Arzt in Anspruch genommen werden müsste für die Verrechnung nach den Basistarifsätzen oder man hat eben noch entsprechend liquide Mittel, welche dann ermöglichen den dem Grunde nach bezahlbaren Differenz in Höhe des rund 1,1 fachen Satzes selbst zu stemmen. In einigen Fällen übernimmt es die zuständige Stelle problemlos, natürlich kommt es auf den Sachbearbeiter an und den konkreten Sachverhalt.


    Bei entsprechenden Änderungen der Sacherhalte (höhere Beiträge o.ä.) erhält man auch automatisch eine entsprechende Mitteilung des jeweiligen Leistungsträgers die man auch in der Regel einfach weiterleitet.


    Es gibt meiner Erfahrung nach keine "Klassentrennung" in den medizinischen Behandlungen, höchstens in der Terminfindung, ja, was dann aber auch eher an den Budgets der gesetzlichen Krankenversicherungen liegt. Sind diese aufgebraucht, gibt es in der Regel keine Termine, weil stattfindende Behandlungen nicht vergütet werden - aber nicht in den konkreten Behandlungen an sich. Im Basistarif muss man nur, wie oben erwähnt, gegebenenfalls etwas fahren oder die Differenz erstatten.


    Die Fahrkosten können nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erstattet werden, wenn die Mobilität nicht mehr so gegeben ist, kommen in der Regel über die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 3 der Krankentransport-Richtlinie.


    Ich weiß nicht wie Sie auf die Hälfte der Erstattungen kommen, denn hier handelt es sich bei Vollversicherten nicht um einen Tarif der nur prozentual abgesichert ist wie etwa bei der Beihilfe. Es gibt zwar natürlich Selbstbehalte, im Standardtarif ist dieser absolut (max 306 € p.a. für Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel) und überschaubar im Basistarif wählt man den ohne Selbstbehalt weil es dort keinen Sinn macht. Die GOÄ lässt auch keine Überraschungen zu und dass man keine Honorarvereinbarungen unterzeichnen sollte, sollte klar sein.


    Arzneimittel sind relativ einfach, man bittet den Arzt oder direkt bei der Apotheke sich das Generika verschreiben zu lassen, sofern es eins gibt hat man automatisch das mit dem gleichen Wirkstoff zu bezahlbaren Preisen. Ist aufgrund besonderer Umstände wie fehlender Wirksamkeit oder Allergien oder mangelnder Verfügbarkeit die Generika nicht möglich, werden auch die "Patent-Arzneimittel" erstattet.


    Ich sehe hier kein "intransparentes Glücksspiel". Dass der Standard oder der Basistarif nicht "ideal" ist ist jedem hier klar, aber definitiv nicht das.


    Im übrigen wenn man im Basistarif ist und Hilfsbedürftigkeit vorliegt, hat sich die Thematik mit den Beitragsschulden auch erstmal erledigt und wird erst nur wieder Thema, wenn man die Hilfsbedürftigkeit verlassen hat dann sollte natürlich vernünftiges Ziel sein wieder wirtschaftliche geordneten Verhältnisse herzustellen, insbesondere mit Ratenzahlungsvereinbarungen.


    Leistungseinschränkungen sind relativ zu sehen, insbesondere im Basistarif wird man nicht schlechter behandelt wie ein gesetzlich Versicherter. Insbesondere bei stationären Behandlungen ist der Unterschied 0, weil hier im Gegensatz zu ambulanten Behandlungen auch keine "GOÄ-Sätze" anfallen.


    Keiner fällt aus dem Versorgungssystem raus, der Punkt ist - ich sehe es anderes als du. Es geht nicht darum, "ob man Beiträge" zahlen kann, sondern es geht darum sofort zeitnah Kontakt aufzunehmen und mit den Beteiligten bemühen eine Lösung zu finden. Anderes ausgedrückt "sich Hilfe holen" oder zumindest Sozialleistungen beantragen.


    Im übrigen, zumindest die Träger der Sozialhilfe (z.B. Jobcenter) müssen den Versicherten zumindest auf die Möglichkeit des Basistarifs hinweisen. Unterlassen diese das, haben diese für die entstehenden Kosten die etwa durch den Selbstbehalt aufzukommen.


    Siehe hierzu Az. LSG: L 7 AS 76/23, Az. BSG: B 4 AS 48/24 B


    Daher nochmals - meiner persönlichen Einschätzung -, bei den Krankenversicherungen gibt es grundsätzlich keinen Grund zu "grauen Haaren", sondern man sollte wissen, dass man in solchen Fällen - wie in allen Sachen des Lebens - nicht sitzen und abwarten kann bis es "irgendwann vorübergeht" (was es leider meistens nicht tut) sondern "etwas tut".

  • Hallo Saxum,

    Danke für Ihren Beitrag, schön, dass ich ihn gefunden habe. Ich teile aus eigener Erfahrung die aus Ihrem Beitrag ersichtlichen Fakten. Ich lese da Ihre Sachkenntnis heraus. Soweit erstmal die Blumen.

    Ich war 20 Jahre PKV-vollversichert. Bei Eintritt sehr günstig, weniger als die Hälfte von dem, was ich als freiwillig versicherter in der GKV hätte zahlen müssen. Ich war in die Selbständigkeit gegangen und benötigte jede damalige Mark für den Betrieb. Ich hatte

    einen Voll-Tarif mit SB gewählt. Ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis. Die Alterssicherung für mich übernahm und übernimmt heute die GRV, in die ich vom 1.Tag meiner Lehrzeit bis 65. Geb. einzahlte. Ich glaube, dass diese Kobination mit PKV und GRV nicht sehr oft praktiziert wurde. Auch nicht bei gleichgelagerten Selbständigen, die dann evtl. im Alter Probleme bekamen. Es sei denn, sie hätten durch ihren Betrieb ein Vermögen aufbauen können. Das war war bei mir nicht der Fall, es ging alles 0 für 0 auf. Es blieben dennoch Ersparnisse, die aber lange nicht mit einer "Vermögensbasis" zu vergleichen sind. Jetzt werden Sie fragen, wo ist denn eigentlich bei Ihnen, Herr Klotz, das Problem, wenn alles so gut gelaufen ist. Ja, die Ernüchterung bzw. Enttäuschung kommt meistens zum Schluss: Im Laufe meiner Zeit im Volltarif ging natürlich die Beitragsschere GKV vs. PKV schon ganz schön nach oben in Richtung PKV. Ein Abspringen in den Standardtarif ging nicht, weil ich die nötige Vorversicherungszeit bei der Gesellschaft noch nicht erreicht hatte, die damals bei 10 Jahren lag, und noch nicht die gesetzliche Altersrente erhielt. In die GKV zurück ging auch nicht mehr. Auch hier hätte es durch Bedingungen Hürden gegeben, die ich nicht hätte nehmen können. Also noch durchhalten. Wie es dann soweit war, aber nichts wie in den Standardtarif. Ich liefere hier meinen Wissensstand über diesen Tarif. Bitte korrigieren, wenn ich was falsches sage: Der Standardtarif wird von der PKV unter der Bezeichnung: Brancheneinheitlicher Standardtarif verkauft an Altversicherte, die die o.a. Bedingungen erfüllt haben. Es ist ein Tarif, den aufgrund dieser Eigenschaften nicht jeder PKV-Versicherte bekommen kann. Die Tarifbeschreibung lautet vereinfacht: Dieser Tarif ist in etwa in Preis und Leistung der GKV vergleichbar und ist ein Sozialtarif der PKV. Das konnte ich anfangs voll bestätigen. Alle meine bisherigen Ärzte haben mich weiterbehandelt, auch wenn sie jetzt nur noch den 1,8 fachen Satz der GOÄ statt im Volltarif 2,3 in bestimmten Fällen sogar bis zum 3,5 Satz der GOÄ abrechnen durften. Beim Wechsel in den Standardtarif bin ich von ca. 650,- Volltarif auf wohltuende 280,- Standardtarif runtergerutscht, Altersrückstellungen schon mit verrechnet. Ich war froh nun eine bezahlbare Krankenversicherung für meine Rentnerzeit zu haben. Die Ernüchterung und Enttäuschung folgten schon fast auf den Fuss nach etwas über einem Jahr: Beitrags"anpassung" auf 330,- also satte 50,- und in etwa diesen Schritten ging es in den kommenden Jahren weiter, so dass ich heute nach 8 Jahren auf 550,- gelandet bin. Sehr viel Geld für einen Rentner, zu viel! Dass es für mich deshalb mal zuküntig bei solchen "Anpassungen" eng werden könnte, ist fast schon vorprogrammiert. Mir geht es aber jetzt

    erstmal um etwas anderes: nämlich das Preis/Leistungsverhältnis im Standardtarif. Wo sind

    denn die Versprechungen geblieben, die einmal in der Tarifbeschreibung (s.o.) gemacht wurden, und wieso greifen meine eingezahlten Altersrückstellungen so schlecht, die ja genau das verhindern sollen, nämlich dass die Beiträge im Alter stark ansteigen. Schriftliche Anfragen bei der Versicherung gingen leider für mich sehr unbefriedigend aus. Ich wollte

    von der Versicherung wissen, wieso sich bei gerade bei mir eine solche, ja unglaubliche Erhöhung nach kurzer Zeit ergibt. Der Tarifbeitrag wird individuell pro Person angepasst,

    heisst es und wird von einem unabhängigen Träuhänder abgesegnet. Man hat mir nicht

    auf meine Frage korrekt geantwortet, sondern mir ein Formschreiben zugeschickt, in dem

    ich mit Fachbegriffen wie Faktoren, techn.Berechnungsgrundlagen etc. zugeschüttet wurde, die nur einer verstehen kann, der Versicherungsmathematik studiert hat, unmöglich ein normaler Verbraucher. Ich habe in meiner Zeit als selbständiger Klein-Unternehmer ein

    feines Gespür dafür bekommen, in welchem Verhältnis der Preis und die Leistung eines Produktes stehen müssen. Selbst die Versicherungsbranche nennt ihre Tarife Produkte. Wäre da in meinem Fall nicht einmal eine Hinterfragung von offiziellen Seiten z.B. Verbraucher-Organisationen nötig. Die Preiserhöhung in meinem Falle sieht mir entweder nach einem Irrtum in der Berechnung und was ich nicht hoffen will nach Willkür aus, solange ich das nicht persönlich von der Gesellschaft bzw. Treuhänder plausibel vorgerechnet bekomme, wie sich solche Anpassungen von 90% in der Versicherungszeit im Standardtarif ergeben können. Und das, ich wiederhole nochmal, in einem Sozialtarif. Sollte trotz wiederholter Aufforderung nichts passieren, werde ich mir Rechtshilfe suchen. Ich möchte noch erwähnen, dass die beiden Tarife "Basistarif" und "Notlagentarif", die noch zur Verfügung stehen würden, für mich nicht in Frage kommen. Die sind für andere Personengruppen.

    Ich möchte unterm Strich nochmal zusammenfassen. Ich greife den Standardtarif meiner Gesellschaft an, nicht weil ich ihn nicht mehr bezahlen kann, sondern weil ich ihn in dieser

    Höhe nicht mehr bezahlen will. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir in dieser Sache ihre

    fachliche Einschätzung mitteilen könnten.

    Besten Dank und freundlicher Gruss

    Hans Klotz

  • Oh… bitte erst mal das Zitieren lernen und dann nicht mit den inzwischen sattsam bekannten Schreibereien ältere Threads zutexten.

    Danke.

    Was spricht denn dagegen, so einen Erfahrungsbericht genau hier zu platzieren? Finde, genau an diese Stelle und in die vorherige Diskussion gehören diese Erfahrungen hin!


    Die Versicherungsgesellschaften oder Makler werden sicher nicht darüber berichten und sonderlich aktiv darauf hinweisen, wo die existenziellen Risiken eines PKV-Abschlusses liegen… ;)

  • Oh… bitte erst mal das Zitieren lernen und dann nicht mit den inzwischen sattsam bekannten Schreibereien ältere Threads zutexten.

    Super! Ich glaube, ich habe jetzt gelernt, dass es auch ein Textlimit gibt, aber mit wieviel

    Zeilen, das muss man mir noch beibringen.

    Trotzdem Danke

    Hans Klotz

  • Super! Ich glaube, ich habe jetzt gelernt, dass es auch ein Textlimit gibt, aber mit wieviel

    Zeilen, das muss man mir noch beibringen.

    Trotzdem Danke

    Hans Klotz

    Die eine ein oder andere Oase, also ein passender Absatz mit Leerzeile nach etwa vier bis 6 Textzeilen (das ist jetzt keine Vorgabe!) würde den Zug durch Deine Textwüsten auch ein wenig erholsamer, also lesbarer und damit verständlicher machen.


    Denk mal darüber nach, Hans.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Hallo Herr Klotz,


    wieso kommt der Basistarif für Sie nicht in Frage?

    Wäre ja doch um einiges günstiger.

    Hallo Oldie, die letzte Info über die Tarife meiner PKV ist schon 2 Jahre her, da hätte mich

    der Basistarif wesentlich mehr gekostet als mein Standarttarif, nämlich 650,- während ich jetzt gerade bei 550,- im Standarttarif bin. Bei meinem Wechsel vor 8 Jahren war der Basistarif für mich bereits schon teurer als der Standardtarif. Damals habe ich ja alle mir offenstehenden Tarife bei meiner PKV durchgecheckt.

    Die grossen Unterschiede der beiden Tarife liegen in den verschiedenen Zugangsbedingungen. In den Standarttarif kommt nur jemand rein, der schon mindestens 10 Jahre in der gleichen Gesellschaft als Versicherter war, mindestens 55 Jahre alt ist bzw. schon Altersrente bezieht (hatte ich erfüllt). Der Basistarif muss dagegen auch Versicherte aufnehmen, die vorher gar nicht versichert waren (ja, das soll`s sogar heute noch geben) oder nicht bzw. nicht mehr anderweitig versichert sind.

    Was die Leistungen anbetrifft, sind die Unterschiede nicht gross, die orientieren sich in

    beiden Tarifen an den Leistungen der GKV.

    Gruss

    Hans Klotz

  • Hallo FinanztipUser,

    ich möchte mich spät hierzu noch äussern. Ich bin im "Vorbeikommen" auf Ihren

    Beitrag gestossen, der mich sehr betroffen gemacht hat. Können wir denn alle

    "Eventualitäten" in unserem Leben absichern? Bei jedem läufts anders.


    Die Vorgeschichte begann gut: Abitur und zwei Hochschulabschlüsse mit anschließenden Tätigkeiten als Angestellter und dann als Freiberufler bzw. in Selbstständigkeit. Bei diesem Schritt kam der Wechsel in die PKV und es wurde leider Gottes insbesondere auch für den Ruhestand zu wenig vorgesorgt.


    In seiner Zeit als Selbstständiger hat er ja auch unseren Staat entlastet. Er hat 2 mal Steuern gezahlt, die Ust. sowie die ESt. Allein deshalb hätte der Staat doch hier (vielleicht nicht vom Gesetz her), aber allein die moralische Pflicht gehabt, diesem Mann zu helfen. Hier ist ja alles schief gelaufen.


    Nach dem Tod der Mutter kam es zu einem Herzinfarkt und die Krankenhausrechnung (mittlerer 5-stelliger Betrag!) wurde nicht erstattet, was zu massiven Schulden geführt hat, aus denen es nüchtern betrachtet kaum ein Entkommen gibt auf Grund des Alters und der gesundheitlichen Situation.


    Er bekommt von seiner PKV nur den Notlagentarif mit einer total abgespeckten Versorgung.

    Und das in seinem labilen Zustand. Und der Notlagentarif ist auch nur vorübergehend.


    Fazit: Ziemlich verfahrene Situation, hohe Schulden und kaum Rente bei PKV-Beiträgen im Alter, die nicht mal ansatzweise geleistet werden können! Und leider: Keine Rückkehrmöglichkeit mehr in die GKV, so sehr sich das der betreffende Kandidat auch wünschen würde.


    Wir versuchen jetzt dauerhaft, die gesundheitliche Versorgung sicherzustellen und eine Obdachlosigkeit abzuwenden…


    Ich habe hier gar nichts vom Sozialamt gelesen. War das nicht eingeschaltet worden?

    Wenn er jetzt noch in Obdachlosigkeit gerät, kann der Fall ja kaum noch schlimmer

    kommen. Das kann unser Sozialstaat nicht wollen. Ich sehe für diesen armen Teufel

    keine andere Lösung.

    Hans Klotz

  • Die eine ein oder andere Oase, also ein passender Absatz mit Leerzeile nach etwa vier bis 6 Textzeilen (das ist jetzt keine Vorgabe!) würde den Zug durch Deine Textwüsten auch ein wenig erholsamer, also lesbarer und damit verständlicher machen.


    Denk mal darüber nach, Hans.

    Hallo Alexis,

    Also statt "nachdenken" hab` doch lieber mal "nachgeschaut". Und zwar, du weisst ja,beim

    "Nichtvermögenden Rentner" auf dem andern Thread. Und du glaubst nicht, was ich da

    entdeckte: Zwei Textwüsten, so lang, dass es meiner Maus schon wehtat. Ich bin ja nicht

    so zu dir und verrate dir die Nummern: #64 und #70. Und du willst dich bei meinem Text

    auch noch erholen? Da muss ich mir was einfallen lassen. Aber ich kündige dir deshalb nicht

    die Freundschaft.

    LG. Hans Klotz, die Textwüste

  • In seiner Zeit als Selbstständiger hat er ja auch unseren Staat entlastet. Er hat 2 mal Steuern gezahlt, die Ust. sowie die ESt. Allein deshalb hätte der Staat doch hier (vielleicht nicht vom Gesetz her), aber allein die moralische Pflicht gehabt, diesem Mann zu helfen. Hier ist ja alles schief gelaufen.

    Ja, oder der Staat muss eben Systeme etablieren, die eine Altersversorgung auch bei Selbstständigen oder Freiberuflern wirklich sicherstellen, insb. wenn sie das Risiko PKV eingehen…

    Er bekommt von seiner PKV nur den Notlagentarif mit einer total abgespeckten Versorgung.

    Und das in seinem labilen Zustand. Und der Notlagentarif ist auch nur vorübergehend.

    Ich habe hier gar nichts vom Sozialamt gelesen. War das nicht eingeschaltet worden?

    Wenn er jetzt noch in Obdachlosigkeit gerät, kann der Fall ja kaum noch schlimmer

    kommen. Das kann unser Sozialstaat nicht wollen. Ich sehe für diesen armen Teufel keine andere Lösung.

    Sozialamt/BA/Jobcenter sind bzw. waren involviert. Teile der PKV-Beiträge werden ja jetzt auch von dieser Seite übernommen! Nur was hilft das, wenn die Leistungen der PKV dann so gering sind, dass einen die Zuzahlungen bzw. Selbstbehalte finanziell praktisch ruinieren?


    Er lebt von Grundsicherung und soll zu seinen benötigten Herzmedikamenten jeden Monat satte dreistellige Beträge dazuzahlen. Wie soll das funktionieren von Grundsicherung? Durch Beitragsrückstände wurden die Kosten der Herz-OP nicht übernommen, allein daher sind rund 40T€ offen die aktuell nicht beglichen werden können. Verbraucherinsolvenz ist da jetzt gerade ein Thema, aber ich glaube es wird klar, wie gut die Lebenssituation und auch die medizinische Versorgung in so einer PKV-Situation dann letztlich noch ist: Den behandelnden Ärzten/innen ist relativ schnell klar, dass Teile der Rechnungen offen sind/bleiben werden, was der Sache auch nicht gerade dienlich ist.


    Daher kann ich Leuten im Alter mit PKV und Geldsorgen nur raten: Reagiert rechtzeitig, geht auf die Clearing-Stellen zu und versucht Lösungen zu finden, bevor Beitragsschulden auflaufen.


    Wer über 55 mit zu wenig Einkommen/Rente in der PKV gefangen ist, hat irgendwann nur noch die Wahl zwischen Pest, Cholera und anderen unschönen Optionen. Man sollte aber trotzdem versuchen, diese Entscheidungen möglichst doch noch halbwegs gut zu treffen, was für überschuldete Menschen regelmäßig schwierig ist.


    Ansonsten wie schon geschrieben: Ich bin selbst in der PKV versichert, aber auch nur weil ich mein vergleichsweise hohes Einkommen und meine Altersversorgung doppelt und dreifach abgesichert habe und neben dem Immobilienvermögen auch weiterhin das Depot massiv mit Aktien-ETF ausbaue. Allen „Wackelkandidaten“ in Punkto Einkommenssicherheit, Altersvorsorge und Vermögensaufbau würde ich insb. im fortgeschrittenen Alter dringend dazu raten, einen Wechsel in die PKV zu überdenken. Die Versicherungen und Makler verdienen auch an einem 50 Jährigen, der in die PKV wechselt ganz massiv. Der Schaden für die Betroffenen ist dann aber, wie man sieht, oft noch viel massiver…

  • In seiner Zeit als Selbstständiger hat er ja auch unseren Staat entlastet. Er hat 2 mal Steuern gezahlt, die Ust. sowie die ESt. Allein deshalb hätte der Staat doch hier (vielleicht nicht vom Gesetz her), aber allein die moralische Pflicht gehabt, diesem Mann zu helfen. Hier ist ja alles schief gelaufen.

    Die Umsatzsteuer zahlt der Kunde und nicht der Anbieter. Dieser zieht sie nur ein und führt sie ab. Die Einkommensteuer zahlt jeder für sein eigenes Einkommen.


    Angesichts Deiner zahlreichen wortreichen Klagen und dem obstinaten Rufen nach dem Nanny-Staat frage ich mich mit jedem Posting mehr, ob die Selbständigkeit für Dich damals wirklich das Richtige war.


    Die Entscheidung zwischen PKV und GKV ist eine schwerwiegende und auch finanziell bedeutsame. Ich hätte mich mit 50 vermutlich nicht mehr zu einem Wechsel entschlossen. Möglicherweise war Deine Entscheidung pro PKV mit immerhin 50 Jahren eine, deren Pferdefuß man bei hinreichender Recherche auch damals schon hätte erkennen können.