BU-Antrag zu teuer? Und nun?

  • Wow! Allein von Ihnen 10 Antworten auf ein einziges Posting von mir!

    Das macht das Antworten etwas schwierig. Viel Bastelei beim Zitat. :(

    1 Antwort auf 1 Posting ist erheblich leichter handzuhaben.

    Wenn der Begriff "Steuervorteile" ins Spiel kommt, setzt beim Deutschen üblicherweise das Denkvermögen aus.

    Das stimmt grundsätzlich. Einer meiner Standardsprüche: Bei Gutverdienern ist der Steuerspartrieb häufig ausgeprägter als der [Geschlechts]trieb. ^^

    Das ändert aber nichts an der steuerlichen Gegebenheiten, die man sinnvollerweise nüchtern zusammen mit jemand analysiert, der davon etwas versteht.

    Ich lasse mir gern etwas von Leuten erklären, die mehr von der Sache verstehen als ich. Allerdings bin ich bekanntlich ein Zahlenmensch, lasse mich also von nichts leichter überzeugen als von einer nachvollziehbaren Kalkulation. Nur wenn mir einer lediglich mit dem Ergebnis kommt, bin ich meistens skeptisch.

    Davon abgesehen ist diese Analyse komplex - und sie bezieht sich auf die Zukunft, was mit der üblichen Prognoseunsicherheit einhergeht.

    Dabei ist der größte Teil des Steuervorteil eine schlichte Steuerstundung. Wer in seiner aktiven Zeit so ein richtiger Besserverdiener war, hat im Ruhestand gemeinhin ein ordentliches Einkommen zu erwarten - mit nicht viel geringerem Steuersatz. Ein um 10% geringerer Steuersatz dürfte realistisch sein. Mehr vermutlich nicht.

    Da bin ich grundsätzlich bei Ihnen. Aber auch eine Stundung von 44,31% (inkl. SoliZ) über 37 Jahre hat einen enormen positiven Effekt! Am Ende muss man dann natürlich wieder die gezahlte Steuer ab 67 abziehen. Ein Rentner mit 50 TEUR Jahreseinkommen (also deutlich über der Durchschnittsrente von 1.543 EUR) hat einen Durchschnittssteuersatz von 21,81% und eine Grenzbelastung von 35,92%, siehe https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml.

    Diese Rechnung stimmt nicht. Der BMF-Rechner geht nicht vom Jahreseinkommen aus, sondern vom zu versteuernden Einkommen. Ein Rentner mit 50 T€ Renten-Jahreseinkommen könnte ein zu versteuerndes Einkommen von Anfang 30 T€ haben, davon einen Durchschnittsteuersatz von um die 16% (der im Rahmen dieser Diskussion allerdings irrelevant ist) und einen Grenzsteuersatz um die 30%. Ok, keine 10% weniger als in der aktiven Zeit, sondern 15%. Dennoch ist diese Minderung nicht die Welt, auch im Ruhestand zahlt dieser gut betuchte Rentner nennenswert Steuern (Was meines Erachtens auch in Ordnung ist).

    Der große "Renditehebel" sind die geringeren Aufwendungen für die steuerlich absetzbare BU!

    Das kommt so auf Ihrer Seite aber nicht heraus.

    Man müßte das genauer nachrechnen. Selbst dann bleibt ein entscheidender Unterschied zwischen beiden, der in üblichen Darstellungen völlig unter den Tisch fällt:

    Sparer A ist in seiner Rentenversicherung gefangen und bis ins Detail dem Versicherer unterworfen, wohingegen Sparer B frei ist in der Disposition seines Vermögens.

    Es ist bekannt, daß die Verrentung eines Vermögens durch einen Versicherer eine äußerst renditeschwache Angelegenheit ist. Das kostet den Sparer A gegenüber dem freien Sparer B eine Menge Geld, und das darf in der Gesamtschau nicht unter den Tisch fallen.

    Es geht dabei jedoch um einen sehr überschaubaren Betrag. Wenn man den Netto-Mehrbeitrag gegenüber einer SBU zugrunde legt sind das im Beispiel auf der Website monatlich ganze 36 EUR. Oh je, oh je, so viel Geld völlig unflexibel mit hoher Rendite angelegt. :)

    Wo haben Sie nun diese 36 € her? Ich kann Ihnen hier nicht mehr ganz folgen.

    Dann sollte man auch tunlichst jede Einzahlung in die gesetzliche Rente vermeiden, die ja auch nicht viel anders gestrickt ist als eine Rürup-Rente. Klar, für manche ist es schöner, Geld ab 67 völlig frei verjubeln zu können. Wer allerdings lebenslange Ausgaben hat freut sich vielleicht auch über einen (kleinen) Betrag an regelmäßigen monatlichen Einkünften.

    Aktuell ist die gesetzliche Rente entscheidend besser als jede Rürup-Rente, die mir hier im Forum bisher untergekommen ist. Ich bin da vorsichtig, weil ich keinen Marktüberblick habe und somit nicht ausschließen kann, daß es dort draußen eine Super-Rürup-Rente gibt.

    Der Vergleich zwischen einer Versicherungslösung und der gesetzlichen Rente ist in einer Art unfair: Keine seriös kalkulierende Versicherungsgesellschaft kann derart das Füllhorn öffnen, wie es jede Bundesregierung aus politischen Gründen tut. Das kann dem Rentner aber egal sein. Der vergleicht einfach nur die Renten, die er bei gleicher Einzahlung von der einen oder der anderen Seite bekäme. Es hat seinen guten Grund, daß der Staat freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rente so streng begrenzt. Würde dieser Kanal geöffnet, könnte sich der Staat vor freiwilligen Einzahlungen vermutlich nicht retten, die zwar momentan Geld brächten, aber halt auch Ansprüche entstehen ließen.

    Vom "Verjubeln" war übrigens nicht die Rede, wobei selbst das ein Zeichen von Freiheit ist, die durchaus etwas wert ist, nicht nur monetär. Sparer A ist beispielsweise auch frei in der Wahl seines Anlagemediums. Er könnte beispielsweise sein Geld weiterhin in seinen Aktien-ETFs angelegt sein lassen, wie er es sein Lebtag lang getan hat. Ich weiß nicht, ob es Rürup-Renten gibt, die auch in der Auszahlungsphase in Aktien investiert bleiben. Wissen Sie das?

    Ohne Ihnen als sehr geschätzem Forumskollegen zu nahe treten zu wollen ist das genau ein Problem in der Diskussion, dass mehr vermutet als gerechnet wird. :)

    Helfen Sie mir mal vom Schlauch: Wo genau finde ich nun diese von Ihnen schon mehrfach angesprochene Kalkulation? Ich war offensichtlich zu doof, sie zu finden.

    Wenn Sie hier im Forum den tiefen Link nicht nennen dürfen, könnten Sie mir die genaue Fundstelle eventuell per "Konversation" mitteilen (woraufhin ich diese Stelle dann legalerweise nennen dürfte) oder Sie geben einen passenden Suchstring an, anhand dessen jeder die Stelle auf Ihrer Seite finden könnte.

    Wäre das nicht schön für alle, wenn ich mit meine Peilung falsch läge und Ihre Rechnung mit den Steuervorteilen tatsächlich letztlich besser wäre? Jeder Steuersparer würde sich dadurch bestätigt sehen.

    Ohne Ihnen als sehr geschätzem Forumskollegen zu nahe treten zu wollen ist das genau ein Problem in der Diskussion, dass mehr vermutet als gerechnet wird. :)

    Mir war ja durchaus bewusst, dass ich mit dem Hinweis, dass eine BUZ nicht nur Nachteile sondern auch Vorteile hat, sozusagen in ein Wespennest steche. Ich rede auch nicht pauschal einer BUZ das Wort, Vorteile und Nachteile muss jeder für sich nach sauberer Kalkulation abwägen. Dazu wäre es aber hilfreich, alle Pros und Cons nüchtern zu bewerten und nicht pauschal das "Dagegen" Schild von Uli Stein hochzuhalten. :)

    Ja, ja, das schon. Aber eine richtig schöne Kalkulation würde die Diskussion sicherlich versachlichen, wenngleich eine Kalkulation über eine so lange Zeit sicherlich auch ihre Unschärfen hätte. Aber dafür müßte die Kalkulation halt erstmal offenliegen.

    Die Kombination mit der BU verändert die Kalkulation nachhaltig durch die unbestreitbare steuerliche Absetzbarkeit eines ansonsten "verlorenen" Risikobeitrags, auch wenn die BU Rente dann aufgrund der höheren Steuerlast im BU Fall 20-25% (je nach Höhe) höher angesetzt werden muss.

    Das weiß ich nicht im Detail. Eine SBU zählt grundsätzlich zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben, in der Regel fällt sie aber unter den Tisch, weil die Krankenversicherungsbeiträge den Posten bereits überfüllt haben. Offensichtlich wird eine BUZ steuerlich anders berechnet, wenn die unter die Vorsorgeleistungen fällt, gibt es dort zwar auch einen Deckel, der ist aber etlich höher. Damit würde der Risikobeitrag (immerhin vermutlich auch etwas Dreistelliges im Monat) steuerlich absetzbar. Das ist unbestreitbar ein Vorteil (ohne später folgendem Nachteil).

    Aber das sehe ich ja dann, wenn ich Ihre Kalkulation gefunden habe.

    Die Basisrente oder Rürup-Rente wurde ja gerade noch durch das Wachstumschancengesetz attraktiver gemacht.

    Ein bißchen. Nicht durchschlagend. Das müssen Sie übrigens auch noch auf Ihrer Seite nachführen, wo noch die alte Regelung steht:

    Zitat

    Der zu versteuernde Anteil steigt bei späterem Rentenbeginn jährlich und beträgt 2024 84% und ab 2040 100%.

  • Zurück zum Thread-Ersteller: Ich kann meine Erfahrung teilen. Ich habe mich von beiden dir bekannten Unternehmen beraten lassen. Bei dem einen kamen die dir bekannten Ergebnisse raus und bei dem anderen glücklicherweise zwei gute Anbieter, die mich ohne Risikozuschlag versichert hätten. Ich will dem einen Berater nichts unterstellen, aber ich habe gehört, dass die Risikozuschläge auch provisionsrelevant sind. Vielleicht wird deswegen nicht die Extrameile gegangen. Umso bemerkenswerter fand ich den Berater von Dr.S, der wirklich alles unternommen hat, um einen Risikoaufschlag zu vermeiden.

  • Ein bißchen. Nicht durchschlagend. Das müssen Sie übrigens auch noch auf Ihrer Seite nachführen, wo noch die alte Regelung steht:

    Danke für Ihren Hinweis. Bitte trennen: Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge und Versteuerung der Rente.

    Die steuerliche Absetzbarkeit wurde verbessert, deshalb steht oben und mittendrin:

    Neu: Seit 2023 ist eine Basisrente zu 100% steuerlich absetzbar! (nach dem am 20.12.2022 verkündeten Jahressteuergesetz 2022).


    Zitat aus dem Jahressteuergesetz: "vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023, § 10 Absatz 3 EStG"

    An der Versteuerung der Rente in "Kohorten" mit 84% in 2024, steigend auf 100% im Jahr 2040 wurde m.E. nichts geändert. Das wäre ja auch eine Verschlechterung wenn das jetzt schon 100% wären. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Aber eine richtig schöne Kalkulation würde die Diskussion sicherlich versachlichen, wenngleich eine Kalkulation über eine so lange Zeit sicherlich auch ihre Unschärfen hätte. Aber dafür müßte die Kalkulation halt erstmal offenliegen.

    Finde ich eine gute Idee und ein völlig berechtigtes Anliegen. Ich hab schon überlegt, dazu mal einen eigenen Thread zu eröffnen. Gleichzeitig bin ich etwas hin und her gerissen, weil in der Excel Tabelle, mit der wir das ganze in der Kundenberatung durchgehen, schon sehr viel Know-How und Komplexität stecken. Das erklären wir in der Beratung dichtgedrängt in gut 30 Minuten. Das sprengt etwas den Rahmen der Schreiberei in einem Thread.

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  • 1 Antwort auf 1 Posting ist erheblich leichter handzuhaben.

    Ich habe extra versucht jeden Gedanken separat abzuhandeln, weil ich dachte, dass man dann einfacher antworten kann. Gibt hier außerdem mehr Gummipunkte - ich bin ja noch kein Finanzgenie. :D

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  • Der BMF-Rechner geht nicht vom Jahreseinkommen aus, sondern vom zu versteuernden Einkommen.

    Korrekt, da war ich ungenau, sorry. Heißt aber doch nur, dass der Steuersatz und damit der Steuernachteil als Rentner noch geringer ausfällt. :)

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  • Es ist bekannt, ...

    Bei so einer Intro wittere ich meistens mangelnde Fakten. :)

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  • Offensichtlich wird eine BUZ steuerlich anders berechnet

    Genau, Sonderausgabenabzug gem. §10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG.

    Allerdings darf der Beitrag zu einer Basisrente wie auf unserer Website beschrieben gem. § 10 Abs. 3 S. 1 EStG den auf ganze Euro aufgerundeten Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung „West“ (2024: 24,7% von 111.600 EUR) nicht überschreiten. Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag.

    Daraus ergeben sich 2024 folgende Höchstbeiträge:

    • 27.565,20 EUR für Singles
    • 55.130,40 EUR für zusammenveranlagte Ehepartner

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu Versorgungswerken werden davon abgezogen.

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  • Umso bemerkenswerter fand ich den Berater von Dr.S, der wirklich alles unternommen hat, um einen Risikoaufschlag zu vermeiden.

    Oh, dieses tolle Feedback hätte ich im Klärungseifer zur Basisrente fast übersehen. Vielen Dank, das freut mich SEHR zu hören. :love: :love: :love:

    Es ist richtig, dass Risikozuschläge i.d.R. auch verprovisioniert werden. Dennoch würde es mich wundern, wenn andere Kollegen diese deshalb sehenden Auges in Kauf nehmen. Es besteht ja immer das Risiko, dass der Kunde ganz abspringt und - so wie der Threadersteller - ggf. gar keine vermeintlich "teure" BU möchte.

    Tatsächlich ist der virtuose Umgang mit Gesundheitsfragen und Risikovoranfragen einer der komplexesten und aufwendigsten Bereiche in der Ausbildung unserer Berater. Da kann es z.B. schon gut sein, dass wir mit juristischer Spitzfindigkeit und Unterstützung unserer Gesellschaftsärztin in der Formulierung von Antrags- und Gesundheitsfragen verschiedener Anbieter noch ein (legales!) Schlupfloch oder eine passende Sonderaktion finden, die andere vielleicht nicht entdecken. :)

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  • Das Wachstumschancengesetz hat (wie fast alle Gesetze) einen Wust von Veränderungen gebracht. Bitte als Nicht-Jurist nicht reinschauen!

    Soweit ich das verstanden habe, bringt es für die Rente zwei Änderungen:

    a) Sprung auf Vollanrechnung der Beiträge

    b) Streckung der Anrechnungsstaffel der Renten; früher 1% pro Jahr mehr ab 2021, jetzt, ab 2023 nurmehr 0,5% mehr pro Jahr, daher Erreichen der 100% nicht mehr 2040, sondern 2058.

    An der Versteuerung der Rente in "Kohorten" mit 84% in 2024, steigend auf 100% im Jahr 2040 wurde m.E. nichts geändert.

    Vielleicht ja doch?

  • Streckung der Anrechnungsstaffel der Renten

    Stimmt, hatte ich übersehen - danke, ist auf der Website schon direkt geändert! :)

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  • Achim Weiss : Die 36€ kommen hier vor:

    Berufsunfähigkeitsversicherung Konfiguration: Bitte richtig!

    (untere Hälfte ab: Die Kombination von Berufsunfähigkeitsversicherung und Basisrente als „BUZ“)

    Jetzt habe ich es begriffen. Ok, ich dachte, man bräuchte für die Kalkulation eine lange Reihe, die braucht man aber wohl nicht.

    Ich nehme die Zahlen von der oben verlinkten Seite.

    Der Kunde ist ein 30jähriger Assistenzarzt mit 62 T€ Jahreseinkommen (natürlich nicht zuzüglich Kirchensteuer und Soli). Der möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben.

    Ihm liegen zwei Angebote auf dem Tisch:

    - eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) über 3000 € zu 140 €/m

    - eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit angeklebter Basisrente (BUZ) über 3750 € zu 320 €/m

    Der Leistungsumfang der Berufsunfähigkeitsversicherungen ist vergleichbar.

    Die SBU kann er prinzipiell von der Steuer absetzen, faktisch aber nicht. Also zahlt er dafür pro Monat netto 140 €.

    Die BUZ kann er hingegen voll von der Steuer absetzen, also beträgt sein Nettoaufwand etwa 185 € (an dieser Stelle kommen ggf. Soli und Kirchensteuer zum Tragen).

    Die BUZ kostest also (bei gleichem Leistungsumfang) gerade mal 45 € mehr. Dafür bekommt er eine Basis-Versicherung zusätzlich, die zwar an sich eine lausige Rendite hat, in diesem speziellen Fall aber fast geschenkt obendrauf kommt.

    Sollte tatsächlich eine Berufsunfähigkeit eintreten, wird die Leistung aus den beiden Versicherungen unterschiedlich besteuert: Die SBU nur zu einem kleinen Teil, die BUZ fast voll. Aus diesem Grund ist die SBU hier kleiner bemessen als die BUZ. Im Leistungsfall dürfte netto das gleiche herauskommen.

    Ja. So herum könnte sich das rechnen.

    Was bei der Kalkulation auf der Seite von Dr. Schlemann noch fehlt, ist eine Größenordnung der Rente, die von etwa 140 € Monatsbeitrag über 37 Jahre zu erwarten ist. Wenn ich nur die Beiträge über 37 Jahre addiere, (ohne jeden Kapitalertrag) kommt dabei etwas bei 62 T€ Kapital heraus. Das mit einem notorisch schlechten Rentenfaktor von 20 multipliziert, ergäbe das eine Monatsrente von 125 €, ein Drittel Steuer davon weg, bleiben vielleicht 80 € Monatsrente in annähernd 40 Jahren.

    Aber den Sparvertrag kann man natürlich auch anders rechnen; eine fondsgebundene Rentenversicherung sollte mehr bringen als 0%, trotz der Kosten. Aber das übersteigt meinen Marktüberblick.

  • Oh, dieses tolle Feedback hätte ich im Klärungseifer zur Basisrente fast übersehen. Vielen Dank, das freut mich SEHR zu hören. :love: :love: :love:

    Es ist richtig, dass Risikozuschläge i.d.R. auch verprovisioniert werden. Dennoch würde es mich wundern, wenn andere Kollegen diese deshalb sehenden Auges in Kauf nehmen. Es besteht ja immer das Risiko, dass der Kunde ganz abspringt und - so wie der Threadersteller - ggf. gar keine vermeintlich "teure" BU möchte.

    Tatsächlich ist der virtuose Umgang mit Gesundheitsfragen und Risikovoranfragen einer der komplexesten und aufwendigsten Bereiche in der Ausbildung unserer Berater. Da kann es z.B. schon gut sein, dass wir mit juristischer Spitzfindigkeit und Unterstützung unserer Gesellschaftsärztin in der Formulierung von Antrags- und Gesundheitsfragen verschiedener Anbieter noch ein (legales!) Schlupfloch oder eine passende Sonderaktion finden, die andere vielleicht nicht entdecken. :)

    Gutes muss weitererzählt werden ;) Ihre Antwort bestätigt mich dann dennoch. Der Berater von H. hat den Zuschlag mehr oder weniger in Kauf genommen, während sich Ihr Berater (Herr Czekalla) nochmal mit dem Versicherer in Verbindung gesetzt hat. Ergebnis = kein Aufschlag. Wenn er dadurch sogar noch weniger Provision erhalten hat, ist das umso höher zu bewerten :)

  • Jetzt habe ich es begriffen.

    Danke, genau so ungefähr funktioniert's. Die BUZ hat letztlich in beiden Szenarien einen Mehrnutzen:

    Szenario 1: Best Case - nie BU

    Der Musterkunde bekommt ab 67 eine lebenslange Rente von 611,89 EUR vor Steuern = ca. 465,04 EUR nach Steuern (gerechnet mit Durchschnittssteuersatz 24%) mit einer jährlichen Steigerung von ca. 1,9%. Das sind gerechnet auf die Rentengarantiezeit von 25 Jahren in Summe rund 176,5 TEUR - nach Steuern und nach Kosten. Dem steht ein monatliches Investment durch den Mehrbeitrag gegenüber der SBU nach Steuern von monatlich 36,09 EUR über 37 Jahre gegenüber = insgesamt 16 TEUR. Rendite nach Steuern und nach Kosten: 7,26%

    Szenario 2: Worst Case - "morgen" BU (im Jahr des Abschlusses)

    Zum einen wird 37 Jahre lang eine monatliche BU Rente von 3.125 EUR nach Steuern mit 3% Leistungsdynamik gezahlt = Gesamtsumme von 2.481.533 Mio. EUR. Zusätzlich übernimmt der "Airbag" (Beitragsbefreiung im Leistungsfall) die Beiträge zur Altersvorsorge von monatlich rund 143 EUR mit einer 10%-igen Passivdynamik. Daraus ergibt sich eine Rente von rund 3.223 EUR vor und 2.500 EUR nach Steuern und in Summe über die Rentengarantiezeit von 25 Jahren mit einer jährlichen Steigerung von 1,9% rund 930 TEUR. Rendite unendlich. :)

    Das ist letztlich der große Vorteil der BUZ, dass sich durch den "Airbag" das (im Fall einer frühen BU besonders) virulente Altersvorsorgeproblem deutlich reduziert.

    Natürlich gibt es dazwischen noch viele Varianten je nach Zeitpunkt des Eintritts einer Berufsunfähigkeit.

    Die Zahlen basieren übrigens auf Stand 2022 als die Beiträge zu einer Basisrente noch zu nur 94% steuerlich absetzbar waren. Aktuell fällt das mit 100% Absetzbarkeit noch etwas positiver aus.

    Fazit: Ich kann nur empfehlen, sich das Thema BUZ + Basisrente gemeinsam mit einem Profi zumindest mal genauer anzuschauen und durchzurechnen, um dann eine informierte Entscheidung zu treffen.

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  • Was bei der Kalkulation auf der Seite von Dr. Schlemann noch fehlt, ist eine Größenordnung der Rente, die von etwa 140 € Monatsbeitrag über 37 Jahre zu erwarten ist. Wenn ich nur die Beiträge über 37 Jahre addiere, (ohne jeden Kapitalertrag) kommt dabei etwas bei 62 T€ Kapital heraus. Das mit einem notorisch schlechten Rentenfaktor von 20 multipliziert, ergäbe das eine Monatsrente von 125 €, ein Drittel Steuer davon weg, bleiben vielleicht 80 € Monatsrente in annähernd 40 Jahren..
    Szenario 1: Best Case - nie BU

    Der Musterkunde bekommt ab 67 eine lebenslange Rente von 611,89 EUR vor Steuern = ca. 465,04 EUR nach Steuern (gerechnet mit Durchschnittssteuersatz 24%) mit einer jährlichen Steigerung von ca. 1,9%. Das sind gerechnet auf die Rentengarantiezeit von 25 Jahren in Summe rund 176,5 TEUR - nach Steuern und nach Kosten. Dem steht ein monatliches Investment durch den Mehrbeitrag gegenüber der SBU nach Steuern von monatlich 36,09 EUR über 37 Jahre gegenüber = insgesamt 16 TEUR. Rendite nach Steuern und nach Kosten: 7,26%

    Staun! Das ist ja eine supertolle Rendite für die Basisrente! Das schlägt ja jeden ETF-Sparplan!

    Da fehlt jetzt nur noch der Anbietername. Wenn der genannt wird, rennen ihm die Leute die Bude ein. Ich hoffe doch sehr, daß diese Rente vertraglich garantiert ist.

    Nein, ehrlich: Ich glaube diesen Betrag nicht, mal ganz davon abgesehen, daß 600 oder 400 € in 37 Jahren deutlich weniger wert sein werden als heute. Alter Trick: 30 Jahre Inflation über die Zahlen laufen lassen, dann wirken sie gleich viel eindrucksvoller.


    Ich habe ja nun begriffen, worin der Charme einer BUZ liegt, also einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit verbundener Basisrente:

    Die Beiträge einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung können faktisch nicht von der Steuer abgesetzt werden, weil der entsprechende Steuerposten betraglich eng begrenzt ist (1900 € pro Jahr) und bei praktisch jedem Werktätigen (ab etwa 2000 € brutto ...) bereits von der Krankenversicherung übererfüllt wird. Man zahlt die Beiträge also aus dem Netto.

    Verbindet man die Berufsunfähigkeitsversicherung aber mit einer Basisrente, zählt der verbundene Beitrag als Altersvorsorgeleistung. Die ist betraglich zwar auch limitiert, der Deckel liegt mit etwa 26 T€ aber entscheidend höher, so daß neben den üblichen Rentenbeiträgen regelmäßig noch Platz ist. Auf diese Weise werden die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung quasi als Beifracht steuerlich absetzbar.

    Das kann eine Menge ausmachen.

    Basisrenten allerdings sind bekannt als notorisch schlecht rentierliche Geldanlagen. Daß sich eine solche Basisrente mit mehr als 7% rechnen soll, erscheint mir unglaublich.

    Der Durchschnittssteuersatz hat in einer solchen Rechnung übrigens nichts zu suchen, in obigen Satz gehört das Wort Grenzsteuersatz hinein, dann wird der Satz als solcher richtig. Wenn etwas zu einem Einkommen dazukommt oder etwas absetzbar ist, rechnet man immer mit dem Grenzsteuersatz. Ein Durchschnittssteuersatz von 24% wäre für ein Alterseinkommen übrigens ziemlich hoch.

    Zum einen wird 37 Jahre lang eine monatliche BU Rente von 3.125 EUR nach Steuern mit 3% Leistungsdynamik gezahlt = Gesamtsumme von 2.481.533 Mio. EUR. Zusätzlich übernimmt der "Airbag" (Beitragsbefreiung im Leistungsfall) die Beiträge zur Altersvorsorge von monatlich rund 143 EUR mit einer 10%-igen Passivdynamik.

    Sicherlich zahlt eine BU im Laufe einer Leistungsphase keine Billionen aus. Schon der auf den letzten Euro berechnete Betrag (wenn ich mal davon ausgehe, daß das Komma verrutscht ist) soll wohl primär dazu dienen, prospektive Kunden zu beeindrucken.

    Ich werde in meinem Leben einen Lastwagen voll Brot essen und dazu einen Tankwagen voll Bier trinken. Man stelle sich diese Mengen mal auf dem Abendbrottisch einer deutschen Durchschnittsfamilie vor!

    Der Wert einer BU liegt darin, daß jemand, der berufsunfähig geworden ist, jeden Monat Geld bekommt, bei dem Betreffenden und seiner Familie somit neben der Beschwernis seiner Krankheit nicht auch noch die Armut an die Tür klopft. Ein Millionär muß dieser Bedauernswürdige durch die Versicherungsleistung nicht werden (was der Betrag suggeriert). Dieser Mensch hat andere Sorgen.

    PS: Was ist eigentlich eine Passivdynamik?

  • Staun! Das ist ja eine supertolle Rendite für die Basisrente! Das schlägt ja jeden ETF-Sparplan!

    Bitte nicht verwechseln. Das ist nicht die reine Rendite der Basisrente, sondern die Rendite des Nettomehrbeitrags gegenüber eine SBU. Wie schon oben geschrieben ist ein größerer Beitrag zu dieser hohen Rendite (nach Steuern und nach Kosten!) die steuerliche Absetzbarkeit der BUZ. Die gibt's eben nur in Kombination mit einer Basisrente.

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  • Dem Rechenbeispiel zufolge gehen 37 Jahre lang etwa 140 € monatlich in die Rentenversicherung. Die zahlt dann schließlich mindestens 25 Jahre (Rentengarantiezeit) anfänglich über 600 € monatlich aus. Mit jedem Jahr steigt die Auszahlung sogar noch um 1,9%. Die Steuer lasse ich dabei mal ganz beiseite.

    Wow! Das ist ein Top-Ergebnis!

    Wäre ich heute 30, würde ich das vermutlich sofort machen.

    Ich frage nochmal: Ist diese Rente denn garantiert?

    Welche Gesellschaft bietet das denn so an?

  • Wenn man auf beiden Seiten der Gleichung netto nach Steuern rechnet, dann bedeutet ein Beitrag von 142,78 EUR für die RV in 2022 netto nach Steuer nur eine Belastung von 83,31 EUR. Wenn ich die Rente nach Steuern von 465,04 EUR (garantiert ist natürlich nichts, die Anlage erfolgt in ETFs mit Annahme einer Rendite nach Kosten von 6% plus Fondskosten von 0,2%) mit 1,9%-iger Steigerung (auch nicht garantiert) zugrunde lege gibt das über 25 Jahre "nur" 4,79% Rendite, siehe https://www.zinsen-berechnen.de/rentenversiche…amid=435k11qtrx.

    Anbieter thematisiere ich ungerne weil dann schnell der Eindruck von Befangenheit entsteht. Auch hier wählt man dann zusammen mit dem Kunden aus, was zu den konkreten Anforderungen und Wünschen passt.

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  • Wenn man auf beiden Seiten der Gleichung netto nach Steuern rechnet, dann bedeutet ein Beitrag von 142,78 EUR für die RV in 2022 netto nach Steuer nur eine Belastung von 83,31 EUR.

    Ich habe auf beiden Seiten der Gleichung brutto gerechnet.

    Wenn ich die Rente nach Steuern von 465,04 EUR (garantiert ist natürlich nichts, die Anlage erfolgt in ETFs mit Annahme einer Rendite nach Kosten von 6% plus Fondskosten von 0,2%) mit 1,9%-iger Steigerung (auch nicht garantiert) zugrunde lege ...

    ... also die Rentenversicherung wie einen ETF-Sparplan rechne ...

    ... gibt das über 25 Jahre "nur" 4,79% Rendite, siehe https://www.zinsen-berechnen.de/rentenversiche…amid=435k11qtrx.

    Tja, jetzt fehlt nur noch der passende Anbieter dazu.

    Anbieter thematisiere ich ungerne, weil dann schnell der Eindruck von Befangenheit entsteht. Auch hier wählt man dann zusammen mit dem Kunden aus, was zu den konkreten Anforderungen und Wünschen passt.

    Vemutlich werden die Wolkenkuckucksheimia und die Luftschlossia solche tolle Rürup-Versicherungen anbieten.

    Reale Versicherungen dürften spätestens mit Versichertenalter 60 auf Renten übergehen ("Lebensphasenmodell") und in der Auszahlphase auch dabei bleiben.