Beamte tragen nicht zur eigenen Altersversorgung bei, die wird allein aus den jeweiligen öffentlichen Haushalten getragen. Die bisher regelmäßig unterschlagenen Pensionslasten werden in den kommenden Jahren immer deutlicher zutage treten und in der politischen Diskussion eine Rolle spielen.
Durch die vorgesehenen (zu Recht bestehenden) Einbüßen in der Besoldung ist auch eine "Einzahlfunktion" gegeben, die einem ähnlichen Umlaufverfahren entspricht, in dem aktive Beamte für die pensionierten Beamte mit stemmen.
So die vielfach belächelte, weil in der Sache falsche, aber dennoch unbeirrbar treuherzig vertretene Lesart des deutschen beamten bundes.
Natürlich ist es kein "Taschenspielertrick", wenn ich angebe, daß der Krankenversicherungsbeitrag bei der Steuer absetzbar ist, sondern gültiges Steuerrecht.
Der "Taschenspielertrick" besteht hier explizit darin, dass Sie das wohl eben bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abziehen, was auch in einem "höheren Netto" für den Angestellten niederschlagen würde.
In dem verwendeten (und angegebenen) Internetrechner sind die Sozialabgaben des Angestellten steuerrichtig kalkuliert.
Mein Angebot steht noch: Vorlage einer transparenten Kalkulation für den genannten Wert der VBL
Ich verwende dabei die Eckdaten meines Beispiels.Die 959,24 € sind natürlich brutto ...
... für einen Rentenantritt im Jahre 2059. Alle anderen Zahlen sind aber für die Jetztzeit angegeben. Könnte schon sein, daß sich eine VBL-Rente von aktuell 500 € in weiteren 35 Jahren fast verdoppelt. Das wären plausible 2% pro Jahr.
Nice try.
(Eine aktuell gewährte VBL-Rente verdoppelt sich natürlich nicht in 35 Jahren, sondern sie steigt satzungsgemäß um 1% pro Jahr, aber der Rentenanspruch eines Mitarbeiters, der ja an seinem Einkommen hängt, könnte sich bis zum Renteneintritt im Jahr 2059 verdoppeln).