Abschreibungen höher als Umsatz

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
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  • Hallo,


    ich bin Neugründer und habe eine evtl. komische Frage, sorry gleich dafür(


    Da ich nun zum ende des Jahres gegründet habe, habe ich natürlich zu Beginn sehr viele Investitionen. Und mein Buchhaltungsprogramm ist fleißig dabei alles direkt abzuschreiben. Also Büromaterial, PC ect. Jetzt möchte ich gebrauchte LKWs anschaffen. Laut Internet, können diese, wenn sie schon in der AfA abgeschrieben sind auch dann direkt im Anschaffungsjahr zu 100% abgeschrieben werden.

    Nach meinem Wissen mindert die Abschreibung den Gewinn also ergo die Steuerlast. Was passiert aber, wenn die Abschreibungen ja sogar den Umsatz im aktuellen Jahr übersteigen?

    Als Rechenbeispiel: Als Umsatz rechne ich in den letzten 2 Monaten ca. 14T - 16T Euro. Da geht schon als Lohn die Hälfte weg. Bei den übrigen 7-8T Euro sind jetzt schon 2,5T Euro weg für Einkäufe, Notar ect. Wenn ich nun ein LKW für 8T Netto kaufe, dann habe ich mehr ausgegeben als ich eingenommen habe. ( Geld ist da als Stammkapital und die Anlagen sind ja Gegen zu rechnen, also kein Konkurs).

    Worauf ich hinaus will. Was habe ich als Vorteil/Nachteil davon, diesen Jahr noch so viel aus zugeben? Oder sollte ich lieber den LKW auf lineare Abschreibung setzten oder gar erst nächstes Jahr kaufen? Dann müsste ich für die paar Monate eben mieten.

    Ich habe zwar einen Steuerberater, aber im Moment werden erst die Verträge gemacht, somit noch nicht direkt ansprechbar.


    Ich danke schonmal allen für die Hilfe.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Naja, du machst einen steuerlichen Verlust. Dieser wird per Bescheid vom Finanzamt festgestellt und du hast einen Verlustvortrag für das nächste Jahr. Sprich dein Verlust in diesem Jahr reduziert den Gewinn im Folgejahr (und ggf. auch noch in den Jahren danach). Es kann aber natürlich sein, dass das Finanzamt die komplette Abschreibung im ersten Jahr nicht akzeptiert (8k ist schließlich weit oberhalb der Grenze für GWG) und eine lineare Abschreibung unterstellt. Dann fällt der Verlust geringer aus, allerdings kannst du die Abschreibungen in den Folgejahren auch weiter ansetzen.


    Interessant wäre aber noch zu wissen, in welcher Rechtsform du unterwegs bist. Hast du eine Gesellschaft gegründet, die für sich steuerpflichtig ist? Oder handelt es sich um selbstständige Arbeit und wird in deiner persönlichen Steuererklärung abgewickelt? Im zweiten Fall kann es auch einen Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten geben. Wenn du also vorher angestellt warst, dann werden die Verluste zunächst mit dem zu versteuernden Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit verrechnet. Bleibt dann ein Minus übrig, geht dieses in der Regel in das Folgejahren über.

    Übrigens, sobald du unter der Grenze des steuerfreien Einkommens bist, ist die Steuer 0. Dann sollte man durchaus überlegen, ob man die Ausgaben nicht schieben kann. Ansonsten verpuffen diese Ausgaben steuerlich (außer du machst am Ende einen Verlust).


    Disclaimer: Bin kein Fachmann, daher ist dies hier keine Steuerberatung, sondern lediglich meine bescheidene persönliche Meinung.

  • Ich würde mal auf den Steuerberater warten und diesem deine ganzen Fragen vorlegen. Das Beratungsgespräch wird sicherlich mindestens eine Stunde dauern und dir viel Klarheit bringen.


    Ansonsten:


    - Notarkosten lassen darauf schließen, dass du eine Gesellschaft gegründet hast oder ein Grundstück erworben hast. Je nach Rechtsform kann die Antwort auf deine Fragen anders ausfallen.

    - Sofern deine LKWs nicht mindestens 500.000 km runter haben und/oder die Wagen älter als 20 Jahre sind, kannst du dich von einer Abschreibungsdauer von einem Jahr gedanklich verabschieden.

    - Wenn du die Fibu selber machen willst und der Steuerberater nicht per Stundensatz von 80-150 Euro nacharbeiten soll, dann solltest du dein Buchhaltungswissen deutlich vertiefen. Sonst wird das teuer - entweder durch den Berater oder durch die Betriebsprüfung.

  • Nun.... Aus Erfahrung von einigen Bekannten würde ich dir dringend empfehlen schon jetzt einen Steuerberater zu rate zu ziehen und auch auf dessen Tipps zu achten. Er hat wahrscheinlich noch ganz andere Gesichtspunkte die er betrachtet, ist ja immerhin auchsein Job. ;) .

    Abseits vom Hauptthema:

    Interessant wird es dann eh so ab Jahr 3 wenn das Finanzamt und Krankenkasse so richtig die Hand aufhält. Da solltest du dich mental und finanziell schon ein wenig darauf vorbereiten, denn das hat schon so einigen Neugründungen das Genick gebrochen, wenn Steuernachzahlung, hohe Vorauszahlung und dann noch die Krankenkasse geballt ihr Geld wollen. Aber das wird dir der Steuerberater hoffentlich genau erläutern können.

  • Hallo zusammen,

    95 Prozent der Steuerberater sind keine Steuergestalter. Sie machen „nur“ die Steuererklärung.

    Steuergestaltung, also welche Möglichkeiten es gibt Steuer zu vermeiden, machen sie nur eingeschränkt.

    Z.B. kann man Mieteinnahmen auf minderjährige Kinder übertragen. Diese haben auch einen Grundfreibetrag und innerhalb dieser Grenzen sind die Mieteinnahmen steuerfrei.

    LG

  • Hallo zusammen,

    95 Prozent der Steuerberater sind keine Steuergestalter. Sie machen „nur“ die Steuererklärung.

    Steuergestaltung, also welche Möglichkeiten es gibt Steuer zu vermeiden, machen sie nur eingeschränkt.

    Z.B. kann man Mieteinnahmen auf minderjährige Kinder übertragen. Diese haben auch einen Grundfreibetrag und innerhalb dieser Grenzen sind die Mieteinnahmen steuerfrei.

    LG

    Dann gestaltest Du aber nicht Deine Steuern, dann schenkst Du dem Kind halt die Einnahmen der Wohnung.

    Kann man machen, ist aber vielleicht nicht Aufgabe eines Fremden, das zu entscheiden.

  • Ich würde wie bei allen anderen Finanzentscheidungen auch erst die betriebswirtschaftliche Sinnhaftigkeit betrachten. Brauche ich diese Maschine? Reicht die kleine? Brauche ich sie jetzt sofort? Soll ich eine für ein Jahr mieten und dann endgültig entscheiden? Das Geld das Du ausgibst ist erstmal weg und kommt nicht von selbst wieder. Auch nicht vom Finanzamt.


    Nachdem eine Investitionsentscheidung gefallen ist, sollten Feinheiten der Finanzierung und ggf. steuerlichen Optimierung geklärt werden. Steuerliche Aspekte sollten nie eine Investitionsentscheidung treiben. (Ok, manchmal tun sie es doch, aber nicht in der Gründungsphase.)