Versicherungsdauer und Leistungsdauer

  • Moin liebes Forum,


    ich schau mir gerade einen Debeka BU Lebensversicherung Kombivertrag von einer Freundin an. Ist ja sowieso schon schlecht, aber das Ding ist ja nun mal da.


    Jetzt steht in der Standmitteilung folgendes:



    Wenn ich das jetzt richtig deute dann Endet der Versicherungsschutz bzw. die Dauer am 1.12.2029. Dann ist meine Bekannte erst gerade 55. Eine Leistung würde aber bis zum 60igsten bezahlt.


    Bin ich da jetzt auf dem Holzweg oder hat die Debeka wirklich solche Schrottverträge verkauft?

  • Welche Versicherungsdauer hatte Ihre Freundin denn für die BUZ bei Abschluss der Versicherung beantragt? Wollte sie möglicherweise Beiträge sparen?


    Versicherungen können in der Regel nicht mehr verkaufen als beantragt. Daraus kann man ihnen noch keinen Vorwurf machen ("Schrottverträge").


    Wenn es so deutlich im Versicherungsschein steht, sollte man eigentlich annehmen, dass es so gewollt war und auch so beantragt wurde.

  • Das ist leider oft so in Verträgen der Debeka. Sie sind nicht auf dem Holzweg. Alles richtig, wie sie es beschreiben.


    Wenn mit 56 eine Berufsunfähigkeit auftritt, wird nicht gezahlt. Liegt hingegen vor dem 55. Lebensjahr eine Berufsunfähigkeit vor, wird bis zum Ende der Berufsunfähigkeit, max. bis zum 60. Lebensjahr gezahlt.

    Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität meiner Beiträge.


    Liebe Grüße,


    Timo Schmitt (B. Sc.)

    Geschäftsführer Finanzberatung Schmitt GmbH & Fachwirt für Finanzberatung

  • Welche Versicherungsdauer hatte Ihre Freundin denn für die BUZ bei Abschluss der Versicherung beantragt? Wollte sie möglicherweise Beiträge sparen?

    Ihr ist der Vertrag als BU Versicherung bis 60 verkauft worden. Zumindest war sie davon ausgegangen....selber schuld ist sie trotzdem. Nur wer will schon selber Schuld sein.


    Da werde ich wohl vor Weihnachten noch die schlechte Nachricht überbringen....

  • Debeka ist meistens ein Debakel - in allen Sparten!

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.