BU-Antrag zu teuer? Und nun?

  • Sie haben oben aber geschrieben: Eine gibt's [ausschließlich] nur bei uns.

    Ah, das war's, danke! Die Suche fand nur die drei anstößigen Buchstaben beim Staatsexamen, dort schien das aber nicht weiter zu stören. Die andere Kombi fand ich nicht auf Anhieb wegen des Leerzeichens. :D

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  • Ich zahle selbst 50% Zuschlag in meiner BU-Versicherung, allerdings nicht aus medizinischen Gründen, sondern wegen Auslandsaufenthalten und beruflicher Risiken.


    Ich zahle deutlich über 300 EUR pro Monat für ca. 4.000 EUR versicherte BU-Rente. Die Frage, ob ich auf die Versicherung verzichten könnte, hat sich mir nie gestellt. Denn wenn man die Versicherung braucht, aber nicht hat, sähe man sehr schnell ziemlich alt aus.


    Vielleicht einfach mal als Perspektive. Als leitender Angestellter, der Du bist, sind 175 EUR eigentlich kein Thema, oder?


    Von einer Kombination mit einer Basisrente würde ich dagegen dringend abraten. Risikoversicherung und Sparen sollte man m.E. streng trennen, erst recht nicht mit so etwas Unflexiblem wie einer Basisrente kombinieren.

  • Stimmt, eine Basisrente ist unflexibel. Nach Steuern beträgt der Mehrbeitrag gegenüber einer SBU meistens aber nur 30-40 EUR im Monat. Diese in Relation zur gesamten Sparrate geringe Summe unflexibler anzulegen sollte für die meisten erträglich sein.

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  • M.E. macht es mehr Sinn, den gesamten Beitrag für die BU-Versicherung auszugeben und lieber eine höhere BU-Rente zu versichern, als eine kleine Basisrente mit kleiner BUZ.


    Eine sinnvolle Kombination wäre m.E. eine BUZ mit einer Risikolebensversicherung. Das wären beides Risikoversicherungen und der Mehrbeitrag wäre minimal.


    Wenn man Steuern sparen möchte, würde ich eher über eine Nachzahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung nachdenken (zB für Schul- und Studienzeiten). Das spart genauso viel Steuern, bringt aber im Alter mehr Rente - und das Beste: im Falle der Erwerbsunfähigkeit zahlt die GRV dann ebenfalls eine höhere Rente (wenn die entsprechenden Pflichtversicherungszeiten erfüllt sind).

  • M.E. macht es mehr Sinn, den gesamten Beitrag für die BU-Versicherung auszugeben und lieber eine höhere BU-Rente zu versichern, als eine kleine Basisrente mit kleiner BUZ.

    Das ist ja kein Entweder / Oder. Bei dem o.g. Mehrbeitrag ist schon einkalkuliert, dass eine BUZ mit Basisrente aufgrund der höheren Versteuerung im Leistungsfall (siehe unsere Seite "Muss ich für meine Berufsunfähigkeitsrente Steuern zahlen?") je nach Rentenhöhe 20-25% höher ausfallen muss als eine SBU.

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  • Eine sinnvolle Kombination wäre m.E. eine BUZ mit einer Risikolebensversicherung. Das wären beides Risikoversicherungen und der Mehrbeitrag wäre minimal.

    Früher gab's das noch ab und zu. Inzwischen ist diese Kombination eine aussterbende Art.

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  • Wenn man Steuern sparen möchte, würde ich eher über eine Nachzahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung nachdenken (zB für Schul- und Studienzeiten). Das spart genauso viel Steuern, bringt aber im Alter mehr Rente - und das Beste: im Falle der Erwerbsunfähigkeit zahlt die GRV dann ebenfalls eine höhere Rente (wenn die entsprechenden Pflichtversicherungszeiten erfüllt sind).

    Die (hohen) Anforderungen an eine Erwerbsunfähigkeitsrente und die geringen Leistungen sind Ihnen vermutlich bewusst. Nur dass nicht der Eindruck entsteht, man könne damit die Notwendigkeit einer BU reduzieren.

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  • Eine Basisrente mit BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) wird vielfach pauschal verteufelt.

    ... und das vermutlich zu Recht.


    Ich hätte den Begriff "verteufeln" nicht gewählt, das ist nicht mein Vokabular. Ich hätte aber deutlich gemacht, daß eine Rürup-Rente regelmäßig ein ungünstiges Sparvehikel ist, trotz der tollen "Steuervorteile", mit denen man die Deutschen ködert.

    Im Blick ist dabei meistens die „breite Masse“, nicht "Gutverdiener", die 2024 schon ab 66.761 EUR im Spitzensteuersatz verdienen. Die steuerlichen Effekte sind nicht ohne und kompensieren die im Vergleich zu einem ETF Sparplan selbstverständlich höheren Kosten einer Basisrente.

    Das tun sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Aber wenn der Begriff "Steuervorteile" ins Spiel kommt, setzt beim Deutschen üblicherweise das Denkvermögen aus. Dabei ist der größte Teil des Steuervorteil eine schlichte Steuerstundung. Wer in seiner aktiven Zeit so ein richtiger Besserverdiener war, hat im Ruhestand gemeinhin ein ordentliches Einkommen zu erwarten - mit nicht viel geringerem Steuersatz. Ein um 10% geringerer Steuersatz dürfte realistisch sein. Mehr vermutlich nicht.


    Auf seiner Seite schreibt Dr. Schlemann:

    Zitat

    Besserverdiener“ sollten sich über alle Vorteile und Nachteile der Kombination von Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge / Basisrente und die steuerlichen Details genau informieren.

    Auf der Originalseite ist das Wort "Vorteile" ein Link, das Wort "Nachteile" zwar auch, der zweite Link funktioniert aber nicht.


    Klickt man auf "Vorteile", kommt unter anderem dieser Text:

    Zitat

    Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zu BU und Altersvorsorge bei Kombination mit einer Basisrente (s.o.). Durch den Steuervorteil erhöht sich die Rendite der kombinierten Altersvorsorge bei einer Fondsperformance vor Fondskosten (z.B. 0,2% bei ETFs) von 6% im obigen Beispiel auf 7,26% nach Kosten und nach Steuern. Ein Depot müsste vor Steuern und vor Kosten eine Rendite von ca. 11,42% erzielen, um damit mithalten zu können. Das wäre allenfalls mit einer sehr riskanten Anlage zu schaffen.

    Stimmt. Das ist aber irrelevant. Nette Manipulation des Lesers.


    Freilich bräuchte man für einen eigenen ETF-Sparplan (A), dessen Beiträge aus versteuertem Geld bezahlt werden, eine bedeutend höhere Rendite als für den gleichen ETF-Sparplan (B), dessen Beiträge man im Rahmen einer BUZ von der Steuer absetzen kann, wenn man das gleiche Endkapital erreichen müßte.

    Das muß man ja aber auch nicht. Für das gleiche Nettoergebnis bei der Auszahlung braucht man beim Sparplan A deutlich weniger Kapital als beim Sparplan B.

    Angenommen, man würde für beide Sparpläne die gleichen Beiträge aufwenden, dann hätte man bei gleicher Rendite zu Beginn der Leistungsphase im Sparplan A bedeutend weniger Kapital ls im Sparplan B, weil durch die steuerliche Absetzbarkeit netto viel mehr Geld in den Sparplan B geflossen ist. Das ist unbestritten. Trotzdem ist der Sparer mit Sparplan A vermutlich besser dran als der BUZ-Sparer mit Sparplan B.


    Warum denn?


    Der Sparer mit Sparplan A versteuert nur einen kleinen Teil der Auszahlung, wohingegen der BUZ-Sparer mit Sparplan B fast die komplette Auszahlung versteuert. Vor allem aber: Sparer A ist frei, mit seinem Geld zu tun und zu lassen, was er möchte. Eine Kapitalauszahlung ist möglich, der lang ersehnte Camper kann gekauft werden, mit dem die Neu-Rentner durch Europa reisen wollen. Stirbt er jung, freuen sich die Erben (oder die Ehefrau ist froh über das Restkapital).


    Sparer B aber muß sein Kapital zwangsverrenten, und zwar in der ungünstigen und wenig rentablen Art und Weise, die von Rürup-Renten sattsam bekannt ist. Die Rentenfaktoren von Rürup- und Riesterrenten sind notorisch gering. Die Versicherungen rechnen zur Sicherheit mit absurd hoher Lebenserwartung. Stirbt Sparer B jung, schauen die Erben in die Röhre. Ich habe keine Ahnung, ob bei einer solchen Riester-Rürup-Rente ein Hinterbliebenenschutz besteht (oder optional dazugebucht werden kann). Wenn das der Fall sein sollte, wird die Versicherung sich diese Option vermutlich gut bezahlen lassen.


    Sparer B wird über die Laufzeit vermutlich nicht nur den Renditevorteil durch die Steuerstundung zurückzahlen, sondern auf die vermutlich 20 Jahre der Rentenzahlung durch Minderrendite viel Boden gegenüber Sparer A verlieren.


    Eine Riester-Rürup-Rente ist fast immer ein Schuß in den Ofen, unabhängig davon, ob sie als Einzelvertrag daherkommt oder im Gewande einer Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Nicht ohne Grund sieht die Bundesregierung nach 20 Jahren deutlichen Reformbedarf.

  • Keine Kombiverträge ! Ausnahme ist die aus versicherungstechnischen Gründen oftmals angebotene Risikolebensversicherung mit BU…

    Auch das sollte getrennt werdenVersicherungsbedarf Hinterbliebenenversorgung vs. BU absicherungen.

    RLV+BU war früher alternativlos

    Nun gibt es genug gute SBUs

  • Aber wenn der Begriff "Steuervorteile" ins Spiel kommt, setzt beim Deutschen üblicherweise das Denkvermögen aus.

    Das stimmt grundsätzlich. Einer meiner Standardsprüche: Bei Gutverdienern ist der Steuerspartrieb häufig ausgeprägter als der "zwischen 5 und 7"ualtrieb. ^^


    Das ändert aber nichts an der steuerlichen Gegebenheiten, die man sinnvollerweise nüchtern zusammen mit jemand analysiert, der davon etwas versteht.

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  • Dabei ist der größte Teil des Steuervorteil eine schlichte Steuerstundung. Wer in seiner aktiven Zeit so ein richtiger Besserverdiener war, hat im Ruhestand gemeinhin ein ordentliches Einkommen zu erwarten - mit nicht viel geringerem Steuersatz. Ein um 10% geringerer Steuersatz dürfte realistisch sein. Mehr vermutlich nicht.

    Da bin ich grundsätzlich bei Ihnen. Aber auch eine Stundung von 44,31% (inkl. SoliZ) über 37 Jahre hat einen enormen positiven Effekt! Am Ende muss man dann natürlich wieder die gezahlte Steuer ab 67 abziehen. Ein Renter mit 50 TEUR Jahreseinkommen (also deutlich über der Durchschnittsrente von 1.543 EUR) hat einen Durchschnittssteuersatz von 21,81% und eine Grenzbelastung von 35,92%, siehe https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml.

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  • Auf der Originalseite ist das Wort "Vorteile" ein Link, das Wort "Nachteile" zwar auch, der zweite Link funktioniert aber nicht.

    Danke für den Hinweis! Sollte jetzt korrigiert sein. :)

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  • Der Sparer mit Sparplan A versteuert nur einen kleinen Teil der Auszahlung, wohingegen der BUZ-Sparer mit Sparplan B fast die komplette Auszahlung versteuert.

    Völlig richtig, das ist bei der Kalkulation aber natürlich berücksichtigt. Das ist keine Zauberei. Der große "Renditehebel" sind die geringeren Aufwendungen für die steuerlich absetzbare BU!

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  • Sparer B aber muß sein Kapital zwangsverrenten, und zwar in der ungünstigen und wenig rentablen Art und Weise, die von Rürup-Renten sattsam bekannt ist.

    Völlig richtig. Es geht dabei jedoch um einen sehr überschaubaren Betrag. Wenn man den Netto-Mehrbeitrag gegenüber einer SBU zugrunde legt sind das im Beispiel auf der Website monatlich ganze 36 EUR. Oh je, oh je, so viel Geld völlig unflexibel mit hoher Rendite angelegt. :)


    Dann sollte man auch tunlichst jede Einzahlung in die gesetzliche Rente vermeiden, die ja auch nicht viel anders gestrickt ist als eine Rürup-Rente. Klar, für manche ist es schöner, Geld ab 67 völlig frei verjubeln zu können. Wer allerdings lebenslange Ausgaben hat freut sich vielleicht auch über einen (kleinen) Betrag an regelmäßigen monatlichen Einkünften.

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  • Die Rentenfaktoren von Rürup- und Riesterrenten sind notorisch gering. Die Versicherungen rechnen zur Sicherheit mit absurd hoher Lebenserwartung.

    Auch richtig, ist bei der Kalkulation aber natürlich ebenfalls berücksichtigt. Gerechnet haben wir mit einer Rentengarantiezeit von 25 Jahren. Das heißt entweder der Versicherte bekommt 25 Jahresrenten oder berechtigte Angehörige wenn er früher stirbt. Das ist dann meistens nur noch der Ehepartner, den man aus diesem Grund geschickterweise etwas jünger wählt. :) Fairerweise muss man auch dazu sagen, dass sich die Rendite erhöht wenn man älter wird als 92. Das werden bislang nicht so viele, könnte sich in den nächsten 62 Jahren aufgrund von Fortschritten der Medizin aber deutlich verändern.

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  • Stirbt Sparer B jung, schauen die Erben in die Röhre. Ich habe keine Ahnung, ob bei einer solchen Riester-Rürup-Rente ein Hinterbliebenenschutz besteht (oder optional dazugebucht werden kann). Wenn das der Fall sein sollte, wird die Versicherung sich diese Option vermutlich gut bezahlen lassen.

    Steht auch auf unserer von Ihnen dankenswerterweise verlinkten Seite. Eine Rürup-Rente ist nur sehr eingeschränkt vererbbar an Ehegatten (siehe meine vorherige Bemerkung) und kindergeldberechtigte Kinder - aus dem Alter sind Kinder dann meistens raus. Mehrkosten entstehen dadurch nicht - das ist keine kostenpflichtige Zusatzausstattung.


    Die "Last" der eingeschränkten Vererbbarkeit bezieht sich bei einer BUZ jedoch auch wieder nur auf den Mehrbeitrag gegenüber einer SBU von im Beispiel gerade einmal 36 EUR im Monat nach Steuern.

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  • Sparer B wird über die Laufzeit vermutlich nicht nur den Renditevorteil durch die Steuerstundung zurückzahlen, sondern auf die vermutlich 20 Jahre der Rentenzahlung durch Minderrendite viel Boden gegenüber Sparer A verlieren.

    Ohne Ihnen als sehr geschätzem Forumskollegen zu nahe treten zu wollen ist das genau ein Problem in der Diskussion, dass mehr vermutet als gerechnet wird. :)


    Mir war ja durchaus bewusst, dass ich mit dem Hinweis, dass eine BUZ nicht nur Nachteile sondern auch Vorteile hat, sozusagen in ein Wespennest steche. Ich rede auch nicht pauschal einer BUZ das Wort, Vorteile und Nachteile muss jeder für sich nach sauberer Kalkulation abwägen. Dazu wäre es aber hilfreich, alle Pros und Cons nüchtern zu bewerten und nicht pauschal das "Dagegen" Schild von Uli Stein hochzuhalten. :)

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  • Eine Riester-Rürup-Rente ist fast immer ein Schuß in den Ofen, unabhängig davon, ob sie als Einzelvertrag daherkommt oder im Gewande einer Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Die Kombination mit der BU verändert die Kalkulation nachhaltig durch die unbestreitbare steuerliche Absetzbarkeit eines ansonsten "verlorenen" Risikobeitrags, auch wenn die BU Rente dann aufgrund der höheren Steuerlast im BU Fall 20-25% (je nach Höhe) höher angesetzt werden muss.

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  • Nicht ohne Grund sieht die Bundesregierung nach 20 Jahren deutlichen Reformbedarf.

    Das bezieht sich glaube ich primär auf die Riester-Rente, oder? Die Basisrente oder Rürup-Rente wurde ja gerade noch durch das Wachstumschancengesetz attraktiver gemacht.

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