ETF, Steuern & Steuerfreibetrag??

  • Guten Tag,

    ich blick da nicht ganz durch und hoffe auf eure Hilfe.

    Ich lege seit diesem Jahr in ETF an und lese mich immer wieder, u.a. bei Finanztip-Artikeln, ein.

    Ich bekomme aber langsam ein Knoten im Kopf und hoffe ihr könnt den lösen und mir weiterhelfen.

    Ich besitze 3 Anlage, welche Zinserträge geben.

    1x Tagesgeldkonto

    1x Bausparvertrag (läuft 2025 aus)

    1x ETF Sparplan - thesaurierend

    Nun sehe ich ja was ich beim Bausparvertrag für Zinserträge für das Jahr bekomme und beim Tagesgeld auch.

    Also stelle ich bei meiner Bank und Bausparvertrag ein Freistellungsauftrag.

    Beispiel:

    Ich erhalte 300€ Zinserträge vom Tagesgeldkonto -> 300€ Freistellungsauftrag bei der Bank

    Ich erhalte 150€ Zinserträge vom Bausparvertrag -> 150€ Freistellungsauftrag bei der Bank

    Beim ETF-Sparplan check ich nicht, was ich genau bekomme. ScalableCapital zeigt mir auf meinem Chart die Anzeige, wieviel ich seit 1Tag/1Monat/3Monate/6Monate/1Jahr/seit kauf als Plus gemacht habe. Was ich mit der Zahl aber anfangen kann weiß ich noch nicht.

    Fragen: :?:

    1. Die restlichen 550€ kann ich beim Broker als Freistellungsauftrag hinterlegen?

    2. Kann ich nicht einfach bei jeder Anlage 1000€ Freistellungsauftrag pauschal hinterlegen?

    3. Ist das Plus des Charts vom Broker mein Zinsertrag?

    4. Wie errechne ich die Zinsen meines ETF für ein Jahr?

    5. Wie kann ich den Freibetrag optimal ausnutzen?

    5.1. Sollte ich ETF Anteile verkaufen? Und wie berechne ich dann wieviel ETF ich verkaufen muss um den Rest des Freibetrag auszuschöpfen?

    6. Wie führe/versteuere ich die Zinserträge richtig (ab)?

    6.1. Muss ich das nur machen wenn ich über 1000€ Freibetrag komme und welche Zinserträge nehme ich da. Pauschal die Differenz zwischen Zinsertrag - Freibetrag?

    Danke für eure Hilfe

    Grüße

    Hobbes

    I propose we leave math to the machines and go play outside.

  • Hobbes 22. November 2024 um 10:05

    Hat den Titel des Themas von „ETF, Steuern & Steuerfreibetrag.“ zu „ETF, Steuern & Steuerfreibetrag??“ geändert.
  • 1. Ja

    2. Können tust du das. Du musst nur sicherstellen, dass insgesamt nicht mehr als 1000€ Erträge freigestellt werden, sonst bekommst du ärger mit dem Finanzamt.

    3. Nein, bei Aktien gibt es keine Zinserträge. Dein Broker zeigt dir deine Buchgewinne an. Auf Buchgewinne sind keine Steuern zu zahlen, deswegen kannst du diese auch nicht freistellen (Ausnahme: siehe Vorabpauschale). Erst bei einem Verkauf werden die Buchgewinne realisiert und es fallen Steuern auf die Gewinne an.

    4. Da es keine Zinsen gibt, kannst du diese auch nicht berechnen. Gewinne kannst du ebenfalls nicht berechnen, da diese mal höher und mal niedriger (auch negativ) ausfallen können. Du solltest dich vielleicht nochmal grundlegend mit Investitionen in Aktien-ETFs beschäftigen.

    5.1. Ja, das ist eine denkbare Lösung. Um das genau berechnen zu können musst du deine ETF-Käufe in einer Excel-Tabelle tracken.

    6.1 Bei einer Überschreitung des Freibetrags muss du Steuern auf deine realisierten Gewinne abführen. Das geschieht bei einem deutschen Broker automatisch.

    Zum einlesen: So viel Steuern musst Du von Deinem ETF abdrücken

  • Was passiert wenn ich mein Sparerpauschbetrag bei einem Anbieter aufgebraucht habe.

    Muss ich dann bei meinen anderen Stellen alle Pauschbeträge auf 0€ stellen oder löschen?

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  • Du hast 1.000,- und die kannst Du verteilen. Wenn sie weg sind, sind sie weg. Du kannst verteilen und umschichten, wie Du willst … nur bei einem Institut nicht unter den Betrag, der dort schon verbraucht ist. Wenn Du offenbar ohnehin leicht die Übersicht verlierst, würde ich nicht mehr als 1.000 freistellen, weil es mir zu unsicher erschiene, dass nicht mehr freigestellt wird.

  • Was passiert wenn ich meinen Sparerpauschbetrag bei einem Anbieter aufgebraucht habe. Muss ich dann bei meinen anderen Stellen alle Pauschbeträge auf 0€ stellen oder löschen?

    Freibetragsbingo ist in dieser Gruppe ja ausgesprochen beliebt. Du darfst mehrere Freistellungsaufträge stellen, deren Summe darf 1000 € für einen Ledigen aber nicht überschreiten. z.B. Bank A 500 €, Bank B 200 €, Bank C 300 €. Zusammen 1000 €

    Das heißt: Wenn Du die Vorgabe eingehalten hast, kann Dein Problem überhaupt nicht auftreten.

    Das scheint aber nicht der Fall zu sein, Du hast offensichtlich bei Bank A 1000 € freistellen lassen und auch bereits entsprechend viele Kapitalerträge kassiert. Es dürfte nun eine gute Idee sein, die anderen Freistellungsaufträge zu kassieren, damit dort nicht auch noch Kapitalerträge freigestellt werden, die dann ja über dem Limit wären. Vermutlich wirst Du auch im nächsten Jahr bei Bank A früh im Jahr reichlich Kapitalerträge bekommen, sodaß Du auch im nächsten Jahr bei den Banken B und C keinen Freistellungsauftrag brauchst.

    Die Banken melden das freigestellte Volumen ans Finanzamt. Wenn Du mehr als 1000 € hast freistellen lassen und dann vergißt, die Kapitalerträge zu deklarieren (wie Du das ja eigentlich auch nicht zu machen brauchst, eben das ist ja der Vorteil der Abgeltungsteuer), bekommst Du Ärger mit Deinem Finanzamt.

  • Danke für die Einfach Erklärung.

    Das Ding ist diesmal, dass mein BSV aufgelöst wird und ich eine Treuprämie erhalte.

    Damit komme ich dort über 1000€ direkt.

    Ansonsten sollte das alles passen

    Hat es mehr Sinn bei meinem BSV direkt 1000€ auszureizen oder einfach verschiedene FSA bei meinen Banken laufen zu lassen und mehrfach Steuern zu zahlen?

    Und bei meinen Banken einfach ohne Freistellungsauftrag/0€ laufen zu lassen und dort automatisch die Steuer abzuführen?

    Danke & Grüße

    I propose we leave math to the machines and go play outside.

  • Danke für die einfache Erklärung.

    Gern geschehen!

    Das Ding ist diesmal, dass mein BSV aufgelöst wird und ich eine Treuprämie erhalte.

    Damit komme ich dort über 1000€ direkt.

    Ansonsten sollte das alles passen.

    Eigentlich nicht. Also nochmal: Den Vorgaben gemäß darfst Du zwar mehrere Freistellungsaufträge einreichen, deren Summe darf aber 1000 € für einen Ledigen nicht übersteigen. Wenn Du das eingehalten hast, kannst Du nicht in Schwierigkeiten kommen.

    Wenn Du der Bausparkasse einen Freistellungsauftrag über 1000 € gegeben hast, darfst Du keiner anderen Bank einen Freistellungsauftrag erteilen.

    Ich lese zwischen den Zeilen, daß Du das aber getan hast. Manche Leute glauben irrig, sie könnten jeder ihrer Banken einen Freistellungsauftrag über 1000 € erteilen. Das ist so nicht richtig. Man darf das Freistellungsvolumen aber aufteilen. Solltest Du zu diesen Leuten gehören und mehrere Freistellungsaufträge über je 1000 € erteilt haben, tust Du jetzt wohl daran, die anderen Freistellungsaufträge zu kassieren.

    Hat es mehr Sinn bei meinem BSV direkt 1000€ auszureizen oder einfach verschiedene FSA bei meinen Banken laufen zu lassen und mehrfach Steuern zu zahlen?

    Wenn Du eine gute Antwort haben willst, macht es zuallererst Sinn, die richtigen Informationen vollständig bereitzustellen.

    Wo hast Du denn alles Freistellungsaufträge erstellt und in welcher Höhe?

    Welche Zinsen hast Du in diesem Jahr darauf bereits bekommen?

    Mehrfach Steuern zahlst Du natürlich nicht. Du zahlst auf Deine Kapitalerträge jeweils genau einmal Steuern, aber halt für jedes Konto separat, wenn Du mehrere Konten bei verschiedenen Banken hast.

  • Hallo

    Ich habe den Eindruck, dass der Fragesteller sehr unerfahren ist, Bzgl,

    Freistellung.

    Er sollte sich dahingehend dringend weiterbilden.!!!

    Meine Frage.....Wird Abgeltungssteuer

    eigentlich anonym abgeführt?

    Unser Banker hat dies so erwähnt.

    Danke Grüße

  • Ich habe den Eindruck, dass der Fragesteller sehr unerfahren ist bzgl.

    Freistellung. Er sollte sich dahingehend dringend weiterbilden.

    :)

    Wird Abgeltungsteuer eigentlich anonym abgeführt?

    Ja. Die Abgeltungsteuer wird anonym abgeführt, die freigestellten Beträge aber werden mit Steuer-ID ans Finanzamt gemeldet.

    Früher einmal wurden die Beträge der Freistellungsaufträge gemeldet - da ist dann umgehend aufgefallen, wenn die Summe mehr als damals 801 € betrug.

    Heute werden diese Beträge nicht mehr gemeldet. Da mögen dann mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken schlummern, die in ihrer Summe zu hoch sind.

    Das macht so lange nichts, wie die Summe der tatsächlich freigestellten Kapitalerträge die Latte nicht reißt. Wenn aber insgesamt zu viele Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden, macht das Finanzamt Ärger.

  • Dann ist die Abführung , für mich nicht anonym .

    Das sind zwei Paar Schuhe.

    Die Bank meldet die Höhe der freigestellten Kapitalerträge. Kannst du übrigens selber einsehen, bei Elster online. Seit 2021 findest du da die gemeldeten freigestellten Beträge je Bank.

    Hast du keinen Freistellungsauftrag, oder übersteigen deine Kapitalerträge den Freistellungsauftrag, wird das nicht gemeldet.

  • macht man mehr Rendite, wenn man zum Ende des Jahres die ETFs mit Gewinn verkauft, die Gewinne somit steuerfrei einsammelt wegen Freibetrag und dann wieder von 0 seine ETFs bespart bis Jahresende, um die Gewinne wieder steuerfrei einzusammeln? :/

    Wenn die realisierten Gewinne nicht höher als der Freibetrag sind, ja, zumindest sparst du dadurch 264€ Steuern.

  • Wenn die realisierten Gewinne nicht höher als der Freibetrag sind, ja, zumindest sparst du dadurch 264€ Steuern.

    Wäre die Rendite beim eingesammelten und steuerfreien Gewinn, der dann direkt aufs Tagesgeldkonto kommt, höher als der Zinseszins im ETF? :/

    Mit den Jahren wären die monatlichen Einzahlungen in den Sparplan ja immer höher, weil durchs jährliche einsammeln der Gewinne das Tagesgeldkonto immer fetter wird ^^

  • Wäre die Rendite beim eingesammelten und steuerfreien Gewinn, der dann direkt aufs Tagesgeldkonto kommt, höher als der Zinseszins im ETF? :/

    Die idee ist wohl vor allem, dass du vom steuerfreien Gewinn die verkauften Anteile einfach direkt im anschluss erneut kaufst, aber so deinen steurrelevanten Anschaffungspreis erhöhst ohne wirklich Steuern zu zahlen. Als Kosten fallen dir nur die Ordergebühr (also bei Neos 0-1€, bei Direktbanken bis 60€ an) sowie die Handelsspanne zwischen Verkaufs- und Kaufpreis, typischerweise etwa 0,05 bis 0,2% des Volumens. Willst du dann später wirklich verkaufen, zählt als Gewinn die Differenz des (nun ja höheren) Anschaffungspreises minus Verkaufserlös. Du zahlst also weniger Steuer verglichen mit dem Szenario wo du von Anfang an einfach alles liegen gelassen hast.

  • meine Idee wäre so, dass der monatliche Sparplan kostenlos weiterläuft, nur eben jedes Jahr um den Gewinn der in den Freibetrag passt, gemindert. Die ersten Jahre wäre der ETF dann quasi bei 0 zum Jahresende, bis irgendwann die monatlichen Einzahlungen so gross werden, dass man nicht mehr alles steuerfrei verkauft bekommt.