Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten

  • Eine gute Freundin wird Anfang Dezember 45 Jahre alt.

    Sie hat Abitur gemacht und dann studiert.

    Jetzt haben wir gelesen, dass es vor dem 45. Geburtstag möglich ist, Rentenpunkte nachzukaufen.

    Weiß jemand, ob das für die Zeit vom 16. Lebensjahr an gilt? Sie hat zwei Studienabschlüsse gemacht und die maximale Zeit sowieso überschritten. Allerdings wurden während des Studiums auch Kinder geboren.

    Scheint ein komplexer Fall zu sein. Die Frage ist nämlich, ob die Kindererziehungszeiten zum Beispiel schon eine Belegung sind und deswegen gar nicht nachgezahlt werden kann..

  • Es gilt für die Zeit zwischen 16. und 17. Geburtstag und für Schule/Studium oberhalb der Höchstgrenze von 8 Jahren.

    Für Zeiten, die bereits mit Beiträgen belegt sind, können keine Beiträge nachgezahlt werden.

    Sie sollte jetzt noch einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung vereinbaren, allein um die Fristen zu wahren. Dazu reicht die rechtzeitige Terminvereinbarung aus.

    Dann kann zunächst das Versicherungskonto geklärt werden, um zu ermitteln ob und für welche Zeiten Nachzahlungen möglich sind.


    Zum Einlesen:

    Literatursystem - §§ 201 - 225 - § 207 SGB VI: Nachzahlung für Ausbildungszeiten

  • Eine gute Freundin wird Anfang Dezember 45 Jahre alt.

    Sie hat Abitur gemacht und dann studiert.

    Jetzt haben wir gelesen, dass es vor dem 45. Geburtstag möglich ist, Rentenpunkte nachzukaufen.

    1. Beratungstermin vereinbaren, um die Frist zu wahren.

    2. Sich Gedanken darüber machen, ob man überhaupt Rentenpunkte kaufen will. Wenn ja, prüfe man, ob sich das vor allem steuerlich lohnt. Man kann jetzt die Zahlung in gewissen Grenzen von der Steuer absetzen (wobei der Steuereffekt mit steigender Zahlung in der Regel immer kleiner wird). Dafür wird man die Auszahlung in der fernen Zukunft nicht nur versteuern, sondern auch verbeitragen müssen. Möglicherweise ist durch die zusätzliche Verbeitragung die Belastung in der fernen Zukunft höher als die Entlastung jetzt.

    Gegenüber fast jedem Riestervertrag ist Rentenpunkte kaufen die bessere Option, allerdings geht es in den meisten Fällen halt nur in sehr begrenztem Umfang.

  • Die Überlegung ist ja folgende:

    Ich zahle jetzt 16.000 EUR an Beitrag und kaufe damit Entgeltpunkte im Gegenwert von 80 EUR (monatlicher Rentenanspruch).

    Für meine Einzahlung bekomme ich nächstes Jahr 4.800 EUR Steuern wieder.

    Irgendwann in der Zukunft beziehe ich die Rente und zwischenzeitlich sind aus den 80 EUR sogar 120 EUR geworden. Allerdings gehen davon dann 18 EUR an Kranken- und Pflegeversicherung sowie 22 EUR an Steuern ab. Also hat man 80 EUR monatlich, was auch immer das dann an Kaufkraft bedeutet.

    (Spekulative Zahlen willkürlich gewählt.)

  • Was bedeutet „Verbeitragung“ ?

    Google findet als ersten Eintrag den in der Wikipedia.

    Wenn es um irgendwelche Altersvorsorgesparmaßnahmen geht, darf nie der Hinweis fehlen, daß es dafür Steuervorteile gibt. Das Wort Steuervorteile ist für den Deutschen wie die Glocke für den Pawlow'schen Hund. Seine Erwähnung schaltet das Denkvermögen umgehend aus, und der Deutsche macht das, was man von ihm will.

    Wenn es für eine Altersvorsorgemaßnahme Steuervorteile gibt, kann man davon ausgehen, daß es in der Leistungsphase also Steuernachteile gibt, die Auszahlung also versteuert wird. "Ja, ja", sagt der Finanzproduktefachverkäufer, "das stimmt schon, dafür sinkt der Steuersatz in der Rentenzeit ins Mikroskopische!"

    Das wiederum stimmt nicht. Der Steuersatz in der Rentenzeit dürfte bei den meisten Leuten zwar geringer sein als in der aktiven Zeit, der Unterschied ist aber nicht so groß wie erhofft. Mehr als 15% weniger sind das nicht, wenn überhaupt so viel.


    Nun kommt die Verbeitragung ins Spiel. Auf die Auszahlung der gesetzlichen Rente wird neben der Steuer ein halber ermäßigter Krankenversicherungsbeitrag fällig (aktuell um die 8,15%) und die volle Pflegeversicherung (aktuell 4%). Das heißt: Die Steuer- und Beitragsnachteile in der Leistungsphase fressen die Steuervorteile in der Sparphase vermutlich völlig auf.

    Minimal besser ist es im Prinzip mit einer bAV (die dann andere Nachteile hat). Bei der gibt es in der Sparphase nicht nur Steuervorteile, sondern auch Beitragsvorteile.

    Hm. Das kann man eigentlich wissen, wenn man öfter hier liest, so oft, wie das hier Thema ist.

  • Da ist er ja schon wieder, "der Deutsche" an und für sich ...

    Wenn es um irgendwelche Altersvorsorgesparmaßnahmen geht, darf nie der Hinweis fehlen, daß es dafür Steuervorteile gibt. Das Wort Steuervorteile ist für den Deutschen wie die Glocke für den Pawlow'schen Hund.

    (nachträglich gefettet von mir)

    Nach allen meinen (auch internationalen) Erfahrungen korrespondiert das Interesse oder der Wunsch Steuern zu sparen - mit der Höhe der Steuerbelastung im jeweiligen Land. Insofern ist das sehr große Interesse daran hierzulande doch nur eine ganz logische Folge und schlichte Sachgesetzlichkeit .... ?!

    Was im internationalen Vergleich übrigens auch für die Ratio "Steuer-und Abgabenbelastung" und "Schwarzarbeit/Schattenwirtschaft" gilt. Es ist kein Zufall, daß diese in Ländern mit moderaten Steuern- und Abgaben sehr niedrig ist (USA, Schweiz usw.) und in Ländern mit hohen Steuern- und Abgaben eher (sehr) hoch.

    Dazu kommt noch die Anreiz- bzw. Fehlanreizsetzung: Bei sehr hohe Steuer- und Abgabenbelastung ist der Nutzen von Steueroptimierungen oftmals viel höher als Neu- oder Mehrgeschäft zu generieren. Das nur am Rande.


    Zur Erinnerung:

    "Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen"

    (Helmut Schmidt (SPD), Ex-Bundeskanzler)