Riester-Bausparer - Steuerlast bei Renteneintritt größer als Gesamtförderung - Minusgeschäft?!

  • Erstmal ein herzliches Hallo in die Runde


    Ich habe mich mit meinen zwei Riester-Bausparverträgen auseinandergesetzt, die ich mir leider vor einigen Jahren mit den üblichen Versprechungen und Sprüchen habe aufschwatzen lassen. Zu diesen bräuchte ich mal eure Hilfe, weil ich trotz tagelanger Recherche einfach keine zufriedenstellenden Antworten finde. Im Netz wird das Thema Wohnriester gefühlt nur sehr oberflächlich behandelt.


    Aber gleich vorab zum Kern meiner Frage:
    Kann es sein, dass die Steuerlast bei Renteneintritt höher ist als die gesamte Förderung über die Vertragslaufzeit?

    Sprich, der ganze Riester-Bausparer ein Minusgeschäft ist?!


    Rahmenbedingungen:

    2 Riester-Bausparverträge (Bausparsumme: 25.000€ & 50.000€), abgeschlossen 2009 und 2013, mal mehr (>2100€) mal weniger (<2100€, teils 0€) und unterschiedlich bespart, aber beide mittlerweile zuteilungsreif.


    In einer Excel-Tabelle habe ich mal alle Daten zu Beiträgen, Riesterzulagen und Steuervorteilen (Riester) zusammengetragen und ausgerechnet.

    Zudem habe ich den weiteren Verlauf mit der Nahme der Darlehen und entsprechend weiterlaufenden Riesterförderung simuliert. Hierbei stand am Schluss dann tatsächlich das Ergebnis, dass die anzunehmende Steuerlast des Wohnförderkontos (ca. 24.000€) die Gesamtförderung über die Laufzeit (ca. 13.500€) massiv übertrifft; selbst inflationsbereinigt wäre die Steuerlast noch bei rund 17.000€.

    Zudem habe ich sogar noch mit den Laufzeiten der Tilgung gespielt und unterschiedliche jährliche Beiträge simuliert. Es ändern sich dadurch zwar die Summen, aber das Verhältnis Gesamtförderung-Steuerlast ist immer noch voll Panne, sprich massiv negativ.


    Ich weiß, dass die Simulation - insbesondere mit den angenommenen Grenzsteuersätzen - sehr spekulativ ist, aber ich habe versucht so nah wie möglich an einen realistischen Verlauf heranzukommen. Dass ich Beamter bin, machte die Sache etwas einfacher, da die künftigen Gehaltsstufen absehbar und zum Großteil sogar berechenbar sind. So auch die Höhe meiner Pension und damit mein Grenzsteuersatz bei Steuerfälligkeit des Wohnförderkontos.


    Um sicherzugehen, dass ich das System Wohnriester verstanden habe und somit überhaupt die Grundlage für meine Berechnung richtig ist, nachfolgend meine Annahmen/Parameter. Bitte korrigiert mich unbedingt, sollte was fehlerhaft oder vergessen sein.


    Ansparphase


    Zulage:

    • Max. 175€ Grundzulage (ohne Kinder)
    • In voller Höhe nur wenn 4% des Jahresbruttoeinkommens (JBE) eingezahlt werden
    • Bei Einzahlung von weniger (aber min. 60€) entsprechende Kürzung
      (Bsp.: 4% v. JBE = 2200€, Einzahlung aber nur 1100€, Kürzung um 50% = 87,5€ Zulage)


    Steuervorteil:

    • Berechnung: Einzahlung + Zulage (max. jedoch 2100 €) * Grenzsteuersatz – Zulage
      (Bsp.: (1925€+175€)*35% = 735€-175€ = 560€ Steuervorteil)
    • Steuervorteile gelten auch bei Einzahlung von weniger als 4% des Jahresbruttoeinkommens (aber min. 60€)
      (analog Bsp. oben:
      Steuervorteil = (1100€ Einzahlung + 87,5€ Zulage) * Grenzsteuersatz – 87,5€ Zulage)
    • Steuervorteil und Zulage sind die Gesamtförderung pro Jahr


    Auszahl-/Tilgungsphase


    Förderung:

    • Die Förderung erfolgt analog der Beiträge zum Besparen nur jetzt mit den Tilgungsraten


    Wohnförderkonto

    • Wird angelegt sobald man das (geförderte) Darlehen in Anspruch nimmt
    • Konto „startet“ mit den geförderten Beiträgen (also alles bis 2100€ jährl.) aus der Ansparphase
    • Dazu kommen im weiteren Verlauf die geförderten Beiträge der Tilgung (bis max. 2100€)
    • Konto wird ab Start jährlich mit 2% verzinst
    • Die Verzinsung läuft bis zum Renteneintritt weiter, auch wenn das Darlehen schon abbezahlt ist und keine Beiträge mehr erbracht werden


    Steuerlast bei Renteneintritt

    • Versteuerung des „angesparten Kapitals“ auf dem Wohnförderkonto mit dem dann geltenden persönlichen Grenzsteuersatz
    • 2 Möglichkeiten der Versteuerung:
      1. Auf einen Schlag + 30% Rabatt (= in dem Jahr steigt der pers. Steuersatz aber erheblich)
      2. Als monatliche/jährliche Variante bis 85 Jahre


    Vielen Dank euch schon mal








    • Renteneintritt = 67 Jahre? 62 Jahre (Beamte)? Wirklicher Renteneintritt
    • Versteuerung des „angesparten Kapitals“ auf dem Wohnförderkonto mit dem dann geltenden persönlichen Grenzsteuersatz?

    2 Möglichkeiten der Versteuerung:

    1. Auf einen Schlag + 30% Rabatt (= in diesem Jahr steigt der pers. Steuersatz)

    2. Als monatliche/jährliche Variante bis 85 Jahre

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Aber gleich vorab zum Kern meiner Frage:
    Kann es sein, dass die Steuerlast bei Renteneintritt höher ist als die gesamte Förderung über die Vertragslaufzeit?

    Sprich, der ganze Riester-Bausparer ein Minusgeschäft ist?!

    Hallo Finanzschorsch und Herzlich-Willkommen im FT-Forum,

    Wohnriester ist so mit das komplizierteste was es in Sachen Riester gibt!


    Da es nicht wenige 'normale' Riester-Verträge gibt, die für Ihre Sparer ein Minusgeschäft sind, würde ich das auch für Wohnriester nicht ausschließen. :/


    Rieser 'lohnt' sich eigentlich nur, wenn die Förderquote stimmt (so ab 2 Kindern oder bei sehr niedrigem Einkommen).

    Für viele Sparer lohnt sich Riester nach allen Kosten halt gar nicht!

  • Guten Morgen monstermania und vielen Dank für deine Rückmeldung.


    "Lohnen" i.S. einer schlechten Rendite ist ja das Eine, aber am Schluss auch noch gewaltig draufzahlen halt das Andere.


    Kennst du dich denn mit dem Wohnriester-Konstrukt aus und kannst mir sagen, ob meine Parameter soweit passen?

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast du die eingesparten Zinsen in deiner Rechnung vergessen, oder?


    Durch die Verwendung von dem Riesterguthaben musst du einen geringeren Kredit aufnehmen und sparst so Zinsen. Wenn man fair ist dann gehören die eingesparten Zinsen ja auch zum Vorteil vom Riester.

  • Ich habe mich mit meinen zwei Riester-Bausparverträgen auseinandergesetzt, die ich mir leider vor einigen Jahren mit den üblichen Versprechungen und Sprüchen habe aufschwatzen lassen.

    Dabei kommen zwei wenig empfehlenswerte Finanzierungsinstrumente zusammen:


    a) Die allermeisten Bausparverträge lohnen sich für den Sparer nicht.

    b) Die allermeisten Riesterkonstruktionen lohnen sich für den Sparer nicht.


    Kurz: Dein Fehler war ganz am Anfang, nämlich die Unterschrift unter die Verträge.

    Im Netz wird das Thema Wohnriester gefühlt nur sehr oberflächlich behandelt.

    Riester ist kompliziert, Wohnriester ist superkompliziert.

    Aber gleich vorab zum Kern meiner Frage:

    Kann es sein, dass die Steuerlast bei Renteneintritt höher ist als die gesamte Förderung über die Vertragslaufzeit?

    Sprich, der ganze Riester-Bausparer ein Minusgeschäft ist?!

    Vorab erstmal: Sobald Du in Einkommensbereiche kommst, in denen es angeblich "Steuervorteile" gibt (und das geht schnell!), bekommst Du per saldo keine staatliche Förderung, also keine Zulagen mehr. Das wird zwar regelmäßig andersherum behauptet, das ist aber so.


    Warum? Jeder Riestersparer bekommt eine Grundzulage (und ggf. Kinderzulagen) und kann seine Sparrate von der Steuer absetzen. Bei den so erreichten Steuervorteilen werden die Zulagen aber gegengerechnet. Wenn Du etwa mit einer Sparrate von 2100 € im Jahr bei einem Steuersatz von 33% 700 € Steuervorteile bekämest, bekommst Du 175 € Zulage und nur noch 525 € Steuervorteile, also letztlich genauso viel, als ob Du überhaupt keine Zulage bekämest.


    Die Staatsbürokratie und auch die meisten Deutschen sind der nominalen Sichtweise streng verhaftet. Das findet auch in der gesamten Riesterei seinen Niederschlag, in dem Dir nämlich Deine Beiträge garantiert werden. Auch wenn Du Dein Geld 30 oder 40 Jahre zinslos ansparst, sind Dir Deine Beiträge garantiert. Toll!


    Daß Dein Steuersatz in der Rentenzeit höher ist als in der aktiven Zeit, ist nicht ausgeschlossen, ich halte das aber für unwahrscheinlich.

    Also: Nein, ein Minusgeschäft sollte Dein Riestervertrag nicht werden, solange Du Dich an die offizielle Nominalsichtweise hältst.

    Rahmenbedingungen:

    2 Riester-Bausparverträge (Bausparsumme: 25.000€ & 50.000€), abgeschlossen 2009 und 2013, mal mehr (>2100€) mal weniger (<2100€, teils 0€) und unterschiedlich bespart, aber beide mittlerweile zuteilungsreif.

    Wenn Du die Rendite der Bausparverträge nicht noch weiter sacken lassen willst, mußt Du zum Zeitpunkt der Zuteilungsreife bauen oder kaufen, also das Darlehen in Anspruch nehmen.


    Ist das bei Dir der Fall?


    Deine restliche Kalkulation kann ich nicht nachvollziehen, habe sie also übergangen. Wo siehst Du Deine Handlungsalternative?

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast du die eingesparten Zinsen in deiner Rechnung vergessen, oder?


    Durch die Verwendung von dem Riesterguthaben musst du einen geringeren Kredit aufnehmen und sparst so Zinsen. Wenn man fair ist dann gehören die eingesparten Zinsen ja auch zum Vorteil vom Riester.

    Also in meiner Berechnung der Gesamtförderung sind die Steuervorteile miteingerechnet.


    Es stimmt natürlich, dass die Gesamtförderung (ergo Riester) das einzuzahlende Kapital (jeweils 40% der Bausparsumme) nach oben geschraubt hat.

    Auf der anderen Seite hätte ich eine ganz andere Rendite, wenn ich meine eigenen Beiträge anderweitig investiert hätte und das Gesamtkapital dann von "extern" in meine Finanzierung eingebracht hätte.


    Der Darlehenszins ist mit Abschluss der Verträge ja schon festgeschrieben worden (-> aus heutiger Sicht ziemlich schlecht und damit in naher Zukunft unbrauchbar)

  • Achim Weiss: erstmal Danke für deine Einschätzung

    Kurz: Dein Fehler war ganz am Anfang, nämlich die Unterschrift unter die Verträge.

    Das weiß ich jetzt auch. Sonst würde ich das Thema nicht so aufgreifen.

    Zum Glück habe die Darlehen noch nicht genommen und kann somit aktuell noch von der Kante zurücktreten.

    Warum? Jeder Riestersparer bekommt eine Grundzulage (und ggf. Kinderzulagen) und kann seine Sparrate von der Steuer absetzen. Bei den so erreichten Steuervorteilen werden die Zulagen aber gegengerechnet. Wenn Du etwa mit einer Sparrate von 2100 € im Jahr bei einem Steuersatz von 33% 700 € Steuervorteile bekämest, bekommst Du 175 € Zulage und nur noch 525 € Steuervorteile, also letztlich genauso viel, als ob Du überhaupt keine Zulage bekämest.

    Ist mir bekannt und habe ich in den Berechnungen so berücksichtigt:

    Steuervorteil:

    Berechnung: Einzahlung + Zulage (max. jedoch 2100 €) * Grenzsteuersatz – Zulage
    (Bsp.: (1925€+175€)*35% = 735€-175€ = 560€ Steuervorteil)


    Also: Nein, ein Minusgeschäft sollte Dein Riestervertrag nicht werden, solange Du Dich an die offizielle Nominalsichtweise hältst.

    Ich steh eher auf die reale Abschlussrechnung und die gefällt mir aktuell überhaupt nicht.


    Wenn Du die Rendite der Bausparverträge nicht noch weiter sacken lassen willst, mußt Du zum Zeitpunkt der Zuteilungsreife bauen oder kaufen, also das Darlehen in Anspruch nehmen.


    Ist das bei Dir der Fall?

    Ich will bauen sobald ich das Go mit dem Grundstück bekomme. Im besten Fall wird das vermutlich 2026 werden. Das Jahr habe ich in meinen Berechnungen auch herangezogen.


    Deine restliche Kalkulation kann ich nicht nachvollziehen, habe sie also übergangen.

    Mir ist bewusst, dass die genannten Beträge zu Gesamtförderung und Steuerlast ohne Berechnungskontext nicht viel aussagen. Ich wollte damit nur verdeutlichen, dass die Differenz (Förderung-Steuerlast) an der ich mich störe nicht nur ein paar Kröten, sondern erhebliche Beträge sind.

    Und um sich bei der Berechnung nicht selbst in die Tasche zu lügen, muss man die Inflation ja immer mit einbeziehen. V.a. bei solchen Zeiträumen.


    Mit der Aufstellung darunter wollte ich nur meine Berechnungsparameter überprüfen. Denn wenn diese nicht stimmen, ist ja die gesamte Berechnung falsch und ich entscheide aufgrund falscher Daten.

    Wo siehst Du Deine Handlungsalternative?

    Nach derzeitigem Stand werde ich die Verträge sicher nicht weiter besparen und somit überzahlen (Beiträge sind sowieso schon runtergefahren), wobei ich mit der Bank noch abklären muss, ob es eine Mindestsparrate gibt, damit es nicht zu vertraglichen Schwierigkeiten kommt (für den Fall, dass ich die Verträge nicht kündige).


    Zudem scheidet für mich - Stand jetzt und wenn meine Berechnungen einigermaßen hinkommen - eigentlich die Nahme der Darlehen / Zuteilung samt Riester aus.


    Meine Optionen daher überschaubar:


    1. Bausparer ohne Riester nutzen (muss ich noch mit der Bank abklären, ob das geht); zumindest den großen mit einigermaßen brauchbarem Darlehenszins (2,9%).

    Der kleine hat einen Darlehenszins von rund 4,3%. Den kannst im momentanen Zinsumfeld in der Pfeife rauchen und bis zum St. Nimmerleinstag vor sich hingammeln lassen macht ja auch keinen Sinn (-> kündigen)


    2. Verträge komplett kündigen, Riesterförderung zurückzahlen und die Abschluss- sowie Opportunitätskosten als Lehrgeld betrachten

  • Bei der Ausgangsfrage vergleichst Du Äpfel mit Birnen, wenn Du die Zeitpunkte der Zahlungen außer acht lässt. Das sogenannte Wohnförderkonto bildet ab, dass Du am Tag der Auszahlung das Guthaben (und Darlehen) ungeschmälert ausgezahlt bekommst und nicht sofort versteuert wird (wie bei allen anderen Riester-Auszahlungen) sondern ab 67. Diesen Aufschub bezahlst Du mit 2 % Zinsen. Das ist ein moderater Zinssatz wenn nicht gerade Nullzinsphase ist. Wenn wir isoliert über "Versteuerung erst später erkauft mit 2 % Jahreszins" reden, klingt das doch gar nicht schlecht. Abgesehen von dem bescheuerten Namen und der Festsetzung des Zinses statt inflationsindexierung ist das Förderkonto eigentlich fast das Beste an der Konstruktion, den Regelungen und den konkreten Produkten.

  • Pantoffelheld

    Ok, ich glaube ich verstehe das Konstrukt Wohnriester wohl nicht auf dem Level wie du und dementsprechend auch deine Aussage nicht ganz.


    Genau um die Vergleichbarkeit der beiden Zahlungen einigermaßen zu ermöglichen, habe ich den Stand des Wohnförderkontos zum Zeitpunkt des letzten Beitrags und somit auch der letzten Förderung inflationsbereinigt. Den Zeitpunkt habe ich gewählt, da ja bis dahin auch alles andere (Beiträge, erhaltene Zulagen und Steuervorteile) der Inflation unterliegen.


    Ich habe jetzt aber einfach mal das ganze Wohnförderkonto ab Anlage (=Zeitpunkt des Darlehens?) inflationsbereinigt, indem ich die 2%-Verzinzung herausgenommen habe.

    Auch dann fahr ich ein Minus von ca. 2500€ ein. Ja, die Steuerstundung hat auch seine Vorteile, aber in nackten Zahlen scheint es ein Minusgeschäft zu sein.


    Es ist aber schon so, dass im Wohnförderkonto die jährlichen geförderten Beiträge (bis max. 2100€) geführt werden, oder?

    Und der Start-Stand ist die Summe der geförderten Beiträge bis man das Darlehen in Anspruch nimmt?

  • Ja, die Steuerstundung hat auch seine Vorteile, aber in nackten Zahlen scheint es ein Minusgeschäft zu sein.

    Kann es sein dass du die "Rente" welche du jetzt bekommst in deiner Rechnung unverzinst liegen lässt? Das wäre natürlich nicht so schlau. Du musst das Geld anlegen, zu mehr als die 2% die du bezahlst. Z.b. zu 5% in nem Aktien etf. Dann müsste es besser aussehen. M.E. sind die beiden Hauptnachteile am (Normalen) Riester:

    1. Schlechte Verzinsung in anspar- und Auszahlungsphase

    2. (Je nach Produkt) Schlechter Rentenfaktor


    Die beiden Punkte hast du m.W. mit Wohnriester nicht. Dafür die 2% Verzinsung und den (vermutlich "teuren") Bausparvertrag.




    Die Wohnriester Konditionen (Zulage, Versteuerung, 2% Verzinsung, Starstand, Wohnförderkonto usw.) habe ich ebenso wie du verstanden.

  • Wenn Du die Rendite der Bausparverträge nicht noch weiter sacken lassen willst, mußt Du zum Zeitpunkt der Zuteilungsreife bauen oder kaufen, also das Darlehen in Anspruch nehmen.


    Ist das bei Dir der Fall?

    Ich will bauen sobald ich das Go mit dem Grundstück bekomme. Im besten Fall wird das vermutlich 2026 werden. Das Jahr habe ich in meinen Berechnungen auch herangezogen.

    Ein Bausparvertrag ist meistens eine schlechte Anlage, wenn Du möglichst genau dann baust, wenn er zugeteilt wird. Damit hast Du das Optimum aus diesem Anlagetyp herausgeholt.


    Ein Bausparvertrag ist eine katastrophale Anlage, wenn Du nur zu Nullzinsen sparst (Opportunitätskosten!) und dann auf das Darlehen verzichtest.


    Du wirst also vermutlich gut daran tun, diese Bausparverträge bei Deinem Projekt einzusetzen.


    Verblüffenderweise habe ich noch nicht einmal auf der Seite einer Bausparkasse erfahren können, wie das mit den Riesterzulagen/den "Steuervorteilen" in der Darlehensphase funktioniert.

    Wo siehst Du Deine Handlungsalternative?

    Nach derzeitigem Stand werde ich die Verträge sicher nicht weiter besparen und somit überzahlen (Beiträge sind sowieso schon runtergefahren), wobei ich mit der Bank noch abklären muss, ob es eine Mindestsparrate gibt, damit es nicht zu vertraglichen Schwierigkeiten kommt (für den Fall, dass ich die Verträge nicht kündige).

    Das kostet Dich dann die Riesterzulage und die "Steuervorteile" für voraussichtlich zwei Jahre.


    Ich weiß nicht, wie sich die Riesterei in der Darlehensphase darstellt. Zumindest den einen Bausparvertrag mit 2,9% Darlehenszins könntest Du ja eventuell einsetzen. Ich könnte mir vorstellen, daß die Darlehensrückzahlung zulagenberechtigt ist (wobei natürlich parallel das Wohnriesterkonto ansteigt). Aber ich weiß es halt nicht und bin erstaunt, daß ich die Antwort auf diese Frage noch nicht einmal auf der Seite einer Bausparkasse gefunden habe.


    Hat hier vielleicht einer einen Wohnriester mit Bausparvertrag laufen, der das dann aus eigener Anschauung kennt?

  • Ich könnte mir vorstellen, daß die Darlehensrückzahlung zulagenberechtigt ist (wobei natürlich parallel das Wohnriesterkonto ansteigt).

    Ja. M.E. ist das so:

    Zitat

    Für das im Anschluss in Anspruch genommene Darlehen werden die Zulagen für die Tilgung der Darlehensschuld eingesetzt.

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  • Kann es sein dass du die "Rente" welche du jetzt bekommst in deiner Rechnung unverzinst liegen lässt? Das wäre natürlich nicht so schlau. Du musst das Geld anlegen, zu mehr als die 2% die du bezahlst. Z.b. zu 5% in nem Aktien etf.

    Die "Rente" in Form der Zulagen sind natürlich Teil der Sparbeiträge. Sie sind folglich in der Gesamtsumme des Bausparers und somit in der Immobilie gebunden / angelegt.


    Aber es stimmt, die "Rente" in Form der Steuervorteile ist real nicht Bestandteil des Bausparvertrages, da ich diese über die Einkommensteuererklärung direkt ausgezahlt bekomme.

    Und ja, da ich in naher Zukunft plane zu Bauen und somit jederzeit auf mein Kapital zugreifen können muss, habe ich den absoluten Großteil meines Gesamtkapitals auf dem Tagesgeldkonto liegen und nicht in einem ETF. Letzteres ist mir mangels ausreichendem Anlagehorizont zu riskant, auch wenn es sich in jüngerer Vergangenheit erheblich gelohnt hätte; Spekulation.

  • Ein Bausparvertrag ist eine katastrophale Anlage, wenn Du nur zu Nullzinsen sparst (Opportunitätskosten!) und dann auf das Darlehen verzichtest.


    Du wirst also vermutlich gut daran tun, diese Bausparverträge bei Deinem Projekt einzusetzen.

    Und leider war das auch so. Die Bausparer sind mit atemberaubenden 0.25% (klein) und 1% (groß) verzinst.


    Mir ist bewusst, dass der bisherige Verlauf der Geschichte vom Abschluss der Verträge über die Ansparung bis zur Zuteilungsreife absoluter Mist war. Und dafür muss ich definitiv bezahlen.


    Konkret geht es mir jetzt darum, ob ich mit meinen bisherigen Fehlern lebe, aber noch die Notbremse ziehe (die Opportunitätskosten sind zum jetzigen Zeitpunkt sowieso unumkehrbar angefallen).

    Oder mich noch weiter ins Verderben stürze (Darlehensnahme), aus dem ich bis zur Begleichung der Steuerschuld in der Pension nicht mehr rauskomme.


    Aus dem Bauch heraus hätte ich vor kurzem auch gesagt, dass der Bausparer mit Riester vielleicht nicht die rentabelste Anlage ist, aber zumindest einen kleinen Vorteil bringt.


    Meine konkreten Berechnungen allerdings haben mich da gewaltig geerdet, wenn ich wirklich unter'm Strich mehr draufzahle als ich Nutzen davon habe (realer Stand heute)

    Wie gesagt, die Berechnung berücksichtigt alle Zulagen und Steuervorteile sowohl in der Anspar- als auch der Darlehensphase. Und selbst bereinigt um den Mehrwert der Steuerstundung ergibt sich ein Minus. Die Steuerlast des Wohnförderkontos übertrifft in meinem konkreten Fall offensichtlich die gesamte Riester-Förderung erheblich.

    Bislang war mir überhaupt nicht bekannt, dass das überhaupt möglich ist.


    Den kleinen Vertrag mit einem Darlehenszins von 4,3% werde ich ziemlich sicher kündigen, da er schlichtweg nicht brauchbar ist. Bei dem würde ich ja sonst auch noch beim Darlehen draufzahlen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.


    Das kostet Dich dann die Riesterzulage und die "Steuervorteile" für voraussichtlich zwei Jahre.

    Nach meinem Verständnis ist das nicht so. Es ist doch egal, ob ich nun die Förderung (Zulagen und Steuervorteile) für meine Beiträge bekomme, mit denen ich den Vertrag über den Zuteilungsbetrag hinaus bespare oder dann für die Tilgung des Darlehens.

    Mit der Übersparung veringert sich ja auch das Darlehen und somit die Jahre potentieller Riesterförderung bis zur Volltilgung.


    Was isoliert das Thema Riesterförderung angeht, dürfte doch sogar eine möglichst späte Inanspruchnahme des Darlehens sogar lukrativer sein. Mein Einkommen und somit die Steuervorteile sind dann höher und das Wohnförderkonto startet später, womit die Zeit der Konto-Verzinsung geringer ist.

    Auf der anderen Seite entstehen natürlich wieder die Opportunitätskosten, wenn das Kapital bei derart lächerlicher Verzinsung länger vor sich hingammelt als notwenig.

  • Die "Rente" in Form der Zulagen sind natürlich Teil der Sparbeiträge. Sie sind folglich in der Gesamtsumme des Bausparers und somit in der Immobilie gebunden / angelegt.

    Das würde ich nicht unbedingt so sehen. Wenn du das Geld jetzt in deine Immobilie steckst, musst du anderes Geld nicht in die Immobilie stecken und kannst dieses dann anderweitig verwenden. Z.b. aktienetf oder aber (je nach Zinssatz) zusätzlich in die Immobilie und damit quasi zum Darlehenszinssatz "anlegen". Ich denke das hat Pantoffelheld auch gemeint: Geld das du jetzt bekommst (und dir damit Darlehnszins spart oder (über Bande) Rendite bringt ist mehr Wert als Geld dass du erst mit 67. (Oder noch später) bekommst.


    Und ja, da ich in naher Zukunft plane zu Bauen und somit jederzeit auf mein Kapital zugreifen können muss, habe ich den absoluten Großteil meines Gesamtkapitals auf dem Tagesgeldkonto liegen und nicht in einem ETF.

    Das Geld hatte ich nicht gemeint und hat ja m.e. auch nichts mit deinem Riester zu tun. Und dass dein Riester-Guthaben aktuell noch im (vermutlich) schlecht verzinsten Bausparvertrag liegt kannst du ja auch nicht ändern (außer auf Wohnriester zu verzichten), aber mit Immobilienkauf kommst du an dein riesterGeld und das Geld spart dir dann Zins bzw. bringt (über Bande) Rendite und diesen Punkt solltest du m.e. bei deiner Entscheidung berücksichtigen.

  • tb38

    Ah, jetzt ist der Groschen gefallen und glaube ich verstehe, auf was ihr rauswollt:

    Die Riesterförderung erhöht natürlich mein Eigenkapital, das ich in die Immobilienfinanzierung einbringen kann und erhalte dadurch einen besseren Zinssatz.


    Um das aber wirklich in harte Zahlen packen zu können, müsste ich meine Baufinanzierung durchkalkulieren lassen - einmal mit Eigentkapital inkl. Riesterförderung und einmal ohne.

    Die Zinsdifferenz, die dabei herauskommt, müsste man folglich dem Riester zugute kommen lassen.


    Jedoch kann man offensichtlich nur die Riesterförderung in der Ansparphase berücksichtigen.

    Zitat

    Bei einem Bausparvertrag gilt lediglich das angesparte Bausparguthaben als Eigenkapital, nicht jedoch das Bauspardarlehen.

    Baufinanzierung - was zählt als Eigenkapital?
    Blogbeitrag der Rheinhessen Sparkasse mit den wichtigsten Fakten zum Eigenkapital bei einer Baufinanzierung.
    blog.rheinhessen-sparkasse.de


    Stellt sich aber die Frage, ob die Riesterförderung in der Ansparphase i.H.v. ca. 7000€ bei einem Finanzierungsdarlehen von ca. 400.000 - 450.000€ so ins Gewicht fällt, dass sich der Darlehenszins überhaupt ändert.


    Die Riesterförderung in der Tilgungsphase kann andererseits für Sondertilgungen benutzt werden, was wiederum die Restschuld schmälert. Auch das könnte man dann mal mit Förderung und einmal ohne durchrechnen lassen.


    Ich habe aber auf der zitierten Seite noch eine richtig interessante Information gefunden:

    Zitat

    Das in diesen Riester-Produkten angesparte Guthaben kann dabei auf zweierlei Weise für die Finanzierung einer Immobilie eingesetzt werden: Entweder lässt man sich den betreffenden Betrag auszahlen oder das Guthaben wird in einen Riester-Bausparvertrag verschoben. Die Förderung in Form von staatlichen Zulagen bleibt dabei erhalten

    D.h. ja ich könnte bei Bedarf die Bausparverträge kündigen (wie bspw. den kleinen Vertrag mit unbrauchbarem Darlehenszins) und dabei neben meinen gezahlten Beiträgen auch noch die Riesterförderung behalten, solange die Summe wirklich in eine Baufinanzierung fließt.

  • [Wenn Du Deine Bausparverträge zwei Jahre lang nicht besparst] kostet Dich das dann die Riesterzulage und die "Steuervorteile" für voraussichtlich zwei Jahre.

    Nach meinem Verständnis ist das nicht so. Es ist doch egal, ob ich nun die Förderung (Zulagen und Steuervorteile) für meine Beiträge bekomme, mit denen ich den Vertrag über den Zuteilungsbetrag hinaus bespare oder dann für die Tilgung des Darlehens. Mit der Übersparung veringert sich ja auch das Darlehen und somit die Jahre potentieller Riesterförderung bis zur Volltilgung.

    Mal angenommen, Du planst ein Objekt zum Preis von einer halben Million. Dafür hast Du dann unglaublich viele Einzelentscheidungen zu treffen, von denen viele erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Ob es in diesem Umfeld ökonomisch ist, sich in staatliche Zuschüsse von maximal 2100 € pro Jahr zu verbeißen (also in insgesamt 4200 € Finanzvolumen als Basis für die Steuervorteile?)


    Solltest Du tatsächlich in Verhandlungen vor dem Abschluß einer Baufinanzierung stehen, sind Überlegungen, ob nun der Bausparvertrag komplett als "Eigenkapital" gilt oder nur das angesparte Bausparguthaben, letztlich sekundär. Finanzprodukteverkäufer von Banken pflegen ihren internen Vorgaben eine geradezu gesetzliche Bedeutung zuzumessen, was den Gegebenheiten natürlich nicht gerecht wird.


    Die Bank verlangt für ihr Darlehen den ersten Rang im Grundbuch. Das heißt: Wenn Du pleite gehst, hat die Bank den ersten Zugriff auf den Erlös der Zwangsversteigerung. Wenn der Erlös nicht reicht, fallen nachgeordnete Darlehensgeber (etwa Bausparkassen) hinten runter. Wieviel Eigenkapital Du tatsächlich hast (oder was als solches zählt), ist keine gesetzliche Größe, sondern eine interne Bewertung dieser speziellen Bank. Es ist keineswegs grundgesetzlich festgelegt, wie die Bank die Gegebenheiten des Darlehens bewerten muß, auch wenn der Bankmensch Dir gegenüber das anders behauptet.


    Für Dich zählt letztlich das Angebot der Bank und sonst nichts. Und wenn die Konkurrenz ein günstigeres Angebot macht, dann nimmst Du das Konkurrenzangebot.


    Sich in interne Eigenkapitalanrechnungsvorschriften zu verbeißen lohnt sich nicht.

  • Achim Weiss

    Du hast natürlich recht, dass wir hier von Peanuts im Kontext einer Gesamtfinanzierung sprechen.

    Wäre ich bereits in der konkreten Planung und würde schon Finanzierungsangebote vergleichen, hätte ich meine Bausparer sicherlich nicht derart hinterfragt.


    An diesem Punkt bin ich allerdings noch nicht und habe daher viel Zeit und Muße die Verträge zu zerlegen. Zudem möchte ich das Konstrukt Wohnriester möglichst umfassend verstehen.


    Im Endeffekt will ich einfach eine Lösung für mich finden, wie ich mit den beiden Verträgen zum jetzigen Zeitpunkt umgehen soll. Noch bin ich nicht in der Riester-Verpflichtung gebunden und könnte noch handeln.
    Meine Entscheidung möchte ich natürlich möglichst aufgrund objektiver Zahlen treffen.

    Müsste, sollte, normalerweise und Bauchgefühl geben mir keine belastbaren Antworten auf meine Optionen, wie ich mit meinen zwei Bausparern - auch unabhängig voneinander - umgehen soll:


    1. Vertrag behalten, Darlehen nehmen und samt Riesterförderung in die Gesamtfinanzierung einbringen. In der Rente dann die Steuerlast tragen.

    2. Vertrag behalten, Darlehen nehmen und ohne Riesterförderung in die Gesamtfinanzierung einbringen. Bisherige Riester-Förderung zurückzahlen.

    3. Vertrag kündigen und freiwerdendes Kapital in die Finanzierung einbringen. Bisherige Riester-Förderung zurückzahlen.