vvg gründen zur steuersparenden Finanzierung von gewerblichen PV-Anlagen

  • Hallo zusammen,


    Folgende Situation:
    - Ehepaar (40-45 Jahre) zusammenveranlagt, Grenzsteuersatz 46% inkl. Kirche, kein Ehevertrag, zwei Teenager-Kinder
    - PV-Anlage 24 kWp auf dem Einfamilienhaus, läuft auf Einzelunternehmen des Ehemanns, Regelbesteuerung (keine Kleinunternehmerregelung)


    Nun möchte der Ehemann mit seinem Einzelunternehmen in eine gewerbliche PV-Anlage (99 kWp, 125 TEUR inkl. Dachpacht, 8% operative Rendite) investieren.


    Ginge zur Finanzierung folgendes Steuern sparendes Konstrukt:


    Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH (vvg) mit dem Ehemann als einziger, geschäftsführenden Gesellschafter und atyisch stillem Gesellschafter (zwecks Nutzung des Gewerbesteuerfreibetrags). Einlage jeweils minimal (25 TEUR Stammkapital, Einlage des atyisch Stillen 1 TEUR).
    Zusätzlich wird der Ehemann stiller Gesellschafter mit großer Einlage (z.B. 100 TEUR).
    Das Einzelunternehmen nimmt nun einen endfälligen Kredit aus der vvg mit Zinssatz 5% für 10 Jahre. Das müsste ja einigermaßen fremdüblich sein.


    Der Gewinn der vvg wird nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert z.B. in Aktien/ETFs


    Die Motivation:
    Beim Einzelunternehmer reduziert der Kredit das zu versteuernde Einkommen mit Steuersatz 46% und die vvg muss die Zinseinnahmen (nach Abzug von <500 EUR Strukturkosten) nur mit 15% Körperschaftssteuer zahlen.
    Einsparung: 31% Steuerdifferenz von 5% Kreditzins von 120 TEUR = 1.800 EUR/Jahr netto abzgl. Strukturkosten > ca. 1.400 EUR.


    Geht das, dass der Ehemann alle Rollen gleichzeitig einnimmt?
    - Geschäftsführer der vvg
    - Gesellschafter der vvg
    - Stiller Gesellschafter der vvg
    - Atyisch stiller Gesellschafter der vvg
    - Einzelunternehmer und Kreditnehmer von der vvg dessen Geschäftsführer er gleichzeitig ist
    - Ehemann einer Frau die nichts mit komplizierten Geldgeschäften zu tun haben möchte ;) … der Faktor ist tatsächlich nicht unerheblich (happy wife, happy life), aber ich brauch‘ jetzt hier keine Lebensberatung ;) Aber vielleicht muss/sollte ja eine der o.g. Rollen nicht vom Ehemann (mir), sondern der Ehefrau eingenommen werden?


    Strukturkosten sind nicht zu verachten. Bei den wenigen Transaktionen und der Einstufung als „Kleinstunternehmen“ mit leichteren administrativen Aufwänden sollten diese vielleicht bei <500 EUR landen können (s. z.B. https://mit-rueckenwind.info/laufende-koste…rwaltende-gmbh/
    )

    Bin gespannt auf eure Sichtweise.

  • Einsparung: 31% Steuerdifferenz von 5% Kreditzins von 120 TEUR = 1.800 EUR/Jahr netto abzgl. Strukturkosten > ca. 1.400 EUR.

    Mal eine doofe Frage, ihr zahlt 46% Grenzsteuersatz, verdient also durchaus ordentlich Geld und seid vermutlich recht vermögend. Selbst wenn die Rechnung so stimmt (was ich nicht beurteilen kann, geht zum Steuerberater!), willst du dir wirklich so einen Stress und Aufwand geben für vergleichsweise läppische 1.400 EUR pro Jahr? Und allein der Rechtsanwalt / Notar / Steuerberater für das Aufsetzen dieses Konstrukts (nicht die laufenden Kosten, sondern die rechtliche und steuerliche Prüfung, Gründung der Gesellschaft usw…) dürfte die Ersparnis für die ersten Jahre wieder auffressen.

  • 2.

    Mich wundert es, dass ich in dem Konstrukt nichts sehe, um den steuerlichen Grubdfreibetrag der Kinder ausnutzen zu wollen.

    Nachdem ich nun die „p“-Taste auf der Tastatur gefunden habe ;) eine Frage: Wie sähe sowas denn aus? Einlage als stiller Gesellschafter und Gewinnauszahlung? Oder Kredit von den Kindern an die Gesellschaft?

    Beides würde ja erfordern, dass die Kinder erst einmal Geld hätten. Das haben sie im Moment noch nicht. Ich schenke denen gern meinen Kapitalertrag in Höhe ihres Steuerfreibetrags - aber bitte nicht auch noch das Kapital welches zu so einem Kapitalertrag führen kann.

    Eine Idee gibt es hier. Aber wenn du mit den Gesellschaftskonstrukten noch Ideen hast dann wäre ich sehr interessiert.