Dem eigenen Kind Geld "überlassen" oder "borgen" für dessen Hausbau

  • Muss man sich an irgendwelche Regeln/Gesetze halten, wenn man dem eigenen Kind Geld "überlassen" oder "borgen" möchte, damit es das Geld für den Bau eines Eigenheims nutzen kann und damit es weniger Fremdkapital aufnehmen muss?

    (Ich habe "überlassen" und "borgen" extra in Anführungsstriche gesetzt, weil die Form und der Namen hierfür mit entscheidend sein könnten.)

    Hängt das vielleicht auch davon ab, ob das eigene Kind verheiratet ist und mit seinem Ehepartner zusammen ein Haus baut?

    Der Ehepartner ist ja dann auch involviert. Und zu dem besteht ja ein anderes Verwandschaftverhältnis.

    Wie sieht's denn z.B. aus, wenn man eine Einliegerwohnung vorsieht, in die man später selber einzieht?

    Dann ist man ja als Eltern unmittelbarer am Hausbau beteiligt. Und dann wäre die Beteiligung an den Kosten ein eigener Anteil an dem gemeinsamen Projekt, also keine "Überlassung" oder kein "Borgen" mehr.

  • Hallo KaffeeOderTee,

    Wie sieht's denn z.B. aus, wenn man eine Einliegerwohnung vorsieht, in die man später selber einzieht?

    Wenn das Haus der Kinder eine Einliegerwohnung für die Eltern haben soll, gibt es zwei Varianten:

    • Das Kind (plus Partner) ist Eigentum der ganzen Immobilie und die Eltern ziehen als Mieter nach allen Regeln des Mietrechts ein.
    • Die Eltern werden wertmäßiger Miteigentümer der Immobilie; also z.B. Hausteil des Kindes 400k, Einliegerwohnung 200k. Dann sollte das Kind zu 1/3 als Eigentümer im Grundbuch stehen, der Partner zu 1/3 und die Eltern je zu 1/6.

    Beide Varianten haben Vor- und Nachteile und die Details muss man sich sehr gut überlegen.

    Immer, wenn man in eine Immobilie investiert und nicht proportional zur Investitionssumme im Grundbuch steht, ist es entweder Schenkung oder Kredit, was jeweils die vollen Regelungen nach sich zieht.

    Gruß Pumphut