Unverständliche Steuern bei aufgelöstem Riestervertrag, Hilfe!

  • Hallo Zusammen,


    Ich habe eine knifflige Fragen die kein Finanzbeamter bisher beantworten kann und weiß auch nicht wer mir hier noch helfen könnte. Deswegen wende ich mich nun vertrauensvoll an Euch....


    Ein Riestervertrag wurde wegen schlechter Performance gekündigt. Es wurden Zulagen und Steuervergünstigungen direkt vom Anbieter einbehalten und an die Zulagenstelle Brandenburg überwiesen. Ausgezahlt wurden direkt Eigenbeitrag und Gewinn.


    Nun wurde vom Anbieter eine zu versteuernde Summe aus Gewinn und Steuervergünstigungen elektronisch an das FA übermittelt. Das der Gewinn verteuert werden muss ist klar aber warum auch die Steuervergünstigungen ?

    Diesen Anteil habe ich voll zurückbezahlt, warum ist auf nichts eine Steuer zu entrichten ?


    Hinweis: Siehe auch Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen 05.10.23 Randziffer 227/228


    Das müsste doch viele betreffen....


    Danke für die konstruktive Hilfe!

  • Franziska_FT

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Nun wurde vom Anbieter eine zu versteuernde Summe aus Gewinn und Steuervergünstigungen elektronisch an das FA übermittelt. Das der Gewinn verteuert werden muss ist klar aber warum auch die Steuervergünstigungen ?

    Sind die Beträge in der Meldung an das FA entsprechend aufgeschlüsselt oder in einer Summe? Falls Ersteres bedeutet diese Meldung ja nicht, dass auch die erhaltenen Steuerermäßigungen wiederum besteuert werden. Oder ist bereits ein entsprechender Bescheid ergangen?

  • Danke für die Reaktion....


    Die Anbieter richten sich nach dem Schreiben des BMF. Diese Schreiben sind öffentlich zum download leicht verständlich mit Beispiel nachlesbar. Danach sind auch die Steuervorteile zu versteuern. Der Anbieter hat die Summe aus Gewinnen und Steuervorteilen in einer Summe dem FA gesendet. Diese prüfen nicht und der Bescheid ist rausgegangen. Die Frage ist warum man auf zurückbezahlte Vergünstigungen auch noch Steuern zahlen muß? Kein Finanzamt konnte helfen...

  • Ich habe eine [...] Frage, die kein Finanzbeamter bisher beantworten kann und weiß auch nicht wer mir hier noch helfen könnte.
    Deswegen wende ich mich nun vertrauensvoll an Euch....

    Wir Foren-Laien sind sicherlich für Deine Frage die falsche Adresse.


    Ich würde mich an Deiner Stelle direkt ans Bundesfinanzministerium wenden, schließlich haben die dortigen Ministerialbeamten die Regelung ausgeheckt. Wenn Du von dort keine Antwort bekommst, steht Dir je nach Abenteuerlust der Rechtsweg offen.

    Ein Riestervertrag wurde wegen schlechter Performance gekündigt. Zulagen und Steuervergünstigungen [wurden] direkt vom Anbieter einbehalten. [...] Ausgezahlt wurden direkt Eigenbeitrag und Gewinn.

    Nun wurde vom Anbieter eine zu versteuernde Summe aus Gewinn und Steuervergünstigungen elektronisch an das FA übermittelt. Dass der Gewinn versteuert werden muss, ist klar, aber warum auch die Steuervergünstigungen?

    Diesen Anteil habe ich voll zurückbezahlt, warum ist auf nichts eine Steuer zu entrichten?


    Hinweis: Siehe auch Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen 05.10.23 Randziffer 227/228

    Keine Ahnung. Interessantes Detail.


    Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums gibt eindeutig die praktizierte Regelung vor. Mir Steuerlaien erscheint sie unsystematisch. Da wird offensichtlich ein zurückgezahlter Steuervorteil als Einkommen versteuert. Der Zins, der mit dem Steuervorteil erzielt worden ist, steckt im Gewinn, wird somit unzweifelhaft versteuert. Bleibt nur der zurückgezahlte Steuervorteil selbst, der meines Erachtens natürlich kein Einkommen ist.


    Könnte schon sein, daß sich das Ministerium im eigenen Gestrüpp verheddert hat.


    Siehe oben: Frage Deiner Abenteuerlust. Mir erscheint es erfolgversprechend, gegen diese Handhabung zu klagen. Für den einzelnen sind halt die Beträge klein, so daß so ein Fall für einen Rechtsanwalt nicht lohnt.


    Ich habe auch keine Verbraucherzentrale auf der Pfanne, die sich um derlei Dinge kümmert.

  • Vielen Dank für die Antwort, habe das BMF auch angeschrieben. Diese verweist auf die Finanzämter obwohl das Schreiben ja aus dem eigenen Hause stammt. Das Thema müsste viele betreffen die viel Steuervergünstigungen und wenig Zulagen angesammelt haben. So bekomme ich weniger raus als ich über 20 Jahre einbezahlt habe trotz Gewinn. Das ist schon eine außerordentliche Härte...

  • So bekomme ich weniger raus als ich über 20 Jahre einbezahlt habe trotz Gewinn. Das ist schon eine außerordentliche Härte...

    Das könnte wohl ein Grund sein warum quasi überall davon abgeraten wird die Verträge zu kündigen.


    Gibt es eine anonymisierte Variante dieser Mitteilung ans FA, die hier hochgeladen werden könnte?

  • Ja, du kannst gerne das Schreiben des BMF Randziffer 228 hernehmen. Das ist frei zum download verfügbar, macht auf dem ersten Blick ein wenig Angst (129 Seiten) allerdings ist es auch für den Laien mit Beispiel erklärt. Dannach richten sich die Anbieter.

  • Der zurückbezahlte Steuervorteil laut Beispiel im BMF-Schreiben ist zu besteuern, weil dir der Staat ja nicht einfach über die Laufzeit des Riester-Vertrags ein zinsloses Darlehen zur Verfügung stellen kann.


    Wenn du in 30 Jahren z.B. 10.000 Euro Steuervorteil erlangt hast und dann nach 30 Jahren einfach nur 10.000 Euro zurückzahlen müsstest, dann hättest du a) lange Zeit ein zinsloses Darlehen erhalten, was b) auch noch durch die Inflation nur noch halb so viel wert wäre.


    Ich denke mit der im BMF-Schreiben genannten Regelung will der Staat diese Vorteile wieder abschöpfen.

  • Ergänzung:


    Dein Riester-Vertrag beinhaltet in der Regel eine nicht unerhebliche Kostenkomponente. Diese Kosten schmälern natürlich deinen Einzahlungsbetrag, daher kann die Auszahlungssumme bei einer sehr schlechten Wertentwicklung natürlich auch durchaus unter deinem Einzahlungsbetrag liegen.

  • Der zurückbezahlte Steuervorteil laut Beispiel im BMF-Schreiben ist zu besteuern, weil dir der Staat ja nicht einfach über die Laufzeit des Riester-Vertrags ein zinsloses Darlehen zur Verfügung stellen kann.

    Das mag ein Aspekt sein. Das müßte man aber anders lösen, ähnlich etwa, wie verspätete Steuerzahlungen zu verzinsen sind, aktuell mit angemessenen 1,8% pro Jahr. Das wäre schon eine andere Nummer als eine Vollversteuerung der "Steuervorteile" als Einkommen, zumal solche vorzeitig aufgelösten Verträge ja meist nicht lang gelaufen sind.

  • Ja, du kannst gerne das Schreiben des BMF Randziffer 228 hernehmen. Das ist frei zum download verfügbar, macht auf dem ersten Blick ein wenig Angst (129 Seiten) allerdings ist es auch für den Laien mit Beispiel erklärt. Dannach richten sich die Anbieter.

    Selbst wenn man sich nur an dem Gesetzestext orientiert, kommt man m.E. zu dem vorliegenden Ergebnis.

    Die Randziffer 227 fasst es entsprechend zusammen.


    Zulagen UND Vergünstigugungen sind zurückzuzahlen.

    NUR Zulagen werden bei der Bestimmnug der Höhe der sonst. Einkünfte in Abzug gebracht


    Ich teile die Meinung, dass das "unverhältnismäßig" ist, da aufgrund der Rückzahlung keine tatsächlichen Einkünfte vorliegen und ein Vorteil somit lediglich in Höhe möglicher Zinsen auf diesen Betrag vorliegt.

  • Danke für die Beiträge...ja, dann sollte man diese gesammelten Steuervorteile verzinst zurückzahlen müssen aber nicht mit pauschal 42% den man schon früh hat. Nochmal zur Vergegenwärtigung...das ist aktuell an deinem Bespiel zuätzlich nur aus den Steuervergünstigungen 10000+4200=14200€ zurück! Von der Realität wird man blaß...

  • Der Staat möchte die Hürde für eine schädliche Verwendung halt möglichst hoch legen und zudem auf keinen Fall draufzahlen.


    Da es nur ein BMF Schreiben und kein Gesetz ist, kann jeder gerne klagen. Evtl. sieht es ja der BFH anders.

  • Lösung:


    Heute hat sich die Frage geklärt.


    Auf die zurückbezahlten Steuervergünstigungen wird auch keine Steuer erhoben.

    Diese haben mit dem Vertrag nichts zu tun...werden jedoch verwirrenderweise von dem Anbieter bei Vertragsauflösung in Kooperation mit der Zulagenstelle direkt vom Ertrag abgezogen. Logischer wäre es wenn die ZfA diese vom Sparer verlangen würde. Allerdings ist dies gesetzlich nun einmal so geregelt. Diese Rückmeldung wollte ich abließend noch liefern. Ist also soweit alles okay....Vielen Dank für die konstruktiven Beiträge von Euch!

  • Heute hat sich die Frage geklärt.

    Auf die zurückbezahlten Steuervergünstigungen wird auch keine Steuer erhoben.

    Das hat Dir genau wer erzählt?


    Die Musterrechnung des Bundesfinanzministeriums verstehe ich von ihrer Logik her zwar nicht, aber die sagt das eindeutig anders.

  • Der Anbieter zieht direkt vom Gewinn die Steuervergünstigungen ab und sendet es an das ZfA obwohl dieser damit vertraglich nix zu tun hat. Die Steuervergünstigungen floßen ja nicht in den Vertrag. Hätte er das nicht gemacht wäre sofort klar ersichtlich das es sich nur um den Gewinn handelt. Die Leute die hier geholfen haben sitzen im Landesamt für Steuern. Im Grunde hätte das der Anbieter auch erklären können oder ich war zu doof :) Hoffe es ist jetzt klarer...