Debeka Renten- Lebens- und Berufsunfähigkeits- Kombinationsversicherung kündigen; BU separat neu abschließen

  • Hallo zusammen,


    da mich genau die gleiche Problematik betrifft (BU mit integrierter Rente) würde ich das Thema hier noch mal gerne aufgreifen.


    Ich habe bei der Debeka die Kapitalmarktsituation gecheckt und dabei ist der Wert 3 herausgekommen. Jetzt steht in meinen Unterlagen, dass ich bei einem Rückkauf im Jahr 2024 8507 € zurück bekäme. Wird davon dann noch irgendwas abgezogen oder wäre das der Nettobetrag?


    Weiterhin wäre meine Frage, ob es sinnvoll ist, jetzt die Rentenversicherung zu kündigen oder noch zu warten, bis die mögliche Revision des Gerichtsurteils abzuwarten? Oder könnte man den Differenzbetrag auch nachträglich noch einfordern?


    Beste Grüße

    Oli

  • Hallo zusammen,


    ich habe das gleiche Rentenversicherungsprodukt mit BU-Z von 2014. Es steht ebenfalls in den Bedingungen:

    (2) Sie können auch mit uns vereinbaren, die Zusatzversicherung als selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung bis zur Höhe der zuletzt vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente weiterzuführen. Die Hauptversicherung wird dann entweder unter Vergütung des Rückkaufswertes beendet oder beitragsfrei gestellt.


    Ich habe eine Anfrage bezüglich der Kündigung der Rentenversicherung und dem Weiterlaufen der BU als eigenständigen Vertrag gestellt.


    Jetzt sagte mir der zuständige Bearbeiter am Telefon, das dies nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich sei. Ist das korrekt?War das bei euch auch so?


    Danke für eure Hilfe.


    VG ocha

  • Jetzt sagte mir der zuständige Bearbeiter am Telefon, das dies nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich sei. Ist das korrekt?War das bei euch auch so?

    Ganz sicher nicht! Ich krieg bei solchen Aussagen echt langsam einen Hals…


    Die Parallelthreads gelesen?


    Lass dich da bitte nicht verarschen! Wir haben es mit Nachdruck alle geschaffte, die BU aus den Verträgen rauszulösen und das natürlich OHNE Gesundheitsprüfung!


    Wäre ja auch noch schöner, für was sollte man dann bitte auch bei der Debeka bleiben?! Aktuell sind andere Anbieter bei BUs um Längen besser! War damals (vor 10-15 Jahren) leider noch nicht so…

  • anbei der Brief

    Ok, aber das ist ja nur die „Abrechnung“ des Rentenversicherungsteils.


    Was war/ist denn mit der BU? Ist die Versicherungssumme und die Laufzeit gleichgeblieben? Zahlst du exakt den Betrag jetzt für die eigenständige BU, der früher für die BU-Komponente ausgewiesen wurde? Oder hat sich an der BU irgend etwas geändert?


    Hast du zum Beispiel neue Vertragsbedingungen dafür bekommen?

  • Ich habe bei der Debeka die Kapitalmarktsituation gecheckt und dabei ist der Wert 3 herausgekommen. Jetzt steht in meinen Unterlagen, dass ich bei einem Rückkauf im Jahr 2024 8507 € zurück bekäme. Wird davon dann noch irgendwas abgezogen oder wäre das der Nettobetrag?

    Keine Ahnung was Wert 3 bedeutet. Die Frage mit den Abzügen müssten diejenigen mit Auszahlung beantworten, ich hab meine nur stillgelegt…


    Weiterhin wäre meine Frage, ob es sinnvoll ist, jetzt die Rentenversicherung zu kündigen oder noch zu warten, bis die mögliche Revision des Gerichtsurteils abzuwarten? Oder könnte man den Differenzbetrag auch nachträglich noch einfordern?

    Glaskugelfrage, was wäre denn der Vorteil des Gerichtsurteils?


    Meine Meinung: Die BU-Komponente ist wertvoll und erhaltenswert. Die Rentenversicherung ist schrottig und wie viel genau man dafür jetzt wiederbekommt fast schon zweitrangig. Schrecken mit Ende und so… Leg die Kohle der Rentenversicherung sinnvoll an (ETFs) und verbuch das Ganze als Lehrgeld.


    Die BU würde ich schon aus Kostengründen dringend halten!

  • Danke für die Antwort. Der Stein ist ins Rollen gekommen, weil mir mein Berater einen neuen Vertrag angeboten hat. Rentenversicherung (fondsgebunden) +BU. Die monatliche Rente ist von 1100€ auf 880€ reduziert bei gleichen monatlichen Kosten für Fonds und BU (ich bin Beamter). Die BU kann ich durch Mehrkosten wieder aufstocken.


    Ich finde, trotz Mehrkosten zu meinem bestehenden Vertrag, das fondgebundene Angebot besser. Allerdings verfällt dieses Angebot mit Jahreswechsel laut meinem Berater. Im neuen Jahr gibt es wohl eine neue BU und möchte ich das Fondangebot wahrnehmen, ist dieses dann an eine neue Gesundheitsprüfung gekoppelt. Ich kann nicht einschätzen, ob mir Druck gemacht wird, oder ob das so stimmt. Der Berater kam mit dem Angebot, vor meinen Kündigungswünschen, auf mich zu. Es wirkt, als wäre seine Aussage korrekt.


    Besteht die Möglichkeit, dass ich nicht ohne Gesundheitsprüfung die bestehende Rentenversicherung kündigen kann (BU läuft weiter)? Also der Debeka-Telefon-Berater die „Wahrheit“ sagt? Ich möchte das Produkt so nicht mehr. Bin aber durch den suggerierten Zeitdruck unschlüssig, ob ich das riskieren soll. Im schlimmsten Fall stimmt die Aussage und mein bestehender Kombivertrag bleibt einfach erhalten. Wie ist eure Einschätzung?

  • Wie oft willst du die Info denn noch? Hast ja dafür sogar auf meine Pinnwand geschrieben! Wenn man eine Frage hat, kann man auch eine Nachricht schicken ....


    Ja, dein Vertrag kann gesplittet werden. Die Rentenversicherung kann gekündigt werden und die BU läuft weiter. Habe ich gerade durch. Hier mein Schreiben, mit dem es geklappt hat.

    Du solltest sowas immer schriftlich direkt an die Zentrale machen. Mit meinem Verkäufer möchte ich mich eigentlich nicht mehr zusammen setzen ...

    Meine BU mit ca. 800 € läuft weiter für knapp 30 € im Monat. Das ist super!



    Hier der Text, mit dem es geklappt hat:

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich beziehe mich auf Ihr Schreiben bezüglich der Kündigung meiner Rentenversicherung Nr. xxx mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.


    In Ihrem Schreiben teilen Sie mit, dass eine Weiterführung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei gleichzeitiger Beendigung der Hauptversicherung nicht möglich sei. Dies steht jedoch im Widerspruch zu §11 Abs. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ-B 01/2012).


    Dieser Paragraph besagt ausdrücklich, dass die Zusatzversicherung als selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung bis zur Höhe der zuletzt vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente weitergeführt werden kann, während die Hauptversicherung entweder unter Vergütung des Rückkaufwertes beendet oder beitragsfrei gestellt wird.


    Unter Berufung auf diese Vertragsbestimmung beantrage ich hiermit:


    1.     Die Umwandlung meiner bestehenden Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in eine selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung mit unveränderter Rentenhöhe


    2.     Die Kündigung der Hauptversicherung unter Vergütung des Rückkaufwertes


    Ich bitte um Bearbeitung und schriftliche Bestätigung bis zum 15.12.2024.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Danke für die Nachricht. Ich habe das schon verstanden. Wurde mir auch zugesichert, allerdings nur mit erneuter Gesundheitsprüfung. Darum geht es mir.


    Bezüglich der Pinnwand: Habe am Handy keine Möglichkeit gefunden, eine Nachricht zu senden. Dass das so störend ist, war mir nicht bewusst.

  • Danke für die Nachricht. Ich habe das schon verstanden. Wurde mir auch zugesichert, allerdings nur mit erneuter Gesundheitsprüfung.


    Hast du das schriftlich?

    Vermute ziemlich sicher nicht. Die wissen ja, was sie tun…


    Vll. sollten wir hier mal einen Thread mit den dreistesten Aussagen Debeka-Vertriebler zu diesen Kombi-Verträgen machen und die einfach mal sammeln? :evil:

  • Besteht die Möglichkeit, dass ich nicht ohne Gesundheitsprüfung die bestehende Rentenversicherung kündigen kann (BU läuft weiter)? Also der Debeka-Telefon-Berater die „Wahrheit“ sagt?

    Nein, das ist offensichtlich glatt gelogen und man will dir nur künstlich Stress machen! Siehe: Vertragsbedingungen! Da sollte aller Wahrscheinlichkeit nach wie bei uns allen der Passus drinstehen, dass du das Recht hast, die BU (natürlich ohne Gesundheitsprüfung!) rauszulösen…


    Aber vermutlich hast du die Vertragsbedingungen von der Debeka (wie offenbar fast alle hier im Forum mit dieser Versicherung) gar nicht erst erhalten! X/

  • Danke für die Antwort. Der Stein ist ins Rollen gekommen, weil mir mein Berater einen neuen Vertrag angeboten hat.

    Seit wann hat die Debeka Berater? Daß sie Finanzprodukteverkäufer beschäftigt, das wußte ich. Bist Du denn ganz sicher, daß Du da den richtigen Blickwinkel hast?

    Besteht die Möglichkeit, dass ich ohne Gesundheitsprüfung die bestehende Rentenversicherung kündigen kann (BU läuft weiter)?

    Regelmäßig ist das möglich. Du solltest Dir allerdings durchrechnen, ob sich das rechnet.


    Dr. Schlemann hat neulich mal davon berichtet, daß man Beiträge zu einer kombinierten BU+RV als Altersvorsorgeleistungen von der Steuer absetzen kann, eine pure BU aber regelmäßig nicht. Das kann netto eine Menge ausmachen. Ich würde das prüfen, bevor ich an irgendwelchen Verträgen etwas ändere. Vielleicht war es bei Dir ja auch schon bisher möglich und Du hast diese Möglichkeit einfach nur nicht genutzt?

  • Die Kommunikation mit der Debeka ist äußerst anstrengend… Der Sachbearbeiter hat mir folgende Antwort zukommen lassen:


    Das Verhältnis der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Hauptversicherung (in Ihrem Fall der privaten Rentenversicherung) ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung geregelt. Demnach bildet die Zusatzversicherung mit der Versicherung, zu der sie abgeschlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie kann ohne die Hauptversiche-rung nicht fortgesetzt werden.

    Daher ist es nicht möglich, die Rentenversicherung zu beenden und die Berufsunfähigkeits-Zusatz-versicherung im Rahmen dieses Vertrages weiterzuführen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

    Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Folgen einer Berufsunfähigkeit isoliert mit einem neuen Vertrag ohne erneute Risikoprüfung abzusichern. Nähere Informationen hierzu geben Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Geschäftsstellen.

    Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie unter diesem Gesichtspunkt die Versicherung weiterführen oder komplett beenden möchten. Hören wir innerhalb der nächsten drei Wochen nichts mehr von Ihnen, nehmen wir an, dass Sie die Versicherung unverändert fortführen möchten.


    Mit dem Verweis auf folgende Stelle in den Vertragsbedingungen:


    § 9 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?

    (1) Die Zusatzversicherung bildet mit der Versicherung, zu der sie abgeschlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung endet, bei Rentenversicherungen spätestens mit dem vereinbarten oder vorverlegten Rentenbeginn, erlischt auch die Zusatzversicherung.



    Der passende Absatz ist in meinen Bedingungen unter Paragraph 11 „Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie bei Zahlungsschwierigkeiten?“ enthalten. Er sagte, er hätte sich auch diesen angeschaut, wäre aber nicht tragbar.


    (2) Sie können auch mit uns vereinbaren, die Zusatzversicherung als selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung bis zur Höhe der zuletzt vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente weiterzuführen. Die Hauptversicherung wird dann entweder unter Vergütung des Rückkaufswertes beendet oder beitragsfrei gestellt.


    Ich werde wahrscheinlich um rechtlichen Beistand nicht herum kommen.

  • Der passende Absatz ist in meinen Bedingungen unter Paragraph 11 „Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie bei Zahlungsschwierigkeiten?“ enthalten. Er sagte, er hätte sich auch diesen angeschaut, wäre aber nicht tragbar.

    Wäre "nicht tragbar"?! :D Und wieder eine Aussage für unsere Sammlung und die nach unten offene Minuspunkte-Skala der Vertriebler der Debeka...


    Im Zweifel würde ich das auf jeden Fall an einen Anwalt geben, zumal es da wirklich gute und spezialisierte Fachanwälte für Versicherungsrecht und für Medizinrecht gibt, die den ganzen Tag nichts anderes machen. Was ich dir nur vorher noch als Tipp geben würde: Ignorier das Geschwätz dieses Vertrieblers und wende dich dich direkt an die Fachabteilung in der Zentrale. Mit solchen Vertrieblern würde ich schon aus Prinzip nicht mehr reden, das hat doch eh keinen Zweck und welche Vertrauensbasis sollte da auch noch gegeben sein..?


    Die zuständige Fachabteilung nennt sich wohl "Lebensversicherung/Aufnahme" und die sind per Mail zu erreichen unter leben-vertrag (at) debeka.de oder der Durchwahl - 16 00 (nach der in den letzten Schreiben angegebenen und üblichen Rufnummer in Koblenz)!


    Das Schreiben von hanselas klingt doch gut, so könntest du das sinngemäß und angepasst per Mail dort hinschicken und um eine postalische und verbindliche Antwort bitten. Würde da wie gesagt alles nur noch schriftlich mit den Leuten in dieser zentralen Abteilung klären und den Vertrieb komplett ignorieren.


    Aus dieser Abteilung hatte ich damals dann wie gesagt am Telefon erfahren "klar ist die Herauslösung aus dem Vertrag möglich, machen wir hier doch jeden Tag..." nachdem mir unübertrieben 7-8 Vertriebler aus unterschiedlichen Filialen immer wieder versucht haben zu erzählen, dass es nicht gehen würde. Hatte dann Ehrgeiz und wollte mir den Anwalt sparen. Man muss aber penetrant ohne Ende sein um bei diesem Geschäftsgebahren einfach nur die Rechte durchzusetzen, die einem laut der Versicherungsbedingungen und den geschlossenen Verträgen einfach zustehen.


    Ist mir ehrlich gesagt völlig schleierhaft, wie die Debka solche Reputationsschäden (auch durch die Diskussionen hier im Forum) in Kauf nimmt, statt ehrlich und halbwegs redlich mit den eigenen Kunden umzugehen. In der Debeka PKV scheint das zu klappen, im "Debeka Lebensversicherungsverein a. G." also bei den Renten- und BU-Versicherungen ganz offensichtlich überhaupt nicht. Und das schadet meines Erachtens dem gesamten Ansehen der Debeka gewaltig! :cursing:

  • Wir beschäftigen uns auf unserer Website ja auch intensiver mit der Debeka. Da findet man einiges zu deren zweifelhaftem Ruf. Einfach mal nach "Debeka Krankenversicherung: Wirklich eine gute Wahl?" googeln. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Bei mir ist es zwischenzeitlich so abgelaufen:
    Die BU wird weitergeführt und zwar ohne irgendeinen neuen Gesundheitscheck - das ist auch in den Bedingungen überhaupt nicht so vorgesehen, völlig egal was irgendein Berater erzählen möchte. Die LV Kündigung ist erledigt; Den Rückkaufswert dazu habe ich unter Abzug der fraglichen Kapitalmarktsituations"gebühr" der Debeka überwiesen bekommen.


    Unter Verweis auf das aktuelle Urteil des OLG Koblenz (Az. 2 UKI 1/23) habe ich dann den mir vorenthaltenen Betrag (in meinem Fall ca. 1.000 €) angefordert. Darauf hat die Debeka geantwortet, dass das Verfahren beim BGH weitergeführt werden wird. Daraufhin habe ich schriftlich mitgeteilt, dass ich mir die Anforderung der Beträge nach Abschluss des Verfahrens vorbehalte.


    Zur Kommunikation mit der Debeka:
    Ich kann jedem nur empfehlen, Abstand von seinem persönlichen Debeka-Berater zu nehmen, auch wenn man (wie bei mir) der Meinung war, dass man sich über Jahre hinweg ein vertrauensvolles Verhältnis aufgebaut hätte. Mir gegenüber wurden telefonisch mehrfach Aussagen klar geäußert, die eindeutig nicht deren Versicherungsbedingungen entsprechen. Besser ist es, direkt über die Debeka Kontakt Seite zu gehen und über das Kontaktformular zu kommunizieren. Das hat bei mir bestens geklappt. Die Antwort kam immer einige Tage nach meiner Anfrage per Post, ganz ohne zweifelhafte Aussagen wie ich sie mir vom Berater immer wieder anhören musste.


    Ich empfinde die Erfahrung mit der Debeka insgesamt persönlich als so erschreckend und unseriös, dass ich sämtliche andere Versicherungen, zu denen ich woanders ähnliche Konditionen bekommen konnte, sofort bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt von der Debeka abgezogen habe. Ob andere Versicherungsgesellschaften sich ehrlicher verhalten, ist natürlich fraglich.