Alternative Besteuerung bei Bondora bisher nicht angegeben - Selbstanzeige?

  • Hallo zusammen,

    Vorweg: Ich will mich da nicht aus der Verantwortung stehlen oder um die Strafe drücken. Ich will das nur emotional möglichst wenig belasted hinter mich bringen

    Jetzt ist es passiert: Habe vor einigen Jahren mal bei Bondora Go & Grow Geld abgelegt. Jedes Jahr den Tax Report angeguckt, die schwarze Null zur Kenntnis genommen und abgelegt - "alternative Besteuerung", yay! Leider "abgelegt, aber nicht in der Steuererklärung angegeben".

    2023 habe ich dann zum ersten Mal Geld abgezogen und einen Tax Report, der Einkünfte ausweist. Beim Vorbereiten der Steuererklärung für 2023 nochmal nachgelesen -- Fuck!* Panikattacke... Okay... Selbstanzeige, Fachmann suchen. Leider hat die Suche bisher lediglich Absagen eingebracht.

    Jetzt kam das Erinnerungsschreiben des Finanzamts für die Steuererklärung 2023 und eine weitere Panikattacke später sehe ich folgende Optionen:

    1. weiterhin einen Steuerberater suchen, der sich sowohl um die Selbstanzeige als auch um die Abgabe der '23er-Erklärung kümmert
    2. Selbstständig eine Selbstanzeige einreichen (wovon ja überall abgeraten wird) und die Erklärung für 2023 verspätet (selbst) abgeben
    3. Die Erklärung für 2023 inkl. Tax Report von Bondora abgeben und auf's Beste hoffen? (In 2024 habe ich Bondora dann geleert, da wäre also nochmal ein Tax Report im Anhang)

    Option 1 habe ich inzwischen eigentlich abgehakt.

    Insgesamt habe ich bis einschl. 2023 knapp 6300 Zinsen erzielt (also ca. 1800 Euro Steuerschuld). Auf dem Tax Report von Bondora sind für 2023 etwa 300 Euro Gewinn ausgewiesen, also (logischerweise) deutlich weniger.

    Für ein paar aufmunternd Worte (oder Empfehlung für Fachleute) wäre ich sehr dankbar. Vielleicht mach' ich mir auch zu viele Gedanken, aber ich will mich nicht mit dem Finanzamt anlegen :/

    etwas verzweifelte Grüße
    ProfitStumbler


    *) Für die, die's nicht wissen, mein aktueller Kenntnisstand: Nachgelagerte Besteuerung KANN vom jeweiligen Finanzamt anerkannt werden. Trotzdem müssen die Einkünfte transparent gemacht werden, um auf der sicheren Seite zu sein, vgl. RE: P2P-Platformen und die Versteuerung (z.B. Bondora G&G)

  • Elena H. 4. November 2024 um 12:12

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Habe vor einigen Jahren mal bei Bondora Go & Grow Geld angelegt. Jedes Jahr den Tax Report angeguckt, die schwarze Null zur Kenntnis genommen und abgelegt - "alternative Besteuerung", yay! Leider "abgelegt, aber nicht in der Steuererklärung angegeben".

    Ich schreibe mal, was ich von dem verstanden habe:

    Du hast vor einigen Jahren (wie vielen?) mal bei "Bondora Go & Grow" (was auch immer das ist, ich recherchiere das jetzt nicht) Geld angelegt. Du hast jährlich einen Tax Report bekommen, auf dem jeweils ein Ertrag von 0 ausgewiesen war.

    Wieso hättest Du einen Null-Ertrag auf der Steuererklärung angeben sollen?

    Was soll "alternative Besteuerung" sein?

    2023 habe ich dann zum ersten Mal Geld abgezogen und einen Tax Report, der Einkünfte ausweist. Beim Vorbereiten der Steuererklärung für 2023 nochmal nachgelesen -- Fuck!* Panikattacke... Okay... Selbstanzeige, Fachmann suchen. Leider hat die Suche bisher lediglich Absagen eingebracht.

    Der Tax Report von 2023 weist nun erstmal einen Ertrag aus. Den gibst Du in Deiner Steuererklärung an. Wo siehst Du das Problem?

    Ok: Wenn Du bei einem Steuerberater so strusselig angefragt hast wie hier, kann ich mir gut vorstellen, daß Du nichts als Absagen bekommen hast.

    Du wirst auch hier im Forum keine vernünftige Auskunft bekommen können, wenn Du Deinen Fall nicht nachvollziehbar darstellst.

    Jetzt kam das Erinnerungsschreiben des Finanzamts für die Steuererklärung 2023 und eine weitere Panikattacke später sehe ich folgende Optionen:

    1. weiterhin einen Steuerberater suchen, der sich sowohl um die Selbstanzeige, als auch um die Abgabe der '23er-Erklärung kümmert
    2. Selbstständig eine Selbstanzeige einreichen (wovon ja überall abgeraten wird) und die Erklärung für 2023 verspätet (selbst) abgeben
    3. Die Erklärung für 2023 inkl. Tax Report von Bondora abgeben und auf's Beste hoffen? (In 2024 habe ich Bondora dann geleert, da wäre also nochmal ein Tax Report im Anhang)

    Es konnte ja keiner ahnen, daß der letzte Abgabetermin der Steuererklärung für Privatleute der 02.09.2024 ist! Das stand ja auch nur überall im Internet.

    Eins gilt in jedem Fall: Panik ist ein schlechter Ratgeber.

    Option 1 habe ich inzwischen eigentlich abgehakt.


    Insgesamt habe ich bis einschl. 2023 knapp 6300 Zinsen erzielt (also ca. 1800 Euro Steuerschuld). Auf dem Tax Report von Bondora sind für 2023 etwa 300 Euro Gewinn ausgewiesen, also (logischerweise) deutlich weniger.

    Was Du an Kapitalertrag eingenommen hast, gibst Du in der Steuererklärung an. Mehr läßt sich bei Deinen verwirrenden Angaben nicht sagen.

    Du wirst nicht umhinkommen - so oder so eine saubere Aufstellung zu erstellen, egal, ob Du das allein machst oder jemanden machen läßt.

    Eine Option wäre, die Steuererklärung 2023 umgehend ohne diese Angaben zu erstellen (Damit fixierst Du den Tag des Eingangs der Steuererklärung beim Finanzamt), Dich dann wirklich umgehend hinzusetzen und vor allem selbst mal Klarheit zu gewinnen. Das Finanzamt braucht vermutlich viele Wochen bis zum Steuerbescheid. Du kannst somit problemlos in (sagen wir mal) drei Wochen eine Korrektur Deiner Steuererklärung einreichen.

    Was da im einzelnen sinnvoll ist, läßt sich angesichts Deiner verwirrenden Vorgabe nicht sagen. 6300 € Zinsen willst Du eingenommen haben, 300 € stehen auf dem Tax Report von 2023, in den vergangenen Jahren aber immer 0 €. Das paßt für mich nicht zusammen.

  • Frag als erstes doch einfach mal bei deinem FA nach, wie in so einem Fall verfahren werden soll. Da arbeiten Menschen, mit denen kann man meist sogar ganz gut reden.

    Ich selbst habe aus Faulheit nie auf die "alternative Besteuerung" bei Go&Grow gesetzt, sondern jährlich die "Gewinne" angegeben. Unter anderem deswegen, damit ich nicht in so eine Situation wie du komme. ^^

    Trotzdem gilt erstmal: Don't panic! Das lässt sich alles regeln

    Auf jeden Fall solltest du aber zumindest einen lupenreinen Nachweis von all deinen "Gewinnen" der letzten Jahre haben. Evtl sagt das FA ja einfach, dass du alles in dieser STeuererklärung abgeben sollst, damit es nachvollziehbar wird. Sofern dein FA die "Alternative Besteuerung" anerkennt, ist ja auch gar kein Steuerschaden entstanden

    Was da im einzelnen sinnvoll ist, läßt sich angesichts Deiner verwirrenden Vorgabe nicht sagen.

    Was war daran denn jetzt verwirrend? ^^ Du hast halt keine Ahnung von P2P-Krediten (was ja nicht schlimm ist), antwortest aber trotzdem ^^ Er hat ja sogar einen entsprechenden alten Thread verlinkt

  • Was war daran denn jetzt verwirrend? ^^ Du hast halt keine Ahnung von P2P-Krediten (was ja nicht schlimm ist), antwortest aber trotzdem ^^ Er hat ja sogar einen entsprechenden alten Thread verlinkt

    Ich lerne immer gern dazu! Ich wußte bisher noch nicht, daß man bei P2P-Krediten keine interne Buchhaltung braucht und auch den Steuerabgabetermin nicht einzuhalten braucht.

    Der Threadstarter weiß das auch nicht und schiebt im Moment Panik.


    Was ist nun diese tolle "alternative Besteuerung"? Bei verzinslichen Papieren wird der Ertrag regelmäßig dann versteuert, wenn er dem Anleger zugeht. Bei P2P-Krediten geht dieser Ertrag aber offensichtlich dem Anleger nicht zu, sondern wird nur intern verbucht. Er hat diesen Zins also erst dann, wenn er ihn sich auf sein (externes) Konto auszahlen läßt.

    Es gibt somit - wie schon früher bei thesaurierenden verzinslichen Papieren - den Streit zwischen Anleger und Finanzamt, wann genau der Anleger den Zins versteuern soll. Das Finanzamt hätte die Steuer am liebsten gleich, der steuerehrliche Anleger möchte die Versteuerung des Zinses gern bis zur Rückzahlung schieben (Zinseszinseffekt).


    Es ist sehr wohl unklar, was beim Threadstarter passiert ist. Er weiß es ja noch nicht einmal selber, was sicherlich ein Manko ist. Bevor ich für die eigene Person an schwedische Gardinen wegen Steuerhinterziehung denken würde, würde ich mich auf den Standpunkt stellen, daß ich das versteuere, was ich an Zins tatsächlich abgezogen habe. Auf Rückfrage des Finanzamts würde ich selbstverständlich die Verhältnisse offenlegen (wofür der Threadstarter dieselben erstmal zusammenstellen sollte). Es ist nicht sehr wahrscheinlich, daß das Finanzamt wegen 1800 € Steuer, die sich über mehrere Jahre angesammelt haben und über deren genauen Zahlungszeitpunkt man unterschiedlicher Meinung sein kann, einen großen Zirkus anfängt. Im schlimmsten Fall setzt es irgendeinen Verspätungszuschlag fest oder so, und dann kann man sich immer noch überlegen, ob dessen Betrag einen Streit lohnt.

  • Was ist nun diese tolle "alternative Besteuerung"?

    Das Thema hatten wir hier schon mal. Dort finden sich auch externe Links, die 'alternative Besteuerung' genau erklären:

    monstermania
    24. Januar 2024 um 10:23

    In Kurz: So lange bei Bondora G&G keine Gewinne abgezogen werden, müssen auch keine Steuern gezahlt werden, da Bondora G&G kein Konto im eigentlichen Sinne darstellt.

  • Was ist nun diese tolle "alternative Besteuerung"?

    Das Thema hatten wir hier schon mal. Dort finden sich auch externe Links, die 'alternative Besteuerung' genau erklären.

    Ich hatte es bereits nachgeschlagen und beschrieben in dem Teil, den Du gesnippt hast.

    Alte Geschichte; nachgelagerte Besteuerung bei abgezinsten Papieren. Streit zwischen Finanzamt und Steuerzahler seit Jahrzehnten. Aktuell dürfte kaum ein Finanzamt die personellen Ressourcen haben, bei einem zahlungswilligen Steuerpflichtigen das Prinzip durchzufechten.