Hallo Zusammen,
Ich habe eine knifflige Fragen die kein Finanzbeamter bisher beantworten kann und weiß auch nicht wer mir hier noch helfen könnte. Deswegen wende ich mich nun vertrauensvoll an Euch....
Ein Riestervertrag wurde wegen schlechter Performance gekündigt. Es wurden Zulagen und Steuervergünstigungen direkt vom Anbieter einbehalten und an die Zulagenstelle Brandenburg überwiesen. Ausgezahlt wurden direkt Eigenbeitrag und Gewinn.
Nun wurde vom Anbieter eine zu versteuernde Summe aus Gewinn und Steuervergünstigungen elektronisch an das FA übermittelt. Das der Gewinn verteuert werden muss ist klar aber warum auch die Steuervergünstigungen ?
Diesen Anteil habe ich voll zurückbezahlt, warum ist auf nichts eine Steuer zu entrichten ?
Hinweis: Siehe auch Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen 05.10.23 Randziffer 227/228
Das müsste doch viele betreffen....
Danke für die konstruktive Hilfe!