Auto per Vermächtnis erhalten; weiteres Vorgehen

  • Liebe Community, Frohes Neues Jahr erstmal!

    eine Frage und Bitte an Euch, da ich gerade etwas verzweifelt bin:

    Jemand hat, nach dem Tod einer Person, von diesem ein Auto per Vermächtnis erhalten. Derjenige ist nicht Erbe. Das Vermächtnis ist ein Zusatzblatt zum Testament und liegt vor. Das Auto soll verkauft werden.

    Wie ist in diesem Kuddelmuddel der Ablauf? Kann das Auto unter Vorlage des Vermächtnis plus Sterbeurkunde einfach umgemeldet werden? Kann es direkt verkauft werden oder muss es zunächst auf den Vermächtnisempfänger umgemeldet werden..? Wie ist das mit der Versicherung?

    Vielen Dank Euch! S.

  • Hallo Sealwolf,


    die dritte bis fünfte Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich will mit der ersten anfangen. Ihr Jemand muss erst einmal Eigentümer des Kfz werden, bevor die weiteren Schritte überlegt werden können.

    Das Vermächtnis ist ein Zusatzblatt zum Testament und liegt vor.

    Dieses Vorgehen deutet sehr auf ein handschriftliches Testament des Erblassers hin. Ein Vermächtnis auf einem (losen?) Zusatzblatt zum handschriftlichen Testament könnte vom Erben angefochten werden. Nach meiner unmaßgeblichen Laienmeinung dürfte die Kfz- Zulassungsstelle mit Zusatzblatt und Sterbeurkunde keine Umschreibung vornehmen und ein potentieller Käufer dem Jemand auch den Kaufpreis nicht bezahlen. Ich vermute, in der Konstellation wird man um den Erbschein nicht herumkommen. Vielleicht braucht der Erbe selber einen – Immobilien? Ansonsten müsste der Vermächtnisnehmer wohl einen Teilerbschein für sein Vermächtnis beantragen und bezahlen.


    Gruß Pumphut

  • Wenn der Erbe über die Fahrzeugpapiere verfügt sollte sowohl ein Verkauf als auch eine Ummeldung kein großes Problem sein.

    Ich habe seinerzeit das KFZ meines verstorbenen Vaters verkauft (ohne Erbschein). Und zwar ohne Umweg das Fahrzeug erstmal auf meinen Namen umzuschreiben. Zulassung auf den neuen Besitzer hat einwandfrei geklappt.

    Je nach Wert des Fahrzeugs und Verwandtschaftsgrad könnte jedoch eine Steuerpflicht bestehen (Erbschaftssteuer).

  • Danke für Eure Impulse! Es existiert ein Erbvertrag, zwei Erben, wie gesagt ist der Vermächtnisnehmer nicht Erbe. Der Vertrag verweist auf Vermächtnisse, die stehen halt auf einem (unterschriebenen) Zusatzblatt, und dieses Blatt liegt vor. Alle Schlüssel und Papiere liegen vor. Ärger ist von den Erben nicht zu erwarten. Wir würden alles gerne so lässig wie möglich abwickeln, da noch andere Dinge zu regeln sind.

  • Hallo Monstermania,


    unser Jemand ist nicht Erbe! Falls Einverständnis mit dem Erben herrscht, könnte der das Fahrzeug sicherlich so verkaufen und dem Vermächtnisnehmer das Geld geben. Aber eigenständiges Handeln ohne oder gar gegen den Erben wird mit einen Zusatzblatt zum Testament nicht möglich sein.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Sealwolf,


    der Teufel liegt im Detail. Erst schreiben Sie vom Testament, jetzt gibt es einen Erbvertrag?? Deshalb nochmals nachgefragt: Es gibt einen notariell beglaubigten Erbvertrag und das Blatt mit dem Vermächtnis ist integraler Bestandteil der Notarurkunde – so auch erkennbar. Richtig?


    Gruß Pumphut

  • Korrekt. Ich habe mittlerweile auch verstanden, dass Eigentümer erstmal die Erben geworden sind und dann quasi ein Herausgabeanspruch gegen diese besteht.. hier sind die Erben allerdings eindeutig einverstanden, dass Vermächtnisnehmer Auto erhält, und haben ihm bsplw. Schlüssel und Papiere bereits übergeben. Uns interessiert das konkrete Vorgehen: Auto steht in der Garage, Papiere und Versicherung laufen noch auf den Verstorbenen; wie geht Vermächtnisnehmer konkret vor, um Auto zu veräussern? Danke und Gruß! Sealwolf

  • Hallo Sealwolf,


    es gibt also ein rechtssicheres Dokument, dass das Auto in das Eigentum von Jemand übergehen soll. Jetzt hängt es vom potentiellen Käufer ab, wie aufwändig die Sache wird.


    Er kann das auch so sehen, dass Jemand zum Verkauf berechtigt ist. Dann gehen Jemand und der Käufer am besten gemeinsam zur Kfz- Zulassungsstelle. Die wollen sicherlich Originale sehen, die Jemand kaum aus der Hand geben möchte. Der Käufer muss sich auch um die Versicherung kümmern.


    Der potentielle Käufer kann aber auch sagen, ich kaufe nur, wenn der Verkäufer auch in der Zulassungsurkunde steht. Dann muss Jemand das ganze Prozedere für sich durchziehen, oder sich einen anderen Käufer suchen.


    Gruß Pumphut

  • Die Diskussion ist zwar jetzt schon zwei Wochen alt, aber bei einem Punkt kommen gerade die Fragezeichen bei mir hoch.


    Das mit der Herausgabe und dass sich alle einig sein müssen und ggf. Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vermächtnisses entstehen, ist ja die eine Sache. Wenn das alles geklärt ist, kommt dann ja aber die andere Seite.

    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass derjenige, der im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) ist, auch grundsätzlich über das Fahrzeug wirtschaftlich verfügen kann (sprich "verkaufen"). Okay, die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) sollte man Idealerweise auch haben. Aber man muss meines Wissens nach nicht als Halter eingetragen sein. Ein Nachweis, dass man tatsächlich der Eigentümer ist, ist grundsätzlich nicht erforderlich (sollte man im Zweifel aber beibringen können).


    Außerdem ist eine Außerbetriebsetzung, sprich Abmeldung, auch ohne Probleme unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung möglich (wobei das ja heutzutage tatsächlich sogar online funktionieren soll). Damit erlischt dann auch die Versicherung.


    War ich hier jahrelang auf dem Holzweg unterwegs? Weil mir wurden sich solche Fragen gar nicht stellen, die den Thrradersteller plagen. Erst recht nicht, wenn die Herausgabe mit den Erben geklärt ist und ich im Besitz aller notwendigen Unterlagen und Schlüssel bin.

  • Also den PKW meines Großvaters konnte ich damals (so gut 10 Jahre her) nach dessen Tod direkt auf mich anmelden mit Vorlage des Fahrzeugbriefes.

    Was anderes hatte ich nicht dabei (Erbe war meine Großmutter). Ich wurde zwar gefragt ob ich das darf, hier reichte aber die mündliche Aussage meinerseits: "Ich bin das Fahrzeug vorher schon immer nur selbst gefahren" aus.

    Wurde dann problemlos auf mich umgemeldet.