Erbschaftsteuer

  • Das kann natürlich passieren. Wenn man auch dieses Risiko vermeiden will, muss man einen Pflichtteilsverzicht vereinbaren, d.h. beurkunden.

    Das sollte schon ein umfassendes Gesamtpaket sein und nicht hier und da mal irgendein Verzicht oder Zustimmung. Wenn es um solche Werte geht muss man schon viele Einzelheiten berücksichtigen und Rechtssicher verankern und da braucht man halt rechtlichen Beistand.

  • Den Ärger von Achim Weiss kann ich zumindest teilweise nachvollziehen - zumindest merkt man, dass das Format des Forums seine Grenzen hat. Als Fachkundiger könnte man im direkten Gespräch in einem Bruchteil der Zeit die notwendigen Informationen ermitteln und könnte dann seine Gedanken auf Basis eines vollständigen Sachverhalts entwickeln. Mit unvollständigen Informationen ist es mühsam. Das muss aber nicht unbedingt böser Wille des Fragenden sein. Es kann auch daran liegen, dass er nicht weiß, was die Informationen sind, die den Sachverhalt einen anderen Dreh geben.

    Dem stimme ich zu - aber auch nur zum Teil. Es ist sehr gut möglich, daß der Threadersteller nicht weiß, welche Informationen notwendig sind. Das muß man ihm sicher nachsehen. Nicht nachsehen muß man einem Threadersteller, wenn er auf gezielte Fragen zur Klärung der Ausgangslage nicht oder nicht vernünftig antwortet.


    Ich hatte anfangs den Eindruck, es ginge bei dem genannten Haus um ein Einfamilienhaus. Das braucht beispielsweise in München noch nicht einmal besonders groß sein, damit es 1,3 Millionen wert ist. Mittlerweile ist aber klar, daß in diesem Haus in jeweils getrennten Wohnungen auch der Fragesteller und seine Schwester wohnen, und zwar mit Ehepartnern. Die beiden Kinder wollen in diesem Haus auch wohnen bleiben. Also dürfte es sich bei den Kinderwohnungen um vollgültige Wohnungen handeln (und nicht etwa um Einliegerwohnungen, nicht um 1-Zimmer-Wohnungen). Das läßt den Schluß zu, daß es sich bei diesem Haus nicht um ein Einfamilienhaus handelt, sondern um ein Dreifamilienhaus (das möglicherweise nicht als "Familienheim" zählt).


    Das hätte der Threadersteller meines Erachtens schon eingangs erläutern können.


    Du hast es bereits angedeutet: Dieses Haus könnte rechtlich in drei Eigentumswohnungen aufgespalten sein oder es in Zukunft werden. Man könnte beispielsweise an eine solche Teilung denken, bei der die Eltern dann jedem Kind seine jeweilige Wohnung überschreiben (ggf. mit Wertausgleich, wenn die Wohnungen unterschiedlich viel wert sind). Einen Gesamtwert des Hauses von 1,3 Millionen unterstellt und die Tatsache, daß aktuell das ganze Haus den Eltern gemeinsam gehört, könnte jede Wohnung etwa 400 T€ wert sein. Damit bekäme jedes Kind von beiden Eltern je 200 T€ zugewendet (deutlich unter dem Freibetrag), die Eltern behalten ihre Wohnung, so daß es kein Problem mit einem eventuellen Wohnrecht gibt.


    Nur so eine Idee für eine Teillösung. Was nach dem Tod der Eltern passiert, müssen die Geschwister untereinander austentern. Ein Dreifamilienhaus könnte aus zwei Vollgeschossen und einer Dachgeschoßwohnung bestehen. Wenn die EG-Wohnung frei wird (in der vermutlich jetzt die Eltern wohnen) könnte der Bewohner des Dachgeschosses ins Erdgeschoß ziehen wollen.


    Andererseits: Da gibt es noch die Ferienimmobilie im Ausland, somit ist Wert da, den man verteilen könnte. Da könnte man vereinbaren, daß der Bewohner des 1. OG die Ferienimmobilie bekommt und der Dachgeschoßbewohner die Wohnung im Erdgeschoß.


    Das müssen die Leute aber untereinander ausmachen und sinnvollerweise schriftlich fixieren.

  • Der TE schrieb „in dem Haus im Ausland“ jedoch nicht „die Ferienimmobilie im Ausland“.

    Der TE schrieb eine ganze Menge nicht, das für die Beurteilung seines Falles an sich nötig wäre. Also habe ich in meine Kristallkugel geschaut und in der war ganz klar zu erkennen: Das Haus im Ausland ist ein Ferienhaus, das Wohnhaus des TE, seiner Schwester und seiner Eltern ist ein Dreifamilienhaus.


    Was wäre man in diesem Forum, wenn man keine Kristallkugel hätte?

    Man wäre total aufgeschmissen.

  • Lieben Dank dafür, dass ihr euch hier so rege austauscht. Da sind ganz viele Dinge dabei, an die wir wirklich noch nicht gedacht haben.

    Und es ist wirklich keine böse Absicht Informationen vorzuenthalten. Es ist genau so wie ihr bemerkt, dass erst mit Nachfrage und Überlegung alles klarer wird. Wie beschäftigen und erst kurz mit dem Thema.


    Das Haus ist ein großes Einfamilienhaus hat aber getrennte Zugänge (so haben wir es selbst umgebaut). Im Haus wohnen momentan nur meine Schwester und ich ( ohne Männer). Meine Eltern wohnen im Ausland ( Zweitwohnsitz ), haben im Haus in Deutschland ihren Erstwohnsitz.

    Die Immobilie im Ausland liegt im europäische Ausland.

    Sicher ist es eine gute Lösung wenn einer meiner Eltern stirb und der andere die Hälfte erbt, die andere Hälfte ( jeweils 1/4 ) gleich an die Kinder zu vererben. Dazu müsste tatsächlich das Testament ( das beim Notar hinterlegt ist) noch einmal werden.

  • Wie wird denn genau der Wert des Hauses ermittelt, wenn es zum Erbe kommt? Bzw. wer stellt das ganz praktisch fest, wenn geerbt wird? Im Moment haben wir es nur selbst geschätzt.

    Den Wert des Erbes gibt man dann bei seiner Steuererklärung an.. wird im Nachgang vom Finanzamt geprüft? Und wie machen die das dann?

  • Meine Eltern wohnen im Ausland ( Zweitwohnsitz ), haben im Haus in Deutschland ihren Erstwohnsitz.

    Die Immobilie im Ausland liegt im europäische Ausland.

    Sicher ist es eine gute Lösung wenn einer meiner Eltern stirb und der andere die Hälfte erbt, die andere Hälfte ( jeweils 1/4 ) gleich an die Kinder zu vererben. Dazu müsste tatsächlich das Testament ( das beim Notar hinterlegt ist) noch einmal werden.

    Noch eine wichtige nachgereichte Info des TE: wenn Deine Eltern jetzt schon im Ausland leben, sollten Sie wirklich dringend prüfen, ob sie im Testament eine ausdrückliche Rechtswahl zu Gunsten des deutschen Rechts getroffen haben. Wie bereits geschrieben, wird man nach der EU-Erbrechtsverordnung nach dem Recht des Staates beerbt, in dem man seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das ist nicht mit dem Wohnsitz zu verwechseln. Diese können, müssen aber nicht übereinstimmen. Wenn keine Rschtswahl im Testament steht (was zumindest bei notariellen Testamenten häufig schon deshalb nicht der Fall ist, weil es die Kosten um ca. 30% erhöht; und in privatschriftlichen Testamenten praktisch nie steht, weil unberatene die Regelung gar nucht kennen), sollten sie Ihr Testament dringend dahingehend ergänzen (wenn sie nicht nicht zum Notar können/wollen notfalls handschriftlich). Findet ausländisches Recht Anwendung, könnt Ihr Glück haben, das das Testament auch nach dem ausländischen Recht zum gewünschten Ergebnis führt; im schlimmsten Fall, kann es dort aber sogar unwirksam sein.

  • Wie wird denn genau der Wert des Hauses ermittelt, wenn es zum Erbe kommt?

    Die ultimative Antwort auf jegliche Rechtsfrage lautet: Das kommt darauf an.


    Wenn eine Immobilie nicht echt verkauft wird, hat man keinen Kaufpreis, sondern ist auf Schätzungen angewiesen. Die Beschenkten haben natürlich das Interesse, den Wert des Hauses herunterzurechnen oder zu -schätzen, weil das im Bedarfsfall Schenkungsteuern spart. Fragt sich halt, was das Finanzamt dazu sagt (übrigens auch, wenn das Haus im Familienkreis tatsächlich verkauft wird, auch da gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, die das Finanzamt nicht akzeptiert. Bei Immobiliengeschäften ist ohnehin die Beteiligung eines Notars zwingend, möglicherweise ist dieser auch im Erb- und Schenkungsrecht versiert oder er hat einen Sozius, der das ist.


    Bevor man aber an die Steuer denkt, sollte man sich in der Familie erstmal klar werden, was man sachlich überhaupt möchte. Wenn die Eltern dauerhaft anderswo wohnen, könnten sie sagen, daß sie das ehemalige Familienheim den beiden Kindern vermachen, wobei man sinnvollerweise klarstellt, wie man das Haus teilt, daß es hinterher keinen Streit gibt. Eine gewichtige Frage ist auch, ob die Eltern das Haus komplett abgeben. Es könnte ja sein, daß der hinterbliebene Elternteil nach dem Tod des Ehepartners wieder zurück in das Familienheim will.


    Das muß vorab klar sein.


    Wenn das klar ist, berät man sich mit einem Erbrechtsanwalt und/oder Steuerberater, wie man diesen Plan wasserdicht umsetzt. Da werden sich mehrere Möglichkeiten ergeben, die man in einem Forum nicht ausloten kann.


    Entsprechend führt man die Schenkung durch oder läßt sie bleiben, entsprechend formulieren die Eltern ihr Testament (oder ihre Testamente), damit nach dem Tod von einem oder beiden das passiert, was beabsichtigt und besprochen ist.


    Es ist recht üblich, Immobilien vorzeitig an Kinder zu übertragen, um damit letztlich Erbschaftsteuer zu sparen. Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sind einander recht ähnlich, nur hat man bei einer Schenkung den Zeitpunkt derselben in der Hand, bei einer Erbschaft aber typischerweise nicht.


    Freibeträge bei Schenkungen gelten für jeweils 10 Jahre. Hat man nennenswert Vermögenswerte vorab verschenkt, zählen diese nicht mehr zur Erbmasse, wenn die Schenkung 10 Jahre oder mehr her ist. Mancher Wohlbetuchte nutzt das mehrfach; verschenkt schon mit 60 nennenswert Vermögen an seine prospektive Erben, mit 70 nochmal, vielleicht mit 80 ein drittes Mal - und wenn er dann über 90 wird, waren die drei bisherigen Schenkungen steuerfrei.


    Es gibt diesbezüglich einen Strauß an Möglichkeiten, der sich wirklich nicht in einem Forum erschöpfend behandeln läßt, das siehst Du ja am Verlauf dieses Threads. Vor allem kann ein kaum informierter Forist kaum seriös den einen richtigen Weg beschreiben (wenn es einen solchen in Eurem Fall überhaupt gibt).