Ich frage mich, wie sich das bei einer Rentenanwartschaft eines Versorgungswerks verhält.
Schlechter
Mir ist klar, dass man keinerlei Sicherheit hat, wie die Rente letztlich aussehen wird (viele Versorgungswerke kürzen ja auch, wenn das Geld knapp wird...). Insofern gibt es keinen festen "Rentenfaktor" und auch keinen "Garantiewert" oder "Rückkaufwert". "Rentenpunkte" gibt es, anders als bei der DRV, auch keine.
Die Deutschen sind bekanntlich unglaublich verliebt in Nominalwerte. Also braucht ein Versorgungswerk erstmal die Renten noch nicht einmal zu kürzen, wenn das Geld knapp wird, sondern kann erstmal einige Jahrzehnte auf Rentensteigerungen verzichten. Damit hat man nominal seine Zusage eingehalten und schafft sich Jahr für Jahr mit laufender Inflation immer mehr finanziellen Spielraum.
Das Rentenkürzen (Gott bewahre!) wäre erst der zweite Schritt. Aber ja, auch das wird passieren, wenn das Geld nicht reicht. Die Zusicherung, ein Versorgungswerk könne nicht pleite gehen, ist für seine Mitglieder keineswegs ein Trost, sondern letztlich eine Drohung.
Jedes Mal, wenn ich meinen Nachbarn sehe, schimpft er über sein Versorgungswerk, das ihm in 20 Jahre die Rente kein einziges Mal erhöht habe. Seinen Rentenbescheid habe ich nicht gesehen, somit gebe ich seine Äußerung nur ungeprüft weiter. Wenn sie stimmt, bedeutet das bei 2% Inflation einen realen Rückgang seiner Rente um ein Drittel.
Mich würden harte Daten dazu interessieren, die sind aber nicht zu bekommen. Schon vor vielen Jahren titelte Capital über Versorgungswerke: Das Kartell der Geheimniskrämer.
Daß es finanziell einen Unterschied machen muß, wenn die einen ein Drittel ihres Haushaltes als Staatszuschuß bekommen (gesetzliche Rente), die anderen völlig unabhängig wirtschaften müssen (Versorgungswerk), liegt nahe. Mittlerweile geht jeder vierte Steuereuro in die gesetzliche Rente, auch die Steuern von Rechtsanwälten und Ärzten, bei deren eigener Altersversorgung von diesen Steuergeldern nichts ankommt.
Es wird von politisch fortschrittlichen Parteien immer wieder gefordert, daß auch Selbständige und Beamte in die gesetzliche Rente einzahlen sollten. Bei den deutschen Beamten wird das meines Erachtens in Menschengedenken nicht kommen (obwohl es bei den österreichischen Beamten ja erfolgt ist). Bei den Selbständigen fände ich das als nicht politisch fortschrittliche Denkender gar nicht mal so schlecht: Wir hätten dann hier im Forum beispielsweise nicht mehr die Anfragen von Selbständigen, die ihre Altersvorsorge jahrzehntelang auf Lücke gesetzt haben und nun mit Anfang 60 merken, daß sie so langsam mal etwas für ihre Altersvorsorge tun sollten. Auch für die Selbständigen, die Monat für Monat brav ihren Beitrag zahlen - jetzt in ihr Versorgungswerk, dann in die gesetzliche Rente - wäre das meines Erachtens sogar ein Vorteil: Wenn im Versorgungswerk unter der Decke Mißwirtschaft herrscht, haben sie jetzt lokal den Salat. Sollte bei der gesetzlichen Rente Mißwirtschaft herrschen, wird das a) publik und b) wird der Staat das Defizit tragen.
Mit Schmunzeln lese ich das Hohelied, das eine geschätzte Mitforistin über ihr Versorgungswerk singt. Ich stimme aus den beschriebenen Gründen nicht in diese Hymne mit ein.
Was ich an Daten (unter anderem) habe, ist:- bisher eingezahlte Beiträge
- erwartete (natürlich nicht verbindliche) Rentenhöhe
In den letzten Jahren wurde die erwartete Rente mittels einer Formel berechnet, die aus der sich von Jahr zu Jahr eine Erhöhung in der Größenordnung von jeweils 1% bis 2% ergab (also unterhalb der Inflation).
Versorgungswerke veröffentlichen Geschäftsberichte, in denen das auch drinstehen müßte. Ich habe mir interessehalber Geschäftsberichte von etlichen Versorgungswerken angeschaut. Diejenigen, die gut gewirtschaftet haben, berichten dort stolz von ihren Anlageerfolgen und schreiben auch von Rentenerhöhungen für ihre Mitglieder. Andere Geschäftsberichte sind diesbezüglich auffällig lückenhaft.
Bei der gesetzlichen Rente ist die Schätzung der Kaufkraft verhältnismäßig einfach: Man rechnet mit Entgeltpunkten und heutigen Euro-Werten, die man erstmal mit heutigen Preisen vergleichen kann. In 20 Jahren werden die Preise höher sein und auch die Renten. Beide dürften ähnlich steigen. Von diesem Ansatz hat man mehr als von einem konkreten Euro-Wert in 20 Jahren, den man unwillkürlich doch mit heutigen Preisen vergleicht und dann irrig glaubt, das sei viel.
PS: Daß es für Versorgungswerksmitglieder mit nur 1 Kind wirtschaftlich sinnvoll ist, mit freiwilligen Beiträgen die Mindestzeit vollzumachen (24 Monate fehlen), damit die Mütterrente wirksam wird, habe ich vermutlich schon einmal erwähnt.