Rückkehr in GKV sinnvoll?

  • Hallo in die Runde,


    ich bin seit über 20 Jahren in der PKV und überlege, ob für mich eine Rückkehr in die GKV tatsächlich sinnvoll ist. Alle verfügbaren Infos zu dem Thema habe ich und trotzdem ist die Entscheidung für mich nicht klar. Vielleicht kann hier jemand eine Entscheidungshilfe geben.
    Situation:
    Bin 53, seit 25 Jahren in der PKV und war bis zum 1.9.16 20 Jahre selbstständig. Seit dem 1.9.16 arbeite ich als Angestellter für 2600,-€ brutto mtl. x 12. Meine Selbstständigkeit führe ich im Nebenerwerb fort. Rückkehr in die GKV ist also möglich, als Rentner wäre ich dann aber wg. der 9/10-regel nicht in der KdR, soweit alles klar. Auch dass meine PKV mir die Rückkehr zu gleichen Bedingungen zusichern kann, ist klar und nicht meine Frage. Auch ist wohl klar, dass bei 2600 brutto dauerhaft bis zur Rente ohne Zusatzeinkünfte die GKV besser ist. Mein Problem ist die heute nicht zu prognostizierende Entwicklung bis zur Rente:
    1. Bleibt es beim Angestelltenverhältnis ? Möglicherweise ist diese Tätigkeit in 2 oder 3 Jahren beendet und man will/muss wieder als Selbstständiger sein Geld verdienen.
    2. Die Höhe der Einkünfte aus der Selbstständigkeit sind kaum zu prognostizieren.
    Finanzielle Situation:
    Heute: 2600 brutto + zu versteuerndes Einkommen/Gewinn aus Selbstständigkeit zwischen 0 und 40.000 p.a. denkbar, realistisch 20.000 p.a..
    Als Rentner: 500€ gesetzl. Rente, 500€ priv. Rentenversicherungen, sonst keine Einkünfte, evtl. auch dann aber noch Selbstständigkeit


    Kann jemand mit diesen Zahlen eine Empfehlung geben? Dass grundsätzlich die GKV die sicherer Variante ist, ist klar. Auch die Leistungen PKV/GKV sind nicht mein Problem. Ich möchte nur vermeiden, dass ich dann in 5 Jahren oder später in der GKV deutlich mehr bezahle als in der PKV, da ich in der PKV auch heute einen günstigen Tarif habe (ca. 250€ mtl. komplett 100%). Die Rückkehrvereinbarung wäre auch nur für max. 36 Monate zu treffen.
    Problematisch wäre es doch, wenn ich in z.B. 5 Jahren wieder 100% selbstständig wäre, damit nur geringes Einkommen von 1500 € mtl. erzielen würde und dann doch in der GKV freiwillig versichert zum Höchstsatz wäre, oder?
    Kann ein Verbleib in der PKV sinnvoll sein, wenn man davon ausgeht, dass bis zur Rente und im Rentenbezug ein bestimmtes GESAMT-Einkommen X nicht überschritten/unterschritten wird?


    Wie soll man sich jetzt entscheiden?


    Frank

  • Seit dem 1.9.16 arbeite ich als Angestellter für 2600,-€ brutto mtl. x 12. Meine Selbstständigkeit führe ich im Nebenerwerb fort

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass du hier ein Wahlrecht hast. Bei den Einkünften als Angestellter (unter der Beitragsbemessungsgrenze) und Selbständigkeit im Nebenerwerb, bist du da nicht zwingend in der GKV zu versichern?

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass du hier ein Wahlrecht hast. Bei den Einkünften als Angestellter (unter der Beitragsbemessungsgrenze) und Selbständigkeit im Nebenerwerb, bist du da nicht zwingend in der GKV zu versichern?

    Nein, GKV ist nicht zwingend wegen langjähriger Selbstständigkeit und Weiterführung der Selbstständigkeit.

  • Problematisch wäre es doch, wenn ich in z.B. 5 Jahren wieder 100% selbstständig wäre, damit nur geringes Einkommen von 1500 € mtl. erzielen würde und dann doch in der GKV freiwillig versichert zum Höchstsatz wäre, oder?

    Dieses Problem besteht nicht. Sofern Sie ein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze erzielen, sind Sie auch als freiwillig Versicherter mit einem dementsprechend geringeren Beitrag in der GKV versichert. Der Höchstbeitrag wird nur dann fällig, wenn Ihr Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt.


    Allerdings müssen Sie sich darauf einstellen, dass Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse (sofern Sie nicht den Höchstbeitrag Zahlen) stets Ihr Einkommen offenlegen und nachweisen müssen. Die gesetzliche Kasse ist verpflichtet, bei allen freiwillig Versicherten, die nicht den Höchstbeitrag zahlen, ständig zu überprüfen, ob diese des sozialen Schutzes, der durch den niedrigeren Beitrag zum Ausdruck kommt, bedürfen.


    Ich selbst bin ein großer Fan der PKV (gewesen) und bin auch privat versichert. Was mir jedoch große Sorgen bereitet, ist die Niedrigzinsphase. Ich gehe davon aus, dass wir noch einige Jahre am Kapitalmarkt sehr niedrige bis keine Zinsen erzielen werden. Da die PKV die Rücklagen für die im Alter höheren Kosten ihrer Versicherten am Kapitalmarkt überwiegend in Staatsanleihen anlegt, ist sie in erhöhtem Maße von der Niedrigzinsphase negativ betroffen.


    Alle PKV-Tarife haben für die Beitragskalkulation entsprechende Zinserträge eingerechnet. Man ist in der Vergangenheit von mindestens 3,5 % Zinsertrag pro Jahr ausgegangen. Wenn diese nun nachhaltig nicht mehr erzielt werden können, kommt das gesamte Zahlenwerk ins Rutschen..


    Deshalb sehe ich auf die privaten Krankenversicherungen in den nächsten Jahren deutliche Beitragssteigerungen zukommen. Unter diesem Gesichtspunkt würde ich mich an Ihrer Stelle für die GKV entscheiden.

  • Deshalb sehe ich auf die privaten Krankenversicherungen in den nächsten Jahren deutliche Beitragssteigerungen zukommen. Unter diesem Gesichtspunkt würde ich mich an Ihrer Stelle für die GKV entscheiden.

    Das ist der absolut springende Punkt meiner Meinung nach

  • Danke für die Antworten.
    1. Ist tatsächlich sicher, dass man als freiwillig versicherter Selbstständiger in der GKV NICHT automatisch den Höchstbeitrag bezahlt, sondern nach den tatsächlichen Einkünften?
    2. Wie und wann wird den der Beitrag berechnet? Das kann ja dann nur nachträglich festgelegt werden auf Basis der Einkommensteuererklärung?
    3. Wenn ich also z.B. 2600€ brutto als Angestellter verdiene, dann arbeitslos werde und wieder Einkünfte als Selbstständiger erziele, läuft dann der alte GKV-Beitrag weiter bis dann ggf erst mit EKSt-Bescheid evtl. fast 2 Jahre später das Einkommen als Selbstständiger feststeht?
    4. Kann man ggf. zur Rückkehr in die PKV "gezwungen" werden, wenn man als Selbstständiger im Nebenerwerb unerwartet höhere Einkünfte erzielt als in der Vollzeit-Angstelltentätigkeit? Gibt's dafür ggf. Fristen/Zeiträume?
    Spielt es in diesem Fall eine Rolle, ob man dann wieder 100% Selbstständig ist?

  • Eine Menge Fragen... (die Sie eigentlich mit der Krankenkasse abklären sollten!)



    1. Ist tatsächlich sicher, dass man als freiwillig versicherter Selbstständiger in der GKV NICHT automatisch den Höchstbeitrag bezahlt, sondern nach den tatsächlichen Einkünften?

    Ja, lesen Sie dazu das Gesetz § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V.
    Es kommt auf die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit an. Dies bedeutet, dass nicht nur Ihre Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb berechnet werden, sondern sämtliche Einkünfte, über die Sie verfügen. Hier gehören auch Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte dazu.



    2. Wie und wann wird den der Beitrag berechnet? Das kann ja dann nur nachträglich festgelegt werden auf Basis der Einkommensteuererklärung?

    Nein, das wird nicht nachträglich festgelegt. Sie müssen bei Beginn Ihrer freiwilligen Mitgliedschaft schriftlich plausibel begründen, weshalb Sie weniger als den Höchstbeitrag zahlen wollen. Danach werden Sie dann eingestuft. Es gibt jedoch einen Mindestbeitrag, der gegenwärtig je nach Kasse zwischen 250 € und 280 € monatlich liegt.


    Schon daraus wird klar, dass es auf das zu versteuernde Einkommen nicht ankommt. Als Selbstständiger können Sie ja auch ein negatives Einkommen erzielen (zum Beispiel in Jahren mit Verlust). Dies würde freilich nicht dazu führen, dass Sie überhaupt keinen Krankenkassenbeitrag bezahlen müssen. Der Mindestbeitrag ist sozusagen immer fällig, selbst wenn Ihr Einkommen negativ sein sollte.


    Grundsätzlich müssen Sie sich darauf einstellen, dass die Krankenkasse stets versuchen wird, von Ihnen den Höchstbeitrag zu kassieren. D.h. Sie werden, wenn Sie ein schlecht verdienender Selbstständiger sind, immer um Ihren niedrigen Beitrag kämpfen müssen.



    3. Wenn ich also z.B. 2600€ brutto als Angestellter verdiene, dann arbeitslos werde und wieder Einkünfte als Selbstständiger erziele, läuft dann der alte GKV-Beitrag weiter bis dann ggf erst mit EKSt-Bescheid evtl. fast 2 Jahre später das Einkommen als Selbstständiger feststeht?

    Nein, der alte GKV-Beitrag läuft nicht weiter. Die Beitragseinstufung erfolgt wie oben beschrieben. Natürlich müssen Sie auch Ihren Einkommensteuerbescheid vorlegen. Der ist jedoch nur ein Indiz unter mehreren. Die Krankenkasse kann z.B. auch verlangen, dass Sie Einblick in Ihre Buchhaltungsunterlagen geben bzw. von ihrem Steuerberater eine Darstellung Ihrer Einkünfte erstellen lassen.



    4. Kann man ggf. zur Rückkehr in die PKV "gezwungen" werden, wenn man als Selbstständiger im Nebenerwerb unerwartet höhere Einkünfte erzielt als in der Vollzeit-Angstelltentätigkeit? Gibt's dafür ggf. Fristen/Zeiträume?
    Spielt es in diesem Fall eine Rolle, ob man dann wieder 100% Selbstständig ist?

    Das ist nicht möglich. Wenn Sie freiwillig versichert sind, dann bringt man Sie auch nicht aus der Krankenversicherung heraus.


    Das ist im Übrigen auch nicht im Interesse der Krankenkasse. Vielmehr wird man in einem solchen Fall Ihren Beitrag auf den Höchstbeitrag festsetzen. Ein Höchstbeitragszahler ist für die Krankenkasse das attraktivste Mitglied. Auf solche Mitglieder will keine Kasse verzichten.

  • Danke @muc für die eindeutigen und hilfreichen Antworten.
    Jetzt habe ich noch eine letze Frage:
    Ich wechsle also zwangweise in die GKV, dann überweist ja der Arbeitgeber den KV Beitrag an die Kasse berechnet auf das Angestelltengehalt. Im nächsten Jahr würde dann festgestellt, dass die Selbstständigkeit auch noch z.B. 3000 mtl. einbringt. Würde ich dann den KV-Beitrag auf die 3000€ selber direkt an die KV mtl. überweisen oder würde das alles über den Angestelltenvertrag abgewickelt? In diesem Fall würde ja der Arbeitgeber über die Einkünfte indirekt informiert. So kann's ja nicht sein, nehme ich an. Also würde die Kasse von mir quasi zwei Beiträge bekommen, oder?

  • In diesem Fall würde ja der Arbeitgeber über die Einkünfte indirekt informiert. So kann's ja nicht sein, nehme ich an. Also würde die Kasse von mir quasi zwei Beiträge bekommen, oder?

    Nein, so würde es nicht laufen.


    Wenn Sie als Arbeitnehmer pflichtversichert sind, dann ist überhaupt nur Ihr Arbeitseinkommen aus der angestellten Tätigkeit Bemessungsgrundlage der Sozialversicherung und damit auch der Krankenversicherung.
    Lesen Sie hierzu § 226 Abs. Nr. 1 SGB V


    Theoretisch könnten Sie also neben dem Job als Angestellter auch 10.000 € im Monat verdienen und wären in diesem Bereich sozialversicherungsfrei. Das ist allerdings Theorie, weil sich in einem solchen Fall die Frage stellen würde, ob Sie nicht hauptberuflich selbstständig wären. Sollte das festgestellt werden, werden Sie sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich anders beurteilt. Sie wären dann eben freiwilliges Mitglied der Krankenversicherung und nicht mehr pflichtversichert.


    Für den Arbeitsvertrag hätte dies zur Folge, dass der Arbeitgeber Ihnen den Arbeitgeberzuschuss, der auf den Arbeitslohn entfällt, zusammen mit dem Nettogehalt überweisen würde. Bei Ihnen würde jedoch vom Girokonto durch die Krankenkasse der Höchstbeitrag abgebucht werden. Sofern Sie den Höchstbeitrag bezahlen, ist die Höhe ihres Einkommens für die Sozialversicherung völlig irrelevant. Nach oben können Sie so viel verdienen wie Sie wollen, mehr als den Höchstbeitrag kann man von Ihnen nicht verlangen.


    Das Problem in solchen Konstellationen besteht darin, dass es kein genaues Abgrenzungskriterium dafür gibt, wann jemand „hauptberuflich“ selbstständig ist und wann die angestellte Tätigkeit überwiegt. Das in den beiden Bereichen erzielte Einkommen ist jeweils ein Indiz. Aber es ist nicht allein ausschlaggebend.


    Eine wichtige Rolle spielt auch der Zeitaufwand, den jemand für seine selbstständige Tätigkeit betreiben muss. Hier gibt es einen Richtwert von 18 Stunden pro Woche. Solange Sie Ihre selbstständige Tätigkeit an weniger als 18 Stunden pro Woche ausüben, spricht zumindest der erste Anschein dafür, dass Sie hauptberuflich angestellt sind. Aber auch das ist nur ein Richtwert.


    Ich kann Ihnen nur nochmals dringend ans Herz legen, mit der für Sie zuständigen Krankenkasse offen über Ihre persönliche Situation zu sprechen. Dies ist allemal besser, als hinterher z.B. im Leistungsfall einer langen und schweren Erkrankung eine böse Überraschung zu erleben.

  • Zitat von #muc: „Alle PKV-Tarife haben für die Beitragskalkulation entsprechende Zinserträge eingerechnet. Man ist in der Vergangenheit von mindestens 3,5 % Zinsertrag pro Jahr ausgegangen. Wenn diese nun nachhaltig nicht mehr erzielt werden können, kommt das gesamte Zahlenwerk ins Rutschen. Deshalb sehe ich auf die privaten Krankenversicherungen in den nächsten Jahren deutliche Beitragssteigerungen zukommen. Unter diesem Gesichtspunkt würde ich mich an Ihrer Stelle für die GKV entscheiden.“



    Das ist eine sehr vereinfachende Darstellungsweise der Methode von Prämienanpassungen in der PKV und auch inhaltlich nicht korrekt:



    Die Rechnungsgrundlagen sind in der Krankenversicherungsverordnung („KVAV“) in § 2 (Methoden zur Berechnung der Prämien und Rückstellungen) definiert.



    Neben dem Rechnungszins gibt es 5 weitere Rechnungsgrundlagen, nämlich 1.) die Ausscheideordnung, 2.) die Kopfschäden, 3.) der Sicherheitszuschlag, 4.) die sonstigen Zuschläge und 5.) die Übertrittswahrscheinlichkeiten zur Berechnung des Übertragungswertes.



    Die sonstigen Zuschläge sind in § 8 KVAV definiert.



    Das Verfahren für Prämienanpassungen in der PKV ist in § 15 ff. KVAV fixiert. Der Rechnungszins gehört nicht zu den
    Auslösenden Faktoren für eine Prämienanpassung.



    Die notwendigen versicherungsmathematischen Formeln finden sich in der Anlagen der KVAV.



    Abseits davon, dass suggeriert wird, es gäbe nur einen Zusammenhang zwischen Zinsumfeld/Rechnungszins und Prämienanpassungen fehlt in der Argumentation von muc/RaphaelP komplett die Alterungsrückstellungen, die bei einem Wechsel in die GKV nicht portabel/übertragbar sind, d.h. FrankHan verliert sämtliche Alterungsrückstellungen wenn er den Rat von muc folgt.



    Der von FrankHan anvisierte Systemwechsel von der PKV in die GKV ist m.E. zu komplex ohne ordentliche Beratung und Berechnungen von einem Experten vollzogen zu werden.


    Grundsätzlich gilt: Die Entscheidung für eines der beiden Systeme gehört zu einer der umfassendsten und schwierigsten Entscheidungen im Rahmen der privaten Finanzplanung überhaupt. Schwarz-Weiß-Denken und einfache Lösungen sind bei einer Entscheidung für oder gegen eines der beiden Systeme nicht angebracht oder angemessen.

  • @Vers.BeraterGamper versucht hier offensichtlich durch seine vielen Beiträge eine Fachkompetenz darzustellen, die ihm neue Beratungskunden zuführt.


    Der von FrankHan anvisierte Systemwechsel von der PKV in die GKV ist m.E. zu komplex ohne ordentliche Beratung und Berechnungen von einem Experten vollzogen zu werden.

    Da wird eine ganz simple Entscheidung, die jeder freiwillig Versicherte treffen muss, in eine komplexe Angelegenheit hochgejazzt, die ein Normalsterblicher gar nicht alleine treffen kann.


    So ist es jedoch nicht!
    Im Gegenteil: mit ein wenig Zeitungslektüre und ein paar Ratgeberbüchern kann JEDER seine Versicherungsbelange selbst regeln.


    Herrn Gamper sei empfohlen, dass er sich auch ein wenig mehr informiert.
    Zum Beispiel könnte im konkreten Fall dieser Fachartikel hilfreich sein: Krankenversicherung in der Niedrigzinsphase



    Hätte er diesen Artikel gelesen und verstanden, hätte er nicht so etwas geschrieben:

    Der Rechnungszins gehört nicht zu den
    Auslösenden Faktoren für eine Prämienanpassung.


    Das ist schlicht falsch. Es ist im Gegenteil so, dass die Zinsmisere zu einem existenziellen Problem der PKV geworden ist.


    Die Alterungsrückstellungen, hängen ja damit unmittelbar zusammen. Gerade weil für das Alter Kapitalbeträge von der PKV angespart werden müssen, hat der Kapitalmarktzins ja einen so erheblichen Einfluss auf die Prämienkalkulation!!!


    Dass @FrankHan seine Alterungsrückstellungen verliert, kann er leicht verschmerzen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die geschilderte eher unsichere Einkommenssituation. Bei niedrigem Einkommen ist der GKV-Versicherte entsprechend günstig versichert. Bei hohem Einkommen kann er den GKV-Beitrag auch locker zahlen.


    Die PKV hat gegenwärtig noch nicht bewiesen, dass ihr Geschäftsmodell eine noch länger anhaltende Niedrigzinsphase überleben kann.


    Nun treffen Sie selbst Ihre Entscheidung @FrankHan!

  • Auch wenn die Diskussion von muc m.E. nicht sachlich und zielführend geführt wird, möchte ich nochmals den Versuch unternehmen, einige Punkte richtigzustellen.


    1.) Zeitungsartikel / Ratgeberbücher und Fachartikel aus der Zeitschrift „Der Aktuar“
    Die Tagespresse stellt häufig einen verkürzten Zusammenhang zwischen Rechnungszins und Beitrags- bzw. Prämienanpassungen her. Das macht die Zeitungsartikel inhaltlich nicht richtig. Ich selber habe die Zeitschrift „Der Aktuar“ abonniert. Den angehängten Artikel kannte ich bisher nicht, da er relativ alt ist. Aber scheinbar hat muc ihn auch nicht gelesen oder nicht verstanden. Er behandelt eine zum 1.1.2004 angedachte Absenkung des Rechnungszinses von 3,5% auf 2,75% und zeigt deren Auswirkungen auf. Muc weiß wahrscheinlich, dass der Rechnungszins in der PKV seit mehr als 60 Jahren unverändert geblieben ist. In einer Tabelle werden die Beitragsanpassungen bei einer Absenkung des Rechnungszinses von 3,5% auf 3,0%, also eine deutliche Reduktion um 0,5%, simuliert.


    Diese Absenkung beim Rechnungszins führt in der Simulation zu Beitragsanpassungen bei Bestandskunden von 2,9% bis 7,0% (im arithmetischen Mittel).


    https://aktuar.de/fachartikela…AUZ_Aktuar-aktuell_18.pdf


    Weiter heißt es in dem Artikel, ich zitiere: “Dabei hängt die Wirkung einer Rechnungszinsabsenkung auf die Beiträge eines Tarifs ab vom Verlauf des Kopfschadensprofils und von den eingerechneten Ausscheidewahrscheinlichkeiten: Je steiler das Profil und je kleiner die Ausscheidewahrscheinlichkeiten sind, desto größer der Effekt einer Rechnungszins-Absenkung.“


    Der Rest des Artikels beschäftigt sich mit dem aktuariellen Unternehmenszins (AUZ).


    2.) Aussage von muc „Das ist schlicht falsch. Es ist im Gegenteil so, dass die Zinsmisere zu einem existenziellen Problem der PKV geworden ist“


    Es scheint das muc hier Insiderinformationen hat. Auf welchen Analysen oder Fakten basiert diese Aussage? Lassen Sie uns dorch bitte an Ihrem Insiderwissen teilhaben!


    3.) Alterungsrückstellungen
    Um zu entscheiden, was die Alterungsrückstellungen für einen Wert bzw. finanziellen Faktor ausmachen, müsste man die Höhe der Alterungsrückstellungen kennen. FrankHan hat den Wert der Alterungsrückstellungen nicht genannt und ich halte es für eine unzulässige Vereinfachung anzunehmen, dass FrankHan „den Verlust seiner Alterungsrückstellungen einfach verschmerzen kann“.


    4.) Weitere Faktoren für eine Entscheidungsfindung von FrankHan (nur eine Auswahl)
    Die Alterungsrückstellung hatte ich angesprochen. Aber hat der Rat von muc die Finanzierbarkeit im Alter berücksichtigt? Hat er dargelegt, dass der Leistungsumfang in der GKV nicht gesichert
    ist und durch gesetzliche Eingriffe jederzeit geändert werden kann? Hat er dargetan, dass in der GKV keine Rücklagen gebildet werden und im Zuge der Alterung der Bevölkerung ein Risiko besteht, dass Beiträge in der GKV weiter steigen und Leistungen weiter gekürzt werden?


    5.) Beiträge und Akquisition von Beratungskunden
    Hier muss ich muc enttäuschen. Den Systemwechsel von der PKV und GKV dürfte von mir gar nicht beraten werden. Das dürfen meines Wissens nur Rentenberater, d.h. spezialisierte Rechtsberater und Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen.


    6.) Untergang des PKV-Systems
    Muc lässt uns an seiner Privatmeinung teilhaben, dass das Geschäftsmodell der PKV nicht nachhaltig wäre und durch die anhaltende Niedrigzinsphase in Gefahr geraten ist. Die Private Krankenversicherung gibt es (in unterschiedlichen Formen und Ausprägungen) seit 1883. Seitdem hat die PKV viele Krisen durchgestanden. Für die apokalyptischen Annahmen von muc sehe ich da wenig Raum.


    Für mich selber handhabe ich das so, dass meine eigenen Stimmungen und subjektiven Ansichten nicht in die Beratung einfließen. Das gilt auch, wenn ich Freunden, Bekannten und meiner Familie einen kostenlosen Ratschlag gebe.


    7.) Ratschlag an muc
    Manchmal sollte man seine Empfehlungen und Ratschläge nicht nur auf Gesetze und Zeitungsartikel basieren, sondern prüfen, ob ein dargestelltes Problem wirklich einer „10-Minuten-Empfehlung“ zugänglich ist.

  • Zum "Gedankenaustausch" zwischen muc und Herrn Gamper:
    Die Infos von muc haben mir geholfen. Alle ggf. zusätzlich nötigen Infos kann ja nur ich haben und berücksichtigen.
    Ich habe jetzt entschieden, die PKV nach fast 30 Jahren zu verlassen. Die Problematik der Altersrückstellungen ist mir bekannt. Ob diese Entscheidung rückblickend finanziell vorteilhaft war, kann ich erst in 10 Jahren beurteilen. Auch zertifizierte Versicherungsfachberater können hier ohne funktionsfähige Glaskugel keine sichere Prognose stellen. Beratung kann also höchstens verunsichern und zum Verbleib in der PKV animieren.
    Sollte ich hohe Zusatzeinkünfte als Selbstständiger haben, wäre vermutlich der Verbleib in der PKV sinnvoller gewesen.
    Trotzdem ist dann der höhere GKV-Beitrag kein Problem, da die Einkünfte entsprechend hoch wären.
    Jetzt geht es aber darum, "nach unten" abzusichern. Da ist bei zukünftig ggf. geringem Gesamteinkommen sicher die GKV die vernünftigere Lösung.
    Auch darf man nicht vergessen, dass die PKV nur durch hohe Selbstbeteiligung, relativ geringe Leistungen fast vglb. GKV und Nichtrauchertarif ohne Übergewicht günstig ist. Sollte ich mir noch einen Wohnstandsbauch zulegen, Umsätze mit einer Zigarre feiern wollen und zukünftig regelmäßig zum Arzt gehen, wäre die PKV schon deutlich teurer und nicht günstiger als GKV. Beitragssteigerungen sind da noch nicht berücksichtigt.
    Ich schenke also der PKV-Versichertengemeinschaft meine 30-Jahre-Altersrückstellung und werde ggf. zukünftig höhere GKV-Beiträge ohne Groll akzeptieren. Per Stand heute ist die Entscheidung nach Abwägung aller Risiken, Vor- und Nachteile ohne wenn und aber richtig. Hinterher ist man immer klüger.

  • Als Gedankenanstoss möchte ich zu diesem Thema noch ein paar Anmerkungen machen die m.E. häufig übersehen werden.


    1) auch privat Versicherte bekommen von der deutschen RV einen Zuschuss zu den KV-Beiträgen. Im zweifel ist es genauso günstig den Selbstbehalt zu erhöhen oder den Tarif zu wechseln.


    2) Um als Renter in der gesetzlichen KV Pflichtversichert zu sein muss eine gewisse Vorversicherungszeit in der GKV gegeben sein. Ich zitiere von der Homepage der Dt. RV:


    "Und Sie müssen vorher schon eine gewisse Zeit (Vorversicherungszeit) gesetzlich krankenversichert gewesen
    sein. Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn Sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (zum Beispiel als Beschäftigter), freiwillig versichert oder familienversichert waren.Ob Sie die Vorversicherungszeit erfüllen, wird geprüft, wenn Sie die Rente beantragen"


    Wenn dort Zweifel bestehen würde ich mich bei der Dt. Rentenversicherung erkundigen, was auf Sie zukommen kann.

  • 1) auch privat Versicherte bekommen von der deutschen RV einen Zuschuss zu den KV-Beiträgen. Im zweifel ist es genauso günstig den Selbstbehalt zu erhöhen oder den Tarif zu wechseln.

    Es trifft zu, dass Privatversicherte von der gesetzlichen Rentenversicherung auf Antrag einen Zuschuss zu ihren KV-Beiträgen erhalten. Nur sollte man der Vollständigkeit halber erwähnen, dass sich dieser Zuschuss nicht nach der Höhe der KV Beiträge richtet. Bemessungsgrundlage für den Zuschuss ist die Höhe der Rente des Privatversicherten.


    Wer also aufgrund langjähriger Selbstständigkeit ohne freiwillige Beitragszahlung in die GRV nur eine geringe gesetzliche Rente erhält, wird auch nur einen geringen Zuschuss zu seinen Privatversicherungsbeiträgen bekommen. Der Zuschuss, den die Rentenversicherung zahlt, beträgt rund die Hälfte des Beitragssatzes gesetzlichen Rentenversicherung. Gegenwärtig sind dies 7,3 %. Wer also beispielsweise 300 € Monatsrente erhält, bekommt 21,90 € Zuschuss – egal wie hoch sein PKV Beitrag ist.



    2) Um als Renter in der gesetzlichen KV Pflichtversichert zu sein muss eine gewisse Vorversicherungszeit in der GKV gegeben sein.

    Wer mangels ausreichender Vorversicherungszeit als Rentner nicht in die Krankenversicherung der Rentner kommt, bleibt einfach freiwilliges Mitglied seiner Krankenkasse – wie zuvor. Der Unterschied zwischen einem pflichtversicherten Rentner und einem freiwilligen Mitglied der Krankenkasse besteht darin, dass der pflichtversicherte Rentner nur von seiner gesetzlichen Rente und falls vorhanden von seiner Betriebsrente Beiträge zahlen muss. Der freiwillig Versicherte muss auch im Ruhestand nach seiner gesamten Leistungsfähigkeit Beiträge zahlen. Es werden also Einkünfte wie z.B. Miet- oder Pachteinnahmen, Zinseinkünfte oder Dividenden ebenfalls zur Beitragsbemessung herangezogen.

  • Hallo zusammen


    Bei mir stellt sich auch die Frage ob eine Rückkehr in die GKV noch sinnvoll wäre. Ich bin jetzt fast 52 Jahre alt, seit 12 Jahren in der PKV und würde daher später (bei Rentenantrag) nicht mehr in die GKV der Rentner kommen.
    Jetzt noch in die GKV zu wechseln wäre durch eine zeitweise Teilzeitbeschäftigung dagegen kein Problem.
    Seitdem ich in der PKV bin, spare ich mir im Vergleich zur GKV (wo ich seit dem Wechsel. immer den Höchstbeitrag + Zusatzbeitrag) gezahlt hätte, ca. 150-200 Euro pro Monat. Ich beziehe Mieteinkünfte (von einer vermieteten Wohnung) und werde später eine gesetzliche Rente, eine Betriebsrente, eine Riesterrente und zusätzlich eine Rente aus einer Entgeltumwandlung bekommen. Wenn alles gut läuft ist die vermietete Wohnung dann auch abbezahlt. Auf alle diese Einkünfte würde ich, wenn ich richtig informiert bin, in der GKV als Rentner Versicherungsbeiträge zahlen. In der PKV "nur" meinen Versicherungsbeitrag (wie hoch der auch immer, später sein wird) abzüglich ca. 15% durch Wegfall Altersrückstellungen (ab 60Jahren) und Krankengeld (ab Rentenbezug). Dann würde ich ja als Rentner auch noch die 7.3% (berechnet von meiner gesetzlichen Rente) Zuschuss zur PKV erhalten.
    Das Problem ist natürlich, dass niemand sagen kann, wie sich der Beitrag in der PKV in den nächsten 20 oder 30 Jahren entwickeln wird und wie die o.g. Rechnung dann aussieht. Auch unter Anbetracht der bestimmt noch länger anhaltenden Niedrigzinsphase.
    Auf der anderen Seite weiß aber auch niemand, wie sich der GKV Beitrag und die allein zu tragenden Zusatzbeiträge entwickeln werden. Wohl gemerkt bei wesentlich schlechteren Leistungen.
    Wie ist denn Eure Einschätzung zu meiner Lage, auch wenn es sicher sehr schwer zu beurteilen ist und niemand die berühmte Glaskugel hat...
    Ich sage schon mal vielen Dank.

  • Ich hatte ja das Thema hier mit praktisch der gleichen Problematik/Fragestellung und Ausgangssituation aufgemacht. Fazit: Ich bin in die GKV gegangen, obwohl ich da schon jetzt mehr Beitrag zahle, 30 J. Altersrückstellung verschenke, als Rentner vollen Beitrag zahle und sämtliche Einkünfte zur Berechnung herangezogen werden. Einziger Grund: Absicherung bezahlbarer Krankenversicherung auch im Alter bei schlimmstenfalls geringen Alterseinkünften.
    Wenn ich im Alter gute Einkünfte habe, kann ich den evtl. höheren GKV-Beitrag verschmerzen. Bei bescheidenen Alterseinkünften kann mir ein evtl. hoher PKV-Beitrag nicht die Kalkulation verhageln.
    HEUTE kann niemand eine vernünftige Rechnung aufmachen. Das wäre eine Gleichung fast nur mit unbekannten Größen. Unmöglich. Also kann man sich auf die wesentlichen Punkte, Fakten und hohe Wahrscheinlichkeiten beschränken. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass es immer eine halbwegs bezahlbare Basis-GKV geben wird. Gleichzeitig halte ich es für sehr gut möglich, dass die PKV eher deutlich teurer als billiger wird.
    Wenn ich ein gesunder Rentner werde, der dann in der PKV immer Beitragsrückzahlungen erhalten würde und hohe Selbstbeteiligung im Vertrag gehabt hätte, werde ich in der GKV vermutlich mehr bezahlen. Wenn ich dann noch hohe Alterseinkünfte hätte, würde der Unterschied noch deutlicher sein.... vermutlich!
    Ebenso könnten aber auch die Alterseinkünfte weniger toll sein, der GKV-Beitrag dann akzeptabel und gleichzeitig der PKV-Beitrag bei chronischer Krankheit etc. ruinöse Höhen erreichen. Die Sicherheit halbwegs stabiler und kalkulierbarer Beiträge ist heute für mich das entscheidende Kriterium für die GKV gewesen.

  • Kalkulierbar ist der Beitrag in der GKV wahrscheinlich eher, das stimmt. Ich würde wahrscheinlich immer den Höchstbetrag zahlen und von daher macht es wieder keinen großen Unterschied, denn wenn mein PKV Beitrag einmal "ruinöse" Höhen erreicht, könnte ich ja immer noch in den Standardtarif meiner PKV wechseln, oder einen Tarifwechsel innerhalb meiner PKV versuchen. Es gibt bestimmte Gesellschaften, wie die hier empfohlene Minerva, die so etwas überprüfen.
    Ich werde es wohl riskieren und in der PKV bleiben.
    Bei Deiner Rechnung bleiben halt die besseren Leistungen in der PKV und die Zuzahlungen für Zähne, Brillen, Rezeptgebühr etc. in der GKV, völlig außen vor. Nur am Beitrag kann man es glaube ich nicht festmachen.