Teilrente

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  • Hallo zusammen,

    ich bin im Oktober 65 Jahre geworden und würde gerne Teilrente beantragen und weiter Vollzeit arbeiten. Meine Regelaltersrente beginnt am 01.01.26.

    Wieviel % Teilrente wäre für mich optimal? Ich würd auch gerne noch alle soz. pflichtigen Abgaben weiterzahlen.

    Wie mache ich das?

    Können mir Nachteile ab der Vollrente entstehen?

    Was muss ich dem Arbeitgeber mitteilen und was der Rentenversicherung?

    Geht der Antrag noch zum 01.08. oder eher 01.09.2024?


    Vielen Dank im Voraus :)

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich bin im Oktober 65 Jahre geworden und würde gerne Teilrente beantragen und weiter Vollzeit arbeiten. Meine Regelaltersrente beginnt am 01.01.26.

    Es wäre möglicherweise eine gute Idee gewesen, diesen Schritt bereits vor 2 Jahren getan zu haben.

    Wieviel % Teilrente wäre für mich optimal? Ich würde auch gerne noch alle soz. pflichtigen Abgaben weiterzahlen.

    Was hast Du Dir denn vorgestellt?


    Sinnvoll ist a) eine ganz normale Vollrente b) eine Teilrente zu 99,99 %. Das kostet Dich pro Monat vielleicht 10 Cent Rente, aber Du erhältst Dir den Anspruch auf Krankengeld und Arbeitslosengeld. Andererseits zahlst Du dann auch Arbeitslosenversicherung (1,3% Deines Nettolohns). Wie das mit der Krankenversicherung ist, also ob der normale oder der ermäßigte GKV-Beitrag anfällt, weiß ich nicht. Die Rentenversicherung zahlst Du bis zur Regelaltersgrenze weiter, sie wird mit Erreichen der Regelaltersgrenze berücksichtigt.


    Laß Dich doch mal bei der Deutschen Rentenversicherung beraten!

    Können mir Nachteile ab der Vollrente entstehen?

    Was muss ich dem Arbeitgeber mitteilen und was der Rentenversicherung?

    Geht der Antrag noch zum 01.08. oder eher 01.09.2024?

    Drei Monate rückwirkend: November, Oktober, September.

  • Hallo.


    Idealerweise nimmst Du noch im November Kontakt mit der DRV auf und vereinbarst einen Termin.

    Dann kann auch geklärt werden, ob die Rente rückwirkend zum 01.09.2024 starten kann oder ggf. erst zum 01.11.2024.

    Die restlichen Details wird man dann auch mit Dir klären.

  • ich bin im Oktober 65 Jahre geworden und würde gerne Teilrente beantragen und weiter Vollzeit arbeiten. Meine Regelaltersrente beginnt am 01.01.26.

    Nur zum ganz einfachen Verständnis folgende Fragen?

    Hast Du 45 Jahre Renteneinzahlung voll um in Rente zu gehen?

    Wenn du über 35 Jahre eingezahlt hast, kannst du mit Abschlägen in Rente. Haste?

  • Nur für den Fall, dass jemand behaupten sollte, dass Altersrente und Arbeitslosengeld zusammengehen:


    https://dejure.org/gesetze/SGB_III/156.html

    Ich übersetze das mal für Leute, die nicht gut Legalesisch können:


    Bei Vollrente kein Anspruch auf Arbeitslosengeld (trotz Beitragszahlung bis zur Regelaltersgrenze).


    Bei Teilrente Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld, wenn die gesetzliche Teilrente schon mindestens sechs Monate läuft.


    Ich finde es unsystematisch, daß ein weiterarbeitender Voll- oder Teilrentner weiterhin Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen muß, ohne daß er daraus einen Anspruch auf Versicherungsleistung erwirbt (bzw. nur einen stark reduzierten). Das zeigt, daß die Arbeitslosenversicherung in Wirklichkeit keine Versicherung ist, sondern eine staatliche Abgabe.

  • Ergänzung:

    Bei Vollrente kein Anspruch auf Arbeitslosengeld (trotz Beitragszahlung bis zur Regelaltersgrenze).


    Bei Teilrente Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld, wenn die Teilrente schon mindestens sechs Monate läuft.

    Die Teilrente wird auf das ALG angerechnet.


    ALG ist typischerweise höher als die Rente, also bleibt typischerweise ein Rest von wenigen hundert Euro.