Kapitalerträge erhöhen z.verst.Eink, verhinderbar?

  • In 2024 werde ich voraussichtlich 30.000 € Kapitalerträge realisieren, auch in 2023 beliefen sich die steuerlichen Kapitalerträge in etwa dieser Höhe. Gemäß dem ESt-Bescheid wurden (X Günstigerprüfung bei Anlage KAP gesetzt) die Kapitelerträge "ganz normal" als Einkünfte bei der Gesamtsumme der Einkünfte berücksichtigt, also dort mit drin. Nun werden in 2024 voraussichtlich außergew.Belastungen (sogenannte zwangsläufig entstandene Heilbehandlungskosten, primär Zahnarztleistungen) von rd. 15.000 € anfallen. Steuerlich reduzieren sich diese Aufwände um die zumutbare Belastung (verheiratet, ohne Kinder), deren Berechnung sich an den Gesamteinkünften orientiert. Ich bin jetzt also unsicher: Kapitalerträge weglassen (damit dann auch 25 % Abgeltungssteuer + SolZ irrelevant), damit die Gesamteinkünfte / zumutbare Belastung reduzieren oder Kapitalerträge (für die rd. 8.000 € Abgeltungssteuer abgeführt wurden) angeben mit X bei Anlage Kap (Günstigerprüfung), damit ggf. Abgeltungssteuer zurückerhalten aber außergew. Belastungsansatz reduziert sich massiv. Proberechnen mittels ELSTER machbar?

  • Deine Frage ist keine Diskussionsgrundlage, sondern durch schlichtes Rechnen zu lösen. Dafür braucht man aber alle Zahlen, und die wird sich ein Forist erfahrungsgemäß nicht aus der Nase ziehen lassen.


    Sollte im Jahr 2023 die Günstigerprüfung für Dich positiv ausgefallen sein, steht zu erwarten, daß sie im Jahr 2024 bei Einkünften in gleicher Höhe, bei Kapitalerträgen in gleicher Höhe, aber zusätzlich einem fünfstelligen Absetzbetrag auch günstig für Dich ausfallen wird.


    Also nimmst Du ein beliebiges Steuerprogramm zur Hand (am besten das, mit dem Du gewohnheitsmäßig Deine Steuererklärung machst; mit dem kennst Du Dich aus) trägst Deine Zahlen ein, und zwar einmal mit und einmal ohne Kapitalerträge. Danach vergleichst Du die beiden Ergebnisse und weißt, welche günstiger ist.


    Du kannst auch das Finanzamt diese Rechnung durchführen lassen (dann aber halt erst in einem Jahr), indem Du Deine Kapitalerträge deklarierst, also die Anlage KAP ausfüllst (Wer mit der Abgeltungsteuer zufrieden ist, kann sich diesen Schritt ja schenken) und dort das Kästchen "Günstigerprüfung" ankreuzst. Dann rechnet das Finanzamt aus, ob für Dich die Abgeltungsteuer oder die Normalversteuerung Deiner Kapitalerträge günstiger ist und berücksichtigt das auch in seinem Bescheid.


    Du kannst Dich dadurch nicht verschlechtern.


    Sollte die Vorabbesteuerung per Abgeltungsteuer für Dich günstiger sein, berücksichtigt das Finanzamt das so. Sollte die Normalbesteuerung günstiger sein, sinkt die Steuerbelastung, und Du bekommst von der vorab abgezogenen Abgeltungsteuer etwas wieder.

  • "Günstigerprüfung" heißt, dass es NICHT schlechter werden kann.

    Durch Hinzurechnung deiner Kapitalerträge kann sich der Steuerzahlbetrag verringern.

    Wenn nicht dann nicht. Es gibt keinen Nachteil.

  • Ich erstelle meine ESt Erklärung mittels ELSTER. Wenn ich das richtig verstanden habe einfach mal 2 Probeläufe als MUSTER erstellen mit / ohne die Kapitalerträge. Müsste eigentlich gehen, ich werde es probieren. Danke schön!!

  • Klar wird das gehen. Aber das ist irgendwie so wie in der heutigen Zeit noch mit Wählscheibentelefon, Schreibmaschine und gebundener Brockhaus in 23 Bänden zu arbeiten.


    Für Simulationen, Alternativberechnungen und vor allem Tipps/Hilfestellungen bei der Erfassung ist Elster relativ ungeeignet, da lohnt es sich einmal im Jahr 14 Euro zu investieren.

  • Für Simulationen, Alternativberechnungen und vor allem Tipps/Hilfestellungen bei der Erfassung ist Elster relativ ungeeignet, da lohnt es sich einmal im Jahr 14 Euro zu investieren.

    Ich gehe sogar noch weiter und behaupte, eine Simulation geht angenehmer als mit Elster ganz ohne Geld zu investieren. Die Finanztip-Empfehlung "Tax 2024" bietet eine kostenfreie Testversion an. Da ist der volle Funktionsumfang gegeben, man kann die Steuererklärung nur nicht abgeben. Möchte man dann doch mit der Software abgeben, muss man sich nur die Lizenz nachträglich besorgen.

  • Für Simulationen, Alternativberechnungen und vor allem Tipps/Hilfestellungen bei der Erfassung ist Elster relativ ungeeignet, da lohnt es sich einmal im Jahr 14 Euro zu investieren.


    Ich gehe sogar noch weiter und behaupte, eine Simulation geht angenehmer als mit Elster ganz ohne Geld zu investieren. Die Finanztip-Empfehlung "Tax 2024" bietet eine kostenfreie Testversion an. Da ist der volle Funktionsumfang gegeben, man kann die Steuererklärung nur nicht abgeben. Möchte man dann doch mit der Software abgeben, muss man sich nur die Lizenz nachträglich besorgen.

    Die Möglichkeit der kostenfreien Testberechnung dürften mehrere Steuerprogramme bieten. Manche Anbieter fordern prospektive Neukunden sogar ausdrücklich dazu auf, ihr Programm auf diese Weise erstmal zu testen.


    Kleiner Hinweis allerdings: Steuerprogramme mit der Zahl 2024 im Namen rechnen nicht die Steuer des Jahres 2024 aus, sondern die Steuer des Jahres 2023. Das macht zwar vermutlich keinen großen Unterschied, gerade bei Vergleichsrechnungen nicht, aber das Steuerprogramm für das Jahr 2023 wird ein minimal anderes Ergebnis auswerfen, als dann an Steuer tatsächlich im Jahr 2024 anfallen wird. Der Grundfreibetrag beispielsweise rutscht Jahr für Jahr nach oben, so daß mit gleichen Zahlen im Folgejahr vermutlich weniger Steuer anfallen wird als im Vorjahr.

  • Die Möglichkeit der kostenfreien Testberechnung dürften mehrere Steuerprogramme bieten. Manche Anbieter fordern prospektive Neukunden sogar ausdrücklich dazu auf, ihr Programm auf diese Weise erstmal zu testen.

    Ich hab jetzt keinen genauen Überblick über den Markt. Ich weiß nur, dass Wiso die kostenfreie Testversion mittlerweile in die Cloud verlagert hat. Mit den Apps habe ich auch noch keine Erfahrungen gemacht und kann daher nur etwas zu Tax sagen.



    Kleiner Hinweis allerdings: Steuerprogramme mit der Zahl 2024 im Namen rechnen nicht die Steuer des Jahres 2024 aus, sondern die Steuer des Jahres 2023. Das macht zwar vermutlich keinen großen Unterschied, gerade bei Vergleichsrechnungen nicht, aber das Steuerprogramm für das Jahr 2023 wird ein minimal anderes Ergebnis auswerfen, als dann an Steuer tatsächlich im Jahr 2024 anfallen wird. Der Grundfreibetrag beispielsweise rutscht Jahr für Jahr nach oben, so daß mit gleichen Zahlen im Folgejahr vermutlich weniger Steuer anfallen wird als im Vorjahr.

    Berechtigter Hinweis, mangels verfügbarer Software für das Steuerjahr 2024 ist es aber die einzige Möglichkeit. Und für die grobe Peilung sollte es auch passen, bei der Simulation kommt es ja nicht auf den letzten Euro an.

    Oder man macht es wie du, bastelt alles in Excel nach und passt bei Gesetzesänderungen (die ja theoretisch bis zum 31.12. des laufenden Steuerjahres möglich sind) entsprechend an. Wenn man an sowas Spaß hat und die Zeit opfern will, ist das okay. Wenn man die Zeit für den Aufbau der Excel nicht hat oder nicht aufbringen will, muss man halt Programme für das Vorjahr verwenden.


    PS: Mir persönlich wäre es, trotz ziemlich hoher Excel-Affinität, die Zeit übrigens nicht wert. Gerade weil es gute Programme gibt, die mir eine recht gute Prognose liefern.

  • Steuerprogramme mit der Zahl 2024 im Namen rechnen nicht die Steuer des Jahres 2024 aus, sondern die Steuer des Jahres 2023. Das macht zwar vermutlich keinen großen Unterschied ...

    Berechtigter Hinweis, mangels verfügbarer Software für das Steuerjahr 2024 ist es aber die einzige Möglichkeit. Und für die grobe Peilung sollte es auch passen, bei der Simulation kommt es ja nicht auf den letzten Euro an.

    Klar: Als Peilung ist das gut genug. Es gibt hier im Forum aber halt immer wieder Leute, die sich am letzten Euro festbeißen. Die müssen das dann selber machen. Ist ja nicht so schwierig.

    Oder man macht es wie du, bastelt alles in Excel nach ...

    Mir persönlich wäre es, trotz ziemlich hoher Excel-Affinität, die Zeit übrigens nicht wert. Gerade weil es gute Programme gibt, die mir eine recht gute Prognose liefern.

    Jedem Tierchen sein Plaisierchen. Mein Excelblatt ist gegenüber dem Aufruf von etwa http://www.smartsteuer.de einfach schneller und auch flexibler. Die Änderungen von Jahr zu Jahr sind übersichtlich. Wenn man einmal das Gerüst hat, ist es kein großer Aufwand, die Kalkulation an das Folgejahr anzupassen.

  • Kleiner Hinweis allerdings: Steuerprogramme mit der Zahl 2024 im Namen rechnen nicht die Steuer des Jahres 2024 aus, sondern die Steuer des Jahres 2023.

    Wenn es so einfach wäre, ich glaube "Aldi Steuer" benennt sinnvoll.


    Hinweis am Rande:


    WISO Steuer 2025 (also für die Steuererklärung '24, die man in 2025 macht) gibt es gerade bei WISO selbst für 20 Eur als Vorbestellung. Das ist für gewöhnlich der günstigste Preis, im Laufe des Jahres aber auch ab und an für ca 23 Eur zu haben.

    Das ist ein Abo, dass man aber einfach immer wieder kündigen und dann neu abschließen kann.

    Mehr Infos:

    https://www.mydealz.de/deals/wiso-steuer-2025-abo-kann-direkt-im-anschluss-gekundigt-werden-personalisiert-2444103


    Ansonsten wurde WISO mitnichten in die Cloud verlegt, der Lizenzschlüssel ist jetzt immer für alle Systeme (Windows, Mac, Android, Web...) gültig und hat den Komplettumfang (kein "Starter" mehr).

    Allerdings versucht buhl alles, damit man an die Downloadversion erst nach einer Registrierung kommt. Man muss sich also andere Quellen suchen oder gibt hier eine Wegwerfadresse an:

    WISO Steuer 2024 (Windows und Mac)
    Kostenlos, unverbindlich und so lange, wie Sie möchten. Ihre Daten behandeln wir natürlich streng vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Probieren…
    www.buhl.de

  • Ansonsten wurde WISO mitnichten in die Cloud verlegt, der Lizenzschlüssel ist jetzt immer für alle Systeme (Windows, Mac, Android, Web...) gültig und hat den Komplettumfang (kein "Starter" mehr).

    Allerdings versucht buhl alles, damit man an die Downloadversion erst nach einer Registrierung kommt. Man muss sich also andere Quellen suchen oder gibt hier eine Wegwerfadresse an:

    https://www.buhl.de/c-j/wiso-steuer-2024/

    Okay, ich hab Anfang des Jahres lange gesucht. Das mit der E-Mail war ja schon länger so. Aber am Ende hin ich immer auf der Cloud gelandet und habe nichts gefunden, wo ich die Software runterladen und installieren konnte. Hab dann als Alternative mit Tax angeguckt und da merkt man, dass es aus dem selben Stall kommt.