Hallo zusammen,
Folgende Situation:
- Ehepaar (40-45 Jahre) zusammenveranlagt, Grenzsteuersatz 46% inkl. Kirche, kein Ehevertrag, zwei Teenager-Kinder
- PV-Anlage 24 kWp auf dem Einfamilienhaus, läuft auf Einzelunternehmen des Ehemanns, Regelbesteuerung (keine Kleinunternehmerregelung)
Nun möchte der Ehemann mit seinem Einzelunternehmen in eine gewerbliche PV-Anlage (99 kWp, 125 TEUR inkl. Dachpacht, 8% operative Rendite) investieren.
Ginge zur Finanzierung folgendes Steuern sparendes Konstrukt:
Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH (vvg) mit dem Ehemann als einziger, geschäftsführenden Gesellschafter und atyisch stillem Gesellschafter (zwecks Nutzung des Gewerbesteuerfreibetrags). Einlage jeweils minimal (25 TEUR Stammkapital, Einlage des atyisch Stillen 1 TEUR).
Zusätzlich wird der Ehemann stiller Gesellschafter mit großer Einlage (z.B. 100 TEUR).
Das Einzelunternehmen nimmt nun einen endfälligen Kredit aus der vvg mit Zinssatz 5% für 10 Jahre. Das müsste ja einigermaßen fremdüblich sein.
Der Gewinn der vvg wird nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert z.B. in Aktien/ETFs
Die Motivation:
Beim Einzelunternehmer reduziert der Kredit das zu versteuernde Einkommen mit Steuersatz 46% und die vvg muss die Zinseinnahmen (nach Abzug von <500 EUR Strukturkosten) nur mit 15% Körperschaftssteuer zahlen.
Einsparung: 31% Steuerdifferenz von 5% Kreditzins von 120 TEUR = 1.800 EUR/Jahr netto abzgl. Strukturkosten > ca. 1.400 EUR.
Geht das, dass der Ehemann alle Rollen gleichzeitig einnimmt?
- Geschäftsführer der vvg
- Gesellschafter der vvg
- Stiller Gesellschafter der vvg
- Atyisch stiller Gesellschafter der vvg
- Einzelunternehmer und Kreditnehmer von der vvg dessen Geschäftsführer er gleichzeitig ist
- Ehemann einer Frau die nichts mit komplizierten Geldgeschäften zu tun haben möchte … der Faktor ist tatsächlich nicht unerheblich (happy wife, happy life), aber ich brauch‘ jetzt hier keine Lebensberatung
Aber vielleicht muss/sollte ja eine der o.g. Rollen nicht vom Ehemann (mir), sondern der Ehefrau eingenommen werden?
Strukturkosten sind nicht zu verachten. Bei den wenigen Transaktionen und der Einstufung als „Kleinstunternehmen“ mit leichteren administrativen Aufwänden sollten diese vielleicht bei <500 EUR landen können (s. z.B. https://mit-rueckenwind.info/laufende-koste…rwaltende-gmbh/
)
Bin gespannt auf eure Sichtweise.