Vermögensteuer geht nicht - Wegzugsteuer aber doch?

  • Würden Immobilien und ETFs identisch besteuert, würde das so aussehen:

    Du kaufst eine Wohnung für 500.000€ und sparst damit (nach Abzug der Kosten für Instandhaltung) 3% pro Jahr an Kaltmiete, also 1250€ monatlich. Das ist deine "Ausschüttung".

    Wenn man das so rechnet, dann müsste man ja in Konsequenz auch die Miete in einer Mietwohnung steuerlich absetzen können.

    Man kann die eingesparte Miete bei einer selbstgenutzen Immobilir ja nicht einerseits als steuerlichen Vorteil gegenüber den Aktien werten und andererseits die tatsächliche Miete in einer Mietwohnung als Benachteiligung gegenüber einer Immobilie unberücksichtigt lassen.

    Oder?

  • Wenn man das so rechnet, dann müsste man ja in Konsequenz auch die Miete in einer Mietwohnung steuerlich absetzen können.

    Man kann die eingesparte Miete ja nicht einerseits als steuerlichen Vorteil gegenüber den Aktien werten und andererseits die Miete in einer Mietwohnung selbst als Benachteiligung gegenüber einer Immobilie unberücksichtigt lassen.

    Oder?

    Doch, das sind 2 paar Schuhe.

  • Doch, das sind 2 paar Schuhe.

    Wie lautet die Begründung?

    Wenn Miete einzusparen als Vorteil gilt, wieso gilt, Miete zahlen zu müssen, dann nicht als Nachteil?


    Siehe hierzu auch:

  • Wie lautet die Begründung?

    Wenn Miete einzusparen als Vorteil gilt, wieso gilt, Miete zahlen zu müssen, dann nicht als Nachteil?


    Siehe hierzu auch:

    Nein, Miete zahlen ist Konsum. (Ausnahmen bestätigen die Regel. Bspw. Jobwohnung) Miete einsparen ist eine Rendite.


    Wenn ein Kioskbesitzer Bier, Eis und Gemischtes verkauft, muss er den Ertrag versteuern. Den Konsum derselbigen kann ich höchstens absetzen, wenn ich das zur Ausübung meines Jobs benötige.


    Und wenn der Kioskbesitzer sich selbst mit Naschbonbons in größeren Mengen versorgt, muss er diese vermögenswirksame Leistung auch versteuern.

  • Wenn man das so rechnet, dann müsste man ja in Konsequenz auch die Miete in einer Mietwohnung steuerlich absetzen können.

    Man kann die eingesparte Miete bei einer selbstgenutzen Immobilir ja nicht einerseits als steuerlichen Vorteil gegenüber den Aktien werten und andererseits die tatsächliche Miete in einer Mietwohnung als Benachteiligung gegenüber einer Immobilie unberücksichtigt lassen.

    Oder?

    Verstehe das Argument nicht.

    Wenn ich eingesparte Miete besteuere, aber gezahlte absetzen kann, habe ich die Ungerechtigkeit ja in die andere Richtung.

    Ja, kann man so machen. Bring in Dein Beispiel bitte noch 2% Abschreibung und 4 % Zinsen die ich absetze. Ups, dann erhalte ich Steuern zurück?


    Aber ja, grundsätzlich ist das eine Subventionierung von selbstgenutzten Immobilien. Kann man gut oder schlecht finden. Ich finde es hat seine Berechtigung.

    Wenn deine Immobilie tatsächlich an Wert verliert, kann man diesen Verlust gerne einrechnen.

    Aber die Realität ist doch, dass Immobilien sogar an Wert gewonnen haben. Abschreibungen vornehmen und nachher steuerfrei sogar mit Wertzuwachs verkaufen ist auch so ein Auswuchs der Bevorteilung von Immobilien.


    Wenn du nach Abzug aller Kosten natürlich trotzdem teurer bist als eine *gleichwertige* Miete, hast du natürlich nichts gewonnen, was es zu versteuern gibt.


    Aber auch hier sind Aktien wieder voll im Nachteil.

    Wenn du einen Kredit zu 5% aufnimmst um damit 7% zu machen, zahlst du trotzdem Steuern auf die vollen 7% und nicht nur auf 2%.

    Nach Steuern hast du dann einen Verlust von etwa 0,1%.

    Nix mit Absetzen.


    Die Besteuerung von Aktien ist völlig kaputt, sowas würde kein Immobilienkäufer mit sich machen lassen.

    Du kannst wirklich reale Verluste einfahren und trotzdem Steuern zahlen.


  • Und wenn der Kioskbesitzer sich selbst mit Naschbonbons in größeren Mengen versorgt, muss er diese vermögenswirksame Leistung auch versteuern.


    Nur genau das gilt eben für Immobilien nicht. Da nimmt man es einfach steuerfrei mit.


    Da habe ich ja auch nichts gegen.

    Aber behandelt Aktien gefälligst gleichwertig.


    Wenn eingesparte Miete kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil ist, dann ist eine Dividende zum zahlen meiner Miete gefälligst gleichwertig zu betrachten.


    Und Inflationsausgleich ist kein Gewinn!

  • Der Kommentar war für KaffeOderTee


    Aber ja, ich bin total bei Dir - Aktien wie Immobilien behandeln. Aber wie vermietete und zum persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern 😉.

  • Damit machst du aber ein ganz anderes Fass auf, das viele andere Probleme schafft.


    Die Abschreibung bei vermieten Immobilien senkt die Steuerlast zu Beginn massiv. Wie soll das denn bei Aktien aussehen?


    Verkaufsgewinne bei Immobilien sind steuerfrei. Das macht bei Aktien keinen Sinn. Denn hier kann man nicht zwischen Kursgewinnen und Mietgewinnen unterscheiden. Zahlt ein Unternehmen keine Dividende, so wird die Dividende zu Kursgewinnen und dann ist alles steuerfrei?


    Versteuert man Aktien komplett mit dem persönlichen Steuersatz, wird der Steuersatz absurd hoch. Denn die Gewinne sind ja bereits beim Unternehmen versteuert worden.

    Das wäre ja, als müsste dein Mietshaus selbst auf die Gewinne Steuern zahlen und was dann übrig bleibt versteuerst du nochmal mit deinem Satz.


    Und wie behebst du die Ungleichheit des geldwerten Vorteils bei Eigennutzung?

  • Ich weiss nicht so genau worauf Du hinaus willst. Ich habe glaube ich schon geschrieben, dass Immobilien hier subventioniert werden. Soweit sind wir uns einig. Ich denke eine Anpassung hier ist nicht sinnvoll und nicht praktikabel. Es führt nur dazu, dass Immobilien nicht abbezahlt und/ oder einfach teurer werden.


    Die Kapitalertragssteuer ist eine Vereinfachung, die auch der Doppelbesteuerung Rechnung trägt. Kann man so machen.


    Die Inflation vor der Besteuerung abzuziehen, macht einfach wenig Sinn. Kann man auch machen, müsste dann aber entsprechend auch auf Bargeld, Schulden etc. übertragen werden.


    Und dann drehen wir uns irgendwann im Kreis und ich weiss ehrlich gesagt nicht mal genau worüber.

  • Liebe Forumsfreunde

    mir schwirrt nach den ganzen Kommentare jetzt erstmal der Kopf.


    Jeder Kommentar hier hat auf iegendeine Weise recht.

    Allerdings welchseln viele Freunde hier immer zu einem anderen Thema!


    Da ich weiß, wie schnell sachliche Erklärungen ellenlang werden versuche ich mich nur mit EINEM THEMA zu beschäftigen.


    Mir ging es darum dazustellen, wie erheblich eine sogenannten kleine Vermögenssteuer von "1 Prozentchen" sich auf die Rendite auswirkt weil diese eben NICHT vom Ertrag sonder von der SUBSTANZ berechnet wird.


    Wenn ich von den Mieten meiner vermieteten Immobilie Einkommensteuer zahle dann sind das rund 45% auf die EINNAHME abzüglich der Kosten.


    Wenn der Staat mehr Geld will könnte er diesen Spitzensatz leicht erhöhen.


    Wenn der Staat aber anstatt einer höheren Einkommensteuer eine Vermögenssteuer von 1% nehmen will, dann entspricht das einer Erhöhung der Steuer von 45% auf rund 75% die man am Ende von seiner Miete zahlt!!

    je nachdem wie das Verhältnis zwischen WERT der Immobilie und MIETEINNAHME ist.


    Diese Auswirkung bei "nur 1% Vermögenssteuer" wird eben in keiner Diskussionsrunde erwähnt, man spricht immer nur von dem kleinen 1 Prozent.


    Wenn schon höhere Besteuerung von MIETEINAHMEN dann bitte über die Einkommensteuer.

    Dss ist übersichtlicher, einfacher und schneller zu machen ohne Heerscharen von neuen Beamten (Siehe neue Grundsteuerberechnung)


    Viele Grüße McProfit